Kommunen keine Scheunen füllen wollen, um Lebensmittel auszugeben. Das ist heute aber auch alles digital möglich mit Blick auf Bayern und die Umstellung auf die Sachwertkarte als Prepaidkarte, bei der auch ein financial Blocking möglich ist, das heißt, es wird kein Geld der Leistungen ins Ausland überwiesen und man ist auch mit den Ausgabemöglichkeiten begrenzt, die eigenen Lebensmittel vor Ort zu kaufen.
Das sind Dinge, die sollten auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden; denn sie führen dazu, dass es in Kommunen weniger Flüchtlinge gibt. Man hat das an Dänemark gesehen. Dänemark war auf Platz fünf der Liste der meist zugereisten Migranten und ist jetzt auf Platz 20 in Europa. Man erkennt ganz klar: Anreize runtersetzen. Das heißt aber auch, Residenzpflicht einzuführen und vor allen Dingen bei den Abschiebungen konsequent zu sein.
Ich darf noch einmal zusammenfassen. Wir stimmen, ich stimme dem geänderten Antrag zu. Die fehlenden Bundesmittel, die in Zukunft die Kommunen nicht erreichen werden, müssen vom Land zu 100 % ersetzt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es uns möglich, für die Kommunen auch im Jahr 2024 einen klaren, einen soliden finanziellen Planungsrahmen zu schafen für die kosten- und auch ressourcenintensive Verstärkung der kommunalen Fluchtaufnahme.
Nach den im Gesetzentwurf eingebrachten Änderungen werden die rheinlandpfälzischen Kommunen vom Land zeitnah nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit zusätzlichen Sondermitteln in Höhe von 267,2 Millionen Euro gezielt und substanziell unterstützt. Das ist – das ist mir auch noch einmal ganz wichtig zu betonen – zusätzliches Geld. Das sind zusätzliche Mittel zu den sowieso geplanten Aufwendungen, gesetzlich fixierten Aufwendungen nach dem Landesaufnahmegesetz.
Wenn wir das zusammennehmen, was wir dafür kalkuliert haben, für dieses Jahr mit den 267 Millionen Euro, dann sind es insgesamt 317,6 Millionen Euro, die wir kalkulieren, die wir über das Landesaufnahmegesetz im Jahr 2024 an unsere Kommunen ausschütten. Das ist wirklich ein sehr, sehr starkes
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt Beifall bei der SPD sowie Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Ich will noch einmal ganz kurz die Bestandteile skizzieren. Das ist einmal die über den neuen § 3 c bereitgestellte Landespauschale in Höhe von 200 Millionen Euro. Das ist reines Landesgeld, die das Land in diesem Jahr den Kommunen für die Kernbereiche der Aufnahme und Unterbringung und – es ist eben schon gesagt worden, sehr wichtig – natürlich auch für die kommunale Integrationsarbeit zur Verfügung stellt. 131 Millionen Euro, also rund zwei Drittel dieser Landespauschale, werden auf der Basis eines einwohnerbezogenen Schlüssels verteilt und weitere 65,7 Millionen Euro, also rund ein Drittel, werden unter Berücksichtigung der Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine verteilt, da sich diese nach wie vor in den Kommunen sehr, sehr unterschiedlich darstellt. Ebenso festgehalten ist, dass es eine angemessene Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände geben muss.
Daneben – darauf bezieht sich eben auch der Änderungsantrag, über den ich mich sehr, sehr freue – wird es auch im Jahr 2024 eine Unterstützung für die Standortkommunen der Aufnahmeeinrichtungen des Landes geben. Dafür stehen in diesem Jahr ganze 3 Millionen Euro bereit. Das sind 1,4 Millionen mehr, als das im letzten Jahr der Fall war. Mit dem heute von den Fraktionen eingebrachten Änderungsantrag ist es uns möglich, dass diese AfA-Pauschale, wie wir sie nennen, auf zwei Tranchen aufgeteilt wird zur Auszahlung zu je 1,5 Millionen Euro. Das ermöglicht es uns, im weiteren Verlauf des Jahres eventuell neu hinzugekommene Standorte mit dieser Pauschale zu bedenken.
Die Summe von 3 Millionen Euro zeigt, wir können die jetzigen Standorte auf jeden Fall jetzt schon in der Höhe des letzten Jahres unterstützen, und es wird am Ende wahrscheinlich für alle ein bisschen mehr geben.
Insgesamt also ein Gesetzentwurf, der einmal mehr beweist, das Land steht in dieser sehr herausfordernden Situation der Fluchtaufnahme ganz nah an der Seite der Kommunen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8600 –. Ich darf um Ihr Votum bitten. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Zustimmung beim
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/8245 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dafür ist kein Raum. Dem Gesetzentwurf wird einstimmig zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes zustimmen möchte, den bitte ich sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank, damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir dürfen Gäste begrüßen: Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Main, 1. und 2. Semester der Arbeitsgemeinschaft Staatsorganisationsrecht.
Herzlich willkommen sind uns auch Schülerinnen und Schüler der IGS Anna Seghers Mainz, die 10. Jahrgangsstufe. Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Landesgesetz zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/8552 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich es ganz kurz machen; denn es ist eher etwas Technisches.
Eigentlich passen wir heute nur EU-Recht, das bereits im letzten Jahr in Bundesrecht umgewandelt wurde, landesrechtlich an. Dennoch möchte ich ein paar wenige Sätze dazu sagen.
Nach den Enthüllungen von Edward Snowden – ich weiß, jetzt greife ich auf und zitiere den größtmöglichen Fall, der eingetreten ist, wir alle kennen ihn, die Spionageafäre, die NSA-Afäre – hat die EU 2019 gesagt, wir müssen eine
entsprechende Richtlinie verfassen, um Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern festzulegen, im letzten Jahr, ich sagte es, im Bundestag und Bundesrat beschlossen, was dann auch Folgen für uns hier im Land Rheinland-Pfalz hatte.
