Protokoll der Sitzung vom 26.06.2016

Die Vorlage einer Legal Opinion zu den genannten Aspek

ten ist gängige Praxis und wird beim Abschluss von Konsortialkreditverträgen von den finanzierenden Banken regelmäßig verlangt. Aufgetretene Unklarheiten über die Gesellschafterstruktur konnten ausgeräumt werden. KPMG hat nach dem Ergebnis der Prüfung keine Anhaltspunkte gesehen, die einem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die SYT entgegenstünden.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Sie haben im Leseraum die Möglichkeit gehabt, den Zusatz zu dieser einen zeitweiligen roten Ampelstellung zu lesen. Dort steht als Zusatz von KPMG: Die oben genannten Erkenntnisse bezüglich der Teilhaberstruktur wurden mit SYTCL besprochen und konnten nach angekündigten, bekannt gegebenen Änderungen in der Teilhaberstruktur von SYTCL über ein Rechtsgutachten der chinesischen Anwaltskanzlei Jingtian & Gongcheng, datiert vom 27. Mai 2016, sowie über einen aktualisierten Auszug des öffentlichen Verzeichnisses des Shanghai Jing’an Marktüberwachungsund Verwaltungsbüros geklärt werden.

(Abg. Gerd Schreiner, CDU: Haben Sie jetzt aus dem vertraulichen Dokument zitiert? – Abg. Julia Klöckner, CDU: Das finde ich ja interessant!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir mit dem Höchstbietenden, der SYT, einen Anteilskaufvertrag geschlossen hatten – – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, es gibt eine offensichtliche Zwischenfrage des Herrn Licht. Die Frage ist, lassen Sie die Zwischenfrage zu.

Ja.

Herr Minister, dürfen wir so wie Sie ab jetzt aus den vertraulichen Unterlagen öffentlich zitieren?

Herr Licht, es tut mir leid, dass ich das getan habe. Sie haben recht. Aber Sie wissen, dass ich zum Beispiel gesagt habe, ich kann mir gut vorstellen, dass wir die Vertragsunterlagen alle öffentlich machen. Aber, es ist richtig.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Ja, und jetzt? – Weitere Zurufe und Heiterkeit bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir mit dem Höchstbietenden, der SYT, einen Anteilskaufvertrag geschlossen hatten, hat die Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen. In diesem Verfahren, in

diesem Vertrag legten wir fest, dass der Landtag seine Zustimmung zum Verkauf des Hahn geben muss, ansonsten wird der Kaufvertrag nicht wirksam.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Das ist unglaublich, Herr Präsident!)

Damit ist zwingend eine öffentliche Aussprache im Landtag verbunden.

Das Gesetz sollte dem Landtag das letzte Wort beim Verkauf des Flughafens sichern, genau das verhindern, was uns die Opposition vorwirft, nämlich heimlich den Flughafen zu veräußern.

(Heiterkeit des Abg. Alexander Licht, CDU)

Die beiden notariell beurkundeten Verträge wurden dem Landtag übermittelt.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Allerdings ist es unheimlich!)

Ich habe erklärt, dass ich mit einer Veröffentlichung einverstanden bin. Das hat die Kanzlei Greenfort für SYT abgelehnt.

Der Landtag stellte die Unterlagen in einem Leseraum zur Verfügung. Diese Verfahrensweise trägt der Transparenz gegenüber dem Landtag und dem gebotenen Vertrauensschutz gleichermaßen Rechnung.

(Heiterkeit bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das Ausbleiben fälliger Zahlungen für die Housing konnte zum damaligen Zeitpunkt eine nachvollziehbare Begründung seitens des Käufers vorgetragen werden. Die Landesregierung hat dem Landtag das Gesetz am 14. Juni zugeleitet. Darauf komme ich später noch einmal zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Anteilskaufvertrag mit SYT sieht vor, dass der Geschäftsanteil des Landes an der FFHG erst mit Zahlung des Kaufpreises übergehen kann. Gleiches gilt für den Grundstückskaufvertrag zwischen SYT und dem LBB.

Auszahlungen an die Flughafengesellschaft in Form der anteiligen Erstattung von Betriebs- und Investitionsbeihilfen sowie von Sicherheitskosten erfolgen nur nach Vollzug des Verkaufs und immer nur nachträglich für das vergangene Jahr auf der Grundlage eines Testats eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers und nur in Höhe eines tatsächlich ausgewiesenen Verlusts.

