Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Letzte Woche haben wir in RheinlandPfalz einen großen Erfolg für unsere Universitäten verbuchen können. Sie bekommen 31 zusätzliche Professuren aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sogenannte Tenure-TrackProfessuren, und Anfang Juni haben sich Bund und Länder auf den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolgesystem für den bisher befristeten Hochschulpakt geeinigt. Auch dabei gehört Rheinland-Pfalz langfristig zu den Gewinnern.
Weil es zeigt, was bei den Autoren des Antrags offenbar nicht gesehen wird, dass wir sehr wohl leistungsstarke und leistungsfähige Hochschulen haben.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)
Wir können stolz sein auf jede dieser Hochschulen. Wir setzen alles daran, Rheinland-Pfalz als Wissenschaftsland weiterzuentwickeln für die nächsten zehn Jahre und darüber hinaus.
Wenn man sich weiterentwickeln will, schaut man sich an, wo man steht und welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt.
Das ist exakt das, was die Landesregierung getan hat, und zwar nach dem klaren Fahrplan: Analyse, Entscheidung, Umsetzung.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Marion Schneid, CDU)
Wenn man den Antrag liest, dann fragt man sich, ob die Autorinnen und Autoren die letzten zwei Jahre verpasst oder jedenfalls nicht wahrgenommen haben. Vor über zwei Jahren haben wir herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausgewählt. Darunter Universitätspräsidenten, einer ist heute Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), es waren Vizepräsidenten der HRK dabei, es war der Sprecher der Universitätskanzler Deutschlands dabei, es waren herausragende Persönlichkeiten aus Hochschule und Wissenschaft, 15 aus ganz Deutschland.
Bei allem Respekt vor dem Wissenschaftsrat, den ich sehr schätze, solch eine hochkarätige Gruppe hat es noch in keinem Verfahren gegeben. Ich werde deutschlandweit darauf angesprochen, wie wir es geschafft haben, diese Gruppe zusammenzurufen.
Dann hat diese Expertengruppe die Hochschullandschaft begutachtet, eine Analyse vorgelegt und unseren Hochschulen eine sehr gute Konkurrenzfähigkeit bescheinigt, aber auch Potenziale für Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das können Sie in dem Bericht nachlesen. Er steht immer noch auf der Internetseite des Ministeriums.
Natürlich haben wir diesen Bericht sehr ernst genommen. Deswegen ist auch klar, wohin die Reise geht. Für den Universitätsstandort Koblenz sagen die Gutachter eine bessere Entwicklungsperspektive als eigenständige Universität, verankert in der Region, voraus, und wir leben in einer Wissenschaftsgesellschaft, in einer Wissenschaftsgesellschaft, in der Hochschulen heute ein zentraler Faktor
für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung sind. Die Experten haben gesagt, eine eigenständige Universität Koblenz wird die Entwicklung der Stadt und der Region Koblenz und des ganzen nördlichen Rheinland-Pfalz deutlich stärken.
Das Gleiche gilt für die Universität in Landau und für die TU Kaiserslautern. Beide haben eigene Profile und sind auf vielen Gebieten stark, teilweise sehr stark aufgestellt. Ihre Gebiete sind nicht deckungsgleich, sondern sie ergänzen sich im Profil.
Genau darin liegt das gemeinsame Entwicklungspotenzial, um die Region zu stärken und international noch sichtbarer zu werden.
Wir wollen, dass unsere Hochschulen optimal im deutschen und internationalen Vergleich aufgestellt sind. Ich will nicht die zweitbeste Lösung für unsere Hochschulen, sondern die beste Lösung:
Natürlich gilt bei der Umsetzung der Grundsatz der akademischen Freiheit. Darum werden wir bei der Entwicklung des wissenschaftlichen Profils keine Detailsteuerung vornehmen, aber auf der anderen Seite ist auch klar: Grundlegende Entscheidungen, wie die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz insgesamt aufgestellt wird, muss das Land treffen. Diese Entscheidung können wir nicht delegieren, und schon gar nicht können wir sie irgendwelchen Machbarkeitsstudien überlassen.
Verantwortung zu tragen heißt, Entscheidungen zu treffen und den Mut zu haben, diese Entscheidungen auch umzusetzen.
