Was nun die geforderte Dauer von mindestens 30 Minuten für ein landesweites Fensterprogramm angeht, kann ich sagen, dass dies im Rundfunkstaatsvertrag und in den Zulassungsbestimmungen für die Regionalberichterstattung geregelt ist. Die Pressemitteilung der ULR vom 14. Januar 2004 ist schon zitiert worden. Daraus geht hervor, dass RTL den in der Lizenz festgelegten Umfang der SchleswigHolstein-bezogenen Berichterstattung nicht eingehalten hat. Dieser zeitliche Umfang für die regionale Berichterstattung gilt im Übrigen auch für SAT.1. Nach Auffassung des SSW müssen wir den Absatz 3 des Gesetzentwurfs in den Ausschussberatungen auf jeden Fall näher beleuchten - ich habe das schon angedeutet -, um zu erfahren, welche Handhabung wir durch das Gesetz bekämen, die wir nicht schon durch die Lizenz haben.
Wir sind der Meinung, dass die CDU mit ihrem Absatz 4 des Gesetzentwurfs durchaus einen Punkt aufgegriffen hat, der nicht unproblematisch ist. Wenn RTL kürzlich in einem Schreiben an die Chefin der Staatskanzlei zugesagt hat, dass die Produktionspraxis des RTL-Regionalfensters in Schleswig-Holstein nicht verändert wird, ist dies zwar erfreulich, aber für den Sender nicht bindend. Dieser Punkt muss geregelt werden. Es hat Zentralisierungsabsichten der Sender gegeben, die zu Verunsicherungen geführt haben. Daher muss es eine langfristige Absicherung der regionalen Produktionsstandorte geben. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kritik, die deutlich geworden ist, im Ausschuss noch einmal erörtert werden muss.
Ich wage aber zu bezweifeln, dass es rechtlich zulässig ist, auch die studiotechnische Abwicklung des Fensterprogramms in Schleswig-Holstein im Gesetz festzulegen. Die Absicht, die schleswig-holsteinischen Studios zu stärken, kann ich durchaus nachvollziehen; aber in Zeiten der drahtlosen Übertragung ist es kein Problem, einen Bericht von Eiderstedt zum Beispiel ans Studio in Hamburg zu senden, um ihn von dort auszustrahlen.
Ich sagte es bereits: Der Gesetzentwurf geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung, aber wir haben noch Fragen. Diese werden Teil der Beratung sein.
Ehe ich der Frau Ministerpräsidentin das Wort erteile, bitte ich darum, dass die Gespräche im Raum insgesamt nicht lauter sind als die Rednerin oder der Redner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Regionale Fensterprogramme privater Fernsehanstalten, über die wir aufgrund des Antrags der CDU heute reden, haben für Schleswig-Holstein und die Zuschauerinnen und Zuschauer hier eine hohe medienpolitische Bedeutung. Sie sind wichtig, um Meinungsvielfalt zu sichern. Sie sind authentisch, wie wir uns das wünschen, aber auch nur dann, wenn sie vor Ort hergestellt werden.
Ich bezweifle, Herr Kollege Kubicki, dass es den Sendern technisch wirklich nicht möglich ist, beispielsweise die „Pallas“ am Brandenburger Tor noch einmal zu versenken und uns das als Originalaufnahme zu servieren. Insoweit sind wir uns über die Richtung des CDU-Antrags durchaus einig.
Zum regionalen Bezug dieser Programme enthält bereits das geltende Rundfunkrecht des Landes Schleswig-Holstein Vorschriften. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen.
Den finden Sie bei den Programmsätzen, bei den Regelungen über die Zulassungsauflagen, bei den Auswahlgrundsätzen für die vorrangige Zulassung und die vorrangige Kanalbelegung im Kanal. Im Übrigen ist dieser Bezug Bestandteil der zugeteilten Lizenz.
Im Kern geht von hier an die Adresse der privaten Fernsehveranstalter die Botschaft aus - so sollten wir die Diskussion hier verstehen -: Wer in SchleswigHolstein das Recht nutzen will, mit privatem Fernsehen Geld zu verdienen, muss auch Regionalfernsehen machen.
