Protokoll der Sitzung vom 17.04.2024

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9323 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9324 –

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart, die Fraktion der FREIEN WÄHLER erhält 1 Minute zusätzlich.

Ich möchte Sie gern über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 63. Sitzung am 14. März 2024 mit der Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Darf ich um Wortmeldungen bitten?

Ich erteile Abgeordnetem Markus Stein von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns bereits anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Plenarsitzung am 14. März sehr erfreut über die Einszu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gezeigt haben, kann ich für unsere SPD-Fraktion auch nach der weiteren Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss bestätigen, dieses Gesetz, meine Damen und Herren, stärkt den öfentlichen Dienst in RheinlandPfalz.

Die seit 2015 praktizierte Übernahme von Tarifergebnissen zeigt, dass die Landesregierung hinter ihren Bediensteten steht. Für dieses Signal möchten wir uns herzlich bei der Landesregierung bedanken, insbesondere bei Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie Frau Finanzministerin Doris Ahnen.

Lassen Sie mich die Zahlen noch einmal darstellen. Die Grundgehälter steigen zum 1. November 2024 um 200 Euro, darüber hinaus gibt es zum 1. Februar 2025 eine Linearsteigerung um 5,5 %.

Für Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist zum 1. November 2024 ein Festbetrag in Höhe von 100 Euro sowie zum 1. Februar 2025 von weiteren 50 Euro vorgesehen.

Weiterhin gibt es eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro einmalig und monatlich 120 Euro von Januar bis Oktober. Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden ebenfalls an dieser Inflationsausgleichszahlung partizipieren mit 1.000 Euro einmalig und 50 Euro monatlich.

All diese Punkte des Gesetzes werden für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übernommen, und was ebenfalls sehr wichtig ist, ist neben der klassischen Bezügesteigerung und der Inflationsausgleichszahlung auch die globale Steigerung der Attraktivität des öfentlichen Dienstes, indem man zum Beispiel eine Verbesserung der Eingangsbezahlung für obere Besoldungsgruppen einführt, die zu einem deutlich besseren Standing von Rheinland-Pfalz im Konkurrenzumfeld der Länder führen wird, ebenso wie die deutliche Anhebung der Stellenzulagen um durchschnittlich 36 %.

Meine Damen und Herren, wie man den Änderungsanträgen der CDU entnehmen kann, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, noch mehr zu fordern, doch ist es wichtig zu betonen, jede Abweichung vom Tarifabschluss und der Eins-zu-eins-Übernahme kann auch zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Die gesicherte Finanzierung von Mehrausgaben ist aber immer wichtig. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle darauf eingehen, was die Änderungen durch den Gesetzentwurf der Ampelregierung bereits für den Landeshaushalt

bedeuten.

Die Mehrkosten für die Gewährung der Inflationsausgleichszahlungen addieren sich auf insgesamt rund 285 Millionen Euro. Die Anpassungen der Bezüge zum 1. November 2024 sowie zum 1. Februar 2025 bedingen weitere Mehrkosten in Höhe von 41 Millionen Euro im Jahr 2024 bzw. 560 Millionen Euro im Jahr 2025. Übrigens wirken diese Ausgaben – auch das ist wichtig – dauerhaft fort, sind also eine strukturelle Mehrausgabe im Landeshaushalt auch für Folgejahre.

Hinzu kommen die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öfentlichen Dienstes – Stichwort Eingangsbesoldung, obere Besoldungsgruppen beispielsweise bei Lehrerinnen und Lehrern, Juristinnen und Juristen – sowie die deutliche Anhebung der Zulagen: 24 MillionenEuro jährlich.

Meine Damen und Herren, nur wer eine solide Haushaltspolitik gewährleistet, ist in der Lage, solche Pakete zu schnüren. Eine solide Haushaltspolitik bedeutet nicht, jede Mehrforderung der Opposition blind hinzunehmen, sondern die begrenzten Mittel des Steuerzahlers angemessen zu priorisieren. Daher lehnen wir auch wegen der schlicht nicht dargestellten Finanzierung die CDU-Änderungsanträge ab.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal klarstellen, dass unser öfentlicher Dienst nur dann für unsere Bevölkerung so gut aufgestellt sein kann, wenn er Wertschätzung erfährt. Unser öfentlicher Dienst umfasst all die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tarifbeschäftigten, die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, die Richterinnen und Richter, all jene Bediensteten, die Tag für Tag als Garant für einen funktionierenden und sicheren Staatsapparat einstehen.

(Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)

Gerade in Zeiten, in denen es populistische Kräfte gibt, die unser Staatsgefüge infrage stellen, die Misstrauen säen und ständiges Staatsversagen unterstellen, ist es wichtig, an der Seite derjenigen zu stehen, die sich jeden Tag dafür einsetzen, dass dieses von den Populisten herbeigeschwurbelte Staatsversagen niemals Realität wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe bei der SPD)

Herr Paul, wenn Sie sich angesprochen fühlen, dann sagt das viel mehr über Sie aus als über meine Rede.

Meine Damen und Herren, alle, die im öfentlichen Dienst arbeiten, in den Verwaltungen, in den Schulen oder Kindergärten, bei der Polizei, der Justiz, der Feuerwehr, im Straßenbau oder im Gesundheitswesen, all jene Menschen, die für unsere Gesellschaft ihre Arbeit und ihren Dienst verrichten, sind der

Beweis dafür, dass unser Staat und unser demokratisches Zusammenleben geordnet funktionieren. Auch deshalb gilt es, ihnen größte Wertschätzung aus diesem Hohen Hause zuzusenden.

