Dann bleibt es bei diesem Antrag. Ein Gegenantrag wird nicht gestellt. Ich darf fragen, wer dem Antrag, so wie ich ihn eben vorgetragen habe, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig so angenommen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf der Tribüne weitere Gäste zu begrüßen. Ich begrüße zunächst die Beauftragte für Minderheiten bei der Frau Ministerpräsidentin, Frau Schnack. - Herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüße ich die Damen und Herren des Vorstandes der Friisk Foriining. - Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum (Friesisch-Gesetz - FriesischG)
tung. Das Wort für die antragstellenden Mitglieder des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Liiwe Forsater, liiw Följkens! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum vor. Das Ziel, das wir hiermit verfolgen, wird schon aus der Begründung des Gesetzes deutlich: Das Land hat eine besondere Verantwortung für das Friesische und dieser Verantwortung kann man besonders gut gerecht werden, wenn man die Präsenz des Friesischen in der Öffentlichkeit verbessert.
E friiske spräke än e friisk kultuur san en wjart for ham seelew än hiire ma tut mosaiikbil foon europääische manerhäide. Südänji schal följk üüs initsjatiiwe jüst uk uner en europääischen schuchte siinj. Wan we dåt friisk-gesäts beslite, san we as lönj SchlaswikHolstiinj önj iinj ra ma maning oudere europääische lönje än regjoone, wat jüst suk räiglinge ål beslin hääwe.
Die friesische Sprache und die friesische Kultur - wie wir sie gerade eben hören konnten - sind ein Wert an sich und gehören in das Mosaikbild der europäischen Minderheiten. Deshalb muss man unsere Initiative gerade auch unter dem europäischen Blickwinkel betrachten. Wenn wir das Friesisch-Gesetz beschließen, reihen wir uns als Land Schleswig-Holstein in die Gruppe vieler anderer Länder und Regionen ein, die gleiche Regelungen schon geschaffen haben.
Wenn sie den Gesetzentwurf betrachten, wird Ihnen auffallen, dass wir das Friesisch-Gesetz sehr stark an die Sorbengesetze in Brandenburg und Sachsen angelehnt haben. Diese Sorbengesetze sind meines Wissens nach einvernehmlich in den Landtagen von Brandenburg und Sachsen verabschiedet worden. Dieses Ziel streben wir auch hier bei uns in Schleswig-Holstein mit Ihnen gemeinsam für das FriesischGesetz an.
Die Bonn/Kopenhagener Erklärungen von 1955 werden zu Recht als Fundament der Minderheitenregelungen im deutsch-dänischen Grenzland aufgefasst. Die darin formulierten Rechte für die dänische und deutsche Minderheit auf beiden Seiten der Grenze haben wir in den Jahrzehnten nach 1955 mit Leben erfüllt, weil Minderheit und Mehrheit sich dafür einsetzten. Dieses Modell hat sich für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein bewährt. Für die Friesen gibt es keine Bonner Erklärung, denn sie sind eine
Minderheit ohne Mutterstaat, an den man sich wenden könnte - wie auch die Sorben. Für die Friesen gehen wir deshalb den Weg einer gesetzlichen Regelung. Die Ausgangslage ist somit eine andere, aber ansonsten wollen wir den gleichen Weg wie damals gehen. Auch dieses Gesetz kann nur so gut werden, wie wir es selbst ausfüllen.
Der Gesetzentwurf ist deshalb so aufgebaut, dass er Selbstverpflichtungen für das Land SchleswigHolstein enthält und er der kommunalen Seite neue Möglichkeiten zur Sprachförderung eröffnet, ohne dass hier neue verbindliche Vorschriften geschaffen werden. Wenn also das neue Landesamt für Küstenschutz in Husum nun zusätzlich auf einem Schild am Gebäude auch die Bezeichnung „Åmt for küstsääkring“ erhalten soll, verpflichten wir das Land dazu. Wenn die Stadt Niebüll ihr Rathaus auch auf Friesisch beschildern möchte, so darf sie es, sie ist aber nicht dazu gezwungen. Es ist mir deshalb ganz wichtig festzustellen, dass dieses Gesetz die Freiräume auf der kommunalen Ebene schafft, um die friesische Sprache weiter fördern zu können. Wir erhoffen uns gerade auch von dieser Vorgehensweise eingehendere Diskussionen darüber, wie die Orte in Nordfriesland die friesische Sprache weiter fördern können.
Im Bericht der Expertenkommission zur SprachenCharta ist uns erst vor kurzem aufgezeigt worden, wo noch Möglichkeiten bestehen, die friesische Sprache besser zu fördern. Egal, wie man sich mit den einzelnen dort aufgeführten Punkten auseinandersetzt und welche Schlüsse man im Einzelfall zieht, was man auf jeden Fall festgestellt hat ist, dass die Friesen noch mehr Unterstützung benötigen. Gerade der Bericht der Expertenkommission zur Sprachen-Charta hat gezeigt, dass es zum Beispiel an festen gesetzlichen Regelungen für die friesische Minderheit fehlt. An mehreren Stellen regt die Expertenkommission an, solche Regelungen einzuführen.
