Protokoll der Sitzung vom 03.11.2018

In dem engen zeitlichen Rahmen zwischen der Einbringung und ersten Beratung des Haushalts in der 67. und 68. Sitzung am 23. und 24. Oktober 2018 und der jetzt vor uns liegenden abschließenden zweiten Beratung fanden insgesamt 13 Sitzungen inklusive zweier Anhörverfahren statt. Nach drei Wochen mit beinahe täglichen Sitzungen und insgesamt knapp 30 Stunden Beratungsdauer wurden innerhalb einer Woche die Änderungsanträge der Fraktionen fertiggestellt, über welche dann wiederum binnen einer Woche der Haushalts- und Finanzausschuss entschieden hat. Gerade für die letzte Phase wäre etwas mehr Beratungszeit für die Fraktionen womöglich wünschenswert gewesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag RheinlandPfalz berät und entscheidet heute und in den kommenden zwei Tagen über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020. Es ist – ziemlich genau in der Hälfte

der 17. Wahlperiode – der zweite Haushaltsentwurf der von den Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Landesregierung.

Obwohl nach der in der vorletzten Wahlperiode von allen Fraktionen gemeinsam beschlossenen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse erst im Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliegen muss, kommt der vorliegende Haushaltsentwurf bereits ab dem Jahr 2019 ohne neue Schulden aus. Dies gelingt zum ersten Mal seit 1969. Dieser Haushaltsentwurf kann daher – bei aller unterschiedlichen politischen Bewertungen im Übrigen – insoweit tatsächlich als historisch bezeichnet werden.

Zwar wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 im Haushaltsvollzug jeweils ein Finanzierungsüberschuss erzielt, nun ist aber erstmals auch im Haushaltsplan selbst nicht nur keine Nettokreditaufnahme mehr enthalten, sondern sogar eine planmäßige Schuldentilgung vorgesehen.

Angesichts dieser Ausgangslage waren die Haushaltsberatungen geprägt von der Frage, ob mit dem Haushaltsentwurf die richtigen politischen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden und die verfassungsrechtlich gebotene und finanzpolitisch notwendige Haushaltskonsolidierung weit genug gegangen ist.

Schwerpunkte der Beratungen waren die Bildungspolitik, die mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Herausforderungen sowie die personelle Ausstattung von Polizei und Justiz. Auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen bzw. die Unterstützung des Landes bei deren Bemühungen um die Konsolidierung ihrer Haushalte wurden breit erörtert.

Angesichts der nicht nur für die Natur selbst, sondern ebenso für die Land- und Forstwirtschaft und derzeit aktuell aufgrund des geringen Rheinpegels auch für die Industrie und die Bevölkerung sicht- und spürbaren Folgen der diesjährigen Wetterextreme, insbesondere der lang anhaltenden extremen Trockenheit, standen die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft ebenfalls im besonderen Fokus der Beratungen.

Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der unter Beachtung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse den politischen Schwerpunktsetzungen zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Aufgaben angemessen Rechnung trägt.

Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte des Haushalts 2019/2020 hervorheben. Daher beschränkt sich der Bericht auf eine nur überblicksartige Darstellung der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss.

Aus Sicht der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält der vorgelegte Haushalt die richtige Balance zwischen einer weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung und einem konsequenten Investieren in wichtige Zukunftsthemen. Die Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre werde mit einer im Haushalts

plan 2019/2020 vorgesehenen Schuldentilgung in Höhe von 340 Millionen Euro sowie einer Absicherung künftiger Ausgaben über Rücklagen in Höhe von 350 Millionen Euro fortgeführt. Gleichzeitig würden die richtigen Schwerpunkte gesetzt.

Finanzmittel für die Städte, Landkreise und Gemeinden machen insgesamt ein Drittel des Gesamtvolumens des Landeshaushalts aus. Neben den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich würden die Kommunen bei ihrer Haushaltskonsolidierung mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds und dem Zinssicherungsschirm unterstützt.

Mit höheren Investitionen in Bildung, Straßenbau und Digitalisierung werden wichtige Zukunftsfelder für die künftige Entwicklung von Rheinland-Pfalz gestärkt. Die Schwerpunkte liegen etwa in der Schaffung von 260 neuen Lehrerstellen, der Bereitstellung von 60 Millionen Euro pro Jahr in den Schulbau, 300 Millionen Euro für die Digitalisierung und jährlich 125 Millionen Euro für den Straßenbau. Die Justiz wird mit 265 neuen Stellen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug gestärkt. Investitionen in erneuerbare Energien trieben die Energiewende mit regionaler Wertschöpfung voran.

