Protokoll der Sitzung vom 14.09.2022

Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen werden durch Alter, Krankheit oder Behinderung in eine Situation gebracht, in der sie gewisse Dinge nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können. Allerdings sollen Menschen dabei nicht auf ihr Recht auf Selbstbestimmung verzichten müssen und sollen dies auch nicht tun.

Dieses Recht, nämlich das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie, stellt den Mittelpunkt der Reform des Betreuungsrechts dar. Das ist nicht nur eine Phrase, sondern das schenkt Freiheit; der Minister und die Kollegen vor mir haben es angesprochen. Vor dem Hintergrund dieses Rechts wollen wir den Zielbegrif vom „Wohl“ des Betreuten in „Wunsch“ und „Wille“ des Betreuten ändern.

Hinzu kommen die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung und vor allem die Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, sodass gewährleistet ist, dass ein rechtlicher Betreuer nur als letzte Möglichkeit bestellt wird, um dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie auch im größtmöglichen Umfang Rechnung zu tragen.

Trotz der gleichbleibenden Grundstruktur der Zuständigkeiten der Betreuungsbehörden gibt es Änderungen. So wird die Rolle der überörtlichen Betreuungsbehörde gestärkt, indem die Zuständigkeiten auf Anerkennung von betreuungsrechtlichen Studien, Aus- und Fortbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen und für Stellungnahmen zu Anfragen der örtlichen Betreuungsbehörden erweitert werden sollen.

Gleiches gilt bei den Aufgaben. Diese werden durch die überörtliche Behörde über Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen bedarfsorientiert im Einzelfall gesteuert. Das entlastet nicht nur die örtliche Betreuungsbehörde, sondern gewährleistet einheitliche Entscheidungen, die im Land getrofen werden. Auch das hat der Minister vorhin angesprochen.

Weiterhin fördert das Land Rheinland-Pfalz bis zu sechs Modellprojekte, um erweiterte Unterstützung und größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu erreichen. Außerdem wird die unverzichtbare Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Begleitung und Unterstützung durch ehrenamtliche Betreuer bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz gestärkt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – es ist eine Wiederholung, aber ich will es noch einmal sagen – besteht bei uns in Rheinland-Pfalz schon lange ein Rechtsanspruch auf Förderung anerkannter Betreuungsvereine.

Vor diesem Hintergrund möchte ich nochmals erwähnen, dass RheinlandPfalz im Bundesvergleich vielleicht jetzt Nr. 2 ist, aber bisher immer Spitzenreiter war

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist es!)

und auch wieder Spitzenreiter sein wird.

(Staatsminister Alexander Schweitzer: Auf jeden Fall Spitze!)

Mit diesem Gesetzentwurf erfolgt der Startschuss für die notwendige landesrechtliche Regelung, um die größte Reform der letzten 30 Jahre rechtssicher und zukunftsorientiert umzusetzen. Das ist passend zu unserer Einstellung, passend zu unserer Politik und zu unseren Reden der letzten Jahre, den Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Daher freue ich mich auf die weitere Beratung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zum nächsten Redner, für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Patrick Kunz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften“ bringt Reformen und Neustrukturierungen, aber auch ofene Fragen mit sich. Nur wie und wo will ich in diesem Themenfeld anfangen, und wo soll ich enden?

Menschen mit einer Behinderung haben einen besonderen Bedarf. Dieser muss gedeckt sein, ohne bevormundend, aber auch ohne anmaßend zu wirken. Teilhabe und Selbstbestimmung sind dabei von besonderer Bedeutung.

Sicher ist es richtig und wichtig, die Selbstbestimmung und Autonomie hilfsbedürftiger Menschen zu stärken. Die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Praxis gilt es zu verbessern und auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden abzustellen. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Probleme, der damit verbundene Regelungsbedarf und die Lösungen mögen plausibel klingen, Alternativen gibt es wie immer keine.

Ich möchte an der Stelle den Fokus auf jene richten, die dieses Gesetz am Schluss auch umsetzen müssen, die Betreuungsvereine. Diese haben in den letzten Jahren immer wieder zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen, und das zum Nulltarif. Die damit verbundenen Anpassungen im Bereich Personal, Ausstattung und Zeitkontingent fanden nicht statt und werden im Gesetzentwurf auch nicht nachgezogen.

Stattdessen wird in der Kostenaufstellung prognostiziert, dass die geschätzte Mehrbelastung der betrofenen kommunalen Gebietskörperschaften in der

Gesamtheit bei je 25 Cent pro Einwohner liegt und demnach innerhalb des Konnexitätsausführungsgesetzes kein Mehrbelastungsausgleich zu leisten ist. Das ist im Volksmund eine Mogelpackung. Anders kann man das Ganze kaum bezeichnen.

Jede Mehrbelastung unserer ohnehin finanziell angeschlagenen Kommunen ist in der derzeitigen Situation inakzeptabel. Wir Freien Wähler fordern deshalb die Unterstützung der Betreuungsvereine und eine angepasste finanzielle Ausstattung in Form von Pauschalen. Diese richten sich in der Höhe nach den verschiedenen Vorbereitungsmaßnahmen, die die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler später tätigen sollen.

Auch die Übernahme von Fortbildungskosten und Kosten für Sachkundenachweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuungsvereinen müssen hier dargestellt werden. Alle anfallenden Kosten, die den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsvereine entstehen, sind festzuhalten und über die Betreuungsbehörden abzurechnen.

