Kollegen im Bundestag einwirken, damit wir auch 2005 genau diese 100 Millionen € in die westdeutschen Bundesländer holen. Für uns sind das dann nur 10,8 Millionen €, aber es ist ein wichtiger Teil der Finanzierung von Projekten, die aufgestellt werden muss. Deshalb ist jeder Euro für unser Land wichtig. Da sollten wir Gemeinsamkeit und Geschlossenheit zeigen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich kündige an, dass wir wie vorgesehen um 15 Uhr mit Tagesordnungspunkt 24, Umsetzung des GenderMainstreaming-Prinzips in der Landesverwaltung, fortfahren werden. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause!
Meine Damen und Herren! Bevor wir nach der Mittagspause in die Beratung eintreten, darf ich die Gelegenheit nutzen, um neue Gäste im Plenarsaal zu begrüßen.
Zunächst darf ich ganz herzlich unseren ehemaligen Landtagskollegen und jetzigen Landrat von Ostholstein, Reinhard Sager, willkommen heißen.
Dann darf ich die Damen und Herren vom Deutschen Frauenring, Ortsteil Rendsburg, sowie die Damen und Herren vom Forstamt Segeberg recht herzlich begrüßen.
Wir treten nun in die Beratung ein. Weiterhin offen ist die Beratung des Tagesordnungspunktes 31, Weitere GA-Mittel für die von Truppenreduzierung betroffenen Regionen in Schleswig-Holstein. Da im Präsidium die Absprache mit den Fraktionen erfolgte, gehe ich davon aus, dass um 15 Uhr als gesetzter Tagesordnungspunkt das Thema „Umsetzung des
Ich schlage daher vor, zunächst Tagesordnungspunkt 24 aufzurufen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie sowie der Stellvertreterin der Ministerpräsidentin, Frau Anne Lütkes, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Frauen- und Gleichstellungspolitik viel getan und erreicht. Nun finden wir ein halb gefülltes Haus vor. Das ist im Vergleich zu den letzten fünf Minuten immerhin ein Fortschritt. Ich bedanke mich für Ihr reges Interesse.
Frauen haben in den letzten Jahren ihre Kräfte gebündelt und Rechtsänderungen auf den Weg gebracht und durchgesetzt. Sie wurden dabei von vielen Frauenministerinnen, vielen Gleichstellungsbeauftragten und Frauennetzwerken unterstützt. Motor für Gleichstellungsinitiativen in Gesetzen und im Alltag waren und sind die vielen Frauen, die es im Alltag voranbringen, die vielen Politikerinnen und Politiker zum Teil, aber insbesondere die Mitarbeiterinnen in den Institutionen und Ministerien, die an den Entscheidungs- und Durchsetzungsprozessen beteiligt sind.
Meine Damen und Herren, wir haben aber nicht im Geringsten Anlass dazu, die Hände in den Schoß zu legen. Von einer faktischen Gleichberechtigung sind wir noch weit entfernt. Ich meine sogar, gesamtgesellschaftlich ist festzustellen, dass die Phänomene der Frauenunterdrückung zunehmen.
Im Brennpunkt steht angesichts der Europäisierung, der Globalisierung und der Deregulierung derzeit das Arbeitsrecht. Das Ziel, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, ist nicht umgesetzt. Im Sozial- und im Rentenrecht brodelt es. Der Entwurf einer europäischen Gleichstellungsrichtlinie, die vorsieht, dass Männer und Frauen künftig identische Versicherungsprämien bezahlen - hier handelt es sich um den so genannten Unisex-Tarif -, sorgt nicht nur bei den Versicherungsgesellschaften für große Empörung,
sondern auch in der Politik. Mitunter könnte man den Eindruck haben: Einige Männer vergessen ihren Anteil an Schwangerschaften.
Frauen zahlen deutlich mehr als Männer. Die Forderung „Gleiche Rechte für Frauen“ ist auf nationaler und internationaler Ebene noch lange nicht durchgesetzt. Obwohl zahlreiche völkerrechtlich verbindliche Verträge grundsätzlich Rechte und Freiheiten von Frauen verankern, scheitert auch in der Bundesrepublik die Umsetzung an überkommenen Strukturen.
Beispielsweise ist festzustellen, dass die Kriminalität zum Nachteil von Frauen weltweit, aber auch in der Bundesrepublik einen hohen Prozentsatz einnimmt. Geht es beispielsweise um den Verdienst bei Verbrechen, so verdient man mehr über Prostitution als im Drogenhandel.
Frauenpolitik ist weltweit und national dabei, Veränderungen zu schaffen. Aber es ist - wie gesagt - viel zu tun. Allerdings haben wir festzustellen, dass der 5. Staatenbericht der BRD zum Einkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Diskriminierungen von Frauen für die Bundesrepublik deutliche Verbesserungen sieht. Die rot-grüne Regierungszeit hat rechtlich erhebliche Veränderungen gebracht.
