Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Ihnen bislang bekannt ist, hatte ich noch nicht das große Vergnügen, mich aus erster Hand im Rahmen der vergangenen Sitzungen des Innenausschusses des Landtags über das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu informieren.
Gleichwohl sind mir aber die Debatten der vergangenen Jahre rund um das POG, beispielsweise vor dem Hintergrund der Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, bekannt.
Klar ist ebenfalls, dass wir es mit einem sehr weitreichenden Gesetzentwurf zu tun haben, der im weiteren Verfahren detailliert und womöglich unter Einbeziehung einer Expertenanhörung zu beraten sein wird.
Meine Damen, meine Herren, lassen Sie mich einige Aspekte aufgreifen, die mir besonders relevant erscheinen. Ich erachte es für äußerst sinnvoll, den Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum auf die allgemeinen Ordnungsbehörden zu erweitern.
Leider sind uns allen ausreichend Beispiele bekannt, die von der zunehmenden Gewalt gegen kommunale Vollzugsdienste zeugen. Auch an der Stelle kann die Bodycam ihre nachweislich präventive Wirkung entfalten, und zwar zum Schutz der Kräfte vor Ort. Der künftige Einsatz von Bodycams in Wohnungen und die Nutzung der Pre-Recording-Funktion sind ebenfalls zu begrüßen. Erneut sprechen wir dabei von Präventionsmaßnahmen gegen gewalttätige Angriffe, denen unsere Polizeibeamten regelmäßig ausgesetzt sind. Für mich gilt das Credo: Alle verfassungsmäßigen Mittel zum Schutz derjenigen, die unser freiheitliches Zusammenleben verteidigen und unsere Sicherheit gewährleisten, müssen genutzt werden.
Nach erfolgreicher Pilotphase soll nun auch die Videotechnik zur Verbesserung der Straßensicherheit permanent eingeführt werden. Wieder geht es hierbei um eine rein präventive Funktion. Wenn Autofahrer wissen, dass nun Kameras in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden, die auslösen, sobald eine Handynutzung am Steuer erkannt wird, werden es sich viele zweimal überlegen, diesen mittlerweile zwar alltäglichen, aber nichtsdestotrotz gefährlichen Verstoß zu begehen.
Insofern sehe ich dem weiteren Verfahren positiv entgegen, wenngleich wir es weiterhin für falsch halten, dass auf eine Erhöhung der polizeilichen Gewahrsamsdauer auf 14 Tage und die Einführung einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit verzichtet wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende der Aussprache zum Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes – Drucksache 18/10756 – in erster Beratung. Der Überweisungsvorschlag ist an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist der Gesetzentwurf dementsprechend überwiesen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/10784 – Erste Beratung
dazu: Langfristige Personalentwicklung und Qualitätssteigerung in den Kitas jetzt in den Blick nehmen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/10785 –
Zukunft sichern und Chancengleichheit herstellen: Zusätzliche Sprachkräfte für eine effektive Sprachförderung in Kitas Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/10786 –
5 Minuten Redezeit sind vereinbart worden im Ältestenrat. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat ebenfalls 3 Minuten. Für die antragstellende CDU-Fraktion erteile ich das Wort zur Begründung Kollegen Thomas Barth. 8 Minuten.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem 2021 in Kraft getretenen rheinland-pfälzischen Kitagesetz sollten die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung umfassend verbessert werden.
Ich möchte zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Mit diesem Gesetz wird sich Rheinland-Pfalz für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sehr, sehr gut weiter aufstellen, und es wird eine gute, eine hervorragende Grundlage für die Arbeit in unseren Kitas in Rheinland-Pfalz sein.“
(Beifall der SPD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)
Sie haben es erkannt. Frau Ministerin Dr. Hubig, diese Worte sind aus Ihrem Munde aus dem Jahr 2019.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, doch heute müssen diese Worte in den Ohren vieler Erzieherinnen und Erzieher wie Hohn klingen;
hat sich in seiner praktischen Umsetzung als nicht alltagstauglich erwiesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nicht nur Erzieherinnen und Erzieher, auch Eltern sind frustriert; denn sie wünschen sich vor allem eines: dass sie beruhigt ihrer Arbeit nachgehen und sich darauf verlassen können, dass die Kinder in der Kita gut aufgehoben sind. Sie wünschen aber auch, dass es verbindliche Förderung gibt für ihre Kinder, auf die sie vertrauen können. Um das zu erfüllen, brauchen die Kitas und die Träger Flexibilität und auskömmliche Ressourcen. Meine Damen und Herren, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Flexibilität: Nur bietet ihnen das der Rahmen des aktuellen Gesetzes eben nicht.