Der Bund jedoch kann nicht als Bundesgesetzgeber direkt auf unsere Kommunalbereiche und Kommunalverwaltungen zugreifen. Deshalb müssen und werden wir das heute als Land Rheinland-Pfalz machen.
Man muss dazu sagen, es gibt im Übrigen keine Alternative; denn dieses Unionsrecht ist bindend vorgegeben. Es dient dazu, dass es interne Meldestellen im kommunalen Bereich gibt.
Ich möchte betonen, dass der vorliegende Gesetzentwurf von uns Ampelfraktionen einen gewissen Gestaltungsspielraum ausnutzt. Somit versuchen wir, es möglichst kommunalfreundlich zu gestalten. Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner oder mehr als 50 Beschäftigte haben, sind betrofen. Mehrere Gemeinden können sich zusammenschließen in einer solchen Meldestelle, oder auch ein Kreis kann dies zentral tun. Die dritte Möglichkeit ist, man kann sich Dritter, Anwälte, bedienen, die dies für einen erledigen. Hier sieht man, dass wir landesseitig versucht haben, schmale und möglichst leichte Umsetzungen zu gewährleisten.
Man kann zu dieser EU-Richtlinie stehen wie man will, aber sie greift aus meiner Sicht schon eine Situation auf, die in den zurückliegenden Jahren unbefriedigend war; denn meist war es in der Realität so, dass Beschäftigte in Unternehmen oder in öfentlichen Verwaltungen Verstöße zwar gesehen und auch festgestellt haben, aber dies aus Mangel an Schutz ihrer eigenen Person oder aufgrund von Konsequenzen, Beförderung etc. – ich brauche das nicht aufzuführen –, nicht gemeldet haben. Deshalb ist es wichtig, dass es klare Strukturen innerhalb der Verwaltung gibt.
Hierbei geht es nicht darum, irgendjemanden anzuschwärzen oder zu verraten – auch das will ich noch einmal deutlich sagen –, nein, es geht um klare Zuständigkeiten, Prozesse und Ansprechpartner, dass man weiß, wo kann und muss ich diese melden.
Abschließend – ich habe es gesagt, ich mache es kurz –, aus diesem Grund haben wir uns auch als Ampelfraktionen damit befasst: Was machen wir landesseitig? – Wir haben entschieden, für den Fall von Meldungen und Ofenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz durch unmittelbare oder mittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte eine ausdrückliche Befreiung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Dienstwegs einzuführen.
(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP – Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das war jetzt nicht kurz!)
Herr Kollege Oster hat es in Rot gesagt. Ich sage Ähnliches jetzt noch einmal in Schwarz. Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf um eine ergänzende Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments. Der Bund hat die EU-Richtlinie im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bereits durch das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 grundlegend in nationales Recht umgesetzt. Das gilt für die Länder und somit auch für Rheinland-Pfalz. Da dem Bund aber die unmittelbare Aufgabenübertragung an den kommunalen Bereich nicht möglich ist, muss die ergänzende Umsetzung der Richtlinie durch den Landesgesetzgeber erfolgen. Das machen wir heute.
Eines ist vollkommen klar: Wenn wir wollen, dass Menschen auch in Zukunft auf Missstände konsequent aufmerksam machen, dann müssen sie sich sicher sein können, dass sie die entsprechende Rückendeckung erhalten und sie, wo es nötig wird, geschützt und auch umfassend vor Benachteiligungen bewahrt werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass Hinweisgeber auch im behördlichen Umfeld regelmäßig eine wichtige Rolle, wenn nicht sogar die entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Korruption, Vetternwirtschaft, Missmanagement und anderen rechtswidrigen Handlungen spielen.
Viele Fälle kommen gerade im behördlichen Umfeld überhaupt erst ans Licht der Öfentlichkeit, weil couragierte Hinweisgeber eben nicht wegsehen, sondern die Missstände benennen. Insofern ist der Gegenstand dieser Debatte auch explizit nicht als geschütztes Anschwärzen zu verstehen, sondern als Schafung eines Rahmens, der ein aktives und gelebtes Aufmerksammachen auf Missstände erst ermöglicht.
Die Meldeangst, also die Furcht vor Repressalien und die Sorge, mit der Meldung nichts zu bewirken, wird damit reduziert. Auch die Befreiung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Dienstwegs für den Fall von Meldungen und Ofenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz durch unmittelbare und mittelbare Landesbeamtinnen und -beamte ist schlüssig. Wie soll ich auch sonst auf von Personen verursachte untragbare Missstände hinweisen, wenn ich an ihnen über den regulären Dienstweg nicht vorbeikomme?
Vorgesehen sind die Einrichtung und der Betrieb von internen Meldestellen. Kollege Oster hat es bereits beschrieben. Ich muss es nicht noch einmal wiederholen. Auch die Eröfnung von Kooperationsmöglichkeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestellen sowie die Möglichkeit
der Beauftragung Dritter sind mit Blick auf die ohnehin für die kommunale Ebene zusätzlich entstehenden Kosten zu begrüßen. Zwar können so die auf die in Teilen ohnehin mehr als klammen Kommunen zusätzlich hinzukommenden Kosten nicht verhindert, aber es können Synergien erzeugt und Ressourcen und Kosten eingespart werden.
Ob und in welchem Umfang von den zu betreibenden Meldestellen Gebrauch gemacht wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen und sollte aus unserer Sicht fortlaufend evaluiert werden. Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv begleiten.