In einem interfraktionellen Antrag wurde damals formal festgestellt, dass der Landtag mit dem Beschluss zum Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten auch gleichzeitig den Vertragsentwurf zur Übertragung der Provinzial Versicherungsgesellschaft gebilligt hatte, worin auch eine spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertraglich möglich gemacht wurde. Die Kollegin SchmitzHübsch war ja diejenige, die das damals in die Wege geleitet hat.
Gleichzeitig stellte der Landtag aber auch klar, dass ein etwaig erzielter Übererlös aus dem Verkauf der Aktien ganz an das Land abgeführt werden muss, soweit nicht Rechte der Altversicherten bestehen. Diese Frage ist nicht zuletzt deshalb von Brisanz, weil der Landesrechnungshof - wir hörten es bereits - bereits in einer Stellungnahme 1994 empfohlen hatte, die öffentlich-rechtlichen Provinzial Versicherungsanstalten vor der Übertragung auf den Sparkassen- und Giroverband in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.
Es ist - glaube ich - unbestritten, dass diese Vorgehensweise die Erzielung eines Kaufpreises ermöglicht
hätte, der erheblich höher gelegen hätte als der seinerzeit erzielte Kaufpreis von 245 Millionen DM. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben damals anders entschieden. Dennoch wurden im Vertrag von 1995 in § 3 Abs. 3 die Rechte des Landtages an einem erzielten Übererlös beim Aktienverkauf festgeschrieben.
Da die Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft 2001 bevorstand, wurde die Landesregierung unter Punkt 3 des Antrages aufgefordert, zur Ermittlung des Wertes des in Rede stehenden Aktienpaketes der Provinzial Versicherungen auf der Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens zu bestehen; denn die entscheidende Frage war und ist ja: Wie viel Geld steht dem Land eventuell zu?
Der dem Land zustehende Teil eines möglichen Übererlöses bezieht sich ja auf den Wert der Provinzial zum Zeitpunkt der Übertragung. Dieser Wert ist nicht leicht zu ermitteln und je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es. Das Wertgutachten war also eine berechtigte Forderung des Landtages.
Die Provinzial Versicherungsgruppe wurde im September 2001 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Dann haben wir im Mai 2002 - ich weiß, dass das auch schon gesagt worden ist - von der Landesregierung zu wissen bekommen, dass sie der Aufforderung des Landtages nach Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens nicht gefolgt ist, weil ein Verkauf der Aktien und somit ein möglicher Übererlös ja nicht stattgefunden hat. Der SSW hatte diese Vorgehensweise damals kritisiert.
Die Landesregierung und der Sparkassen- und Giroverband erklärten damals, dass die Aktien bisher nicht weiter verkauft wurden und es daher keinen Sinn mache, ein Wertgutachten zu erstellen, weil kein Übererlös im Sinne des Gesetzes entstanden sei.
Es ist richtig, dass in einer Finanzausschusssitzung Anfang 2002 festgestellt wurde, dass das in Rede stehende Wertgutachten vor einer Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstellt werden sollte. Diese Fusion ist jetzt beschlossene Sache. Das Wertgutachten liegt aber immer noch nicht vor, weil sich die Regierung und der Sparkassen- und Giroverband SchleswigHolstein im Dezember 2002 in einer gemeinsamen Verständigung darauf geeinigt haben, dass erst ein Rechtsgutachten den Tatbestand eines Übererlöses, seine Ermittlung und die Bestimmung der Modalitäten feststellen soll.
Lange Rede kurzer Sinn: Der SSW kann sich dem Antrag der FDP anschließen, weil der Sachverhalt aus unserer Sicht klar ist. Man kann über die Wortwahl in
dem Antrag streiten - er ist, wie wir die FDP kennen, aus unserer Sicht etwas zu drastisch -, aber inhaltlich stehen wir zu dem Antrag.
