Gutachten zur erforderlichen Höhe der Investitionskostenförderung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz
dazu: Bessere Krankenhausversorgung durch bessere Krankenhausförderung Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/11149 –
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Förderung der Investitionskosten der Krankenhäuser fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes. Zweck der Förderung ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser. Die Förderung ist von grundlegender Bedeutung. Hiermit soll nämlich das Land seinen Daseinsfürsorgepflichten nachkommen, damit es eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung unserer Patienten mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern gewährleisten kann.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wird in unseren Plenardebatten die Höhe der Krankenhausinvestitionsförderung kontrovers diskutiert. Grundlage für die kontroversen Debatten ist die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus berechnete Investitionsförderung für die Kliniken, die jährlich bei 320 Millionen Euro läge, der aber eine reale Förderhöhe von ca. 125 Millionen Euro jährlich gegenübersteht.
Eine Übersicht der letzten Haushaltsaufstellung der Einzelund Pauschalförderungen, bereinigt um die Mittel des Strukturfonds zum Einzelplan 06 Kapitel 03 „Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetzes“, bestätigt, dass die Höhe der Investitionskostenförderung innerhalb der vergangenen 18 Jahre zwischen rund 117 Millionen und 126 Millionen Euro lag.
Dementsprechend rügt die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz eine vollkommen unzureichende Investitionskostenförderung, die über die Jahre zu einem kumulativen Investitionsstau von beinahe 600 Millionen Euro geführt habe. Sowohl Baupreissteigerungen der letzten 20 Jahre als auch Inflationsraten seien unberücksichtigt geblieben.
In einem Anhörverfahren am 7. November 2017 betonten die Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft, dass die Krankenhäuser mindestens das Doppelte des bisherigen Volumens benötigten, um die notwendigen Investitionen finanzieren zu können.
Das IGES Institut kommt zu einem ähnlichem Ergebnis und betont in seinem vorbereitenden Gutachten zur Erstellung des Landeskrankenhausplans, dass über viele Jahre hinweg die Mittel für die Investitionskostenförderung vermindert worden seien. Diese seien seit dem Jahr 2003 nominal im Wesentlichen gleich geblieben. Auch die Krankenkassen rügen eine zu geringe Investionskostenförde
rung, die natürlich dazu führt, Versichertengelder für Investitionsmaßnahmen zweckentfremden zu müssen.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, geht in ihrer Argumentation von einer ausreichenden Investitionskostenförderung aus, verweist auf einen ihrerseits nicht festgestellten Investitionsstau und darauf, dass in der bisherigen Amtszeit der Ministerin kein bewilligungsreifer Förderantrag aufgrund fehlender Mittel abgelehnt worden sei, und schließlich müsse die Landesregierung davon ausgehen, dass kein förderfähiger Investitionsbedarf bestünde, soweit kein entsprechender Antrag gestellt worden sei.
Im Übrigen berief sich die zuständige Ministerin im Rahmen der 52. Plenarsitzung am 22. Februar 2018 darauf, dass bisherige Studien zu den erforderlichen Investitionskosten für sie nicht repräsentativ seien. Seit Beginn der letzten Legislaturperiode stehen sich diese Positionen diametral gegenüber. Es konnte daher hinsichtlich dieser ganz maßgeblichen Frage der erforderlichen Höhe der Investitionsförderung, die für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige stationäre medizinische Versorgung ausschlaggebend ist, keinerlei Fortschritte erzielt werden, währenddessen sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Krankenhäuser massiv verschärft und beinahe jede zweite Klinik rote Zahlen schreibt.
Dieser Stillstand ist nicht länger hinnehmbar. Um die Frage von vorhin zu beantworten, ob die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Investitionsfördermittel ausreichend sind oder nicht, ist es sachdienlich, sowohl die erforderliche Höhe der Investitionskostenförderung als auch das Ausmaß eines bestehenden Investitionsstaus feststellen zu lassen.
Dies soll im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens geschehen, um die daraus notwendigen Schlüsse ziehen und erforderliche Maßnahmen entwickeln zu können.
Liebe CDU, Sie sind sich jetzt nicht zu schade dafür, uns hier als Alternativantrag ein Plagiat Ihres eigenen Antrags vom 16. Juni 2017 – Drucksache 17/3292 – vorzusetzen. Nur um nicht mit der AfD-Fraktion stimmen zu müssen, ist Ihnen jedes Mittel recht. Das ist keine konstruktive Politik zum Wohle der Bürger.
Bis heute hat doch Ihr damaliges Anliegen, Krankenhäuser und Krankenkassen sollten einvernehmlich die Summe des Investitionsstaus beziffern, nicht funktioniert.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema bewegt die Menschen im Land derzeit wohl mehr als die Sicherung der medizinischen Versorgung, sowohl der ambulanten als auch der stationären. Gerade in meiner Region, in der uns Anfang letzten Jahres zunächst die Insolvenz der ViaSalus getroffen hat – ich bin dankbar, dass das Insolvenzverfahren mit dem Erhalt der Klinik in Dernbach abgeschlossen werden konnte – und wir gerade über die Zusammenlegung von zwei DRKKrankenhausstandorten an einem Ort diskutieren, um die Versorgung attraktiv, gut und zukunftsfest zu machen.
