Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Dann bekommen wir ein Gesamtpaket.

Natürlich können wir in diesem Hause auch über die Trennung von Amt und Mandat diskutieren, aber das hat nichts mit der Frage der Alimentierung von Landesministern oder Abgeordneten zu tun.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es ist alles ein bisschen komplizierter, als Sie es dargestellt haben, Frau Heinold. Wir haben das hier im Haus auch schon unter verfassungsrechtlichen Fragestellungen diskutiert.

Es ist zutreffend. In Hamburg gibt es ein ruhendes Mandat. Aber das ist verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Es gibt eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes, der das für verfassungswidrig erklärt. Warum? - Weil für den Fall des Ausscheidens eines Ministers aus der Regierung und der Wiedereinnahme des Abgeordnetensitzes die konkrete Zusammensetzung des Parlaments nicht aus der Wahl erfolgt, also direkt durch das Volk, sondern durch die individuelle Entscheidung eines Einzelnen, der das freiwillig machen oder von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten entlassen würde.

Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil die Zusammensetzung des Parlamentes immer dem Volkswillen und nicht der Entscheidung Einzelner entspringen muss.

Man kann das über eine strikte Trennung von Amt und Mandat umgehen. Das heißt, wer Minister wird, muss sein Abgeordnetenmandat aufgeben und kann es nicht wiedererlangen.

(Beifall bei der SPD)

Das kann man machen.

(Thorsten Geißler)

Das ist auch einmal von einem Kollegen meiner Fraktion, dem Abgeordneten Haller, in diesem Haus beantragt worden.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ohne Ihre Stimme!)

Das haben wir sehr ausführlich diskutiert. Wenn Sie das in den Protokollen nachlesen, werden Sie Argumente dafür finden. Sie werden aber auch Argumente dagegen finden. Die Bereitschaft, Ministerämter zu übernehmen, die Stärkung der Stellung des Regierungschefs - all das muss man sehr differenziert betrachten und beleuchten. Das können wir tun. Wir können die Debatte führen. Auch in der nächsten Legislaturperiode können Anträge von Ihnen gestellt werden.

Aber, meine Damen und Herren, das hat nichts mit der heute anstehenden Entscheidung zu tun. Vermengen Sie das nicht. Verwursten Sie das nicht. Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu. Wenn Sie andere Vorschläge haben, die die Stellung von Ministern oder Abgeordneten betreffen, dann sehen wir Ihren Vorschlägen gespannt entgegen. Dann müssen Sie es aber ausführlicher begründen, als Sie es heute getan haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Finanzminister Dr. Stegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich finde es heute Morgen außerordentlich bemerkenswert, mit welcher Ernsthaftigkeit die Opposition die Probleme des Landes hier diskutiert. Das ist sehr eindrucksvoll.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern möchte ich - um zu den Fakten zu kommen - noch einmal daran erinnern: In der Tat ist es der Mensch, der hier am Podium steht, gewesen, der das Parlament darüber informiert hat - und zwar die Fraktionsvorsitzenden -, dass aufgrund eines Urteils das Landesministergesetz aus Sicht der Regierung geändert werden müsse, damit eine nicht gewollte Besserstellung, die weder das Parlament noch die Regierung wollte, ausgeräumt werden kann. Es ist übrigens das Land Schleswig-Holstein, das diese Klage verloren hat. Das ist unerfreulich. Man hatte die Rechtsfolgen zu respektieren.

Erstens. Ich akzeptiere durchaus die Kritik, die wie folgt lautet: Damit habt ihr euch zu lange Zeit gelassen. - Das kann ich akzeptieren.

Alles andere und insbesondere die Behauptung, es bedürfe kleinerer Parteien, die schon sehr lange keine Minister mehr gestellt haben, um mich dazu zu bringen, etwas einzubringen, was ich selbst unter anderem dem Vertreter der FDP in dieser allerdings vertraulichen Runde mitgeteilt habe - einen Tag später konnte ich es in der Zeitung lesen -,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Auch das stimmt nicht!)

ist ein Stil, sehr geehrter Herr Abgeordneter, der nicht meinem Verständnis vom Umgang miteinander entspricht.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. In der Sache haben wir all die Veränderungen, die notwendig waren, auf den Weg gebracht. Dazu gehört übrigens auch, dass man vernünftig prüft, ob Nachzahlungen erforderlich sind. Ich habe dies getan. Ich habe nicht vorschnell geurteilt. Sie haben mich von zwei Seiten kritisiert. Erst haben Sie gesagt, er versorge nur seine Genossen; so etwas habe ich in der Zeitung gelesen. Dann haben Sie gesagt, ich würde Ministern Geld hinterherwerfen. Das sind Dinge, von denen man hinterher nichts mehr wissen will.

