Wir beschafen inzwischen landesseitig Fahrzeuge, die sich diesem Thema der Waldbrandbekämpfung stellen. Wir beschafen landesseitig Abrollbehälter, alles, was am Ende für überregionale, aber auch für die örtliche Brandbekämpfung oder gegebenenfalls den Katastrophenschutz notwendig ist. Wir erweitern aktuell die Ausbildungskapazitäten für die Ehrenamtlichen und die Hauptamtlichen in Rheinland-Pfalz, indem wir zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Das ist sinnvoll und kommt im Übrigen auch zur Förderung guter Rahmenbedingungen an. Wir haben ein Sirenenförderprogramm für die Kommunen aufgelegt. Wir haben in diesem Landeshaushalt die Mittel des Bundes damit sogar noch einmal verdoppelt. Wir gehen in die Bereitstellung von zusätzlichen Hilfeleistungslöschbooten. Da haben wir gerade die vierte Beschafung abgeschlossen. Jetzt kommen noch Hallen dazu.
Die Kette der Maßnahmen, die am Ende dafür stehen, dass sich die Menschen in Rheinland-Pfalz darauf verlassen können, dass im Fall des Falles gut, zuverlässig und stets geholfen wird, ist also weitaus größer, als dass wir uns jetzt auf die Frage verengen wollten: Was steht in irgendeiner Fördermaßnahme bei einem einzelnen Fahrzeug wo hinten an der Klammer, und welche DIN-Norm genau greift an dieser Stelle? Falls Sie aber meine Meinung zu diesen Normen hören wollen, die haben Sie schon gehört, nämlich in der Kette der Maßnahmen, die wir für die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Angrif nehmen. Dazu gehört im Übrigen, dass wir uns diese Förderrichtlinie noch einmal anschauen. Das habe ich bereits im Januar im Innenausschuss zugesagt.
Insofern hechelt dieser Antrag der echten Entwicklung, die von unserem Haus massiv in Richtung Unterstützung und Ausweitung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger betrieben wird, schlichtweg hinterher.
(Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
(Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Staatsminister Michael Ebling: Das habe ich nicht getan!)
oder -defizite, weil man einfach sagen muss – ich habe es gesagt, ich habe es hier für Sie noch einmal dabei, ich kann es auch mit zu Protokoll geben –, beim Landkreistag, beim Städtetag, beim Gemeinde- und Städtebund sowie beim Landesfeuerwehrverband sind auch Juristen beschäftigt. Wenn die hier schreiben, dass es gesetzeswidrig eingesetzt wird,
(Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Abg. Gordon Schnieder, CDU: Die Landesregierung hat Erfah- rung mit Verfassungen!)
dann ist das, glaube ich, ein bisschen mehr, als wenn es nur heißt, Herr Junk hat da eine persönliche Meinung. Es ist weit mehr als eine persönliche Meinung.
Man hat so schön jetzt wieder gemerkt – das ist schade in Anbetracht der wichtigen Herausforderungen –,
Sie beschäftigen sich mit Dingen, die in Ordnung sind und die ich unterstütze, aber wir reden hier von Bürokratieabbau, von Beschleunigung und von notwendigen Beschafungen. Da könnten Sie als Minister sehr schnell tätig werden. Ich hätte schon lange, wenn ich so lange Innenminister gewesen wäre wie Sie,
gesagt, der aus der Eifel kommt nicht jedes Mal mit einem ofensichtlich unrichtigen Thema, nämlich dass die Fahrzeuge falsch gefördert werden, das bügel ich ab und wird erledigt, weil es einfach ofensichtlich ist.
Wenn Sie als Oberbürgermeister für den kommunalen Vollzugsdienst, für die Werke, für den Bauhof oder für den Forst – gut, Mainz mit dem Forst vielleicht nicht gerade –,
Harvester bestellt haben, dann haben Sie keine Sondergenehmigung und keine Sonderabnahmen gebraucht. Warum muss man bei Feuerwehrfahrzeugen das Verfahren einschränken und unnötig einzerren? Das kann man alles abschafen.
was in diesem Antrag steht, ist völlig richtig. Es wäre ein großer Wurf, wenn Sie diesen Systemwechsel endlich vollziehen würden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Abgesehen davon, dass ich mich natürlich dagegen verwehre, Ihnen unterstellt zu haben, Sie hätten das Gesetz richtig ausgelegt,
will ich noch einmal darauf verweisen, dass die Fragestellung in dem Zusammenhang das Wörtchen „vorrangig“ betrift. In der Gesetzesbegründung, die damals für das Wörtchen „vorrangig“ nach § 86 LFAG gesorgt hat,
heißt es ausdrücklich – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich –: Durch die Änderung soll erreicht werden, dass zunächst die Mittel aus der Feuerschutzsteuer für die Zuweisung und Förderung des Brandschutzes zu verwenden sind, ehe Mittel der Zweckzuweisungen eingesetzt werden. – Das heißt, es war eine „gesetzliche Folge“, dass es auch aus dem LFAG Zuweisungen gibt. Um diese nicht nach vorne zu stellen, wurde „vorrangig“ eingeführt, weil es in erster Linie um die Mittel der Feuerschutzsteuer geht. Das ist der gesetzliche Rahmen, in dem wir uns bewegen. Deswegen bleibe ich dabei – das ist begründbar und belastbar –, dass die Mittel gesetzeskonform eingesetzt werden.