Ich möchte auch noch einmal sagen - es ist für uns wichtig, das deutlich hervorzuheben -: Wir messen nicht mit zweierlei Maß und von der Sache her ist der Antrag richtig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Märchen werden dadurch nicht wahrer, dass man sie fünf- oder zehnmal erzählt. Zum Ersten! Es wird immer wieder behauptet, dass die Provinzial seinerzeit unter Wert verkauft worden sei. Ich sage erneut - das haben wir in Ausschüssen und anderswo hoch und runter diskutiert -, dass es damals gute Gründe dafür gegeben hat, dass wir nicht den maximalen Preis von 1,1 Milliarden DM erzielt haben. Wir hatten erstens das Problem der Altversicherten, zweitens den Sitz Kiel, also strukturpolitische Bedingungen, festgeschrieben und drittens mit der 75,1-%-Regelung eine Weiterveräußerung weitgehend ausgeschlossen. Wie können Sie hier also so etwas immer wieder behaupten, wenn es einfach falsch ist? Sie müssen doch die Fakten einmal zur Kenntnis nehmen.
Zweitens wird das ewige Märchen verbreitet, wir hielten uns nicht an den Landtagsantrag. Frau Präsidentin, ich möchte zitieren:
„1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass er in seiner Sitzung am 14. Juni 1995 das Gesetz … beschlossen hat. Er hat damit gleichzeitig den Vertragsentwurf … gebilligt …“
„2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Erfüllung des Vertrages darauf zu bestehen, dass ein erzielter Übererlös … ganz
Überhaupt kein Zweifel. Über alle Fraktionen hinweg beschlossen. Das ist richtig. Von mir nie bezweifelt worden.
„3. Die Landesregierung wird weiter aufgefordert, zur Ermittlung des Wertes des in Rede stehenden Aktienpaketes der Provinzialversicherungen auf der Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens zu bestehen.“
- Haben Sie noch nie mit Wertgutachten im privaten Geschäft zu tun gehabt? Man macht ein Wertgutachten dann, wenn der relevante Fall eintritt.
Wenn man es vorher macht - Herr Dr. Garg, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen -, bevor der relevante Fall eintritt - meinen Sie, dass Sie damit die Verkaufsverhandlungen unterstützen?
Das ist ein durchsichtiges Manöver. Sie wollen hier noch einmal über Wertgutachten sprechen, die nur theoretisch abgeleitet sind. Das ist Quatsch. Das ist absoluter Quatsch.
Ich nehme den Auftrag des Landtages sehr ernst, dass ein Wertgutachten gemacht werden muss. Es ist völlig klar, ein Wertgutachten muss gemacht werden. Es wird so rechtzeitig gemacht, dass, wenn der Fall einer Veräußerung eintritt, das Wertgutachten vorliegt. Das habe ich immer gesagt. Dabei bleibt es.
Die interessante Frage - darüber haben wir in den Ausschüssen doch lange diskutiert - ist die, wann überhaupt der Fall eines Übererlöses eintritt. In der Vereinbarung von 1995 war diese Frage nicht abschließend geklärt. Deswegen brauchen wir zwingend - das haben die Gespräche mit dem SGV und
anderen gezeigt -, bevor ein Wertgutachten vorliegt, eine Klarstellung, wann welcher Fall für den Übererlös relevant ist. Ist die Fusion der beiden Sparkassenverbände überhaupt relevant? Wie Sie vielleicht wissen, gibt es da durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen, die geklärt werden müssen. Die werden jetzt geklärt. Das Rechtsgutachten ist längst vergeben.
Es liegt bis zum 1. April vor. Zwischen dem 1. April und dem 1. Januar 2005, wenn die Fusion stattfindet, haben wir noch genügend Zeit, ein Wertgutachten zu erstellen. So macht man das im Geschäftsleben, Herr Eichelberg, das müssten Sie auch wissen.
Man macht es nicht anders. Man macht ein Wertgutachten nicht drei Jahre vor einer Transaktion. Das können Sie mir doch nun wirklich nicht erzählen. Sie sagen doch immer, dass Sie bei Texaco und anderswo waren. Wo haben Sie Ihre Kenntnisse von Wertgutachten eigentlich her?
Ich finde den Antrag, den das hohe Haus damals beschlossen hat, unverändert hervorragend. Wir halten uns vollständig an ihn. Wir setzen ihn um. Warum wir heute überhaupt reden, weiß ich nicht. Der Provinzial nutzt es überhaupt nicht. Es nutzt vielleicht Ihrem Ego, das heute zu besprechen. Faktisch schadet Ihnen das, weil alle Fragen geklärt sind. Ich trage diese Dinge gern dem Finanzausschuss zum zehnten Mal vor.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Es ist beantragt worden, über den Antrag der FDP abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.