Geschichte von Aussiedlern mehr wertschätzen. Wir müssen die Bedürfnisse und Leistungen der Aussiedler stärker berücksichtigen, so wie wir das hier beschlossen haben. Deshalb formuliere ich hiermit genau die Erwartung an die Landesregierung, dass sie diese Dinge kommunikativ vorantreibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute spreche ich zu Ihnen zum Antrag der Fraktion der AfD zur Landesbeteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist es Aufgabe des Bundes, sich um die Rentenversicherung und deren Regelungen zu kümmern. Die Länder dürfen hier nicht in einen gegenseitigen Konkurrenzkampf treten, nur um am Ende zu zeigen, wer die bessere Rente zahlt. Ein solcher Wettbewerb hätte gravierende Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Daher sollte dieser vermieden werden.
Schon heute ist es üblich, dass Menschen in Rheinland-Pfalz leben und in Hessen arbeiten und somit eine höhere Rente erhalten. Jedoch sollten politische Einflüsse nicht dazu führen, dass dieser Wohn-Arbeitsplatz-Transfermarkt angeheizt wird.
Doch werfen wir einen Blick in den Rentenatlas 2022 der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aus diesem geht hervor, dass Rheinland-Pfalz mit 1.492 Euro zu den Bundesländern gehört, in denen es durchschnittlich die höchsten Renten gibt. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns auf die Unterstützung derjenigen konzentrieren, die aufgrund von Härtefällen im Rentenrecht in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Es lässt sich vermuten, dass in diesem Antrag bestimmte Bundesländer im Fokus stehen, jedoch sollte nicht vergessen werden, dass jedes Bundesland eigene Themen und Herausforderungen hat, die es zu bewältigen gilt. Eine isolierte Betrachtung einzelner Bundesländer und deren Beteiligung am Fonds zur Abmilderung von Härtefällen im Rentenrecht greift hier zu kurz.
Weiter würde dies die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit und Unterstützung vernachlässigen. Es gilt, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Bundeslands zu berücksichtigen und in einer umfassenden kooperativen Lösung zu integrieren.
Darüber hinaus lässt sich konstatieren, dass dieser Antrag eher dem linkspolitischen Spektrum zugeordnet wird. Es ist daher bemerkenswert, dass sich die AfD hiermit auseinandersetzt, da es sich um ein politisches Thema handelt, das in ihrer ideologischen Ausrichtung eher untypisch ist.
Wie von mir eingangs erwähnt, handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Deswegen fordern die FREIEN WÄHLER die Fraktion der AfD auf, dieses Thema vielleicht doch noch einmal mit ihrer Bundestagsfraktion zu besprechen. Wir lehnen den vorliegenden Antrag der AfD ab.
Bevor ich die Landesregierung aufrufe, darf ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Cusanus-Gymnasiums Wittlich, 13. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Seien Sie uns herzlich willkommen im Landtag!
Vielen Dank, Herr Präsident, das ist sehr freundlich von Ihnen. – Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Debatte und die Gelegenheit, dass wir uns über ein Thema austauschen können, welches mich in den einigen Monaten, in denen ich jetzt wieder für die Themen der Arbeits- und Sozialpolitik des Landes Rheinland-Pfalz zuständig bin, schon intensiv beschäftigt hat.
Ich will mir erlauben, wertend zu sagen, die Tonlage, mit der wir über diese Frage miteinander sprechen, ist dem Thema absolut angemessen. Das ist schon eine Wertung, die ich mir herausnehme.
Ich will noch sagen, es geht nicht um die Frage der Beurteilung der Integrationsmöglichkeiten und der Integrationsfortschritte der Zielgruppen. Es ist keine Frage, die sich entlang des politischen Spektrums zwischen Links und Rechts entscheidet. Es ist auch keine Frage, die sich zwischen parteipolitischen Farben entscheidet.
Wenn ich Ihnen nämlich aus den Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz berichte, werden Sie sehen, die ganze Buntheit der Koalitionsregierungen der Bundesländer findet sich
darin wieder. Es geht um eine Frage, die sehr stark etwas mit den Erwerbsbiografien der Persönlichkeiten zu tun hat, über die wir sprechen. Daran richtet sich auch der ganze Themenkomplex insgesamt aus.
Es ist so, seit vielen Jahren – tatsächlich, schon länger zurückschauend, als sich die erste Bundesregierung im Jahr 2018 mit dem Thema in einem Koalitionsvertrag befasst hat – werden von einzelnen Berufs- und Personengruppen, die den größten Teil ihres Erwerbslebens in der DDR zurückgelegt haben, rentenrechtliche Forderungen vorgetragen mit dem Ziel, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung in ihrem Alter zu erreichen.
Was insbesondere moniert wird, ist, dass damals zum Stichtag des Rentenüberleitungsgesetzes am 1. Januar 1992 Sondertatbestände des DDRRentenrechts nicht berücksichtigt wurden, was sich jetzt in der Lebensphase, in der die Menschen heute sind, nämlich im Rentenbezug, entsprechend negativ für sie auswirkt.
Mit in die Diskussion verbunden wurde die Frage, wie es vielen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion geht, die ebenfalls in Zusammenhang mit ihrer ganz individuellen Altersabsicherung Härten wahrnehmen. Diese Härten nehmen sie nicht nur persönlich wahr, sondern sind auch tatsächlich festzustellen.
