Ich möchte mich nicht ritualhaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Technologiestiftung bedanken, aber Folgendes sagen, Kollegin SchmitzHübsch: Wir sind gestern Abend beim ersten parlamentarischen Abend der Technologiestiftung gewesen. Wenn die neue Stiftung, die Innovationsstiftung, die Dinge so fortführt, wie wir es gestern Abend gesehen haben, dann wird sie ihren Zweck weit über das Gesetz hinaus erfüllen.
Sie wird nämlich eine Transparenz darüber herstellen, was wir in Schleswig-Holstein an hervorragenden Dingen auf dem Gebiet der Technologie haben.
Ich glaube, dass uns als Abgeordnete damit auch sehr gedient ist. Denn wir sollen ja nicht nur wissen, was im Lande vor sich geht, sondern wir sollen es auch verstehen und wir sollen es transportieren. Das ist der Technologiestiftung gestern Abend sehr gut gelungen. Weiter so!
Auch zu den Leitlinien, wie mit dem Vermögen der Stiftung umzugehen ist, hat die Kollegin SchmitzHübsch etwas gesagt. Wenn wir das auch noch in den Griff bekommen, dann ist die Zukunft dieser Stiftung gesichert. Ich denke, gemeinsam kriegen wir das hin.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung. Mit der Zusammenlegung zu einer Innovationsstiftung SchleswigHolstein lassen sich skalenökonomische Gewinne
Noch interessanter sind aber die zu erwartenden Synergien zwischen Technologie und Energie, wobei Energie in der Aufgabenstellung in weiten Teilen als technische Innovation zu betrachten ist, was die vielen Beispiele der Pilot- und Demonstrationsprojekte hier im Lande zeigen. Durch eine engere Verzahnung mit der ttz kann die Transferleistung solcher Projekte wahrscheinlich noch gesteigert werden, was aus unserer Sicht wünschenswert wäre.
Beispiele für Synergien können die Verknüpfung moderner Deponietechnik mit der Deponiegasnutzung oder eine schleswig-holsteinische Firma hier in der Nähe von Kiel sein, die eine sehr leistungsfähige ultraschnelle Fräse entwickelt hat, mit der auch sehr große Werkstücke bearbeitet werden können. Wir kennen das im Kleinen bei rapid prototyping, das an der Fachhochschule Westküste entwickelt wurde. Etwas Ähnliches kann diese neue Fräse jetzt im Bereich Rotorblätter für große Windkraftanlagen leisten. Nicht nur Formgebung durch Spantechnik, sondern auch das Auftragen zum Laminieren großer Werkstücke wäre denkbar. Genauso interessant ist die direkte Umwandlung mechanischer Windkraft zum Zwecke der Meerwasserentsalzung. Auch dies ist ein Beispiel für die Überschneidung von Energietechnik mit anderen Technikgebieten.
Meine Damen und Herren, die neue Stiftung kann also einen Synergieeffekt für die Entwicklung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft haben. Nicht untergehen darf dabei jedoch, dass das Thema Energie mehr ist als bloße Technik. Entscheidend kommt es auch darauf an, im Bereich menschlichen Verhaltens Änderungen zu bewirken. Damit sind Aufklärung und Bewusstseinsarbeit gemeint. Als Beispiele seien die Kampagne für einen niedrigen Verbrauch von Stand-by-Strom oder die Aufklärung, wie Wohnungen richtig zu lüften seien, erwähnt.
Weitere Beispiele dafür, dass es beim Thema Energie nicht nur um Technik geht, sind ökonomische Steuerungselemente wie der Eckernförder Tarif zur Beeinflussung der Lastkurve durch Preissignale auf der Verbraucherseite, auf Neudeutsch: Demand-Side Management. Damit kann die Verbrauchsspitze sehr erfolgreich gekappt und der volkswirtschaftliche Aufwand für Reserveleistungen erheblich reduziert werden. Zu den ökonomischen Steuerungsinstrumenten gehört auch der Emissionshandel. Dieses Thema
hat die Energiestiftung mit dem Projekt „Emissionshandel Nord“ sehr kompetent und engagiert und in personam der Projektleiterin auch sehr charmant bearbeitet.
Mit diesen Beispielen möchte ich der Erwartung Ausdruck geben, dass auch in der neuen Stiftung Energie nicht nur als Technikthema gesehen werden wird, wie auch die Aufgabenerledigung von Energie und Technologie in der neuen Stiftung in Relation zu den bisherigen einzelnen Stiftungsvermögen gewichtet werden sollte.
Ich bin wie die meisten Kollegen sehr gespannt auf die Ausschussberatung. Aus Sicht meiner Fraktion spricht nichts dagegen, dass wir zur Federführung in den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss, in den Bildungsausschuss und - -
- Weil das etwas mit Wissenschaft zu tun hat - die Verzahnung von Wissenschaft und Technik ist eine der Hauptaufgaben -, ist es natürlicherweise richtig, wenn sich auch der Bildungsausschuss begleitend mit diesem Prozess beschäftigt. Auch der Finanzausschuss sollte mitberatend tätig werden. Dann haben wir alles abgedeckt.
