In Ihrem Antrag beschreiben Sie allerdings richtigerweise, dass sich die weltpolitische Lage auch auf Rheinland-Pfalz auswirkt. Die Zahl der Geflüchteten ist im vergangenen Jahr sehr stark angestiegen. Der weit überwiegende Teil, rund 80 %, sind aus der Ukraine zu uns gekommen.
In Ihrem vorliegenden Antrag werden allerdings viele Dinge miteinander vermischt. Das hat man auch in Ihrem Vortrag gemerkt. Es wird beschrieben, dass Wohnraum knapp ist, Schulen und Kitas teils mit Personalmangel zu kämpfen haben
und psychosoziale und medizinische Versorgung der Geflüchteten Not tun. Sie hätten auch noch die Wetterentwicklung des letzten Jahres beschreiben können.
Nichts davon ist falsch, aber konkrete und geeignete Lösungsvorschläge kann ich in Ihrem Antrag wirklich nicht erkennen.
Stattdessen wird wiederum darauf verwiesen, dass die Versorgung der Geflüchteten einen zeitlichen Vorlauf braucht, zusätzliches Geld allein nicht helfe und kurzfristige Abhilfe in der momentanen Situation nicht möglich ist. Alles Zitate aus Ihrem Antrag. So ist es. Wo sind denn aber Ihre Lösungsvorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU?
Die Forderungen an die Landesregierung, die Sie vortragen, lassen mich relativ ratlos zurück. Es ist von Zuzugsbegrenzung für Asylsuchende und vorübergehenden Binnengrenzkontrollen die Rede, die so lange aufrechterhalten werden sollen, bis eine europäische Lösung gefunden ist.
Da diese kurzfristig nicht gefunden werden wird – wurde sie auch in den 16 Jahren unionsgeführter Regierung nicht –, bedeutete das faktisch eine dauerhafte Einführung von Binnengrenzkontrollen. Diese Forderung ist ein eklatanter Widerspruch zu den Richtlinien der EU und würde seitens der EU-Kommission in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens
Außerdem ist, wenn eine Person an der Grenze oder im Inland um Asyl nachsucht, eine direkte Zurückschiebung oder -weisung in der Regel nicht möglich, zumal zunächst im Rahmen des Dublin-Verfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt werden muss, welches Land überhaupt für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.
Da dies jedoch momentan nicht direkt an der Grenze möglich ist, jedenfalls nicht an der deutschen, kommt demnach grundsätzlich eine Zurückschiebung oder -weisung nur in Betracht, wenn entweder kein Ayslantrag gestellt wird oder ein Asylantrag in Deutschland bereits rechtskräftig abgelehnt wurde. Das hilft also auch wieder nicht weiter.
Erinnern Sie sich außerdem einmal kurz an die Situation, die wir in den Grenzgebieten von Rheinland-Pfalz hatten, als wir diese Binnengrenzkontrollen europäischer Art in Luxemburg usw. usf. hatten, und daran, was das für die Pendlerinnen und Pendler in unserem Land bedeutet hat, sowohl für die Einpedler als auch die Auspendler, und das Ganze zweimal am Tag. Es würde also einen ziemlichen Rattenschwanz nach sich ziehen, der Ihnen aber natürlich völlig egal ist.
Andere Forderungen der CDU, beispielsweise nach einem weiteren zusätzlichen Bauprogramm oder dem Evergreen Sachleistungen vor Geldleistungen, haben keinerlei unmittelbare positive Auswirkung. Einziger Sofortefekt für die Kommunen wäre ein hoher Verwaltungsaufwand, der zusätzlich da ist. Sie wollen also das, was Sie sonst an allen anderen Stellen beklagen, im Flüchtlingsbereich wieder aufbauen. Das ist nicht glaubwürdig, meine Damen und Herren.