Die Fraktion der CDU kritisiert dagegen, dass trotz hoher staatlicher Einnahmen nicht darüber nachgedacht werde, wie die Belastungen der Bürger – etwa über eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – zu senken seien. Die im Haushalt vorgesehene Schuldentilgung sei angesichts der aufgelaufenen Landesschulden in Höhe von etwa 32 Milliarden Euro viel zu gering.

Auch den Kommunen müsse stärker geholfen werden, damit diese ihre 6 Milliarden Euro allein an Kassenschulden zurückfahren könnten. Mit der Steigerung der Investitionsquote von 5 % im Jahr 2016 auf jetzt rund 7 % liege Rheinland-Pfalz immer noch weit hinter dem Durchschnitt der Flächenländer von 9 % bei einem enormen Investitionsstau. Angesichts der Steigerung der Baukosten bei Verkehrsbauten sei die im Haushalt vorgesehene Erhöhung der Investitionen in den Straßenbau nicht in der Lage, den vom Landesrechnungshof auf 1 Milliarde Euro bezifferten Investitionsstau bei den Landesstraßen aufzulösen.

Die Fraktion der AfD bemängelt die steigenden Gesamtausgaben und hat Zweifel, ob die Ausgabensteigerungen erforderlich sind. Insgesamt seien keine ausreichenden Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen festzustellen. Gleichzeitig kritisiert sie, dass trotz der steigenden Ausgaben die Investitionsquote nur geringfügig steige und diese nicht ausreichend sei, um die bestehenden Investitionsstaus etwa bei Straße und Schiene, der digitalen Infrastruktur oder den Krankenhäusern aufzulösen.

Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach zwölf Sitzungen am Ende 513 Änderungsanträge der Fraktionen zur Entscheidung vor. Die 134 Anträge der Fraktion der CDU sowie die 198 Anträge der Fraktion der AfD fanden keine Mehrheit.

Angenommen wurden neun von den Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Einzelplänen 01 – Landtag – sowie 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei – gestellten Anträge. Mit

diesen wurden unter anderem unter Reduzierung der Fraktionsleistungen die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Betreuung von Besuchergruppen des Landtags erhöht sowie durch Umschichtung von Personalmitteln eine Referentenstelle für den neu berufenen Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in der Staatskanzlei geschaffen. Angenommen wurden darüber hinaus 172 Änderungsanträge der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Einzelplan 10 – Rechnungshof –, zu dem keine Änderungsanträge vorlagen, wurde einstimmig beschlossen. Einzelplan 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei – wurde gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Die übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD angenommen.

Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte zu den von ihnen eingebrachten Änderungsanträgen darlegen. Mein Bericht beschränkt sich daher auf eine summarische Darstellung der beantragten und beschlossenen Änderungen.

Die von der CDU-Fraktion eingebrachten Deckblätter sehen Steigerungen der Investitionen in Höhe von insgesamt 456 Millionen Euro vor, um die Investitionsquote auf den Durchschnitt der Flächenländer zu heben. Neben höheren Mitteln für den Straßenbau sollen die Investitionen im Krankenhausbau, in eine bessere Ausstattung von Polizei und Feuerwehr sowie für den Wohnungsbau, insbesondere bei Sanierungen in Dorfkernen, gesteigert werden. Weitere Investitionen sind für den Ausbau des Mobilfunks sowie für den Ganztagsbetrieb in Kindergärten vorgesehen.

Die Bildungsbedingungen in Kindertagesstätten und Schulen sollen durch bessere Förderung und mehr Lehrer verbessert werden. Den Familien sollen durch das Landesprogramm „Starke Familien“ Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Mehr Polizei auf der Straße soll ebenso wie mehr Richter, Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete für mehr Sicherheit sorgen. Durch Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum sollen die Bürger entlastet werden.

Die Gegenfinanzierung soll durch einen Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen, durch Reduzierung der Personalkosten sowie eine Kürzung von Finanzhilfen etwa im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgen. Zusätzlich soll mit den von der Fraktion der CDU vorgesehenen Einsparungen auch der Abbau bestehender Altschulden vorangetrieben werden, um das Risiko steigender Zinsen in der Zukunft zu verringern.

