Ich will nicht sagen, dass das eine abseitige Idee ist, ähnlich wie beim Schulbau auch den Kitabau in das Gesetz zu schreiben. Ich sage Ihnen nur, wenn Sie das jetzt so fix hineinschreiben und es kommt, wofür wir vielleicht kämpfen, wieder einmal ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes, was machen Sie dann?
Das sind alles Sachen, bei denen die Frage ist: Schreibt man so etwas in ein Gesetz hinein? Wir haben auch beim Schulbau nicht genau im Gesetz stehen, wie hoch die Förderung wo wann ist, sondern das muss auch flexibel der Haushaltslage, der Bedarfslage angepasst sein, und natürlich stellt sich auch die Frage: Warum sollten wir Mittel, wenn sie vom Bund kämen, nicht nehmen? – Weil in unserem Gesetz steht, wir haben schon alles geregelt. Das würden Sie auch nicht wollen.
Wir fahren dann in der Rednerfolge fort. Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Paul das Wort.
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Bevor ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion eingehe, möchte ich zeitlich zurückblicken und resümieren, seit 2021 regelt das sogenannte KiTa-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz die Geschicke unserer Kindertagesstätten. Die Landesregierung versprach mit ihrer Gesetzesnovelle mehr Qualität, mehr Geld und mehr Gebührenfreiheit für alle Beteiligten im Kitasystem. In der Tat hat das Land seitdem noch mehr Geld für Personal zur Verfügung gestellt als schon zuvor, inzwischen 760 Millionen Euro pro Jahr, und die Beitragsfreiheit zudem auf zweijährige Kinder ausgeweitet.
Geld alleine macht eben noch keine gute Kita. Die AfD-Fraktion hat die offensive Ausbaustrategie der Landesregierung von Anfang an scharf kritisiert. Ihre einseitige Fokussierung auf immer höhere Kapazitäten für immer jüngere Kinder geht am Ende zulasten der Betreuungs- und Arbeitsqualität in den Einrichtungen, vor allem, weil Hunderte Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Das ist die Realität außerhalb der Ampelblase, müssen wir feststellen.
Mit dieser Einschätzung stehen wir allerdings nicht alleine da. Immer mehr Stimmen aus der Fachpraxis äußern scharfe Kritik am KiTa-Zukunftsgesetz. Im November 2023 veröffentlichte der Kitafachkräfteverband Rheinland-Pfalz eine groß angelegte Umfrage unter 1.000 Erzieherinnen und Leitungen. Ergebnis: Überforderung der Mitarbeiter, Angebotslücken und Qualitätsverlust.
Die Verbandsvorsitzende Claudia Theobald konstatierte: Das Kindeswohl ist permanent gefährdet. Kinder, Eltern und Fachkräfte erleben schlechte Rahmenbedingungen. Aktuell bedeute das KiTa-Zukunftsgesetz – ich zitiere weiter –, weniger Qualität, weniger Kindeswohl und weniger Zeit für das einzelne Kind. – Das sollte uns zu denken geben.
Selbst Ihre Genossen von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und von ver.di halten mit ihrer Kritik nicht länger hinter dem Berg. Laut ver.di-Branchenkoordinator Volker Euskirchen liegen die Nerven in den Einrichtungen blank. Die gesetzlichen Vorgaben seien von den Kitas nicht zu erfüllen, die Einzelplatzfinanzierung schon im Ansatz falsch. Die Landesregierung habe keine wirksamen Rezepte gegen den Fachkräftemangel. Die viel gepriesene Fachkräftekampagne sei ein Tropfen auf den heißen Stein. –
Damit sind leider alle wesentlichen Befürchtungen eingetreten, die wir als AfD-Fraktion schon während der Gesetzesberatungen adressiert haben. Ich glaube, für diese Erkenntnis braucht es keine gesetzliche Evaluation im Jahr 2028 mehr. Es sei denn, man zeltet in derselben stabilen Realitätsferne wie die Ampelregierungen. Das gilt übrigens im Bund wie im Land, wenn ich das anmerken darf.
Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU ist vor diesem Gesamthintergrund durchaus nachvollziehbar und folgerichtig. Allerdings sehe ich auch bei Ihnen drei ungelöste Kernprobleme. Erstens bleibt der Personalschlüssel weiterhin unter den wissenschaftlichen Standards, Stichwort „Betreuungsqualität“. Zweitens fehlen Konzepte gegen den bestehenden Fachkräftemangel. Drittens bleibt völlig offen, woher Sie mehr als 100 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt zur Finanzierung Ihrer Pläne nehmen wollen. Insofern bin ich gespannt auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gestern schon gesagt und auch heute schon erwähnt, dass wir bei den einen oder anderen Dingen in einer Demokratie grundsätzlich Übereinstimmung haben über die Fraktionsgrenzen hinweg. Bei diesem Tagesordnungspunkt, glaube ich, kristallisiert sich jedoch eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Opposition und regierungstragenden Fraktionen heraus.
Grundsätzlich unterstelle ich der CDU-Fraktion, dieselben Absichten zu haben, dass wir, was das Kitagesetz bzw. auch die Herausforderungen angeht, die vor uns liegen, zusammen angehen und diskutieren.
Ich bin froh, Herr Kollege Barth, dass Sie nicht – es war, ich sage jetzt einmal, öffentlich, weil die Ideensammlung aus der Fraktion auf Instagram gepostet war –, das Wort „Kindeswohlgefährdung“ in Ihre Rede mit eingebaut haben. Das hätte ich ein bisschen deplatziert gefunden. Sie haben das meiner Meinung nach gut aus der Sicht der CDU-Fraktion hier vorgetragen,
Grundsätzlich muss ich mit Verweis auf die Haushaltsberatungen bzw. auf den Haushalt, den wir im Dezember beraten, hier an der Stelle sagen, wenn Sie mit dieser Initiative hier und heute am Tag an den Start gehen, dann müssen wir als Koalitionsfraktionen die Frage der Finanzierung stellen. Wir wissen nicht, was Sie im Dezember präsentieren werden. Von daher ist meine Herangehensweise auch die Frage nach der Finanzierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ampel investiert aber schon über 1 Milliarde Euro in die Qualität, den Ausbau und die Erweiterung der Kindergärten von Rheinland-Pfalz. Der vorliegende CDU-Gesetzentwurf zeigt aber, dass es viele plakative Forderungen sind. Die Kollegen haben es eben auch schon erwähnt.
Ich möchte nur einmal ein paar Punkte herausnehmen, und zwar zum einen den Punkt Personal. Sie fordern einen massiven Ausbau an Fachkräften. Ein Mehr an Personal ist nicht einfach umzusetzen, so wie Sie es versuchen, hier schmackhaft zu machen. Wir haben in den letzten Jahren schon viele Anstrengungen unternommen. Der Kollege Teuber hat die Zahlen genannt, die sich schon positiv entwickelt haben.
Die Gewinnung ist eine große Herausforderung. Wir sind da unterwegs. Mit einer Fachkräftekampagne, die das Ministerium, die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, sind die Dinge in Bewegung.
Weiter operieren Sie mit gewissen Zahlen. Ich möchte auch hier den einen oder anderen Punkt herausnehmen. Die angesetzten Personalkosten in Ihrem Gesetzentwurf belaufen sich auf knapp 100 Millionen Euro. Damit haben Sie sich aber um mehr als 200 Millionen Euro verrechnet, weil Sie schlichtweg den Mehrbelastungsausgleich der Kommunen vergessen haben. Dabei sind Sie doch immer diejenigen, die die finanzielle Auskömmlichkeit der Kommunen betonen und legen jetzt ein Gesetz vor, das die Kommunen noch mehr Geld kosten würde.
Zum Zweiten die geforderten Investitionskosten. Auch die sind hier heute schon genannt worden. Hier wird ebenfalls pauschal eine Landesbeteiligung an Kitaneubauten und Umbauten gefordert, ohne Grenze, ohne Kontrolle. Im Entwurf ist von weiteren 80 Millionen Euro die Rede, die auf mehrere Jahre verteilt ausreichen sollen. Allein für das Jahr 2024 hat das Land aber bereits 46 Millionen Euro an Kostenbeteiligungen bewilligt. Auch hier geht die Rechnung der CDU einfach nicht auf. Es fehlt jede Grundlage dafür, wie das Land langfristig alle Baukosten decken soll.
Ich denke, die Anzahl der Deckblätter wird durch die Decke gehen. Ich bin gespannt auf die Kreativität der CDU.
Zum Thema „Sprachförderung“: Sprachbildung ist zweifellos essenziell. Ich glaube, da haben wir alle über die Fraktionsgrenzen hinweg eine Einigkeit. Wir teilen die Auffassung, dass die Kinder schon früh die Unterstützung erhalten sollen, die sie brauchen. Genau deshalb aber werden wir als Ampelkoalition im nächsten Haushalt wieder einen Schwerpunkt auf die Sprachförderung in der Kita und in Grundschulen legen.
