Lassen Sie mich kurz noch einen Satz zu einem Antrag sagen, der zusätzlich noch eingereicht wurde. Dieser Antrag ist natürlich in Gänze abzulehnen, weil 360-Grad-Kameras definitiv alle Unbeteiligten mit aufzeichnen, und das kann natürlich nicht im Sinne des Datenschutzes sein. Dementsprechend muss man zu diesem Antrag nicht mehr sagen.
Meine Damen und Herren, mit 382 neuen Kameras und den weiteren bestellten wird es so sein, dass jede Streifenwagenbesatzung ein solches Gerät hat.
Alle mobilen Einsatzkommandos werden ebenfalls ein solches Gerät haben können, und so wird in Zukunft eine bessere, größere Sicherheit für die Polizei, aber auch für das Gegenüber und die Ermittlungen vorhanden sein.
Bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Landfrauen aus Waldböckelheim. Herzlich willkommen bei uns!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Polizei ist der unermüdliche Garant der Inneren Sicherheit in unserem Rechtsstaat. Nur weil unsere Polizei rund um die Uhr für unsere Sicherheit sorgt, können wir als Gesellschaft tatsächlich auch frei leben. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen dafür nicht nur unsere politische Wertschätzung und unsere Rückendeckung, sondern vor allem verdienen sie auch gesellschaftliche Anerkennung und Dankbarkeit.
Zur Bewältigung des steigenden Einsatzgeschehens und der immer neuen Herausforderungen der polizeilichen Arbeit gibt es mehrere Handlungsstränge, auf die wir von diesem Hause aus Einfluss nehmen können. Die Anzahl des Personals, das wir unseren Sicherheitskräften zur Verfügung stellen, die Fortbildung und Qualifizierung und das rechtliche Handwerkszeug sind hierfür Beispiele.
Heute geht es aber um eine angemessene Ausstattung mit einer Technik innerhalb der Führungs- und Einsatzmittel, die moderne Polizeiarbeit überhaupt erst möglich macht. Der Polizei steht eine Vielzahl an potenziellen und bewährten Führungs- und Einsatzmitteln zur Verfügung. Niemand, der auch nur einen Hauch von Verstand für die polizeiliche Arbeit aufbringen kann, wird auf die Idee kommen, die persönliche Ausstattung einzelner Polizisten mit den Klassikern wie Handfesseln, Reizstofsprühgerät, Einsatzstock und Schusswafe überhaupt infrage zu stellen. Sie sind ohne Zweifel für die polizeiliche Einsatzbewältigung und insbesondere für die Eigensicherung unverzichtbar.
Ein kleines Gedankenexperiment: Die Vorstellung, dass beispielsweise lediglich eine Dienstwafe pro Streifenwagenbesatzung vorhanden wäre
und eine Mannausstattung gegebenenfalls angestrebt werde, verdeutlicht, wie selbstverständlich es ist, dass alle Beamtinnen und Beamten mit den notwendigen Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet werden.
Richten wir aber den Blick auf die vergleichsweise modernen Führungs- und Einsatzmittel wie die Ausstattung unserer Polizisten mit Bodycams, dann gerät diese Gewissheit ofenbar bei einigen ins Wanken.
Die Ausstattung unserer Polizei mit Bodycams hat sich seit den ersten Gehversuchen in den Jahren 2015 und 2016 nicht nur bewährt, nein, sie ist tatsächlich in kurzer Zeit zu einem unverzichtbaren Führungs- und Einsatzmittel geworden, das dringend allen Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung gestellt werden sollte.
Was sagen die polizeilichen Anwender zu ihren Erfahrungen mit Bodycams? – Sie bestätigen den taktischen Nutzen der Bodycam ausdrücklich, und sie heben insbesondere die sehr hohe Deeskalationsfähigkeit der Bodycams hervor, auch wenn die evaluierten Modelle hinsichtlich Bild- und Tonqualität sowie der Bedienbarkeit noch Luft nach oben aufgewiesen hatten.
Welche Argumente sprechen also für den Einsatz von Bodycams? – Die Ausstattung der Polizei mit Bodycams unterstützt sie efektiv bei der Erfüllung ihres präventiven, aber auch ihres repressiven Auftrags. Für die Repression spricht selbstredend, dass durch das von Bodycams aufgezeichnete Bildund Tonmaterial die polizeiliche Ermittlungsarbeit ermöglicht bzw. erleichtert wird. Durch diese Möglichkeit der Dokumentation des polizeilichen Einsatzgeschehens können Tathandlungen aufgezeichnet und Tatverdächtige identifiziert werden. Die sich anschließenden Ermittlungen können durch zusätzliche Sachbeweise objektiviert werden, die Aufklärungsquote wird dadurch gesteigert und somit die Qualität der polizeilichen Ermittlungsarbeit verbessert.
Der Präventionsgedanke liefert aber aus meiner Sicht noch viel gewichtigere Argumente. Unbestritten ist die abschreckende Wirkung der ofen getragenen Bodycam auf das polizeiliche Gegenüber. Auf diese Weise lassen sich Gefahren für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten etwa in Form von Widerstandshandlungen und sonstigen tätlichen Angrifen reduzieren, und es sind insbesondere tumultartige Einsätze wie jüngst in Trier, in denen unsere Polizeibeamten auf jedes Mittel zurückgreifen können müssen, das ihre eigene Sicherheit erhöht. Im Einsatz war eine einzelne Bodycam, Kollege Streit hat es erwähnt.
Auch wenn es schwer messbar ist, wird aber eines deutlich: Die aus der Praxis bestätigte deeskalierende Wirkung der ofen getragenen Bodycam kann einen entscheidenden Anteil daran haben, ob Angrife auf die Polizei überhaupt stattfinden. Die Bodycam trägt also erheblich zum Schutz von Leib und Leben der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten bei.