Das Thema „Krankenhausinvestitionen“ – das hat Frau Groß umfänglich ausgeführt – hat uns im Landtag in den letzten Jahren häufig beschäftigt. Ja, es ist richtig, dass die Zuständigkeit für die Krankenhausinvestitionen bei den Ländern liegt. Ja, es bestreitet hier niemand, und das haben wir niemals getan,
dass der Investitionsbedarf in der Vergangenheit höher war als die Summe, die übrigens fast alle Länder zur Verfügung stellen konnten.
Ich will jetzt auf die einzelnen Zahlen, wie viele Investitionen nötig sind, gar nicht eingehen; denn wenn man in die Anträge schaut, sieht man, dass die Zahlen ein Stück weit veraltet sind. Das eine Gutachten war von 2008, das andere bezieht sich auf das Jahr 2015. Wir haben jetzt 2020. Ich glaube, auf solche Zahlen kann und muss man sich heute nicht mehr beziehen.
Es ist aber – das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen – falsch, dass die Investitionsförderung ursächlich dafür ist, dass gerade so viele Krankenhäuser, vor allem die kleinen im ländlichen Raum und nicht nur in RheinlandPfalz, unter enormem wirtschaftlichem Druck stehen.
Lieber Herr Dr. Gensch, ich will es Ihnen gern noch einmal erläutern: Im letzten Jahr haben in Deutschland 64 Kliniken mit Trägern aller Art einen Insolvenzantrag gestellt, davon drei in Rheinland-Pfalz.
Alle, durchgängig alle, haben betont, dass die veränderten Rahmenbedingungen durch die bundesgesetzlichen Vorgaben und Vorgaben des G-BA zu der massiven Verschärfung der Lage geführt haben. Wenn zum Beispiel kleine Krankenhäuser genauso viele Ärzte vorhalten müssen wie größere, sie sie aber aufgrund geringerer Fallzahlen nicht refinanziert bekommen, dann ist die Schieflage doch ziemlich offensichtlich.
Dass mangelnde Investitionsförderung durch das Land nicht ursächlich ist, lässt sich gerade am Beispiel Dernbach ziemlich deutlich machen.
Dernbach hatte eine Investitionssumme von 11,2 Millionen Euro für einen neuen OP-Bereich und für die Ausstattung eines Eingangsbereichs. Vor Ort sieht man, dass das Krankenhaus sehr attraktiv ist und sich zunächst offensichtlich kein Investitionsstau finden lässt. Ich war schon überrascht, der Staatssekretär ist jetzt gerade nicht da – wir waren Ende November 2018 zur Einweihung dieser neuen Räumlichkeiten da, Ende November 2018 –, dass Anfang 2019 der Insolvenzantrag kam, aber nicht aufgrund der fehlenden Investitionsmittel des Landes. Das wird an diesem Beispiel sehr deutlich, glaube ich.
Wir haben in den letzten Jahren die Investitionsmittel für die Krankenhäuser deutlich aufgestockt. Ich nenne Ihnen gerne noch einmal die Zahlen: Im Jahr 2019 waren es 147 Millionen Euro,
Ja, es ist richtig, da sind die Strukturfondsmittel mit enthalten, aber wir können doch stolz darauf sein, dass Rheinland-Pfalz die Strukturfonds nicht nur ausgeschöpft hat, sondern auch in höherem Maße als andere Länder kofinanziert. Auch das bitte ich Sie, einfach noch einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Fakt ist, dass in den letzten Jahren kein Antrag der Krankenhäuser aufgrund fehlender Investitionsmittel abgelehnt worden ist. Die Krankenhäuser, die in den letzten Wochen durch die Presse gegangen sind, haben meist gar keine Anträge auf Investitionsförderung gestellt.
Die Krankenhauslandschaft ist insgesamt im Umbruch. Das sehen wir, und das ist unbestreitbar. Bevor wir, Frau Dr. Groß, über teure Gutachten sprechen, über Investitionsfördermittel, müssen wir erst einmal klären, wie die Versorgung in Zukunft überhaupt aussehen soll, zum Beispiel das Stichwort „Ambulantisierung“, bei dem wir gar nicht wissen, wie viele Betten wir in der nächsten Zeit brauchen bzw. wie sich die stärkere Ambulantisierung von Leistungen auf die Anforderungen in den Krankenhäusern auswirkt.
Ich bin dankbar, dass das Ministerium mit allen Beteiligten, mit der Krankenhausgesellschaft, mit den Krankenkassen, mit der KV, daran arbeitet, nachhaltige Versorgungsstrukturen unter diesen veränderten Rahmenbedingungen zu
Man muss auch darauf hinweisen, dass das, was jetzt berücksichtigt werden muss, als die Krankenhausplanung gemacht worden ist, so in der Form nicht absehbar war, in keiner Weise absehbar war.
Wenn das klar ist, dann können wir auch darüber reden, wie viele Mittel wir brauchen, und über die nötigen Mittel entscheiden. Ich gehe fest davon aus, dass wir im Herbst, wenn wir wieder in den Haushaltsberatungen sind, über dieses Thema intensiv diskutieren werden.