(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Nein, ist das so in diesen Ländern? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)
In Hessen, das von der CDU regiert wird, gibt es deutlich mehr befristete Verträge, als es die in Rheinland-Pfalz gibt, gab oder jemals geben wird.
Dann ist dies nochmals klargestellt. Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Bernhard Henter (CDU), Behördenzugriff auf Daten von „smarten“ Geräten – Nummer 2 der Drucksache 17/9399 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Lammert, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Behördenzugriff auf Daten von „smarten“ Geräten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Hält es die Landesregierung aus Gründen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung für notwendig, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten unter richterlichen Vorbehalt zugreifen können?
2. Wie ist der Stand der rechtlichen Prüfung der damit im Zusammenhang stehenden Fragen durch die Landesregierung?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die technische Umsetzbarkeit der in Rede stehenden Ermittlungsmaßnahmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage „Behördenzugriff auf Daten von ,smarten‘ Geräten“ der Abgeordneten Matthias Lammert und Bernhard Henter beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche entfaltet auch für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden eine immer größere Bedeutung. Strafverfolgungsbehörden müssen ganz allgemein in der Lage sein, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten. Dabei kön
nen sie im Rahmen der bestehenden Gesetze aufgrund der Beweisrelevanz im Einzelfall selbstverständlich neuere Technik nicht außer Betracht lassen.
Die Innenministerkonferenz befasst sich heute und morgen unter dem Tagesordnungspunkt „Digitale Spuren“ mit dieser vielschichtigen Thematik. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass die Behandlung der Innenministerkonferenz ausdrücklich nicht die Schaffung neuer Befugnisse und Kompetenzen für die Strafverfolgungsbehörden zum Gegenstand hat. Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich generell bei dem Tagesordnungspunkt damit, wie Strafverfolgungsbehörden digitale Spuren erkennen, auswerten und sichern können.
So, wie ich die Diskussion kenne, geht es auch nicht um eine abschließende Bewertung der Innenminister, sondern um eine grundsätzliche Beschäftigung mit diesem Thema und einen allgemeinen Prüfauftrag zu technischen und rechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Es geht ausdrücklich nicht darum, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu überwachen, sondern um den Umgang mit digitalen Spuren in Ermittlungsverfahren.
Zu Frage 1: Digitale Spuren haben als Ermittlungshilfe und Beweismittel an Bedeutung gewonnen. Dabei fallen große Datenmengen an, die die Auswertung aufwendig und komplex machen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Straftat, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und der richterlichen Beschlusslage, stellen Smarthomegeräte und Sprachassistenzsysteme eine mögliche Quelle der digitalen Beweismittelsicherung dar.
Dabei unterliegen Eingriffe in die Privatsphäre immens hohen Hürden, und daran soll auch in Zukunft nicht gerüttelt werden.
Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung lassen bereits die bestehenden Rechtsgrundlagen die Erhebung einer Vielzahl von Daten zu, wenn diese relevant für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr sind. Sofern in den entsprechenden Eingriffsnormen, wie beispielsweise bei der Beschlagnahme, grundsätzlich richterliche Entscheidungsvorbehalte bestehen, werden diese selbstverständlich auch von Staatsanwaltschaft und Polizei beachtet. Ebenso verhält es sich mit den Anordnungskompetenzen im Polizeirecht.
Dabei sind sich die zuständigen Behörden der Eingriffsintensität im Einzelfall durchaus bewusst. Die Eingriffe erfolgen unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des Kernbereichsschutzes.
Zu Frage 3: Entsprechende Daten können entweder auf dem jeweiligen digitalen Endgerät selbst, aus den damit verbundenen Apps auf dem Smartphone oder bei externen Anbietern unmittelbar erhoben werden. Die Art und Weise der Datenerhebung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Technisch ist das Auslesen der Daten an den Endgeräten selbst eine polizeiliche Standardmaßnahme. Bei Anfragen an die Hersteller sind die Daten entsprechend durch diese herauszugeben, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Frau Staatssekretärin, der Innenminister hat dieser Tage verkündet, dass er sich in jedem Falle vorstellen könne, begrenzten Zugriff auch auf Sprachassistenten vorzunehmen. Teilen Sie diese Meinung?
Wenn eine Straftat vorliegt und die Verhältnismäßigkeit geprüft ist sowie der Schutz des Kernbereichs und wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, dann teile ich die Auffassung des Ministers, und ich habe ihn auch so verstanden.
