Nein. Ich bin fast am Ende meiner Redezeit. Herr de Jager, wir können und werden uns zu diesem Thema sicherlich noch andere Debatten leisten.
Ich will auch noch etwas zu der Milchmädchenrechnung sagen, dass Studiengebühren auf Dauer die Etats der Hochschulen steigerten. Sie multiplizieren schlicht die Zahl der Studierenden mit einer ProKopf-Gebühr. Dabei berücksichtigen Sie nicht, dass die Studierendenzahlen zurückgehen werden, dass weniger Kinder aus sozial schwachen Schichten das Studium aufnehmen. Diese fürchten übrigens nicht nur die Gebühren, sondern haben auch einen Horror davor, sich lebenslang mit Darlehen, mit anderen Worten, mit Schulden, zu belasten.
Wie Sie auf die Zahl von 44 Millionen € kommen, ist mir absolut schleierhaft. Das vorzurechnen, sind Sie uns wirklich noch einmal schuldig.
Dass die Einnahmen dauerhaft den Hochschulen zur Verfügung stehe, das kann man in ein Gesetz schreiben, aber niemand hindert Finanzminister - Entschuldigung Herr Dr. Stegner - daran, die Etats der Hochschulen zu kürzen.
Sie sehen doch, was bundesweit geschieht. Es gibt hier ja nicht nur das Beispiel Hessen, sondern gucken Sie sich auch das Beispiel Bayern an. Dort werden Gebühren eingeführt und gleichzeitig werden die Etats der Hochschulen gesenkt. Es ist doch absurd zu meinen, dass man das damit verhindern könnte. Deshalb bleibt es bei unserem Nein zu Studiengebühren.
Meine Damen und Herren, zu den Studienkonten habe ich mich ja hier immer wieder geäußert. Wir haben das Modell nicht auch deswegen zu den Akten gelegt, weil der Bildungsparteitag der SPD dagegen war, sondern weil wir uns von den Hochschulen ha
ben überzeugen lassen, dass sie dieses System auch aus Gründen der Verwaltungsaufwendigkeit und der Kompliziertheit nicht wollen. Das ist so. Herr Kayenburg, reden Sie einmal wieder mit den Rektoren! Die werden Ihnen das dann sagen.
Also, eine hohe Studierendenquote muss unser Ziel sein, eine gute Absolventenquote muss das Ziel sein. Aber das erreicht man eben nicht über Studiengebühren, sondern durch eine vernünftige Studienorganisation, durch neue Studienstrukturen und durch eine leistungsorientierte Mittelverteilung.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann gehe ich davon aus, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2991, sowie der Bericht und die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, Drucksache 15/3166, zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden sollen. Oder?
Wir stimmen ab. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer so beschließen will, wer also der Ausschussempfehlung seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? -
- Lassen Sie mich doch erst einmal das Abstimmungsergebnis feststellen. - Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2991, gemäß des Berichtes und der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, Drucksache 15/3166, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Abgeordneten Eisenberg, de Jager, Maurus und Klinckhammer abgelehnt worden.
Ich sehe die Zeichen der Geschäftsführer, dass Übereinkunft besteht, dass wir jetzt sechs Minuten vor
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Bevor ich in die Tagesordnung einsteige, will ich Gäste begrüßen. Auf der Tribüne haben Kommunalpolitikerinnen aus Glinde, Mitglieder einer Wiedereingliederungsmaßnahme für Frauen des Berufsfortbildungswerkes Kiel sowie Schülerinnen und Schüler der Berufsschule Rendsburg Platz genommen. - Ihnen allen ein herzliches Willkommen!
Auswirkung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3191
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich frage, ob wir eine Berichterstattung seitens der Landesregierung in dieser Tagung erhalten? - Wir werden die Berichterstattung vorwegstellen. Ich bitte Frau Ministerin Moser, uns zu berichten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den freundlichen Einstandsbeifall. Das ist im Landtag nicht ganz gewöhnlich, aber nett. Der Wortlaut des Antrags unterstellt der Landesregierung - und das ist nun wirklich bemerkenswert - nahezu hellseherische Fähigkeiten. Zwar geschieht dies nur von der kleinen Fraktion in der Opposition, aber immerhin ist es der Erwähnung wert.
Es wird überwiegend nach den Auswirkungen eines außerordentlich komplexen Regelungswerks gefragt, das gerade einmal sechs Wochen in Kraft ist. Das sind sechs Wochen mit allen Abzügen, die man dabei machen muss. Ergebnisse zu berichten, ist deshalb nur unvollständig möglich. Lassen Sie mich eine kleine Anmerkung machen: Frau Kolb, es hat mich vor diesem Hintergrund doch überrascht, von Ihnen -
ich glaube, es war in der „Brunsbütteler Rundschau“ - zu lesen: Wieder einmal habe sich gezeigt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen entweder ganz abgeschafft oder auf ein bundesweites Minimum reduziert werden sollten. Dies sagte die FDPPolitikerin. Ich meine, darüber kann man streiten. Es hier formuliert zu sehen, überrascht doch.