Es muss natürlich einen Schleswig-Holstein-Bezug haben. Der kann nicht in München oder in Berlin hergestellt werden. Das sehen übrigens alle Länder ohne Unterschied gleichermaßen.
Das ist im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der dem Landtag in zweiter Lesung vorliegt, ebenfalls unterstrichen worden. Er sieht eine klare Neuregelung, und zwar erstmalig eine Bestandsgarantie für Regionalfenster und regionale Programmaktivitäten, vor. Danach haben die beiden Fernsehvollprogramme mit der bundesweit größten Reichweite ausdrücklich die Pflicht, regionale Programmaktivitäten beizubehalten. Dies soll mindestens in zeitlich und regional differenziertem Umfang der Programmaktivitäten erfolgen, die im Sommer 2002, also zu Beginn der Staatsvertragsverhandlungen, bestand.
Wir alle wissen, dass das Geldverdienen mit privatem Fernsehen augenblicklich nicht leicht ist. Die Entwicklung auf dem Werbemarkt entspricht der der gesamtwirtschaftlichen Situation. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn die großen Sender - zum Beispiel RTL und SAT.1 - sparen wollen. Das Geizen beim Regionalprogramm allerdings und bei der VorOrt-Produktion wäre das Sparen am falschen Ende und obendrein eine Missachtung des Rundfunkrechts und letztlich auch des Zuschauerinteresses.
Darüber, dass die neue Bestandsgarantie des Rundfunkstaatsvertrages eingehalten wird, werden die Landesmedienanstalten zu wachen haben. Sie haben sich auch schon in ihren Gremienkonferenzen mit der Auslegung und Anwendung der Vorschrift befasst.
Zu Recht haben die Medienanstalten die Auffassung vertreten, dass regionale Programmaktivitäten natürlich die Produktion der Regionalfenster vor Ort bedingen.
Deshalb schlage ich vor, wie folgt vorzugehen: Wir sollten gemeinsam die Landesmedienanstalt in ihrer Planung und sachgerechten Anwendung der neuen Bestandsgarantien für regionale Programmaktivitäten unterstützen. Das heißt: Wenn RTL und SAT.1 bei den Regionalfenstern zentralisieren, ist ein Bonus in der Medienkonzentrationskontrolle - also beim Unternehmenswachstum - nicht mehr möglich. Durch regionale Fensterprogramme begründete Vorzüge bei der Kabelverbreitung kommen dann ebenfalls nicht mehr in Betracht. Das muss allerdings bundesweit so sein. Wir haben also den Dialog mit den Fersehveranstaltern weiterzuführen, um die medienpolitischen Ziele und Regelungen der Fensterprogramme immer wieder zu verdeutlichen, falls das vergessen werden sollte. Ich will das gern machen.
Es wurde bereits darauf hingewiesen: Am 9. Januar 2004 hat die Chefin der Staatskanzlei an die Programmverantwortlichen geschrieben und um ein ausdrückliches Bekenntnis zur Vorortproduktion gebeten. RTL und SAT.1 haben Anfang dieser Woche mit unterschiedlicher Bedeutungsschwere schriftlich bestätigt, dass Änderungen bei den Fensterprogrammen und deren Produktion nicht beabsichtigt sind. Falls diese Zusagen künftig einmal zurückgenommen werden sollten, werden wir weiter zusammen dafür eintreten, dass alle Länder gemeinsam wie bisher die Fragen klären, die bundesweite Programme betreffen. Deshalb möchte ich - falls dies erforderlich sein sollte - weitere klarstellende Regelungen mit allen anderen Ländern haben, damit das Ausweichen und Hin- und Herhüpfen nicht möglich ist.