(Glocke des Präsidenten)

Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung, dem wir natürlich zustimmen werden, gießen wir diese Anerkennung auch in konkrete Zahlen. Wir stimmen dem Gesetz der Ampelregierung selbstverständlich zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der CDU Gordon Schnieder.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuallererst richte ich Genesungswünsche an meine Kollegen Karina Wächter und Christof Reichert, was mich heute dazu bringt, zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen.

Ich kann Ihnen sagen, wir werden diesem Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 zustimmen; denn für uns als CDULandtagsfraktion ist es wichtig und richtig, dass wir die Tarifabschlüsse der Beschäftigten der Länder zeitnah auf unsere Beamtinnen und Beamten und auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen; denn, Herr Kollege Stein, das war in der Vergangenheit schon einmal anders. Deswegen werde ich das auch gleich bei den Änderungsanträgen noch einmal gerne sagen. Das wird zu keinem Ungleichgewicht führen oder aber, man schaut nicht mehr gerne zurück, wo Sie über Jahre für Ungleichgewichte gesorgt haben.

(Beifall der CDU)

Ich sage es eindeutig, das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen. Der Fachkräftemangel ist längst angekommen, auch in den Landesverwaltungen und den Kommunalverwaltungen. Entweder können wir Stellen nicht qualifiziert besetzen oder merken, dass qualifizierte Bewerber direkt einmal woanders hingehen, dahin, wo aus ihrer Sicht die Rahmenbedingungen deutlich besser sind, zum Beispiel zur Bundesverwaltung oder in andere Bundesländer.

Wir müssen alle Chancen nutzen, um die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber zu erhöhen. Im Wettbewerb um die stärksten Köpfe dürfen wir keinen Schritt zurückbleiben. Versuchen wir es doch, zumindest dort einmal an der

Spitze der Bewegung zu stehen, statt uns immer nur mit anderen und hinteren Plätzen abzugeben.

(Beifall bei der CDU)

Wir brauchen weitgreifende Verbesserungen der Rahmenbedingungen und klare Signale für die Wertschätzung unserer Beschäftigten. Damit komme ich zu unseren drei Änderungsanträgen. Gerade unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, unsere Feuerwehr, unsere Justizvollzugsbediensteten leisten einen wichtigen und zentralen Dienst für unser Allgemeinwohl. Sie setzen sich selbst Gefahren aus, um uns zu schützen, um unseren Mitmenschen zu helfen.

Dafür gebührt ihnen aber nicht nur unser Dank, sondern auch aus Sicht des Arbeitgebers – des Landes und der Kommunen – die Wertschätzung, die sie verdienen. Diese Wertschätzung muss dieselbe sein, die der Bund oder andere Bundesländer ihnen entgegenbringen oder zumindest zu leisten bereit sind. Gleich gute Arbeit heißt auch bitte gleich gute Bezahlung.

(Beifall der CDU)

Setzen Sie deshalb heute mit uns ein Zeichen dafür, dass Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner und unsere Justizvollzugsbediensteten die gleichen Zulagen erhalten wie die Kollegen beim Bund, in anderen Ländern, und machen Sie diese auch ruhestandsfähig.

Zweiter Änderungsantrag: Wir begrüßen, dass Sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 den Familienzuschlag für kinderreiche Familien ab dem dritten Kind mit einem Schritt erhöhen. Unverständlich bleibt aber für uns, warum wir diesen Weg nicht bereits beim ersten und zweiten Kind mitgehen. Mit unserem Änderungsantrag möchten wir dieses Verfahren vereinheitlichen und auch für diese Familien in einem Schritt rückwirkend zum 1. Januar den Familienzuschlag je Kind anpassen.

(Beifall der CDU)

Damit helfen wir den Familien unabhängig von der Zahl ihrer Kinder, um den auch für sie gestiegenen Belastungen gerecht zu werden.

Der dritte und letzte Änderungsantrag: Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich vom 1. August 2023 bis einschließlich zum 9. Dezember 2023 in Elternzeit befanden, sind nach den bisherigen Regelungen sowohl von der Inflationsausgleichseinmalzahlung als auch bis zu ihrer tatsächlichen Rückkehr von den Monatszahlungen ausgeschlossen. Das möchten wir ändern; denn wir begrüßen es und wünschen es uns doch, dass sich Eltern insbesondere zu Beginn des Lebens der Kleinen intensiv, wenn sie es denn wollen, um ihre Kinder kümmern möchten. Wir wollen doch, dass Mutter und Vater, wenn das gewünscht ist, diese Elternzeit in gleichen Teilen eingehen. Deshalb wollen wir nicht, dass

daraus ein Nachteil erwächst; denn die Kostenbelastung ist sowieso schon in bedeutendem Umfang vorhanden. Geben wir diesen Familien dann auch diese Inflationsausgleichszahlung.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, nutzen Sie heute die Möglichkeit, erhöhen Sie die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber, und schenken Sie unseren Beamtinnen und Beamten die Wertschätzung, die sie verdienen. Das können Sie tun, indem Sie neben dem Gesetz, dem wir zustimmen, auch unseren drei Änderungsanträgen Ihre Zustimmung geben.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir entscheiden heute darüber, dass unsere Beamt:innen und unsere Versorgungsempfänger:innen mehr Geld in der Tasche haben werden. Das haben sie auch verdient, weil das die Menschen sind, die letztendlich unseren Staat am Laufen halten. Deswegen ist es ein gutes Zeichen, wenn wir hier gleich dieses Gesetz auf den Weg bringen.