Es ist also ziemlich viel Unsinn in Ihrem Antrag zu lesen. Deswegen haben wir einen Alternativantrag vorgelegt, weil ich gar nicht dazu komme – nachdem ich mich zu alldem schon geäußert habe –, alles,
was wir und die Landesregierung schon machen und was wir auch schon im Landtag beschlossen haben, sodass es finanziert wird, einzeln vorzutragen.
Ein paar wenige Punkte werde ich noch nennen. Die Landesregierung arbeitet sehr eng mit den Kommunen zusammen und unterstützt sie in ihren Aufgaben.
Wenn man die regulären Mittel und die erheblichen Sondermittel von Bund und Land zusammenzählt, waren es im Jahr 2022 insgesamt fast 200 Millionen Euro, genau 198 Millionen Euro. Zudem unterstützt das Land die Ausländerbehörden personell. Zusätzlich zu den 425 kommunalen Planstellen bei den
Ausländerbehörden gibt das Land weitere 71 Stellen dazu. An vielen anderen Punkten gibt es weiteres Geld: für die psychosoziale Versorgung in den AfA, für den Spracherwerb, für die Arbeit der Migrationsfachdienste usw. usf.
Soweit ich das beobachten kann, steht die Landesregierung in einem engen, intensiven und kontinuierlichen Austausch mit den Kommunen
und deren Spitzenverbänden. Ich kann nur bestätigen, dass ich das gut finde und mittragen kann und dass die Landesregierung auf diesem Weg weitergehen sollte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor gerade einmal fünf Wochen hat die CDU-Fraktion unseren Antrag für eine realitätsbewusste und verantwortungsvolle Asylpolitik einstimmig abgelehnt.
Jetzt bringt sie einen eigenen Antrag ein, der exakt die gleiche Zielsetzung verfolgt und bis in die Details hinein ähnliche Forderungen erhebt.
Die CDU schlägt unter anderem vor – ich zitiere –: „Eine vorübergehende Zuzugsbegrenzung bei den Asylbewerbern durch die Einführung von Binnengrenzkontrollen zu den europäischen Nachbarländern zu gewährleisten.“ Gut so! Das gehört seit Jahren zum Kernprogramm der Alternative für Deutschland.
Sie wollen eine „Harmonisierung der Sozialleistungen in der EU, um eine Sogwirkung auf Deutschland (...) zu vermeiden“. Glückwunsch, liebe CDU. Endlich haben auch Sie verstanden. Ich zitiere aus unserem Antrag vom Januar:
[Asylrechts] in Verbindung mit dem nahezu unbeschränkten Zugang zu weit überdurchschnittlichen Sozialleistungen erhebliche Migrationsfehlanreize schaft.“
Sie wollen, „dass dem Sachleistungsprinzip für Asylbewerber (...) der Vorzug gegenüber Geldleistungen gegeben wird.“ Wir haben gefordert, die „Asylbewerberleistungen in Rheinland-Pfalz (...) auf das zulässige Minimum zu reduzieren und wenn möglich in Form von Sachleistungen zu erbringen.“
Sie wollen, dass die Landesregierung „Asylentscheidungen konsequent umsetzt“ und diejenigen, die keinen Aufenthaltsstatus erlangen, in ihr Heimatland zurückführt, „sofern keine besonderen Hinderungsgründe vorliegen.“ Bei uns hieß das: „die kommunalen Ausländerbehörden [sind] anzuweisen, einen Duldungsstatus (...) nur in begründeten Ausnahmefällen zu erteilen und in der Regel die schnellstmögliche Abschiebung der ausreisepflichtigen Person anzustrengen.“
Die Liste solcher Übereinstimmungen ließe sich um viele weitere Punkte fortsetzen. Ich nenne nur die Stichworte, erhebliche Belastungen der Kommunen durch fehlende Wohnraumkapazitäten, zusätzlich zu schafende Plätze in Kitas und Schulen und die Herausforderungen durch soziale Betreuung und Gesundheitsversorgung, die hohe Zahl an vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und nicht zuletzt die Forderung, unsere begrenzten Ressourcen für die tatsächlich von Krieg oder politischer Verfolgung bedrohten Menschen zu verwenden.