Der niedersächsische Vorschlag, den die CDUFraktion übernommen hat, gehört in den Rundfunkstaatsvertrag. Vorher muss aber noch einiges geprüft werden. Unter anderem ist es ganz wichtig, die verfassungsrechtliche Frage bezogen auf die Unternehmerfreiheit zu prüfen. Zu klären ist die europarechtliche Frage der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren einige Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Rundfunkrecht der Länder eingeleitet. Hier ist an das Verfahren zu erinnern, welches die Landeskinderklausel im Zulassungsrecht von RheinlandPfalz betrifft. Deshalb brauchen wir hier eine sorgfältige Prüfung. Ich bin aber nicht sicher, ob diese Prüfung überall in Europa - in jedem Land von Frank
Sie wissen, dass ich Beauftragte des Bundesrates für die Verhandlung zur Novellierung der EGFernsehrichtlinien bin. Ich bin dafür, die Regelungen zum Umfang der Werbung zu liberalisieren. Damit soll die Wirtschaftskraft der privaten Fernsehveranstalter im Wettbewerb gestärkt werden; einerseits zum besseren Geldverdienen, andererseits für gute Programme.
Mit Engagement hatte sich Schleswig-Holstein vor einigen Jahren dafür stark gemacht, den Werbeumfang im Umfeld des Regionalprogramms zu liberalisieren. Dazu wurde im Rundfunkstaatsvertrag eine Ausnahmeregelung geschaffen. Auch damit haben wir gezeigt, dass wir regionales Programm nicht nur fordern, sondern auch unterstützen. Die Sender können sich über mangelhafte Unterstützung nicht beschweren. Ich weiß, wie schwer es einigen gefallen ist, dem zuzustimmen. Herr Saban von SAT.1 PRO 7 sei zu raten, sich einmal mit dem Schleswig-Holstein Magazin des NDR zu befassen. Das erreicht im Schnitt nämlich locker 35 % Marktanteile in publikumsstarken Sendezeiten durch Bindung an die Region, durch Bindung an die Interessen der Menschen und durch vernünftige Programme. Das müsste ein privater Sender doch spielend nachmachen können, der immer behauptet, er wäre besser als die Öffentlich-Rechtlichen.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen ? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir heute noch den Tagesordnungspunkt 12 behandeln; Tagesordnungspunkt 28 wird morgen früh um 10 Uhr als erster Tagespunkt aufgerufen werden.
Förderpolitik der Landesregierung Zwischenbilanz beim Regionalprogramm 2000 (Pressekonferenz des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8. Dezember 2003)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile zunächst dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Minister Dr. Rohwer, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Regionalprogramm 2000 der Landesregierung ist das zentrale Wirtschaftsförderprogramm des Landes. Es ist ein erfolgreiches Programm, wie das neueste Gutachten bestätigt hat.
Mit den bislang geförderten Vorhaben wurde ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung des Strukturwandels in den strukturschwachen Regionen geleistet: Es wurden Innovationen angeregt, Wachstums- und Beschäftigungsimpulse gegeben und damit - das kann man zur Halbzeitbilanz dieses Programms mit Fug und Recht sagen - wurden die zentralen Ziele des Programms bisher klar erfüllt. Da ich mir vorstellen kann, dass ich nachher von den Oppositionsbänken wieder das höre, was heute Vormittag zum x-ten Male vorgetragen worden ist, möchte ich in diesem Zusammenhang einen Dritten und Neutralen zu Worte kommen lassen, nämlich die Bertelsmann Stiftung, die in einem Ranking auch untersucht hat, wie die Förderpolitik des Landes zu beurteilen ist. Ich zitiere wörtlich:
„Die relativ guten Werte im Aktivitätsbereich Einkommen zeigen auch, dass das Land auf dem Felde der Wirtschaftsförderung überdurchschnittlich aktiv ist. Vor allem die Mittelstandsförderung spielt dabei eine besonders große Rolle. Auch bei den Existenzgründungen zeigen die Förderansätze des Landes offensichtlich Wirkung. Mit seiner Technologiepolitik verfolgt das Land klare Schwerpunkte. In der Biotechnologie und der maritimen Technologie, anknüpfend an bereits bestehende Stärken, werden auch die Gesundheitswirtschaft und die Medizintechnik vorangetrieben.“