Es musste sorgfältig geprüft werden. Wir haben das getan. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, von dem ich feststelle, dass die Mehrheit dieses Parlaments dieses Ergebnis teilt. Wenn Sie diesem heute zustimmen - wovon ich ausgehe -, wird die Versorgung, die wir nicht haben wollten, auf das Maß zurückgeführt, das erforderlich ist.

Ich komme auf die Debatte vom 14. November zurück. Ich war schon sehr erstaunt, Herr Abgeordneter, dass Sie sich getraut haben, diese Debatte hier noch einmal anzusprechen. Denn eigentlich ist es für Sie und nicht für mich ein außerordentlich peinlicher Vorfall am 14. November gewesen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie bitte?)

Sie haben sich hier hingestellt, sozusagen das Feuer gelegt, dann die Feuerwehr gerufen und behauptet, es habe rechtswidrige Zahlungen - natürlich erst seit der Regierungszeit unter Beteiligung von Sozialdemokraten - gegeben. Ich habe Ihnen in aller Sachlichkeit und Kühle hier vorgetragen, dass das Weihnachtsgeld 1961 von einem FDP-Minister eingeführt worden ist. Dass Sie die Traute haben, das hier anzusprechen,

(Minister Dr. Ralf Stegner)

spricht zwar nicht für Ihr Einschätzungsvermögen, aber für Ihren Mut. Das muss ich schon sagen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen, lieber Herr Abgeordneter: Knapp daneben ist leider auch vorbei.

Ich habe das Schreiben, auf das Sie sich hier beziehen, mitgebracht. Der Herr Vizepräsident des Landesrechnungshofes kennt es. In diesem Schreiben lautet der Betreff: „Zahlung von Urlaubsgeld an die Empfänger von Amtsbezügen“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, über Urlaubsgeld haben wir in der Sitzung am 14. November gar nicht debattiert. Wir haben über das Weihnachtsgeld diskutiert. Ich habe meine Rede mit, die ich hier vorgetragen habe. Da habe ich den Briefwechsel - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben über Sonderzahlungen debattiert!)

- Die Sonderzahlungen beziehen sich auf das Weihnachtsgeld. Hier ist explizit vom - -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie beziehen sich auch auf das Urlaubsgeld!)

- Sehr verehrter Herr Abgeordneter, hier heißt der Betreff: „Urlaubsgeld“. Vom Weihnachtsgeld ist in einem anderen Zusammenhang die Rede.

Es ist peinlich, wenn man nicht genau liest. Ich würde sehr gern das Protokoll der Rede als Presseerklärung zur Verfügung stellen, damit man es nachlesen kann. Dann stellen Sie fest, dass Sie sich damit blamieren, sehr verehrter Herr Abgeordneter. Es ist Ihre Angelegenheit, ob Sie dies tun.

Ich kann nur feststellen: Ihre Vorwürfe sind nach wie vor in der Sache vollständig substanzlos. Das ist völlig unabhängig von der Frage, ob man darüber streitet, wie die rechtliche Bewertung gesehen werden muss. Das haben offenbar Ihre Justizminister in den 60er-Jahren falsch beurteilt. Das mag angehen. Insgesamt ist es mit der Seriosität solcher Dinge leider nicht weit her.

Bei den Problemen, die das Land zu bewältigen hat, würde ich mir eigentlich wünschen, dass wir diese mit mehr Ernsthaftigkeit angehen. Ich bedanke mich bei den Mehrheitsfraktionen dafür, dass sie ein vernünftiges Gesetz beschließen werden. Ich bedauere sehr, dass wir uns immer wieder mit solchen Dingen, wie Sie sie hier vorgetragen haben, beschäftigen müssen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Da sieht man, dass Sie kein Jurist sind!)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Beratung.

Wir treten in die Abstimmung ein. Es geht um die zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesministergesetzes. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Drucksache 15/2922.

Die Frau Berichterstatterin hat empfohlen, diesen Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gemäß Drucksache 15/3079 anzunehmen. Zu dieser Beschlussfassung gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachennummer 15/3108. Wir werden deshalb zunächst über den Änderungsantrag abstimmen und dann über die Beschlussfassung des Finanzausschusses.

Wer dem Änderungsantrag der FDP, Drucksache 15/3108, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3108, ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gemäß Drucksache 15/3079. Wer diesem Gesetzentwurf, Drucksache 15/3079, seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 15/3079 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. - Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Neuordnung der gymnasialen Oberstufe

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3007 (neu)