Es darf also überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass eine Mannausstattung mit Bodycams für eine moderne Polizeiarbeit und insbesondere zur Erhöhung der Eigensicherung jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten unerlässlich ist.
Deswegen hatten wir diese Forderung bereits in unserem Landtagswahlkampf erhoben, und wir werden auch künftig weiter dazu stehen.
Herr Minister, erlauben Sie mir noch einen Satz. Die Presse können Sie. Es liest sich in den Überschriften nämlich tatsächlich so, als wären am Dienstag 382 Bodycams vom Himmel gefallen. Es waren aber schon einige da. Jetzt wollen Sie 48 dazukaufen.
Ja, Sie haben es auch so formuliert: Es sind 382 neue Bodycams gekauft worden. Die haben wir jetzt insgesamt. Sie sind nicht zusätzlich gekommen, sondern die haben wir insgesamt.
Im Innenausschuss wussten Sie noch nicht, wann sie kommen. 250 sind schon da. Bei 3.971 VZÄ, die wir im polizeilichen Einzeldienst haben,
kommen wir also auf eine Quote von 10 : 1, also jeder zehnte Polizeibeamte bekommt eine Bodycam, so wie es in Trier der Fall war. Wir bleiben also beim Status quo und entwickeln unsere Polizei an dieser Stelle nicht weiter.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorkommnisse in Trier haben uns alle fassungslos gemacht. Etwa 40 Menschen haben sich ofenbar zusammengerauft, die Polizisten bedroht, und aus dieser Gruppe heraus wurde mit Glas und Gegenständen auf die Polizisten geworfen. Wir haben das alles schon im Innenausschuss gehört, und auch von dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für den Einsatz an die beteiligten Polizistinnen und Polizisten und schnelle Genesung den Verletzten.
Wir Grünen haben zusammen mit SPD und FDP genau deshalb einen Sonderinnenausschuss beantragt, um die Angrife auf die Polizei in Trier zu thematisieren; denn eines ist doch klar, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Polizistinnen und Polizisten oder Einsatzkräfte durch Gewaltanwendung bei Einsätzen bedroht oder verletzt werden oder sich mit Warnschüssen retten müssen, ist das absolut nicht akzeptabel.
Nun meinen die FREIEN WÄHLER, die Lösung aller Probleme sei die Bodycam. Sie wollen mehr Bodycams zur Vorbeugung. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist aber nicht nur, wie ich finde, erledigt; denn wir haben die Bodycams bereits, sondern er greift auch viel zu kurz.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Bodycams nunmehr für jedes Einsatzfahrzeug geliefert wurden und jedes Einsatzfahrzeug ab sofort mit einer Bodycam ausgestattet ist. Die Lieferung war schon längst angekündigt,
das wurde auch in den Haushaltsberatungen mitgeteilt, und für Lieferengpässe kann man die Landesregierung weiß Gott nicht verantwortlich machen.
Eigentlich könnten Sie den Antrag also auch zurückziehen; denn es geht viel zu weit, jeden einzelnen Beamten mit einer Bodycam auszurüsten. Polizistinnen und Polizisten sind in Teams unterwegs. In Teams kann eine Person zuständig sein für die Bodycam, weitere Personen für die Aufnahme von Personalien etc. Es macht überhaupt keinen Sinn, jeden einzelnen Polizisten und jede einzelne Polizistin mit einer Bodycam auszurüsten.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)
Ihr Antrag greift aber auch viel zu kurz. Es ist unbestritten, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund ihres Berufs mit einer entsprechenden Ausrüstung ausgestattet werden müssen. Auch ist das bei uns in RheinlandPfalz der Fall. Die Polizei verfügt über Helme, schusssichere Westen, diverse Wafen und auch über Bodycams. Dass die Ausstattung bei den Vorfällen in Trier kein Kritikpunkt war, wurde selbst von Polizistinnen und Polizisten bestätigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich geht es aber doch um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass solche Angrife wie in Trier bereits im Vorfeld verhindert werden müssen.
Natürlich können Bodycams zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten beitragen. Das Pilotprojekt zur Bodycam wurde in Rheinland-Pfalz wissenschaftlich begleitet. Es ist belegt, dass die Bodycam eine deeskalitative Wirkung haben kann, und zwar vor allen Dingen dann, wenn das Gegenüber zu rationalem Verhalten fähig ist und weder Alkohol noch sonstige Drogen oder sonstige Substanzen Einfluss ausüben. Ob und inwieweit die Tatverdächtigen in Trier berauscht waren, ist nicht bekannt. Im Innenausschuss wurde jedenfalls berichtet, dass auch Alkohol im Spiel gewesen sein kann.
Genau dann, wenn Alkohol im Spiel ist, ist die Bodycam im Rahmen der Gefahrenabwehr aber kein Allheilmittel, sehr geehrte Damen und Herren. Nur die Ausrüstung und nur Bodycams helfen nicht allein, die Gewalt gegen Einsatzkräfte einzudämmen. Da ist auch der Alternativantrag der AfD nicht zielführend. Die AfD will sowohl Bodycams mit Pre-Recording-Funktion als auch eine dauerhafte Videoüberwachung durch installierte Kameras auf den Dächern von Einsatzfahrzeugen.
In dem Pilotprojekt zur Einführung der Bodycam in Rheinland-Pfalz wurde das Pre-Recording unter die Lupe genommen. Professor Zöller hat in seinem Rechtsgutachten sehr klar festgestellt, dass diese Funktion auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt, weil sie einer anlasslosen Überwachung gleichkommt. Deswegen ist in unserem Polizeigesetz klipp und klar