Frau Müller, die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie, hat Ihr Wahlprogramm, insbesondere die darin verankerte Idee eines Austritts Deutschlands aus der Europäischen Union, als eine Katastrophe für die deutsche Automobilindustrie bezeichnet.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft rechnet aus, dass ein Austritt aus der Europäischen Union, wie Sie ihn haben wollen, 2,2 Millionen Arbeitsplätze in kurzer Zeit kosten würde. Deutschland ist ein Exportland, und RheinlandPfalz ist es in ganz besonderem Maße.
Mit einer Exportquote von annähernd 60 % leben wir von ofenen Grenzen, ofenen Handelswegen, internationaler Vernetzung und alledem, was Sie ablehnen.
Wenn Sie dann sagen, es gibt einen Unterschied zwischen Migration und Migration, dann ist das richtig; denn es gibt einen Unterschied zwischen Fachkräfteeinwanderung und Leuten, denen wir Schutz gewähren. Es gibt aber auch eine Partei – das ist Ihre Partei –, die versucht, in diesem Land ein Klima von Ressentiments und Spaltung zu schüren, welches inzwischen ein Standortrisiko für die notwendige Fachkräfteeinwanderung ist.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist doch Unsinn, was Sie erzählen! Dann würde keiner mehr nach Deutschland kommen! Das ist doch Schwachsinn!)
Herr Paul, Sie sind der getrofene Hund, der bellt, mit dem, was Sie an Contenance nicht bewahren können. Sie ertragen es nicht, wenn man Sie ertappt. Sie ertragen die Realität nicht.
Das ist aber die Wahrheit, über die wir miteinander diskutieren müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Zuruf von der SPD: Ganz genau! Genauso ist es!)
Herr Landtagspräsident hat neulich gesagt, als wir internationale Gäste hatten, so alle 500 Jahre kommt aus Mainz eine Technologie, die die Welt verändert: Gutenberg mit dem Buchdruck, jetzt die mRNA-Technologie von BioNTech. Ich kann Ihnen nur empfehlen, lesen Sie einmal ein bisschen etwas über die Wirklichkeiten und über diese Erfolgsgeschichten, dann geht es Ihnen auch wieder ein bisschen besser.
Ich kann Ihnen ein bisschen erzählen. Bio-Gram, ein Unternehmen der Labortechnik, gegründet im Technologiezentrum in Ludwigshafen, sitzt heute in Worms, Doderm, ein Unternehmen im Bereich der Dermatologie, ActiTrexx, eine Ausgründung der Universitätsmedizin und Unternehmen im Bereich der Therapie von Abstoßungsreaktionen.
Es gibt eine ganze Reihe dieser Beispiele, alles Unternehmen übrigens, die den Innovationspreis der ISB gewonnen haben, alles innovative Unternehmen, die sich in Rheinland-Pfalz ansiedeln und den Wohlstand der Zukunft entwickeln.
Das alles werden wir weiter fördern, und das alles ist natürlich kein Zufall; denn wenn sich Zufälle häufen, dann sind es nun einmal keine Zufälle mehr. Diese erfolgreichen Zufälle häufen sich in Rheinland-Pfalz, und das ist der Erfolg einer konsequenten Förderungs- und Ansiedlungspolitik unserer liberalen Wirtschaftsministerin und der gesamten Koalition.
Ich nutze die Gelegenheit, um weitere Gäste im Landtag zu begrüßen, und zwar den Sozialverband VdK, Kreisverband Neuwied, sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, Neuwied. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/9236 –
Aus der in der Drucksache 18/9236 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung vom 1. Juni 2024 ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/9236 der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Hammer vorgeschlagen. Wer stimmt der Wahl von Herrn Dr. Hammer zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Vielen Dank. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Hammer einstimmig von allen Anwesenden zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist
Landesgesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öfentlich-rechtlicher Körperschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8889 – Zweite Beratung
Bevor ich über das Ausschussverfahren informiere, würde ich gern wissen, ob wir diesen Punkt, wie im Ältestenrat vereinbart, ohne Aussprache oder mit Aussprache beraten werden. – Die Beratung findet ohne Aussprache statt. Ich danke.
Dann lassen Sie mich über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung erfolgte in der 63. Plenarsitzung am 14. März 2024. Es fand eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – statt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur in aller Kürze, damit protokollarisch auch sauber verankert ist, weshalb es einen Änderungsantrag gibt. Dies ist ein Stück weit juristische Kosmetik, wobei redaktionell das Inkrafttreten ergänzt wird.
Die Landesverfassung hat eine entsprechende Regelung; insoweit wäre es unschädlich, das Gesetz in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Gleichwohl ist es eine Klarstellung, die eine Fußnote im Gesetzesblatt erspart.
Ich denke, die entsprechende Regelung mit dem Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung findet breite Zustimmung des Hauses.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit stelle ich fest, die Ausschussempfehlung war die unveränderte Annahme mit dem Änderungsantrag, der soeben vorgetragen wurde.
Wir kommen daher zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/8889 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht.
Dem Änderungsantrag ist damit ebenfalls zugestimmt worden, wenn ich das feststellen darf an dieser Stelle
Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/8955 – Zweite Beratung