Ich möchte an dieser Stelle Herrn Minister Professor Rohwer herzlich danken, dass er so konsequent die Fusion vorangetrieben hat. Lange schien es schwierig, diese von Fachleuten gewünschte Fusion umzusetzen. Aber wir wissen: Das hatte auch mit handelnden Personen zu tun.
Als Mitglied im Stiftungsrat der TSH habe ich acht Jahre lang die Arbeit der Stiftung begleiten können. Die Technologiestiftung ist einer der wichtigsten Impulsgeber unseres Landes im Technologietransfer.
Ohne die TSH gäbe es in Schleswig-Holstein nicht annähernd die vitalen Strukturen etwa in der Bio- und Medizintechnik, in der Oberflächentechnik, in der Informationstechnologie oder auch die nachhaltigen Erfolge bei den Existenzgründungen, die wir heute vorfinden; die aktuellen Zahlen belegen dies erneut.
Die Energiestiftung ist nicht nur wesentlich an der Erfolgsgeschichte „Windenergie in SchleswigHolstein“ beteiligt, sondern sie hat auch durch unzählige Pilotprojekte alle regenerativen Energien gefördert und dafür gesorgt, dass unser Land energiepolitisch eine Vorreiterrolle einnimmt.
Dies gilt aber nicht nur hier: Bedenken Sie, welche Schlüsselfunktion die Brennstoffzellentechnologie beim Erhalt von Arbeitsplätzen gerade in Kiel spielt.
Die jetzt umzusetzende Fusion von Gleichen mit Gleichen bündelt Kräfte und schafft zusätzliche Möglichkeiten im Technologietransfer. Die Themen Technologie und Energie werden besser verzahnt und die Erkenntnisse beider Stiftungen besser nutzbar. Die neue Stiftung wird über ein beträchtliches Stiftungskapital verfügen. Die Nutzung eines größeren Vermögens führt in der Regel zu einem auch propor
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf in § 3 Abs. 2 eindeutige Bestimmungen zum Erhalt des Stiftungskapitals festgeschrieben sind. Sicher werden die Kapitalanlagemöglichkeiten durch diese Bestimmungen eingeengt, aber öffentliche Stiftungen dürfen nicht zu Risikoanlagefonds verkommen.
Es können Synergiepotenziale auch im Verwaltungsbereich erschlossen werden; eine Leitungsstelle nach B 5 wird von Beginn an eingespart.
Vor allem aber bekommt die Technologieförderung in unserem Land neuen Schub. Wir wissen, was wir an unseren mittelständischen Betrieben im Lande haben. wir wissen aber auch, dass unsere Wirtschaft vor dem Hintergrund globaler Arbeitsteilung nur dauerhaft bestehen kann und wir mehr Arbeitsplätze zur Verfügung haben werden, wenn es gelingt, die Rolle Schleswig-Holsteins im Technologie-Wettbewerb erfolgreich zu definieren. Dabei wird die Innovationsstiftung eine wesentliche Verantwortung haben.
Es geht darum, neue Technologien für unser Land und die Wirtschaft in unserem Land nutzbar zu machen. Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat der Technologiestiftung haben vor genau einem Jahr in völliger Übereinstimmung über Partei- und Verbandsinteressen hinweg den arbeitsstrategischen Kern für die TSH bestätigt, der auch für die neue Innovationsstiftung gilt.
Es gilt, Technologietrends aufzuspüren - und dies nicht nur in der direkten Umgebung, sondern weltweit -, Entwicklungspotenziale aus neuen technologischen Entwicklungen für unser Land herauszuarbeiten und Anstöße zu geben, um Erfolg versprechende Entwicklungen in Schleswig-Holstein in Gang zu setzen. Diese - lassen Sie es mich so nennen - Spürnasenfunktion ist die Basis auch der Innovationsstiftung.
