(Abg. Martin Haller, SPD: Extra-Aufguss im Babylon! – Abg. Matthias Joa, AfD: Ihr könnt auch mal einen Aufguss gebrauchen! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Du, Du, Du, Du, Du! – Heiterkeit im Saale – Glocke der Präsidentin)
(Zuruf von der SPD: Komm rüber! – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD: Vorsicht! – Weitere Unruhe bei SPD und AfD – Heiterkeit im Hause – Glocke der Präsidentin)
Einen Moment, Herr Staatssekretär. – Ich finde das überhaupt nicht mehr lächerlich hier! Herr Abgeordneter Junge!
(Heiterkeit und Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe doch gar nichts gesagt! – Heiterkeit des Abg. Uwe Junge, AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ich habe hier gelesen!)
Was man vielleicht noch einmal hören sollte: Wie in der Beantwortung der Großen Anfrage ausgeführt – da können Sie es auch nachlesen –, kann vor Beendigung der laufenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage über den Inhalt einer eventuellen Gesetzesvorlage oder eines Verordnungsentwurfs keine Aussage getroffen werden.
Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige verbessern – Pflegepersonen im Alltag entlasten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10504 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns auf Antrag unserer Fraktion wieder einmal mit der unzureichenden Pflegepolitik der Landesregierung.
Heute geht es um Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat der Bund Angebote zur Unterstützung von Pflegepersonen und Pflegebedürftigen im Alltag neu geregelt und aufgewertet und egal, ob jemand Pflegegrad 1 oder 5 hat, einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro für die Pflegebedürftigen ermöglicht.
Die Einzelheiten dazu müssen aber die Landesregierungen in Rechtsverordnungen lösen, und genau da begann das Unglück. In 21 Paragrafen wurde im Sommer 2017 die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, über die Förderung von Modellvorhaben und Initiativen des Ehrenamtes sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach den Paragrafen des Elften Buches Sozialgesetzbuch rückwirkend ab Januar 2017 erlassen – ein wahres Bürokratiemonster.
Genau seit dieser Zeit drückt in Rheinland-Pfalz den Pflegebedürftigen der Schuh. Was als unkomplizierte Alltagshilfe gedacht war, entpuppte sich als Schildbürgerstreich, wie auch der VdK Anfang des Jahres feststellte.
Es gab und gibt zu wenige Anbieter, die diese Leistungen beim Pflegebedürftigen erbringen und abrechnen können. Ein anschauliches Beispiel: Eine Pflegebedürftige/ein Pflegebedürftiger hat den Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen mit einem Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich und sucht einen Anbieter zum Beispiel dafür, dass er beim Einkaufen unterstützt wird oder weil er gebrechlich ist und ihm beim Putzen der Wohnung geholfen wird oder weil er einfach nur einmal mit Unterstützung spazieren gehen möchte. Also sinnvolle
haushaltsnahe – wie man sagt: niedrigschwellige – Hilfen, und eine ganz wichtige Entlastung für viele Menschen im Alltag und gleichzeitig eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen, denen es zunehmend schwerer fällt, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.
Was macht Rheinland-Pfalz? Die Anspruchsberechtigung für den Einsatz dieses Entlastungsbeitrags von monatlich 125 Euro wurde durch die Landesregierung viel zu eng gefasst, die Hürden wurden zu hoch geschraubt. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass derzeit quasi nur zertifizierte Einkaufshilfen oder zertifizierte Putzhilfen anerkannter Anbieter eingesetzt werden können.
Das ist nicht nur viel zu bürokratisch, sondern sorgt auch für erhebliche Mehrkosten und weniger Zeit für pflegebedürftige Menschen.
Kurzum, es hilft den Pflegebedürftigen nicht wirklich. Die Regulierung ist fernab der Lebenswirklichkeit.
Die Rechte und Ansprüche der Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz dürfen aber nicht schlechter sein als in anderen Bundesländern. Den Angehörigen und Pflegebedürftigen gehen hier viele Hilfestellungen und damit vermutlich Millionen von Euro verloren.
Das Geld bleibt bei den Pflegekassen und kommt den Menschen nicht zugute. Die Landesregierung muss deshalb endlich aktiv werden und den Ausbau der Unterstützungsangebote verstärken und vereinfachen.
Als CDU-Fraktion haben wir seit Beginn den Finger in die Wunde gelegt und gefragt, wieso die Landesregierung ihrer Verantwortung bei diesem so wichtigen Thema nicht gerecht wird. Seit Veröffentlichung der Landesverordnung haben wir diese auch im Vergleich zu anderen Bundesländern kritisch hinterfragt. In etlichen Ausschusssitzungen, Plenardebatten und Pressekonferenzen haben wir das seit zwei Jahren stets kritisiert. In den Antworten zu den Großen Anfragen musste die Landesregierung erhebliche Defizite einräumen.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Hört, hört! – Abg. Hedi Thelen, CDU: So ist das!)
An dieser unbefriedigenden Situation des Jahres 2018 hat sich bis heute nichts grundsätzlich geändert. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage im Oktober diesen Jahres. Anders als von der Landesregierung beansprucht, hat die Landesverordnung keine geeignete Basis für niedrigschwellige Strukturen in der häuslichen Pflege geschaffen und eine rechtzeitige Weiterentwicklung unterlassen.
Im September hat dann die Landesregierung den Entwurf der Ersten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung vorgelegt. Wir haben dies im letzten Gesundheitsausschuss zur Kenntnis genommen. Die erkennbaren Verbesserungen sollen aber erst im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten – also mindestens noch ein halbes Jahr enttäuschtes Warten auf Hilfe für viele Pflegebedürftige im Land.
Es gibt in Rheinland-Pfalz nur 414 Angebote, 273 in den Landkreisen und 141 in kreisfreien Städten. So hält der Landkreis Mayen-Koblenz mit 32 Angeboten die meisten bereit.
Nur vier Angebote befinden sich in den Landkreisen Kaiserslautern, Rhein-Pfalz-Kreis und Donnersbergkreis. Mainz verfügt mit 26 Angeboten über die meisten Angebote in kreisfreien Städten. Dem stehen die Stadt Frankenthal mit nur vier Angeboten und die Stadt Pirmasens mit nur fünf Angeboten gegenüber. Nicht wesentlich besser sieht es in Worms aus, der Stadt Ludwigshafen und der Stadt Landau mit jeweils sechs Angeboten und den Landkreisen Birkenfeld, Cochem-Zell und Südliche Weinstraße mit fünf Angeboten.
Das ist unzureichend. Es muss geklärt werden, was die Ursachen für diese uneinheitlichen Angebotsstrukturen sind. Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden.
Dennoch haben wir als Opposition die Regierung durch unsere beharrliche Kritik zu einer Änderung veranlasst und es damit wieder ein bisschen besser gemacht. Immerhin haben wir durch die in Aussicht stehende Vereinfachung der Zulassungsbestimmungen für die hauswirtschaftlichen Hilfeangebote ab April
nächsten Jahres die Möglichkeit, dass Nachbarschaftshilfe beim Einkaufen und Putzen nicht mehr zertifiziert, sondern nur noch registriert werden muss.