Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Ich muss sagen, ich war selbst erschrocken über die Situation im Wald, und ich sehe mit großer Sorge, dass das im nächsten Jahr sicher nicht gelöst sein wird. Der Umgang mit diesen Schäden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da müssen wir uns sehr wohl auch auf die Bundesregierung stützen können, die für die Folgen dieser Entwicklung genauso Verantwortung trägt.

Wir machen im Land Rheinland-Pfalz das, was wir können. Dies nicht nur mit dem Gemeinschaftsforstamt, sondern auch mit finanzieller Unterstützung; denn wir sehen natürlich, dass der Wald gerade beim Klimathema Teil der Lösung ist. Das ist die Fähigkeit, Kohlenstoff im Holz zu binden, die stoffliche und energetische Substitution bei der Holzverwendung, aber auch als Standort für Windanlagen ist der Wald Teil der Lösung. Hier greift Ihr Antrag sowieso zu kurz, weil er die Ursachen völlig beiseite lässt und nur an den Symptomen herumkuriert. Damit werden wir sicherlich nicht das ganze Problem bewältigen können.

Wie gesagt, das ist eine nationale Aufgabe. Wir haben

uns vehement für die Erweiterung des GAK-Rahmenplans eingesetzt. Herr Kollege Weber hat das schon ausführlich dargestellt; denn das sind zu 60 % Bundesmittel und zu 40 % Landesmittel. Selbstverständlich stellen wir die zur Verfügung.

Es ist auch schon gesagt worden, die 263.000 Euro pro Jahr für Rheinland-Pfalz bedeuten gerade einmal 72 Cent je Hektar als Förderung für den Kommunal- und Privatwald. Dafür bekommen Sie nicht eine einzige Pflanze. Das wissen Sie auch. Von diesem Problem wollen Sie schlichtweg mit Ihren Äußerungen ablenken. Das finde ich übrigens nicht sehr redlich.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Das Land steht für weitere Kofinanzierungen bereit. Wir sind bereit, unseren Anteil zu erbringen, aber wir erwarten vom Bund eine entsprechende Ausstattung. Das sieht übrigens die AGDW ganz genauso, die uns ausdrücklich für unsere Initiative gelobt hat.

Wir haben noch einen Ergänzungsantrag von Bayern, den wir auch mittragen, nämlich die steuerliche Entlastung der Waldbesitzer.

Wir hoffen also, dass das tatsächlich als gesamtstaatliche Aufgabe von der Bundesregierung, von Frau Klöckner, um das ganz deutlich zu sagen, gesehen wird und wir mit der Initiative Erfolg haben werden.

Sie fordern die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes. Ich glaube, das ist kaum besonders zielführend; denn bei den bundesweiten und im Übrigen noch nicht abgeschlossenen Kalamitätsentwicklungen wird ein wirksamer Marktausgleich durch Einschlagsbeschränkungen vermutlich nicht erreicht, sondern das müsste von einem Importstopp für Rohholz begleitet werden. Das nutzt nichts, wenn das ganze Holz von außen hereinkommt. Dem aber steht wahrscheinlich wiederum das europäische Wettbewerbsrecht entgegen. Wir würden damit massiv in den zwischenstaatlichen Markt eingreifen. Das ist sicherlich eine Initiative, die vollkommen verpuffen oder kontraproduktiv wirken würde. Die meisten Staatsforstbetriebe haben ohnehin schon den Einschlag von frischem Fichtenholz gedrosselt oder gestoppt – so wie der Landesbetrieb Landesforsten – und damit zur Marktentlastung beigetragen.

Herausforderungen sehe ich auch noch im infrastrukturellen Bereich. Dazu gehören die Lagerkapazitäten. Teilweise haben die Betriebe zwar eine wasserrechtliche Dauergenehmigung für ein Nasslager, aber der Betrieb ist im Einzelfall von weiteren Faktoren abhängig, unter anderem von Wasser. So wäre im Jahr 2018 ein zielführender Betrieb aufgrund der langen Dürre sowie mangelnder Fuhrkapazitäten vielerorts gar nicht möglich gewesen. Zusätzliche Lagermöglichkeiten werden derzeit geprüft.

Klar ist auch unser Ziel die Minimierung von Brutraum für Borkenkäfer auf geeignete und verhältnismäßige Art. Davon ist sicherlich das Häckseln von Kronen eines, aber das ist kein Allheilmittel für alle Fälle. Landesforsten hat ein Harvesteraggregat mit Entrindungsmodul zu Erprobungszwecken beschafft. Das ist eine recht neue technologische Entwicklung, deren Praxistauglichkeit geprüft werden

muss. Wer werden dabei vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik, vom KWF, wissenschaftlich begleitet. Eine direkte Förderung für die Beschaffung dieser Technik durch Forstdienstleister ist nicht vorgesehen, aber wir prüfen, ob die neue GAK-Rahmenregelung, die vorrangig die Waldbesitzenden selbst dabei unterstützen soll, notwendige Forstschutzmaßnahmen, die zur Minderung der Bruttauglichkeit von Holz dienen, durchführen zu können, angewendet werden kann. Also auch da ein heftiges Einsetzen für eine bessere Ausstattung, für mehr Mittel.