Herr Präsident, wie die Kollegin Aschmoneit-Lücke möchte auch ich meine Redezeit trotz der von Ihnen erwähnten Meistbegünstigungsklausel nicht bis zum Ende ausschöpfen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag darf ich jetzt dem Abgeordneten Lars Harms das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass eine Zusammenlegung von Technologiestiftung und Energiestiftung Sinn macht. Durch die Zusammenlegung werden Synergieeffekte erzielt, die nicht von der Hand zu weisen sind. Trotzdem muss man festhalten, dass es sich bei beiden Stiftungen bisher um in Teilbereichen völlig unterschiedlich arbeitende Einrichtungen handelte. Die Technologiestiftung arbeitete stark anwendungsbezogen und war
auch inhaltlich mit der Technologie-Transfer-Zentrale verknüpft, die insbesondere die Etablierung von hoch technologischen Entwicklungen am Markt unterstützte. Das heißt, dass sich die Technologieförderung in Schleswig-Holstein sehr stark am Markt orientiert hat und weniger einer quasi ganzheitlichen Betrachtungsweise verpflichtet war. Der Ansatz der Technologieförderung war hierfür auch logischerweise zu breit, und in weiten Bereichen der geförderten Technologien hatte schon eine Technikfolgenabschätzung und eine Debatte über diese Technologien stattgefunden. Hier ging es also mehr um das Wie und weniger um das Ob und das Warum.
Die Energiestiftung war bisher anders aufgestellt. Viele der erneuerbaren Energien waren neu am Markt und wurden und werden intensiv diskutiert. Bei der Einführung von neuen Energieformen musste man die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie ihre langfristige wirtschaftliche Sinnhaftigkeit überprüfen. Dies erforderte in der Vergangenheit einen breiteren Ansatz. So musste zum Beispiel nicht nur die technische Machbarkeit von Windenergieanlagen erforscht, sondern es mussten eben gerade auch die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Natur und die Landschaft betrachtet werden.
Auch heute macht es im Einzelfall Sinn, eine breitere Betrachtung als Maßstab anzulegen, wenn es beispielsweise um die Erschließung von Energie aus Biogas geht oder die Gewinnung von Kraftstoff aus Raps betrachtet werden soll. Es geht dann nicht nur darum, ob eine solche Technologie funktioniert, sondern eben auch darum, wie solche Technologien sinnvoll etabliert werden können. Das hat etwas mit Bio- und Gentechnologie, aber auch mit Vermarktungschancen zu tun.
Die unterschiedlichen Ansätze von Technologiestiftung und Energiestiftung sind für die neue Innovationsstiftung nicht nur eine Schwierigkeit, sondern auch eine Chance. Schwierig wird es sicherlich sein, die bisherige umfassende ganzheitliche Arbeit der Energiestiftung in allen Bereichen aufrecht zu erhalten. Aber bestimmte fachübergreifende Kompetenzen aus der Energiestiftung lassen sich auch auf Bereiche übertragen, die bisher in der Technologiestiftung beheimatet waren und möglicherweise nicht so umfassend und fachübergreifend betrachtet werden konnten.
Ich glaube, gerade hier besteht eine Chance, die Innovationsstiftung neu aufzustellen. Die Fusion der beiden Stiftungen bietet die Möglichkeit, sowohl stark anwendungsbezogene Technologien sozusagen direkt zu fördern als auch in Einzelfällen darüber hinaus Technologien auf breiterer Basis zu betrachten und
sie quasi einer Technikfolgenabschätzung zu unterziehen. Die uns vorliegenden Regelungen lassen dies auf jeden Fall zu.
Wo wir aber gerade bei den konkreten Regelungen sind, gebe ich zu bedenken, dass auch der Landtag entsprechend eingebunden sein muss. Im Stiftungsrat der Innovationsstiftung werden vier Vertreter der Landesregierung sein, während nur zwei Vertreter des Landtages dort Sitz und Stimme haben werden. Ich verstehe schon, dass die Landesregierung wegen der Kontinuität des Verwaltungshandelns gut vertreten sein muss. Ich glaube aber, dass sich diese Kontinuität auch anders sichern lässt. Für mich ist es wichtiger, dass wir auch eine politische Kontinuität in der Innovationsstiftung erhalten. Deshalb muss der Landtag besser und politisch breiter vertreten sein.
Gestern Abend hat zum ersten Mal ein parlamentarischer Abend der Technologiestiftung stattgefunden. Auch dort wurde aus der Wissenschaft heraus an uns Landesparlamentarier mehrfach der Wunsch geäußert, in einen direkten Kontakt einzutreten und eine direkte Kommunikation zu schaffen. Und ich denke, gerade dort im Stiftungsrat ist die Möglichkeit gegeben, dieses zu institutionalisieren, sodass der Kontakt weiterhin bestehen bleibt.
Zum Schluss möchte ich trotzdem noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Zusammenlegung der Technologiestiftung und der Energiestiftung als gleichberechtigte Partner begrüßen und dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der gerade auch die Arbeitnehmerinteressen der in der Stiftung Beschäftigten berücksichtigt, sehr positiv sehen. Auch wir danken den Beteiligten und den Beschäftigten der Technologiestiftung und der Energiestiftung für ihre bisher geleistete Arbeit und freuen uns auf das zukünftige schlagkräftige Instrument Innovationsstiftung Schleswig-Holstein.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3133, an den Wirtschaftsausschuss und an den Umweltausschuss zu weiteren Beratung zu überweisen, wobei der Wirtschaftsausschuss die Federführung übernehmen soll.
Dann hätten wir also jetzt den Überweisungsantrag an die Ausschüsse: Wirtschaft federführend und mitberatend Finanzen und Umwelt?
- Frau Kollegin, das Präsidium hat nicht die Anträge zu hinterfragen, das Präsidium hat die Anträge lediglich zur Abstimmung zu stellen.
Der letzte Antrag, der jetzt aus dem Plenum gestellt wurde, lautet, die Drucksache 15/3133 federführend an den Wirtschaftsausschuss, mitberatend an den Finanzausschuss, den Umweltausschuss und den Bildungsausschuss zu überweisen. Gibt es weitere andere Anträge?