Wie oft haben wir von der CDU auf die prekäre Lage hingewiesen? – Die Ampel wollte davon nichts hören.
Meine Damen und Herren, es braucht eine Reform. Als CDU-Fraktion schlagen wir mit unserer Gesetzesänderung gezielte Anpassungen vor, um eine kindgerechte, verlässliche und qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung zu gewährleisten. Unser Konzept orientiert sich an den Bedürfnissen von Eltern, Fachkräften und Trägern und priorisiert das Kindeswohl.
Erstens: Mit Blick auf die Personalausstattung und Finanzierung wollen wir uns langfristig dem westdeutschen Median in der Betreuungsquote anpassen. Dafür schlagen wir jetzt 5 % mehr Personal für Kinder unter zwei Jahren und 10 % mehr für Kinder über zwei Jahren vor. Das entspricht einer Personalaufstockung von ungefähr 1.500 Vollzeitstellen. Die richtige Frage – absolut berechtigt –: Wo bekommen wir das Personal her? – Indem wir weiterhin die Ausbildung stärken, Ausbildungskapazitäten erhöhen, Berufsorientierungskonzepte für die sozialen Berufe entwickeln und diese schlussendlich dann aber auch in die Fachkräftestrategie des Landes mit aufnehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren; denn wenn wir die Bedingungen vor Ort verbessern, steigern wir auch die Attraktivität und die Nachfrage nach diesem Beruf.
Zudem schaffen wir mit unserer Reform Personalpuffer vor Ort und erhöhen dadurch die Planungssicherheit beim Träger. Das erreichen wir, indem wir die Betreuungszeit in eine Kern- und eine Randzeit unterteilen. In der Randzeit und auch in klar definierten, eng begrenzten Zeiten von Krankheitswellen wie derzeit kann dann von der Fachkraftquote abgewichen werden. Das entlastet einerseits das vorhandene pädagogische Rumpfpersonal in der Kita und reduziert andererseits Notbetrieb und Kitaschließungen, sorgt für Sicherheit
Wir nehmen – das als eine kleine Randnotiz, trotzdem nicht unwichtig – den Elternwillen und die Wahlfreiheit von Eltern ernst und schlagen die Einführung von Splittingplätzen vor. Das gab es früher bei mir, war stark nachgefragt und ist durchaus charmant, weil es kostenneutral weitere Platzkapazitäten schafft.
Mit Blick auf die Finanzierung erhöhen wir mit unserer Reform den Landesanteil an den zuwendungsfähigen Personalkosten um 2,5 %. Diese sollen mit originären Landesmitteln finanziert werden, um die kommunalen Haushalte nicht zu belasten.
Zweitens: Wir wollen die Qualität der Bildung und Erziehung gesetzlich verankern. Das ist der Unterschied zu Ihnen, liebe Ampel-Kolleginnen und -Kollegen.
dann schreiben Sie es doch in das Gesetz, wenn es wichtig ist. Ich glaube, es ist uns allen wichtig. Dann gehört so etwas in das Gesetz; denn das schafft Verbindlichkeit. Das gibt dem Ganzen den Stellenwert, den es verdient und den die Eltern von uns erwarten.
Wir wollen zum einen die Sprachförderung stärken. Das wird den Ministerpräsidenten freuen. Er hat es angekündigt, und wir setzen es gesetzlich um, aber anders; denn wir stellen zusätzliche Sprachförderkräfte zur Verfügung, und zwar landesweit, da bei der derzeitigen Personalsituation eine effektive Sprachförderung individueller Art nicht allein durch die pädagogischen Fachkräfte geleistet werden kann.
Sie haben ein Programm aufgelegt, 350 Kitas in besonderen Lagen mit fünf Stunden pro Woche. Wir haben es heruntergerechnet. Das wären 44 Vollzeitstellen im ganzen Land. Meinen Sie das wirklich ernst, 44 Vollzeitstellen für 164.000 Kinder? Sprachförderung geht alle Kitas an. Sprachförderung ist für die gesamte Fläche und nicht nur für ausgewählte Einrichtungen.
Deswegen werden wir mit unserem Programm 700 Stellen zusätzlich in das System geben. Die Sprachförderkräfte sind da. Sie waren zumindest auf dem