Ich habe noch eine Frage zu den technischen Voraussetzungen. Sie haben es schon beschrieben, die Angst der Bürgerinnen und Bürger ist sicherlich verständlich. Ist es denn technisch möglich, ohne das Gerät – ob Sprachassistent oder ein sonstiges Smarthomegerät – in den Händen zu halten, von außen eine Abhörung oder eine Eingriffsmaßnahme vorzunehmen, also praktisch digital, nicht manuell an dem Gerät irgendwelche Auslesemaßnahmen durchzuführen?
Wie ich bereits gesagt habe, beschäftigt sich die IMK heute mit diesem Tagesordnungspunkt. Soweit ich weiß, soll auch ein Prüfauftrag an den AK II ergehen, wo die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen noch einmal hinterfragt werden. Ich gehe davon aus, dass dann diese Frage beantwortet wird.
Das heißt also, Sie können derzeit noch nicht sagen, ob es überhaupt technisch möglich ist, Geräte von außen zu überprüfen? Nach meinem Kenntnisstand ist das derzeit wohl nicht so einfach möglich.
gesagt, ich gehe davon aus, dass sich die IMK mit diesem Thema befassen wird und deswegen auch weitergehende Prüfungen beauftragt hat, um solche Fragen zu klären. Ich gehe davon aus, dass im Herbst ein Bericht dazu vorgelegt wird.
( Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD), 5G-Monitoring – Nummer 3 der Drucksache 17/9399 – betreffend, auf.
1. Plant die Landesregierung, im Falle eines Erfolgs von 1&1 Drillisch – der jetzt eingetreten ist – bei der 5G-Frequenzauktion, dieses Unternehmen künftig am „Runden Tisch Mobilfunk“ zu beteiligen bzw. zu integrieren?
3. Über welche konkreten Pläne verfügt die Landesregierung, die Schließung der durch das Monitoring ermittelten Versorgungslücken zu unterstützen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Beantwortung der von der AfD-Fraktion im April gestellten Großen Anfrage zum gleichen Thema habe ich betont, dass die Verbesserung der Versorgungsqualität im Mobilfunk in der Fläche ein prioritäres Ziel der Landesregierung ist. Aufgrund der steigenden Bedeutung des mobilen Datenverkehrs für Bürgerinnen und Bürger und für die regionale Wirtschaft ist eine flächendeckende, durchgängig sichere Versorgung erforderlich.
Im Januar dieses Jahres hat die Landesregierung den „Runden Tisch Mobilfunk“ initiiert. Dort sollen gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden, um die Funklöcher im Land zu schließen und eine günstige Ausgangssituation für den Ausbau von 5GStandorten herzustellen. Besonderer Fokus bei den Aktivitäten sowohl des Landes als auch der Mobilfunknetzbetreiber liegt auf der Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum.
Der „Runde Tisch Mobilfunk“ wurde durch die Landesregierung initiiert, einerseits um bessere Informationen von den Mobilfunknetzbetreibern zu deren geplanten weiteren Ausbauvorhaben zu erhalten. Andererseits möchte die Landesregierung die weitere Mobilfunkerschließung unterstützen, sofern dies notwendig sein sollte. In diesem Kontext wird die Landesregierung mit jedem möglichen weiteren Netzbetreiber gern ins Gespräch kommen. Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass 1&1 ebenfalls Bestandteil des „Runden Tisches Mobilfunk“ werden wird. Bisher ist 1&1 nur als Reseller aufgetreten.
Der für das Mobilfunk-Monitoring beabsichtigte Vertrag mit der TÜV-Rheinland Consulting konnte am 21. Mai 2019 geschlossen werden.
Die Landesregierung beabsichtigt, die Marktteilnehmer bei ihrem weiteren Mobilfunkausbau zu unterstützen. Dafür sollen im Zuge des Monitorings auch mögliche Hintergründe für den Bau weiterer Mobilfunkstationen erhoben werden. Abhängig vom Ergebnis des Arbeitspakets wird die Landesregierung gezielt Unterstützungsmaßnahmen prüfen, damit der weitere Ausbau unbürokratisch und schnell realisiert werden kann.
Die Durchführung des Mobilfunk-Monitorings ist zunächst bis Ende 2021 beabsichtigt. Anschließend wird darüber zu entscheiden sein, inwieweit weiterer Bedarf besteht und wie dieser gedeckt werden kann.