Um die Flurbereinigung bedarfsgerecht auszurichten, erstellen wir ein neues Flurbereinigungsprogramm. Sie haben darauf Bezug genommen. Herr Weber hat enumerativ schon einiges aufgezählt. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Verbesserungen von Produktionsbedingungen, Flächenmanagement für die Infrastruktur, Waldflurbereinigungen zur Walderschließung und zur Mobilisierung von Holzreserven, Flächenmanagement im Bereich des Naturschutzes, Hochwasser, die EU-Wasserrahmenrichtlinie, Flächenmanagement zur Aufwertung von Kulturlandschaften – jetzt kommt der sentimentale Punkt –, die Unterstützung der Dorfinnen- und Gemeindeentwicklung, das Flächenmanagement für die Wirtschaftsfähigkeit des ländlichen Raums, die Umsetzung des landesweiten zukunftsorientierten Verbindungswegenetzes, die Begleitung von Maßnahmen des Klimawandels, das Flächenmanagement zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Begleitung der Digitalisierung der Landwirtschaft.
Das alles ist die Bodenordnung. Das alles ist Flurbereinigung. Diese Bandbreite an Aufgaben – unstreitig im Haus – zeigt den Bedarf an Bodenordnungsmaßnahmen in weiten Teilen des Landes. Dieser Bedarf wird – auch das ist richtig – durch eine große Nachfrage bei den Gemeinden belegt, die durch das Interessebekundungsverfahren ein derartiges Verfahren genießen und daran teilhaben wollen.
Um die Erfüllung der anstehenden Aufgaben zu gewährleisten, stellen wir ein neues Personalentwicklungskonzept 2030 auf. Das bestehende Personalentwicklungskonzept gilt noch bis zum Jahr 2022 und hatte zum Ziel, die Agrarverwaltung demografiefest zu machen sowie die Arbeitsfähigkeit der DLR durch die Festlegung nachhaltiger Personaluntergrenzen weiterzuentwickeln. Wir haben dann auch trotz Personaleinsparungen Personaleinstellungen zutage gebracht. Wir werden mit dem neuen Personalentwicklungskonzept eine aufgabengerechte Personalbedarfsberechnung zugrunde legen.
Jetzt kommt der wichtige Satz: Selbstverständlich wird die im aktuell geltenden Personalentwicklungskonzept festgelegte Personaluntergrenze für diesen Bereich der Landentwicklung und ländlichen Bodenordnung nicht unterschritten. Entscheidend für die personelle Ausstattung unserer Verwaltung wird es sein, geeignete Fachkräfte gewinnen zu können. Wir haben im Bereich der Flurbereinigungsverwaltung und unabhängig von dieser Neukonstituierung in der Personalentwicklung einen kombinierten Studiengang eingeführt, der „Geoinformatik und Vermessung“ heißt. Wir
hatten im letzten Jahr sechs Absolventinnen und Absolventen, die jetzt auch eingestellt sind; acht weitere werden wir in diesem Jahr übernehmen können. Sie sehen also, wir sorgen uns selbst um den Nachwuchs.
Die von Dr. Böhme erwähnte These des Landesrechnungshofs, wonach weitere 130 bis 160 Vollzeitkräfte im Bereich der Flurbereinigungsverwaltung eingespart werden könnten, ist mir bekannt. Ich teile diese These nicht. Ich sage noch einmal, die derzeit im aktuellen Personalentwicklungskonzept zugrunde gelegten Untergrenzen wollen wir auch im neuen Personalentwicklungskonzept nicht unterschreiten.
Wir messen nämlich der Landentwicklung und insbesondere der Flurbereinigung als integraler Maßnahme zur Begleitung des Strukturwandels im ländlichen Raum eine hohe Bedeutung bei. Ich kann Ihnen versichern, wir richten dieses Arbeitsprogramm und die personelle Ausstattung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum mit Blick auf das neue Flurbereinigungsprogramm 2030 so aus, dass wir die Weiterentwicklung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz weiter positiv gestalten können.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag – Drucksache 17/10037 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Ich stelle fest, der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Regulierungsmethoden des Unterrichtsausfalls Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und die Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/9179/9474/10014 –
Wir sind am Ende unserer Tagesordnung. Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Dienstag, den 22. Oktober 2019, einladen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg und einen schönen Abend.