All diese Fragen sind – Sie merken es schon an den Begrifen, die ich nutze – ganz klar dem Rentenrecht zuzuordnen. Das ist auch schon von Kollegem Köbler gesagt worden, Kollege Kunz von den FREIEN WÄHLERN hat ebenfalls darauf hingewiesen. Wenn das Problem so klar im Rentenrecht liegt, dann, so die Positionen aller Länder schon seit vielen Jahren – auch hier parteiübergreifend –, sollte doch bitte auch die Lösung im Rentenrecht liegen.
Genau das ist die Position, die in den Gesprächen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, aber auch zwischen den Ländern insgesamt und dem Bund, im Bundesrat, aber auch im Bundestag und in vielen öfentlichen Debatten immer wieder vorgetragen wurde.
Das hat dann auch dazu geführt, dass man sich in der aktuellen Bundesregierung ebenfalls dazu entschieden hat, es in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Viele der hier Anwesenden haben zu dem Koalitionsvertrag beigetragen und sind deshalb sicherlich davon überzeugt, dass der Bund sich selbst völlig zu Recht adressiert und gesagt hat, das ist eine Frage, die wir auf Bundesebene lösen müssen. Man hat jetzt das Instrument des Fonds – über den ist schon gesprochen worden – gewählt und die Länder eingeladen, sich daran zu beteiligen.
Weil Kollege Brandl von der CDU gesagt hat, im Saarland hätte es ein Gespräch darüber gegeben, und Rheinland-Pfalz sei nicht dabei gewesen: Das kann ich aufklären. Tatsächlich war es so, dass die jüngste Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Saarland stattfand. Natürlich habe auch ich mich ins Saarland begeben und war dort.
Wir haben uns – das kann ich Ihnen verraten – anlässlich dieses Trefens nicht nur mit dem Saarland, sondern mit allen anderen Ländern darüber ausgetauscht, wie wir dazu stehen. Tatsächlich fühle ich mich an der Stelle total berücksichtigt mit meiner Position als rheinland-pfälzischer Vertreter, weil die allermeisten anderen Länder die gleiche Position in ihren Landtagen vortragen, wie ich sie gerade vortrage, nämlich das ist ein Thema, und wir sollten nicht auf Zeit spielen und diese rentenrechtlichen Fragen dort klären, wo sie zu klären sind, nämlich im Rentenrecht. Das ist Aufgabe des Bundes.
Herr Minister Schweitzer, nur noch einmal ganz kurz, weil ich darum gebeten hatte, ob man prüfen kann, ob sich die Landesregierung engagieren kann gerade im Hinblick auf die Kommunikation der Lösung und sie noch einmal mit der Zielgruppe Kontakt aufnehmen und die Kommunikation verstärken kann. Das wäre wirklich ein expliziter Wunsch.
Trotz dieses Themas, dass Rente natürlich eine Bundesangelegenheit ist – das wurde auch entsprechend diskutiert –, sehe ich durchaus die Möglichkeit, gerade auch aufgrund des gemeinsamen Beschlusses hier, nochmals seitens der Landesregierung ein Stück weit nach vorne zu gehen und zu sagen, jawohl, wir wollen das kommunizieren, weil wir den Menschen helfen wollen, die in Rheinland-Pfalz wohnen. Wir haben tatsächlich eine nicht unbeachtliche Anzahl von Bürgern, die genau von diesem Fonds profitieren würden.
Ich will es noch einmal formulieren – das wäre meine Erwartung, das wäre meine Bitte –: Ich würde Sie aufordern, im nächsten halben Jahr entsprechend tätig zu werden.
Herr Kollege Brandl, ich kann das gerne mit aufnehmen. Natürlich ist es so, dass wir diese Gespräche – ich habe jetzt über den politischen Bereich gesprochen – nicht nur unter den Landesregierungen führen, sondern natürlich auch mit der Zivilgesellschaft insgesamt.
Wir antworten auf Schreiben, wir gehen auf Gesprächswünsche ein, wir führen selbst Gespräche. Das findet also alles schon statt. Wenn Sie erlauben, würde ich gerne vorschlagen, dass wir uns demnächst im Sozialpolitischen Ausschuss, in dem das Thema schon einmal eine Rolle gespielt hat, nochmals als Landesregierung dazu äußern, wie wir in dem Verfahren mit den Ländern und gegenüber dem Bund weiter agieren.
Gerne will ich Ihnen dann noch einmal aufdröseln, wo wir auch gerade in der Kommunikation schon Gespräche geführt haben und vielleicht noch weitere Gespräche führen. Selbstverständlich gilt, jede der betrofenen Gruppen weiß sich in der Landesregierung zu Hause, wenn es darum geht, Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung zu bekommen. Das ist zumindest auf der kommunikativen Ebene für uns nicht nur kein Problem, sondern das machen wir sehr gerne.
Ich bin auch gerne bereit, im Ausschuss vorzutragen, wo wir in der Kommunikation womöglich noch intensiver werden können.
Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5566 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Angrif auf Rettungskräfte und Polizisten verdeutlicht: Flächendeckende Einführung von Bodycams ist überfällig Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/5558 –