Im Stiftungszweck heißt es denn auch in § 2 Abs. 2 unter 1., die Stiftung werde die Entwicklung, den Transfer und die Implementierung von Technologien und Innovationen in der Wirtschaft unterstützen. Damit, meine Damen und Herren, ist Folgendes gemeint: Die Innovationsstiftung soll technologische Zukunftsfelder ausloten und ihre Nutzbarkeit für die wirtschaftliche Nutzung in Schleswig-Holstein unter
Diese Vorgabe gilt uneingeschränkt natürlich auch für die technologischen Entwicklungen im Energiebereich.
Energie ist für alle Wirtschaftsbereiche ein sensibles Thema. Die Implementierung energiesparender Technologien und Strategien, aber auch der Klimaschutz sind unabdingbare Voraussetzungen für wirtschaftliche Prosperität und - wie wir wissen - auch arbeitsmarktrelevante Zukunftsfelder.
Deshalb ist es gut und richtig, dass die Energieförderung ein wesentlicher Bestandteil unserer Technologieförderung - auch über die Innovationsstiftung - bleibt. Da wächst zusammen, was zusammengehört. (Beifall des Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD])
Ich möchte abschließend auch für die SPD-Fraktion betonen, dass wir uns freuen, dass die e.on Hanse unser Partner bleibt. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Stiftungen, verbunden mit dem Versprechen, dass wir sehr sorgfältig alle Veränderungen, die sich durch die Fusion ergeben werden, genau prüfen wollen, um den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren ist die Fusion von Technologie- und Energiestiftung im Gespräch. Wir haben immer wieder gesagt, dass wir diese Fusion im Prinzip für sinnvoll halten. Wir freuen uns, dass die Landesregierung nun tatsächlich so weit gekommen ist, diesen Gesetzentwurf vorzulegen,
haben. Wir sind aber erst in der ersten Lesung, was bedeutet, dass wir ohnehin im Ausschuss darüber zu sprechen haben werden.
Wir haben - wie gesagt - diese Fusion immer für sinnvoll gehalten; dabei bleiben wir. Wir hoffen allerdings, dass nicht die Synergieeffekte, die mit dieser Fusion zweifelsohne geschaffen werden, dazu führen, dass sich die Landesregierung insgesamt aus ihrer eigenen Technologiepolitik und aus der Technologieförderung zurückzieht
Die Sorge sei unbegründet, höre ich gerade vom Fraktionsvorsitzenden der SPD. Insofern bin ich wieder etwas beruhigt.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzes habe ich mir einige Beispiele herausgenommen, die ich aber lieber in der Ausschussberatung näher ansprechen will. Denn dies ist heute nicht der Ort dazu.
Lassen Sie mich eine kritische Anmerkung zur Formulierung des Stiftungszweckes machen. Es sind hier sehr schöne und auch richtige Worte gefallen. Herr Kollege Professor Müller hat von der „Spürnasenfunktion“ gesprochen, die die Technologiestiftung haben soll. Es ist darüber gesprochen worden, dass der Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig - Nachhaltigkeit ist auch so ein Thema - gefördert werden soll. Es sind lauter gute Dinge gesagt worden, aber diese stehen bedauerlicherweise nicht im Gesetz.
Der Gesetzeszweck ist in § 2 so merkwürdig formuliert - das muss ich wirklich einmal sagen -, dass ich sehr überrascht und erfreut darüber bin, was heute dazu sowohl vom Minister als auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden ist. Wenn wir all das, was heute hier gesagt worden ist, so in das
Ich möchte mich nicht ritualhaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Technologiestiftung bedanken, aber Folgendes sagen, Kollegin SchmitzHübsch: Wir sind gestern Abend beim ersten parlamentarischen Abend der Technologiestiftung gewesen. Wenn die neue Stiftung, die Innovationsstiftung, die Dinge so fortführt, wie wir es gestern Abend gesehen haben, dann wird sie ihren Zweck weit über das Gesetz hinaus erfüllen.