Insofern sage ich: Nicht so große Töne spucken, erst mal gucken, was mit diesen Mitteln tatsächlich passiert. Diese Gewähr gibt es nicht. Das muss man sagen, um das Ganze in der Diskussion etwas zu arrondieren. Es wird viel Unfug erzählt und oft wird in der Sache ein Eindruck erweckt, der nicht stimmt.
Es ist eine problematische Geschichte, wenn ich bei der Ausstattung von Hochschulen sozusagen konstitutiv auf Einnahmen von Studiengebühren setze. Tue ich das, werde ich die Studienangebote automatisch verknappen müssen, um die Leistung erreichen zu können, die ich durch Studiengebühren finanzieren kann. Es kann nicht sein, dass wir die Grundfinanzierung, die Grundausstattung der Hochschulen in qualitativ vernünftiger Höhe von Gebühren abhängig machen. Das kann nicht sein. Das funktioniert nicht.
Die internationale Diskussion geht in eine andere Richtung. Die internationale Diskussion geht in die Richtung zu sagen: Wir brauchen für ganz spezifische Segmente von Leistungsspitze, von Exzellenz eine zusätzliche Finanzierung, die auch über ein Beteiligungssystem, ein Gebührensystem finanziert werden kann. Das haben wir bei Post-Doc-Studiengängen. Das haben wir bei einer Reihe von privaten Hochschulen und Ähnlichem mehr. Über solche Elemente und darüber, was davon für unser System brauchbar sein kann, muss man einmal nachdenken. Man wird das grundständige Studium, auf das jeder einen Anspruch hat, der eine Studienzugangsberechtigung hat, nicht verknappen und verkürzen können, weder vom Angebot noch von den Zugangsmöglichkeiten her.
Herr Kollege Weber, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, widersprechen Sie dezidiert dem Spitzenkandidaten der SPD zur Hamburger Bürgerschaftswahl, der laut „Focus“ vom 15. Dezember 2003 wörtlich erklärt haben soll:
„‚Ich bin für eine frühere Einschulung bereits mit fünf Jahren und ein Abitur nach zwölf Jahren.’ Daneben plädiert Mirow für Studiengebühren an den Universitäten, ‚auch
Das ist nicht meine Auffassung. Insofern widerspreche ich dieser Auffassung. Meines Erachtens befinden wir uns hier auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag und diskutieren die Auffassung der Politik für Schleswig-Holstein.
Ich wollte deutlich machen: Sie mischen Dinge zusammen, die in der Form nicht zusammengemischt werden dürfen. Deswegen glaube ich, dass wir mit unserer Position sehr gut dastehen. Ich sehe es sehr gelassen, was die Diskussion im Studierendenbereich angeht. Ich sehe sehr gelassen die Diskussion, die wir gemeinsam vor Studierendenversammlungen führen werden. Wir haben überhaupt keine Not, uns über Gebühren aufzuregen. Die Dinge werden für uns schon laufen.
Weitere Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen sehe ich im Moment nicht. Damit erteile ich für die Landesregierung der Bildungsministerin, Frau Erdsiek-Rave, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei all diesen vollmundigen Forderungen, die hier schon fast wie Selbstverständlichkeiten vorgetragen werden, nämlich Forderungen nach Einführung von Studiengebühren, sei es nun von „Stern“-Redakteuren, lieber Wolfgang Kubicki, oder von CDU-Politikern oder auch von manchen SPD-Politikern, frage ich mich zunehmend,
und zwar an der Realität - lieber Wolfgang Kubicki und Herr de Jager - einer Durchschnittsfamilie, die mal gerade eben so unter der Einkommensgrenze, ab der es BAföG gibt, liegt.
Wenn man die Aufwendungen in Höhe eines BAföGSatzes zugrunde legt und zusammenrechnet, was auf Eltern, die ihre Kinder ungefähr fünf Jahre studieren lassen, zukommt, kommt man heutzutage auf Kosten zwischen 35.000 und 40.000 €. Dabei sind die Kosten für Praktika, für Fahrten, für Laptops, für Bücher, für Auslandssemester und so weiter noch nicht eingerechnet.
- Hören Sie mir doch erst einmal zu. Ich bin noch lange nicht fertig. - Deswegen ist es so, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien überwiegend wohnortnah studieren. Dann fallen keine Fahrt- und Wohnkosten an. Deswegen ist es so, dass viele Studierende neben dem Studium jobben müssen - ich gebe zu, nicht nur deswegen, aber sehr oft auch deswegen. Das wiederum verlängert die Studienzeiten und beeinträchtigt die Konzentration.
Weil es so ist - das kann hier niemand bestreiten -, dass die Bereitschaft zum Studium eben auch von finanziellen Bedingungen abhängt, darf das Studium - das ist meine Überzeugung - nicht weiter verteuert werden. Deswegen war es richtig, dass die Bundesregierung die BAföG-Richtlinien verändert hat. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Zahl der BAföG-Empfänger ist deutlich angestiegen, parallel dazu auch die Zahl der Studierenden. Das spricht Bände. Die finanzielle Situation ist natürlich ein Argument für die Aufnahme eines Studiums.
Natürlich ist es auch so - das kann niemand, der die öffentlichen Debatten verfolgt, ernsthaft bestreiten -, dass sich die Bildungsfinanzierung insgesamt, und zwar vom Kindergarten bis zur lebenslangen Weiterbildung, in der Kritik und in der Diskussion befindet. Viele fragen sich in der Tat, ob es gerecht ist, für den Kindergarten Gebühren zu zahlen und dagegen für Studierendeneltern keine Gebühren anfallen. Diese Frage ist doch nicht dadurch zu beantworten, dass man die simple Gleichung schafft: Gebühren in den Kindergärten, also auch Gebühren im Studium. Man könnte auch den umgekehrten Schluss ziehen.
Ich glaube, das müssen wir tun. Das ist etwas schwieriger zu bewältigen als die Erhebung der simplen Forderung nach Einführung von Studiengebühren.
Man kann über vieles reden. Man kann über steuerliche Lösungen reden. Man kann über lebenslange Bildungsguthaben reden, bei denen das Studium eines der Teile ist. Die simple Forderung nach Einführung von Studiengebühren schafft das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit.
Ich sehe dabei vor allem die Negativeffekte. Die kann man zum Beispiel in Österreich studieren. Setzen Sie sich doch einmal mit diesen Zahlen auseinander. Seit dem Wintersemester 2001/02 sind in Österreich Studiengebühren fällig, und zwar niedriger als das, was die CDU fordert, nämlich in Höhe von 700 € pro Jahr. Dort sind die Studierendenzahlen durch Abwanderungen massiv, nämlich um 20 %, zurückgegangen und es sind die Immatrikulationen um 15 % zurückgegangen.
Frau Ministerin, liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Gebühren für Repetitorien beim Jurastudium sind und wie viel Studierende eines Jurastudiums pro Semester davon Gebrauch machen?
Herr Kubicki, ich weiß, dass seit ungefähr 50 oder mehr Jahren in Deutschland das Repetitorium am Schluss des Jurastudiums Fakt ist und von einem Großteil der Studierenden genutzt wird. Ich weiß,
dass das Kosten verursacht. Ich weiß aber auch, dass die Juristische Fakultät seit einiger Zeit dabei ist, diese zugegebenermaßen teure und schlechte Organisation des Studiums durch eine bessere und andere Organisation des Studiums zu ersetzen, wie Sie auch wissen.