Auch der zu leistende Mehraufwand der Betreuungsvereine muss im Rahmen einer Evaluation und durch eine entsprechende Statistik ins Gesetz aufgenommen werden. Es muss deutlich werden, was auf die Betreuungsvereine zukommt, sonst werden den dort Beschäftigten immer mehr Aufgaben übertragen, die sie am Ende nicht in Gänze zu leisten imstande sind.

Die Konsequenzen bekommen sonst diejenigen zu spüren, denen die Verabschiedung dieses Gesetzes eigentlich zugute kommen soll, die Betreuten. Einer Verabschiedung des Gesetzes und dem damit verbundenen Inkrafttreten können wir erst dann zustimmen, wenn die Kosten im Haushalt eingebracht sind und die Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes aktualisiert wurden.

Kurzum, wir brauchen deutlich mehr Transparenz. Wir Freien Wähler können dem Gesetz in der aktuellen Form noch nicht zustimmen.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Damit sind wir am Ende der ersten Beratung. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4112 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung, dem letzten Tagesordnungspunkt für heute:

Ernährungssicherheit in Zeiten des Klimawandels bewahren – Voraussetzungen in der Landwirtschaft dafür schafen und Vertrauen in die Politik wiederherstellen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4116 –

Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU-Fraktion hat zusätzlich 3 Minuten, die FREIEN WÄHLER haben zusätzlich 1 Minute.

Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Johannes Zehfuß. 8 Minuten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis ins 20. Jahrhundert hinein haben große Hungerkatastrophen das Leben der Menschheit bei uns geprägt. Die großen Auswanderungswellen oder auch die bekannteste deutsche Revolution von 1848 fanden nicht aus Abenteuerlust oder politischer Aufmüpfigkeit statt, sondern sie waren von prekären Hungersituationen getrieben.

Der Gemeinderat von Otterstadt, in der Nähe von Speyer, beschloss am 15. Februar 1852, 7.500 Gulden Fremdkapital aufzunehmen und das Barvermögen von 3.000 Gulden zur Finanzierung der Überfahrt von 204 Personen nach Amerika zu verwenden, um das Elend, das durch Hunger verursacht war, zu mildern. Hier in unserem prosperierenden Landstrich. Eine Zusage, die die Politik damals gehalten hat. Auf die Verlässlichkeit politischer Zusagen komme ich später noch einmal zurück.

Die Industrielle Revolution hat wegweisende Errungenschaften mit sich gebracht, durch die der Hunger wirksam bekämpft wurde. So wurden im 20. Jahrhundert organische Pflanzenschutzmittel synthetisiert, die es ermöglichten, Ernten zu sichern und zu steigern. Schätzungen von Wirtschaftsinstituten gehen davon aus, dass bei einem völligen Verzicht von Pflanzenschutzmitteln, von chemischem Pflanzenschutz, bei Weizen nur noch eine Ertragsleistung von 50 % erreicht werden kann. Beim Kartofelanbau sind die Unterschiede noch drastischer.

Wenn beim Anbau von Weizen und Kartofeln der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten wäre, müsste etwa auf doppelter Fläche produziert werden, um eine vergleichbare Menge zu ernten wie mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Woher die Fläche nehmen und nicht stehlen? Nordafrika, Südamerika und Spanien stehen mit ihren prekären Anbaumethoden schon bereit, um diese Nahrungsmittel für uns zu produzieren. Die Frage, die sich stellt: Wollen wir das?

(Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)

Auch bei einem Ertrag von noch 80 % muss damit gerechnet werden, dass ein

zusätzlicher Anteil der Ware durch Schädlingsbefall nicht vermarktet werden kann. Schon heute werden Lebensmittel im Einzelhandel wegen vernachlässigbarer geringer, meist ästhetischer Mängel nicht vermarktungsfähig.

Ein besonderes Augenmerk ist bei uns auf den Weinbau zu legen, RheinlandPfalz beheimatet bekanntermaßen das größte Weinanbaugebiet in Deutschland. Ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln würde für den gesamten Weinbau einem Himmelfahrtskommando gleichkommen. Die Habecksche Wirtschaftstheorie ist auch da nicht von Erfolg gekrönt.

(Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)

Heißt: Die Landwirtschaft hört auf, bei schlechtem Wetter zu produzieren, und lässt es bei gutem Wetter wieder weiterwachsen. Meine Damen und Herren, das funktioniert eben nicht.

Auch der ökologische Landbau ist vom Verbot von Pflanzenschutzmitteln extrem betrofen und müsste erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, wo doch schon der Bioanbau an sich nur etwa 50 % im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft an Ertrag bringt.

Wir erinnern uns noch alle an das Jahr 2016, als hier an dieser Stelle für den ökologischen Weinanbau eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, um synthetische Pflanzenschutzmittel im Bioanbau zuzulassen, um den Anbau zu retten und Totalverluste zu vermeiden.

(Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Wir denken an die zeitlich begrenzte Zulassung von Phosphoriger Säure.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Ein weiterer Meilenstein der Agrarindustrialisierung war das Haber-BoschVerfahren, das die großindustrielle Synthese von Ammoniak ermöglichte, das unter anderem als Düngemittel Verwendung findet.

Die Industrialisierung und die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen haben natürlich auch negative Auswirkungen besonders auf die Biodiversität verursacht. Um diesen entgegenzuwirken, wurden in den 80er- und 90erJahren vermehrt Naturschutzgebiete ausgewiesen.