Ich möchte beispielsweise auf das Teilzeitgesetz, auf das Gewaltschutzgesetz, aber auch auf die Verbesserung des Aufenthaltsrechts ausländischer Ehepartner und Ehepartnerinnen hinweisen.
Festzuhalten bleibt aber, dass männliche Lebenssituationen weiterhin die Norm für Gesetze und Maßnahmen bilden. Wir brauchen deshalb verlässliche Strategien, die systematisch und grundsätzlich danach fragen, welche spezifischen Konsequenzen sich für Frauen und Männer ergeben. Nur so lassen sich schlüssige Konzepte entwickeln, um Ungerechtigkeiten abzubauen.
Mit dem Instrument des Gender Mainstreamings haben wir die Möglichkeit, frauenpolitische Belange in allen Politikfeldern zu verankern und die Interessen der Männer mitzudenken und zum Tragen zu bringen.
Im Sinne der grundgesetzlich verankerten Verpflichtung zur Gleichstellung und zur Erfüllung des Amsterdamer Vertrages setzt die Landesregierung auf die Umsetzung des Prinzips von Gender Mainstreaming.
Mit dem vorliegenden ersten Zwischenbericht zur Umsetzung dieses Handlungsprinzips ziehen wir eine Bilanz - sie ist notwendigerweise eine Zwischenbilanz - zu einem neuen Kapitel des Modernisierungsprozesses, der die tatsächliche Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht anstrebt.
Die von der Landesregierung gewährleisteten Rahmenbedingungen haben sichergestellt, dass wir Menschen inhaltlich überzeugen und zur Anwendung des Verfahrens motivieren konnten. Aber ich sage ganz ehrlich: Es ist ein Zwischenbericht; wir sind noch nicht am Ziel. Deshalb wird die Landesregierung diese Politik fortsetzen und weiterentwickeln, um Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit für Männer und Frauen in der gesamten Gesellschaft, aber auch in der Landesverwaltung Wirklichkeit werden zu lassen.
Ich danke für den Bericht der Frauenministerin und eröffne jetzt die Aussprache. Für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Caroline Schwarz das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Gleichstellungsprozess erfolgreich weiterzuentwickeln, ist es erforderlich, das bisher Erreichte kritisch zu beurteilen - das haben Sie auch gesagt - und gegebenenfalls zeitgemäße Änderungen vorzunehmen. Die beiden Berichte zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung - das wir nachher beraten - und des GenderMainstreaming-Prinzips bieten gute Anhaltspunkte für eine entsprechende Analyse. Frau Ministerin, Sie haben aber auch gesagt: Wir dürfen die Hände nicht in den Schoß legen. Denn festzustellen ist, dass das Prinzip des Gender Mainstreaming in vielen Bereichen der Landesverwaltung noch unzureichend umgesetzt wird. Nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming müssen beide Geschlechter verstärkt in den Blick genommen werden, muss also nach der Auswirkung gesetzlicher Maßnahmen auf Frauen und Männer gefragt werden. Der verbesserten Förderung von Frauen in so genannten Männerberufen muss umgekehrt eine starke Förderung von Männern in so genannten Frauenberufen gegenüberstehen.
Einrichtungen und in Grundschulen. Die wechselseitige Förderung würde dazu beitragen, Vorurteile abzubauen, bisher noch typisch weibliche Berufe aufzuwerten und eine bessere Entlohnung wirksam durchzusetzen, und dies gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Bestimmungen der EU: Gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Leider habe ich entsprechende Auswertungen im vorgelegten Bericht nicht gefunden. Stattdessen ist zum Beispiel in der Staatskanzlei eine Erhebung über die unterschiedlichen Anforderungen durchgeführt worden, die Männer und Frauen an das Internetangebot der Landesregierung stellen. Dabei ist geprüft worden, ob Frauen und Männer vom Internetangebot gleichermaßen profitieren. Um ehrlich zu sein, dachte ich zunächst, dass es sich dabei um einen Scherz handelt,
weil es mir total schleierhaft ist, die groß angekündigte Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips - gestatten Sie mir den Ausdruck - mit einem solch lächerlichen Projekt in der Staatskanzlei zu veranschaulichen.
Doch auch das Ministerium für Frauen hat eine Gender-Analyse durchgeführt und die ließ erkennen, dass Frauen bei Abordnungen an andere Dienststellen, die regelmäßig als qualifikationserhöhend für Beförderungsämter angesehen werden - das habe ich aus dem Bericht abgeschrieben; das ist ein Zungenbrecher -, unterdurchschnittlich beteiligt sind. Leider fehlen sowohl differenzierte Statistiken als auch Zahlen zum jeweiligen Anteil von Frauen und Männern bei den Bewerbungen um Beförderungsämter, sodass letztendlich die zunächst aufgestellte Behauptung der Benachteiligung von Frauen jeglicher ordentlichen Grundlage entbehrt. Das muss man so sehen.