Wir setzen nun mit unserem Gesetzentwurf genau an dieser Stelle an. Die Sprachen-Charta und die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten sind europäische Instrumente, die variabel sind. Sowohl die konkreten Bestimmungen als auch der Geist dieser Dokumente sind nicht statisch, sondern fordern geradezu zu aktivem Handeln auf. Dabei ist einem freigestellt, wie und auf welchem Gebiet man handelt - wichtig ist nur, dass man handelt, um die Zielsetzungen dieser Dokumente noch besser zu erreichen. Gerade das macht den Wert dieser Dokumente aus, denn diese Sichtweise deckt sich genau mit
Ich möchte nun kurz auf die Bestimmungen des Gesetzes eingehen. Im § 1 geht es um die Nutzung der friesischen Sprache in Behörden. Wir orientieren uns hierbei ausschließlich am § 82 a des Landesverwaltungsgesetzes. Dieser sagt, dass Deutsch Amtssprache ist und dass fremde Sprachen unter bestimmten Auflagen benutzt werden dürfen. Hier haben die Friesen ein besonderes Problem. Die friesische Sprache ist keine Fremdsprache im Land, sondern eine hier heimische Sprache und damit fällt sie formell nicht unter die Bestimmungen dieses Paragrafen. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden.
Im § 2, der sich mit der Frage der Sprachkenntnisse als Einstellungskriterium im öffentlichen Dienst befasst, haben wir den einstimmigen Beschluss des Landtags vom 18. Oktober 2000 wortwörtlich in den Gesetzestext aufgenommen.
Durch die Bestimmungen in den §§ 3 und 4 "Beschilderung an Gebäuden" und "Siegel und Briefköpfe" schaffen wir Möglichkeiten, auch hier aktive Spracharbeit zugunsten der friesischen Sprache zu leisten.
Ähnlich wie andere Minderheiten in Europa - zum Beispiel die Westfriesen in den Niederlanden, die Cornwaliser in Großbritannien oder auch die Sorben hier in Deutschland - identifizieren sich auch die Friesen sehr stark mit ihren Symbolen, der Flagge und dem Wappen. Diese Identifikation trägt zur Stärkung der friesischen Identität in unserem Land und damit zur Stärkung der friesischen Sprache bei. Deshalb haben wir auch hier entsprechende Regelungen in den Gesetzestext aufgenommen, die sich an den Sorbengesetzen orientieren.
Die Bestimmung in § 6 zu den Ortstafeln dient dazu, die positive Haltung des Landes Schleswig-Holstein zu zweisprachigen Ortstafeln in Nordfriesland noch einmal deutlich zu machen und eine bessere Rechtsgrundlage für das bisherige Verwaltungshandeln zu schaffen.
Mit der zweisprachigen Verkündung des Gesetzes in deutscher und in friesischer Sprache orientieren wir uns ebenfalls an dem, was auch in Bezug auf die Sorbengesetze in Brandenburg und in Sachsen seinerzeit schon geschehen ist.
Noch ein Wort zu den Kosten der Reglungen, die wir vorschlagen. Die grundsätzliche Möglichkeit, dass sich Bürger - wie in anderen Sprachen auch heute
schon - jetzt in friesischer Sprache an Behörden im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland wenden können, verursacht wie bei allen anderen fremden Sprachen keine Kosten. Hier ist das Landesverwaltungsgesetz, auf das wir uns im Gesetz beziehen, eindeutig. Nur für den Fall, dass Übersetzungen notwendig werden, soll das Land nach unserer Auffassung bestrebt sein, hieraus entstehende Kosten zu tragen, sodass für das Land dann im Einzelfall geringfügige Kosten entstehen könnten.
Die Sorbengesetze sind da im Übrigen viel eindeutiger und verlangen eine völlige Gleichstellung mit der deutschen Amtssprache und schreiben vor, dass sorbischen Bürgern keine Kosten entstehen. So weit sind wir nicht gegangen - auch aufgrund unserer Tradition, die wir hier im Land haben. Auch hier wollen wir lieber eine flexible Lösung, die vor Ort praktizierbar bleibt.
