nämlich wenn Sie davon sprechen, dass bei Zweijährigen mit Durchschnittswerten gerechnet wird. Die Zweijährigen haben in der Regel noch die Hose voll, meine Damen und Herren. Da können Sie nicht mit Durchschnittswerten rechnen.
Wenn dort oben Vertreterinnen und Vertreter aus Kindergärten sitzen, wissen die ganz genau, welchen Betreuungsschlüssel, welchen Betreuungswert Zweijährige, Fünfoder Sechsjährige zu erwarten haben. Da können Sie nicht mit Durchschnittswerten rechnen.
Frau Kollegin, im Übrigen werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf auch dem ländlichen Raum nicht gerecht.
Wie wollen Sie Stellen in kleineren Kindergärten, bei denen Sie am Schluss mit Ihren Berechnungen auf 0,3, 0,5, 0,7, 0,8 oder welchen Null-Komma-Wert auch immer kommen, besetzen?
Wie wollen Sie diese besetzen? Haben wir dann am Schluss in dem Bereich weitere prekäre Arbeitsverhältnisse? Haben wir dann in diesem Bereich weitere Probleme?
stimmen Sie doch einfach unserem Antrag auf Gesetzesfolgenabschätzung zu. Dann können Sie doch einfach zustimmen.
Im Laufe des Verfahrens wird es – das brauchen wir gar nicht anzukündigen, das ist fast zu erwarten –
zu Anhörungen kommen. In diesen Anhörungen werden genau diese Zahlen zu hinterfragen sein. Dann werden wir erleben, wer falsch oder wie rechnet oder was Berechnungen ergeben.
Meine Damen und Herren, eines wird aber bleiben – das wollen Sie nicht ändern –: Zweijährige mit Durchschnittswerten zu berechnen, ist der falsche Weg.
Fangen wir bei den Zweijährigen an. Wenn man einen Personalschlüssel zugrunde legt und verschiedene Altersgruppen zusammenrechnet, gibt es am Ende einen Durchschnitt. Aber bei den Zweijährigen wird selbstverständlich
ein höherer Personalschlüssel zugrunde gelegt als bei den Kindern, die drei, vier, fünf oder sechs Jahre alt sind.
Das können Sie im Gesetz nachlesen. Der Schlüssel für die Zweijährigen beträgt rein rechnerisch 0,165. Das ist ganz eindeutig mehr als bei den anderen Altersstufen. Wenn man das Gesetz und die Begründung am Ende liest, wird man ein bisschen schlauer.
Auch dazu kann man nachlesen, was im Gesetz steht. Kleine Kitas im ländlichen Raum haben mindestens zwei volle Stellen. Mindestens zwei volle Stellen! Es ist übrigens auch heute schon so, dass Stellenanteile gestückelt sind. Schauen Sie sich doch einmal die Stellenzuweisungen in den einzelnen Bedarfsgenehmigungen der Kreise an. Sie werden ganz deutlich sehen, dass einmal 12 Stunden, einmal 15 Stunden oder einmal 25 Stunden mehr gemacht worden sind.
Das sind immer Stellenanteile, und kein Mensch hat deshalb eine prekäre Beschäftigung. Das ist echt Blödsinn, weil dann der Stellenanteil von jemandem, der sowieso schon da ist, aufgestockt wird oder noch jemand hinzukommt, der noch andere Aufgaben übernimmt. Die Lebenswirklichkeit in der Kita sieht ein bisschen anders aus.
Dann kommen wir zu der Sache, ich hätte behauptet, die Kreise hätten falsche Zahlen zur Verfügung gestellt. Das habe ich gar nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass es auch falsche Interpretationen gibt.
Man kann nicht alle Kinder so zählen, dass sie entweder alle sieben Stunden, alle acht Stunden oder alle neun Stunden kommen. Das trifft in der Regel nicht zu, sondern wir werden eine Bedarfsplanung machen müssen, bei der feststeht, wie viele Plätze mit welchem Betreuungsumfang wir haben.
Man kann nicht die Grundpersonalisierung der Kitas der zusätzlichen Personalisierung nach Controlling, also mit
zusätzlichen Stunden, die künftig aus dem Sozialraumbudget kommen, gegenüberstellen. Wir müssen Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wir sind jetzt sehr tief in die Debatte eingestiegen, aber das war mir die Sache noch einmal wert, weil es nicht so leicht und so schwarz-weiß ist, wie Sie es darzustellen versuchen.