Der Entwurf der CDU bleibt in diesem Bereich jedoch vage und sieht vor, Fachkräfte einzustellen, die lediglich für Sprachförderung zuständig sind, ohne dass Rücksicht auf den Fachkräftemangel oder auf die in RheinlandPfalz bewährte alltagsintegrierte Sprachförderung Rücksicht genommen wird. Sprache gehört in den Alltag der Kinder, ist nicht isoliert als eine Maßnahme zu sehen. Die Maßnahme kommt mit weiteren 20 Millionen Euro zur Rechnung, wieder ohne Finanzierungsgrundlage oder Gegenfinanzierung. Hier gibt es ebenfalls wieder die Andeutung: Wir werden im Dezember diese Überraschungen als Deckblatt bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die frühkindliche Bildung ist für uns Freie Demokraten, aber auch als Ampelkoalition
eine essenzielle Aufgabe, der wir uns gerne widmen. An der Stelle aber auch – ich muss es einfach wiederholen –, die Grundlage Ihres heutigen Gesetzentwurfs ist ohne eine finanzielle, ich sage einmal, ansatzweise Ausgewogenheit haushalterisch zu widerlegen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss bzw. dann im Dezember über die kreativen Deckblätter der CDU, die natürlich gegenfinanziert sind mit allen anderen Wirtschaftsbereichen, die ein Land Rheinland-Pfalz hat.
Kurze Irritation, weil die Uhr aus technischen Problemen nicht exakt gestartet ist, aber wir haben großzügig zugegeben. Lieber Kollege Marco Weber, Ihre Botschaft ist, glaube ich, in vollem Umfang angekommen.
Wir haben noch kurz Gäste zu begrüßen, bevor hier der Wechsel aufgrund der Debatte ist, und zwar vom CJD Worms. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden in der Gemeinschaftsaufgabe einer guten frühkindlichen Bildung und Betreuung auch die Träger in ihren Aufgaben entlastet, welche ihnen qua Gesetz übertragen worden sind.
Der Gesetzentwurf beinhaltet als Schwerpunkt zum einen die Baukostenbeteiligung analog zu den Kreisjugendämtern in Höhe von jeweils 40 %, auch zum Bau von notwendigen Schlaf- und Essensräumen sowie dringender Sanierungen, eine wie ich finde faire Entlastung unserer Kitaträger und somit eine Entlastung unserer Kommunen, Stichwort „Konnexität“.
Der zweite Schwerpunkt ist die Verbesserung der Personalausstattung, welche ich ebenfalls ausdrücklich begrüße. In den Fokus rücke ich hier die additive gezielte Sprachförderung durch die Wiedereinführung von Sprachförderkräften. Dieser Eintrag in die Gesetzesänderung greift die bekannte Forderung der FREIEN WÄHLER nach individueller Sprachförderung auf. Die alltagsintegrierte Sprachförderung kann nämlich auch bei bestem Willen nicht die entstandenen Sprachförderlücken schließen.
Die Verbesserung der Kind-Fachkraft-Quote führt grundsätzlich zu einem Personalaufwuchs bei der täglichen Betreuung. Sie sichert somit Qualität und Zuverlässigkeit für unsere Kinder und ihre Familien. Eine gute Kita braucht auch eine gute Leitung, und diese benötigt ausreichend Zeit der Freistellung für diese Aufgabe. Auch hier führt der Aufwuchs zu einer Entlastung.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wäre es wichtig, mehr pädagogisches Fachpersonal ausbilden zu können. Hierzu werden mehr Schulplätze und eine Erhöhung der VZÄ pro Auszubildender benötigt. Dadurch werden Freiraum, Wertschätzung und Anreiz geschaffen.
In unseren Kitas wird seit Jahren engagiert wertvolle und unverzichtbare Arbeit geleistet. Kitas sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, und dies nicht erst seit Gräfenau. Vergleichbare Kitastandards mit einer guten Vorschule und gezielter Sprachförderung ermöglichen Bildungsgerechtigkeit und die Chance auf einen positiven Schulstart. Mutig hätte man folgerichtig beim Thema „Vorschule“ auch dem Wahlprogramm der Freien Wähler folgen müssen. So bleibt es in Bezug auf Pflicht bei einem beratenden Soll.