Die Beschilderung an öffentlichen Gebäuden in Nordfriesland wird zu geringen zusätzlichen Kosten beim Land führen. Aber bestehende Beschilderungen können ergänzt werden und auch die Art der Ausführung der Beschilderung an den betroffenen Gebäuden ist freigestellt. Deshalb werden sicherlich keine zusätzlichen Haushaltsmittel in den Ministerien oder bei den Behörden erforderlich sein. Für Siegel und Briefköpfe werden dem Land ähnlich wie bei den Beschilderungen an den Gebäuden kaum Kosten entstehen. Ich gehe auch davon aus, dass man hier pragmatisch vorgeht und die friesische Sprache erst dann beispielsweise auf Briefbögen nutzt, wenn die alten Briefbögen aufgebraucht sind. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Da für die Kommunen und den Kreis Nordfriesland die Anwendung der entsprechenden Bestimmungen freigestellt ist, greift das Konnexitätsprinzip nicht, wodurch ebenfalls keine Kosten für das Land entstehen. Alle anderen Bestimmungen lösen keine Mehrkosten aus. Damit kann man sagen, dass das Gesetz viel Freiheit bei so gut wie keinen Mehrkosten gewährt.
Mit dem von uns vorgeschlagenen Gesetzentwurf wollen wir keine Versäumnisse brandmarken oder Missstände anprangern, sondern einen weiteren Schritt in der Minderheitenpolitik des Landes Schleswig-Holstein gehen. Wir wollen diesen Weg mit Ihnen allen gemeinsam gehen und sind deshalb auch für Änderungs- und Ergänzungswünsche in den Beratungen offen. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang. Uns geht es neben den eigentlichen Regelungsinhalten des Gesetzes auch darum, der friesischen Sprache einen gleichen Status einzuräumen wie anderen Minderhei
tensprachen in Europa, und darum, ein Zeichen der Anerkennung gegenüber den Friesen zu setzen, das mit Sicherheit nicht nur in unserem Land, sondern auch darüber hinaus wahrgenommen werden wird.
Ik seed jam foole tunk fort tuhiiren än stal di önjdråch, e forlååge önj e euroopaütschus tu schaken än uk tu e baner- än ruchtsütschus widertuliidjen, dåt dideere ütschus ham uk ma dåtdeer gesäts befoote koon.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Europaausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss.
(Beifall beim SSW, vereinzelt bei SPD und CDU und Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Minderheiten- und Volksgruppenpolitik unseres Landes ist eine Erfolgsgeschichte. Dies ist natürlich den Minderheiten selbst zu verdanken, die sich überaus kreativ engagiert haben. Ich will an dieser Stelle sagen: Der Besuch des Bundesminderheitenbeauftragten Jochen Welt vor wenigen Tagen hier in SchleswigHolstein war Ausdruck dieses Erfolgs.
Die Minderheitenpolitik zählt heute zu den Kernkompetenzen unseres Landes. Das ist gut so, da wir damit auf europäischer Ebene ein wichtiges Politikfeld besetzen können und müssen.
Wenn wir nicht vom Modell sprechen - das wird ja häufig getan -, weil der Begriff etwas Statisches an sich hat, so können wir von unserer Minderheitenpolitik als einem Angebot sprechen, das sowohl für die neuen als auch für die alten europäischen Partner eine Grundlage zur Diskussion sein kann. (Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])
Wer sich aber mit Minderheitenpolitik kontinuierlich beschäftigt, wird bestätigen, dass gerade der gesellschaftliche Wandel, das heißt die unterschiedliche Bereitschaft zur Akzeptanz und zur Toleranz in einer Gesellschaft, erhebliche Konsequenzen für die Minderheiten bedeutet. Sie spüren die Stimmungslagen unserer Gesellschaft sehr deutlich und reagieren entsprechend sensibel und durchaus auch von Ängsten geprägt auf diese Entwicklungen. Es ist deshalb auch
für die kleinen Gruppen besonders schwer, weil sie natürlich die politischen Rahmenbedingungen nur sehr bedingt beeinflussen können. Deshalb ist der Wunsch nach schützenden Regelungen, nach Sicherheiten verständlich.
Wir haben in Schleswig-Holstein einen Fächer an Maßnahmen entworfen und realisiert, der dem Schutz und auch der Förderung von Minderheiten dient. Aber die Minderheitenpolitik ist dynamisch, sie verändert sich. Die Minderheiten müssen sich immer wieder auf neue Situationen in der Mehrheitsgesellschaft einstellen und die Mehrheitsgesellschaft muss diese Situation aufnehmen und darüber diskutieren.
Wir können uns also einer Debatte über neue Instrumente nicht verschließen. Das Friesisch-Gesetz, das heute in erster Lesung beraten wird, ist ein solches neues Instrument; aber nicht neu von der Idee her - Lars Harms hat darauf hingewiesen -, weil die Sorben sowohl im Land Brandenburg als auch im Land Sachsen über ein entsprechendes Instrument verfügen können. Offensichtlich belegen die Erfahrungen in beiden Bundesländern, dass ein solches Gesetz die Minderheiten, ihre Kultur, insbesondere die Sprache, beschützen kann. Dort würde niemand mehr auf die Sorbengesetze verzichten wollen.