Manchmal wird auch nach Pflanzenschutzmitteln gerufen. Das kann nur die Ultima Ratio sein; denn wir haben rechtliche Bestimmungen, Einschränkungen durch Zertifizierungen, aber man kann natürlich nicht ohne schwere Nebenwirkungen in einem Wald-Ökosystem Probleme mit der Giftspritze lösen. Dies abgesehen davon, dass das beim Borkenkäfer ohnehin reichlich schwierig ist.

Jedenfalls wollen wir die Waldbesitzer ungeachtet ihrer natürlich bestehenden Eigenverantwortung nicht alleinelassen. Im Privatwald wirkt das Forstamt auf Wunsch an der Waldbewirtschaftung mit. Insofern erhalten die Waldbesitzenden im Rahmen der Möglichkeiten personelle Unterstützung, beim Flächenmonitoring, bei der Aufarbeitung, beim Abtransport des Holzes oder beim Waldschutz.

Eine Task Force wurde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung eingerichtet, welche zudem die Fachkompetenz unserer Forschungsanstalt und des Klimakompenzzentrums in Trippstadt nutzt.

(Beifall bei der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Trippstadt! Jawohl!)

Möglichkeiten einer weiteren Unterstützung diskutieren wir weiter in den kommenden Wochen, unter anderem auf Bund-Länder-Ebene, mit dem Ziel einer Entlastung der besonders betroffenen Kommunal- und Privatwaldbesitzenden.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Aufgrund der Redezeit der Landesregierung steht jeder Fraktion noch eine Redezeit von 3 Minuten zur Verfügung. Diese müssen nicht genutzt werden. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Überweisungsanträge liegen nicht vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über die Anträge.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8205 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Wer dem Antrag der Frak

tionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8235 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen dann zu Punkt 20 der Tagesordnung:

Zur Personalsituation der Polizei in Rheinland-Pfalz (Polizei I) Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/7601/7860/8194 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die antragstellende Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Junge.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der letzten Haushaltsdebatte habe ich auf die ernüchternden Erkenntnisse der Großen Anfrage zur Personalsituation in der Polizei hingewiesen. Zusammengefasst ist der Personalansatz in der Polizei in Rheinland-Pfalz gemessen am tatsächlichen Auftrag und den Faktoren „Zur Ruhesetzung“, „Krankheit“, „Mutterschutz“, „Durchfallquote“ und „Abwanderung“ mangelhaft und bringt trotz der angeblichen Mehreinstellungen nicht ansatzweise den erforderlichen Einsatzbedarf auf die Straße.

Wir haben aktuell den gleichen Personalbestand wie vor zwölf Jahren. Das, obwohl sich seit 2007 die Sicherheitslage deutlich verändert und das Einsatzspektrum der Polizei allein in den Bereichen Terrorabwehr und Gewaltdelikte gleichzeitig kontinuierlich erweitert hat.

Dieses Delta – einmal zwischen dem Auftrag auf der einen Seite und dem Kräfteansatz auf der anderen Seite – ist ursächlich dafür, dass unsere Beamten durch zusätzlichen Dienst permanent Überstunden anhäufen müssen, um die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Meine Damen und Herren, Herr Minister, wer den Auftrag erteilt, stellt die Mittel bereit. Ein uralter Grundsatz bei der Einsatzplanung. Bei der Erfüllung dieses Grundsatzes versagen Sie kläglich, Herr Minister.

Aktuell haben unsere Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz 1,6 Millionen Überstunden erdient. Eine Reduzierung ist nach aktueller Lage gar nicht möglich. Allein bei dieser Kennzahl muss Ihnen doch auffallen, dass hier ein gravierendes Missverhältnis zwischen Auftragsumfang und den vorhandenen Personalstärken besteht. Wer permanent Überstunden machen muss, der ist eben nicht gut und richtig aufgestellt.

(Beifall der AfD)

Die Vollzeitäquivalente bewegen sich aktuell zwischen 9.100 und 9.200 Dienstposten. Nach unserer Bewertung sollten es jedoch mindestens 10.000 Dienstposten sein.

Ein unabhängiges Gutachten, welches Personal und alle Aufgaben, einschließlich eines schnellen Abbaus von Überstunden, in ein angemessenes Verhältnis setzen würde, käme vermutlich auf einen noch höheren Personalbedarf.

Herr Staatsminister, die von Ihnen angekündigten 580 Neueinstellungen von Polizeianwärtern sind für einen angemessenen Personalaufwuchs völlig unzureichend und eine fatale Milchmädchenrechnung auf dem Rücken unserer Polizeibeamten und auf Kosten der Inneren Sicherheit.