Die Fraktion der AfD schlug mit ihren Änderungsanträgen neben zusätzlichen Stellen für Polizeianwärter und Lehrer an berufsbildenden Schulen sowie der Schaffung einer Digitalisierungsagentur vor allem zusätzliche Mittel für die Kommunen, den Straßenbau, inklusive der Finanzierung einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, sowie für den Krankenhausbau vor. Die vorgeschlagenen Kompensationszahlungen für die Nichtinanspruchnahme von

Kindergärten sollen durch entsprechende Kürzungen der Zuweisungen an Kindergärten finanziert werden.

Einsparungen schlägt die Fraktion der AfD bei der Betreuung, ärztlichen Versorgung und Unterbringung sowie beim Rechtsschutz von Asylbegehrenden und der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige vor. Weitere Kürzungsvorschläge der AfD betreffen die frühkindliche Bildung, den Ausbau der Ganztagsschule, Maßnahmen der Frauenförderung, den Natur- und Klimaschutz sowie die Energiewende und die Volkshochschulen. Die vorgesehene Zuführung an die Haushaltssicherungsrücklage soll gestrichen werden.

Die auf Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossenen Änderungen haben zusammengerechnet ein Volumen von ca. 30,7 Millionen Euro im Jahr 2019 und 17,9 Millionen Euro im Jahr 2020.

Zur Förderung der beruflichen Bildung und der Fachkräftesicherung am Arbeitsmarkt werden die Mittel zur Unterstützung der Berufsbildungszentren der Handwerkskammern erhöht. Ebenso werden die Mittel für den landwirtschaftlichen Wirtschaftswegebau sowie für Vorhaben des Radwegebaus angehoben. Gesteigert wird auch die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien auf kommunalen Flächen sowie von Stromspeichern für Photovoltaik-Anlagen für Privathaushalte.

Zur Stärkung der demokratischen Kultur sollen die Mittel für Gewalt- und Extremismusprävention sowie für die Gedenkarbeit – insbesondere zugunsten der Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert – steigen. Anwachsen werden die Mittel für die medizinische und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum sowie für soziale Beratungsstellen und zur Bekämpfung von Armut und Wohnungslosigkeit. Zur Förderung des Ehrenamtes – etwa bei den Feuerwehren und im Bereich des Sports – werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, ebenso wie für Hilfsangebote für Frauen in schwierigen Lebenslagen.

Darüber hinaus stellen die Regierungsfraktionen Mittel zur Bewirtschaftung des Staatswaldes zur Verfügung, der aufgrund der erheblichen Schäden durch widrige Witterungsbedingungen und einer damit einhergehenden starken Vermehrung von Schädlingen mit erheblichen Verlusten zu rechnen hat. Auch zur Vorsorge vor Tierseuchen mit entsprechend massiven Konsequenzen für die heimische Landwirtschaft sowie zum Schutz vor Pandemien werden zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Die Vielzahl der Sitzungen in kurzer Zeit hat alle Beteiligten sehr gefordert. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die während und nach den Sitzungen für die Beantwortung vieler Detailfragen zur Verfügung standen. Der Landtagsverwaltung danke ich für die Vorbereitung der Sitzungen und die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen.

Erwähnen möchte ich insbesondere den Sitzungsdokumentarischen Dienst, der in kurzer Zeit zuverlässig den

Inhalt der vielen langen Sitzungen zu Papier gebracht hat, sowie die parlamentarische Geschäftsstelle und die Druckerei des Landtags, welche unentwegt die Beteiligten mit den für die Beratungen erforderlichen Informationen und Unterlagen versorgt haben. Ich danke auch den Fraktionen und den Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 anzunehmen.

Als Ansporn für die am Ende des dreitägigen Plenums stattfindende Abstimmung erlaube ich mir den abschließenden Hinweis, dass der Haushalts- und Finanzausschuss hierfür etwa eine halbe Stunde benötigt hat.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Konz und Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Nelson Mandela Realschule plus Trier. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nunmehr auf:

Grundsatzaussprache/Beratung des Einzelplans 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei

Dazu rufe ich die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5116 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/7869 –

Landesmediengesetz (LMG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7591 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik

Drucksache 17/7870 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7864 –