Zweite Bemerkung in der Kürze. Der eigentliche Paradigmenwechsel ist schon längst eingeläutet. Der hat in der strukturellen Veränderung, in der Aufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes seinen Weg gefunden.
Dieser Weg wird weiter konsequent verfolgt werden. Dazu gehört als nächstes, dass wir das Parlament mit dem Landesamterrichtungsgesetz beschäftigen werden. Dazu gehört als übernächstes, dass wir das Parlament mit einer deutlichen Reform unseres Landesbrand-und Katastrophenschutzgesetzes befassen wollen. Dazu gehört ebenfalls die Vielzahl der Maßnahmen, die in der Erweiterung und der Änderung der Förderung bestehen.
Ich sage auch – vielleicht in der Hitze des Gefechts nicht so gemeint, aber trotzdem noch einmal einschränkend betont –, eine Abschafung aller Richtlinien bei der Förderung von Fahrzeugen, die für den Brand- und Katastrophenschutz und damit für die Sicherheit der Menschen in diesem Land stehen, werden wir nicht weiterverfolgen. Es macht schon absolut Sinn, dass wir in der Anwendung von Richtlinien darauf achten, dass Fahrzeuge dort sind, die die Funktionen erfüllen, die sie aus der Bedarfsplanung heraus, aus der Frage der Zulassung heraus und auch aus der Frage des Schutzes der Kameradinnen und Kameraden heraus, erfüllen müssen.
Deshalb lohnt es sich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern das gilt für alle Bundesländer, weshalb es alle Bundesländer machen, sich an Richtlinien bei der Gewährung von Zuschüssen zu halten.
Das gilt für heute, und das gilt auch für die Zukunft. Deshalb wollte ich Sie jetzt bewusst nicht so interpretieren, auch wenn Sie es eigentlich gerade gefordert haben, dass wir alle Richtlinien abschafen sollten. Das wäre eine Gefährdung der Sicherheitsarchitektur. Dem wollte ich entgegentreten.
(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts 15. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9319 –. Wer seine Zustimmung erteilen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt.
„Ohne Mampf kein Kampf“: Rheinland-Pfälzische Polizeibeamte verdienen eine angemessene Verpflegung Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/9308 –
Es besteht eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, Dr. Joachim Streit, das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Polizisten müssen von Berufs wegen Entbehrungen ertragen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtdienste lassen sich mit einem planbaren Familienleben in vielen Fällen nicht vereinbaren. Manche Szene, die sich während des Dienstes abspielt, begleitet die Beamten dauerhaft. Der geistige, körperliche und seelische Anspruch an die Polizisten hinterlässt Spuren, die durch Situationen entstanden sind, denen wir uns aufgrund deren Einsatzes für unsere Sicherheit nicht stellen müssen. Das alles bezahlen Polizisten letztlich mit einer im Vergleich zu sonstigen Verwaltungsbeamten verkürzten Lebenszeit von fünf Jahren.
Diese Entbehrungen nehmen Polizeibeamte in Kauf, um einer Tätigkeit nachzugehen, die elementar für die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist. Dass sie allerdings auf eine angemessene Verpflegung während fordernder Einsätze verzichten sollen, sehen sie nicht ein. Meine Fraktion kann das ebenfalls nicht nachvollziehen.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER greift ein Problem auf, das erneut die Ungleichbehandlung zwischen Bundespolizisten und Polizisten des Landes Rheinland-Pfalz verdeutlicht. Es ist schon nicht vermittelbar, warum die Polizeizulage unserer Landesbeamten spürbar unter der der Bundespolizisten liegt und noch dazu nicht ruhegehaltsfähig ist. Wenn die unterschiedlichen Dienstherren bei gemeinsamen Einsätzen aber allein anhand des Inhalts des Verpflegungsbeutels zu erkennen sind, dann ist das ein untragbarer Zustand für alle Beteiligten, mit Ausnahme anscheinend der Landesregierung.
Doch genau das ist der Fall. Wirft man einen Blick auf die Zahlen, ist auch klar, warum das so ist. Der Tageshöchstsatz der Bundespolizei beträgt 21,41 Euro, während er sich bei rheinland-pfälzischen Landespolizisten auf gerade einmal 11,73 Euro beläuft. Von einer Erschwerniszulage, wie sie die Bundespolizei bei kräftezehrenden Einsätzen in schwerer Montur vorsieht, kann in Rheinland-Pfalz ebenfalls keine Rede sein.