Ihre eigenen Zahlen – nur die können wir verwenden – zeigen noch, dass wir eine deutlich größere Anzahl an Polizeianwärtern einstellen müssten, um allein die Abgänge und Ausfälle kompensieren zu können. Ein Zahlenwerk: Nach Ihren Angaben waren es in den Jahren 2010 bis 2017 insgesamt 34.375 Bewerber, von denen 3.595 die Ausbildung angetreten haben. Davon haben 442 ihren Studienabschluss nicht erreichen können, und 129 sind auf eigenen Antrag ausgeschieden. Das heißt, dass Sie in acht Jahren ganze 3.014 neue Polizeibeamte ausgebildet haben, während im selben Zeitraum 2.879 Beamte aus dem Dienst ausgeschieden, die meisten davon in den Ruhestand gegangen sind. Das heißt auch, dass Sie innerhalb von acht Jahren einen mageren Personalaufwuchs von gerade einmal 135 Beamten erzielt haben.

Leider schrumpft auch diese Zahl weiter, wenn wir für den Betrachtungszeitraum noch die Abwanderung von Beamten in andere Bundesländer – das sind nicht so viele, aber immerhin – aufnehmen und eine noch unbekannte Zahl von Abbrechern aus den 15. bis 18. BachelorStudiengängen berücksichtigen. Wer realistisch rechnet, muss auch die individuelle Krankheitsquote von durchschnittlich 7 % sehen – ich behaupte einmal, das hat auch etwas mit den Überstunden zu tun –, die etwa 200.000 Fehltagen innerhalb von acht Jahren entspricht.

Es ist also leicht, über den Daumen hinweg festzustellen, dass Sie auch mit den von Ihnen so hochgelobten höheren Anwärtereinstellungen bestenfalls den Status quo bei gleichbleibendem Überstundenanfall halten können. Das ist angesichts der realen Herausforderungen – der steigenden Kriminalität, auch im Bereich des Terrorismus und der Schwerstkriminalität – und dem Unsicherheitsgefühl der Bürger nur auf den Knochen der Polizeibeamten zu stemmen. Hier versagen Sie nicht nur in der Aufgabenerfüllung, sondern auch im Bereich der Fürsorge gegenüber Ihren Beamten. Das finde ich besonders verwerflich.

(Beifall der AfD)

Hinzu kommt, dass die Bewerberzahlen sinken und die Quote der Ausbildungsabbrecher weiter steigt.

Es kann vielfältige Gründe geben, warum man eine anspruchsvolle Ausbildung nicht schafft. Warum aber über 10 % der Polizeianwärter, die den sportlichen Eignungstest zu Beginn bestanden haben, am Ende des Studiums, also nach einer Phase des planbaren Dienstes, ihre sportliche Leistungsfähigkeit nicht etwa steigern konnten, sondern hier sogar schwächelten, das muss mir einmal einer erklären. Dass unsere jungen Anwärter auch in den gut trainierbaren Fähigkeiten, wie Ausdauer und Geschicklichkeit, durchfallen, das verwundert schon sehr.

Meine Damen und Herren, wenn wir den Gesamtumfang von einsatzfähigen Beamten durchhaltefähig auf ca. 10.000 Polizisten steigern und die horrenden Überstunden – die Überstunden, die sind das eigentliche Problem – spürbar senken wollen, dann werden wir an einer Einstellungsquote deutlich über den 580 in Richtung 600 bis 700 Anwärtern im Jahr nicht herumkommen.

Die AfD-Fraktion fordert daher, ein unabhängiges externes Gutachten in Auftrag zu geben, das unter Berücksichtigung aller genannten Parameter eine erforderliche Gesamtstärke und eine jährliche Einstellungsquote, gemessen am Auftrag, ermitteln soll. Ihr Ministerium ist dazu offensichtlich weder willens noch in der Lage, was die dauerhaften und skandalösen Überstunden zeigen. Übergangsweise fordern wir, die Einstellungsquote auf 700 Anwärter anzuheben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht Herr Abgeordneter Schwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Antworten auf die Große Anfrage bestätigen, es ist attraktiv, in der rheinland-pfälzischen Polizei als Polizistin oder Polizist zu arbeiten. Belegt wird dies durch die Bewerberzahlen, die seit Jahren konstant sind.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Ich möchte das ergänzen: Polizistin bzw. Polizist in Rheinland-Pfalz zu sein, ist aber offensichtlich nicht nur für unsere jungen Menschen attraktiv, sondern auch für Bewerber aus anderen Bundesländern. Die Bewerberzahlen liegen da im Schnitt konstant bei 25 bis 30 %. Gerade das haben Sie nicht erfragt.

Die Einstellungszahlen wurden in den letzten Jahren durch die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stetig angehoben. Aktuell haben wir rund 1.600 Studierende. Von 2009 bis zum 1. Mai 2018 hat sich die Anzahl der Studierenden an der Hochschule der Polizei (HdP) fast verdoppelt. Das ist eine Zunahme um 91 %. Mehr geht nicht, an der HdP vielleicht, aber nicht im Einzeldienst.