Wir haben an unseren Hochschulen ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ebenso engagierte Studierende. Sie alle wollen ihre Hochschulen gestalten. Sie wollen ein gutes Studium, und sie wollen eine innovative und leistungsfähige Forschung. Wir sollten sie gemeinsam unterstützen bei der Aufgabe, Rheinland-Pfalz als starkes Wissenschaftsland weiterzuentwickeln. Daran sollten alle Beteiligten arbeiten und sie unterstützen und nicht Machbarkeitsstudien fordern, weil Sie an die Entwicklungspotenziale unse
rer Hochschulen selbst nicht glauben. Deswegen bin ich selbstverständlich dafür, diesen Antrag abzulehnen.
(Beifall bei SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Wieder nichts gesagt! – Heiterkeit des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor, Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dann stimmen wir unmittelbar über den Antrag – Drucksache 17/10041 – ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr (Feuerwehrzulage) und Einführung einer Erschwerniszulage für Berufsfeuerwehrbeamte mit Notfallsanitäterausbildung in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10032 –
dazu: Erhöhung der Zulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr (Feuerwehrzulage) und Einführung einer Erschwerniszulage für Berufsfeuerwehrbeamte mit Notfallsanitäterausbildung in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10094 –
Die Fraktionen haben auch hier eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Wer spricht für die Fraktion der AfD? – Der Fraktionsvorsitzende Abgeordneter Uwe Junge.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Berufsfeuerwehren sind nach dem Roten Kreuz der zweitgrößte Rettungsdienst in Deutschland und stellen das Fundament der Notfallrettung dar. Sie sind damit ein elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Unsere Berufsfeuerwehrleute müssen beim Einstieg eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen und durchlaufen dann eine immer anspruchsvoller werdende Feuerwehrausbildung, die auch die Qualifikation zum Rettungsdienstassistenten enthält.
Historisch gewachsen, ergänzt die Trierer Berufsfeuerwehr die allgemeine Feuerwehrausbildung um die in einer dreijährigen Zusatzausbildung erworbenen Qualifikation des
Notfallsanitäters und damit zusätzlich um einen anerkannten nichtärztlichen Rettungsdienstberuf. Damit ist diese Hochwertausbildung, der wir alle im Notfall unser Leben verdanken könnten, erst nach bis zu acht Jahren abgeschlossen und wird dann nach geradezu lächerlichen A 7 besoldet, was einem ledigen Feuerwehrmann oder einer ledigen Feuerwehrfrau ganze 1.780 Euro netto einbringt, meine Damen und Herren.
Die durchschnittliche Beförderungsdauer zu A 8 liegt bei zehn Jahren, und manche Kollegen werden sogar mit der Besoldungsgruppe A 8 in den Ruhestand versetzt. Meine Damen und Herren, das alleine ist eigentlich schon ein Skandal für sich. Wenn wir aber jetzt noch diese hohe Verantwortung, die physische und psychische Belastung, die von uns an anderer Stelle beklagten Anfeindungen im Rettungsdienstalltag, berücksichtigen, muss jedem von uns klar werden, dass diese Männer und Frauen, die täglich für uns alle den Kopf hinhalten, derzeit in keiner Weise angemessen bezahlt werden.
Natürlich wissen wir auch, dass die eigentliche logische Anhebung von A 8- auf A 9-Stellen nur eingeschränkt möglich ist und erneut wieder die Kommunen belasten würde. Deshalb ist für uns die längst fällige Erhöhung der Feuerwehrzulage und die Einführung einer Notfallsanitätszulage der richtige Ansatz.
Seit 1999, meine Damen und Herren, vor 20 Jahren, wird die Feuerwehrzulage nicht mehr der allgemeinen Besoldungserhöhung angepasst. Sie betrug damals 249,14 DM, 127,38 Euro und beträgt aktuell 132,69 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 5,31 Euro oder 4,2 % in 20 Jahren, pro Jahr also 0,2 %, während die Bruttolöhne in Deutschland seitdem um über 60 % angestiegen sind. 0,2 % – Kollegen, das ist keine Leistungswürdigung, das ist nicht einmal Schmerzensgeld, das ist eine unverschämte Missachtung einer konstant erbrachten Hochwertleistung.