Voraussetzung ist bei der Betriebsbeihilfe überdies, dass das Jahresergebnis der Flughafengesellschaft nicht wesentlich von dem Businessplan abweicht, der der Europäischen Kommission im Rahmen der Notifizierung vorgelegt wurde. Dabei ist die Auszahlung auch an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise die Fortführung des Flugbetriebs, geknüpft. Das ist mit Blick auf die Arbeitsplätze sehr wichtig.

Ich möchte ausdrücklich betonen, der Käufer hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Landeseigentum.

Neben dem Geschäftsanteil des Landes an der FFHG wollte der Käufer auch landseitige Grundstücke erwerben, die sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschaftsund Baubetreuung befinden. Es geht um die Housing und um angrenzende Flächen mit dem Schulungszentrum. In Abstimmung mit dem hierfür zuständigen Ministerium der Finanzen – – –

(Glocke des Präsidenten)

Eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Licht. Lassen Sie die zu?

Ja.

Herr Minister, Sie haben die Businesspläne genannt, die der EU-Kommission vorgelegt worden sind. Können Sie mitteilen, welche Mitglieder des Ministerrates, der Landesregierung, den Businessplan des Käufers gelesen, gekannt, bewertet haben?

Das muss ich Ihnen nach Abfrage mitteilen.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Hat dann ja ein großes Thema gespielt! – Unruhe im Hause)

Ich darf meine Ausführungen vielleicht an der Stelle noch einmal wiederholen. Neben dem Geschäftsanteil des Landes an der FFHG wollte der Käufer auch landseitige Grundstücke erwerben – Sie wissen es –, die sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung befinden. Es geht um die Housing und um angrenzende Flächen mit dem Schulungszentrum.

In Abstimmung mit dem hierfür zuständigen Ministerium der Finanzen erfolgte die notarielle Beurkundung zeitgleich mit der Beurkundung des Anteilskaufvertrags.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wegen der bis zum 10. Juni nicht erfolgten Zahlung wurde der Käufer schon nach sieben Werktagen am 22. Juni gemahnt. Zweifel an den Aussagen über die Gründe für die nicht erfolgte Überweisung habe ich am 28. Juni zum Anlass genommen, mit eintägiger Fristsetzung das Unternehmen SYT zur Vorlage chinesischer Behördenunterlagen aufzufordern.

Unmittelbar nach Nichterfüllung dieser Aufforderung habe ich am 29. Juni die Fraktionsvorsitzenden im Landtag gebeten, die Beratungen zum Gesetzentwurf auszusetzen, und öffentlich informiert.

Am gleichen Tag hat Herr Staatssekretär Stich das chinesische Generalkonsulat in Frankfurt in dieser Sache eingeschaltet. Seit dem 21. Juni war auch das BMWi eingebunden worden.

Der von mir am 4. Juli nach Shanghai entsandte Staatssekretär Stich und die ihn begleitenden KPMG-Vertreter haben mich am 6. Juli informiert, dass es begründete Zweifel an vorgelegten Unterlagen, unter anderem an der Richtigkeit der vorgelegten Bankbelege, gibt. Sollte dies so sein, muss man von Betrug ausgehen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Zudem haben wir erfahren, dass es erstmals am 5. Juli Kontakt zwischen SYT und den zuständigen chinesischen Behörden gegeben haben soll.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Unglaublich!)

Das Land wird die Vertragsbeziehungen mit SYT beenden.

Ich bin davon überzeugt, wir haben entschlossen gehandelt, sobald wir entsprechende Hinweise hatten.

(Heiterkeit bei CDU und AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, KPMG hat am 5. Juli Kontakt mit den Bietern 2 und 3 aufgenommen. Diese hatten nach Abschluss der Verträge Anfang Juni bekundet, weiterhin Interesse am Erwerb des Geschäftsanteils an der FFHG zu haben. Zuvor schon, am 23. Juni, hat Herr Siegfried Englert, seines Zeichens führender Gesellschafter der ADC GmbH, mir gegenüber bekräftigt, dass seine Gesellschafter weiterhin Interesse am Flughafen haben. Ebenso hat der ehemalige Landrat des Rhein-HunsrückKreises, Herr Bertram Fleck, dieses Interesse im Zusammenhang mit der ADC mir gegenüber ausgedrückt.

(Glocke des Präsidenten)

Es gibt eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Junge.

Keine Zwischenfrage. Ich wollte nur signalisieren, dass ich sprechen möchte.