Die Landesregierung zieht es vor, sich auf der Grundlage klarer Fakten zu äußern. Die haben wir noch nicht. Dennoch will ich versuchen, hier und heute erste Einschätzungen zu geben. Lassen Sie mich zunächst in Erinnerung rufen, dass das GMG mit 90 % der Stimmen des Bundestages und 80 % der Stimmen des Bundesrates beschlossen wurde. Das ist eine so breite demokratische Legitimation, dass man sie sich - gerade bei solchen Reformvorhaben - öfter wünschte, auch wenn ich an dieser Stelle zugeben muss, dass noch nicht jedes Detail in diesem Reformvorhaben das Gelbe vom Ei ist.
Mit einer zweiten Vorbemerkung möchte ich darauf hinweisen, dass es sich beim GMG vor allem um ein Rahmengesetz handelt, dessen Umsetzung und Ausfüllung in wesentlichen Bereichen an die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen - insbesondere an den gemeinsamen Bundesausschuss - delegiert ist. Deshalb ist von vornherein klarzustellen, dass die nicht zu leugnenden Startschwierigkeiten insbesondere auch darauf zurückzuführen sind, dass wichtige Entscheidungen des Ausschusses - zum Beispiel die Chroniker-Regelung oder die Krankentransportrichtlinie - erst in den letzten Januar-Wochen getroffen worden sind. Das waren noch nicht einmal sechs Wochen.
Nun lassen Sie uns doch erst einmal abwarten, ob die Regelungen in ihren praktischen Auswirkungen die entstandenen Ungewissheiten und zum Teil auch Irritationen beseitigen. Das gilt für die meisten Fragestellungen Ihres Antrags. Ich füge hinzu, dass es hilfreich wäre, wenn Beteiligte - und zwar alle - aus allen möglichen Parteien und Gruppierungen auch einmal den Mund hielten und nicht in jedes Mikro und auf jede Zeitungsseite reagieren würden, das sage ich dem ganzen hohen Hause und auch Ihnen, Herr Kubicki.
Was die Auswirkungen auf die Kassenbeiträge angeht, so ist damit wohl die Absenkung der Beiträge gemeint. Das ist im Moment noch eher im trüben Bereich der Spekulation. Da die finanziellen Auswirkungen des GMG auf die Ausgaben der GKV gerade
erst eingesetzt haben, liegt es nahe, dass viele Kassen daraus noch keine Schlussfolgerungen für die Entwicklung der Beitragssätze ziehen konnten. Es wäre ein völlig falsches Signal, würden wir jetzt an der Zielvorgabe des Gesetzes und der Bundesgesundheitsministerin rütteln, indem wir so tun, als ob es vielleicht verzichtbar wäre, die Beiträge zu senken. Ich denke, wir müssen darauf drängen, dass wir eine spürbare Beitragssenkung bekommen.
Im Übrigen gibt es durchaus positive Signale. Immerhin fast die Hälfte aller Kassenmanager gehen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt von sinkenden Beiträgen aus. Einige Kassen haben ihre Beiträge bereits gesenkt oder eine Beitragssenkung zum Frühjahr angekündigt. In Schleswig-Holstein hat etwa der VdAK für mehr als 650.000 Versicherte eine Senkung um immerhin 0,4 % genannt. Wir sind davon überzeugt, dass weitere Krankenkassen folgen und damit ihren Teil zur Kosten- und Beitragssenkung in der GKV leisten werden und leisten müssen - so will ich es lieber sagen.
Zur Problematik der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten ist darauf hinzuweisen, dass mit dem GMG statt des bisher erhobenen halben der volle Beitragssatz eingeführt wird. Damit wird eine Gleichbehandlung mit den freiwillig Versicherten hergestellt. Von einer völligen Neuregelung kann also nicht die Rede sein.
Wer jetzt die Abschaffung dieser Regelung fordert, muss auch erklären, wie der damit verbundene Einnahmenausfall für die GKV kompensiert werden soll, denn das Geld wächst nicht von selber an irgendeiner Stelle nach. Bei allem sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Regelungen des GMG auch auf die Senkung der Lohnnebenkosten gerichtet sind. Davon reden wir alle seit Jahren, doch wenn es Ernst wird, vergessen wir das gelegentlich.
Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz auf die Zuzahlungsproblematik von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern eingehen und zunächst in Erinnerung rufen, dass die Einbeziehung der Sozialhilfebedürftigen in die gesetzliche Krankenversicherung ein parteiübergreifendes Anliegen war, das jetzt durch das GMG endlich wieder aufgegriffen wird. Das muss man ehrlicherweise so sagen. Wir hatten es zu Seehofers Zeiten schon einmal im Gesetz stehen. Das haben wir damals dann nicht umgesetzt.
Am Ende ein Appell an uns alle: Geben Sie der Umsetzung des GMG eine wirklich faire Chance. Sie wissen vielleicht, dass ich versucht habe - als mir
meine Krankheit das noch ermöglichte -, mich an der einen oder anderen Stelle in dieses Gesetzgebungsverfahren einzuklinken. Das war aus verschiedenen Gründen nicht so erfolgreich.