Die deutschen Banken vergeben Kredite nur zurückhaltend, weil sie damit vergleichsweise wenig Geld verdienen können. Das liegt daran, dass der deutsche Bankensektor vom Staat zu sehr geschützt wird. Die Zahlen bestätigen dies. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Banken ist wegen niedriger Erträge in Deutschland nicht besonders hoch. Der wesentliche Grund dafür ist die strikte Aufteilung des Bankenmarktes in einen privaten und in einen öffentlichen Teil. Die Genossenschaftsbanken zählen selbstverständlich zum privaten Teil.
Landesbanken und Sparkassen bilden den öffentlichen Teil. Er ist staatlich besonders geschützt und verzerrt deswegen den Wettbewerb. Er senkt die Renditen im deutschen Bankgeschäft und verringert so die Anreize für die Banken, zusätzlich Kredite zu vergeben.
Diejenigen, die die sachlichen Zusammenhänge verstehen, fordern deshalb, den öffentlichen Teil des deutschen Bankensektors mindestens dem Wettbewerb zu öffnen, und zwar über die Grenzen Deutschlands und die Parteigrenzen in Deutschland hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot und von Grün, selbst die Bundesregierung ist mittlerweile so weit - wir allerdings schon lange.
Wir wollen den Eigentümern öffentlicher Sparkassen, also den Kommunen, erlauben - Frau Heinold, hören Sie mir genau zu -, nicht vorschreiben, ihre Sparkassen in Aktiengesellschaften umzuwandeln und Minderheitsbeteiligungen an Private zu verkaufen. Wir sind überzeugt, dass unsere Sparkassen nur so auf Dauer wettbewerbsfähig bleiben können. Unsere Sparkassen brauchen einen besseren Zugang zum internationalen Kapitalmarkt. Den wollen wir ihnen eröffnen.
Kein anderes wirtschaftlich erfolgreiches Land auf der Welt leistet sich einen öffentlichen Bankensektor. Die effektive und effiziente Versorgung der Menschen und der Unternehmen mit Kredit ist dafür einfach zu wichtig.
Eine rot-grüne Chimäre ist es, dass die Sparkassen und unsere Landesbank für öffentliche Aufgaben dringend gebraucht würden. Sparkassen und Landesbanken unterliegen den gleichen Rechtsregeln wie private Banken. Sparkassen und Landesbanken machen die gleichen Geschäfte wie private Banken. Sparkassen und Landesbanken sind deshalb quasi private Banken in staatlichem Eigentum.
Der Staat braucht kein Privatbankier zu sein. Wir meinen sogar, der Staat soll kein Privatbankier sein. Denn das schadet dem Bankenwesen, damit der Wirtschaft und damit den Menschen. Deshalb wollen wir die Landesbank verkaufen und die Sparkassen schrittweise für den Wettbewerb öffnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können an dem Beitrag von Herrn Garg sehen, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können. Ich sehe das alles etwas anders. Aber was für ein Wunder!
Ich kann es im Prinzip kurz machen. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung hat es keine neuen Aspekte gegeben, die es rechtfertigen würden, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Nach wie vor vertreten wir die Auffassung, die Sparkassen in öffentlichrechtlicher Form bestehen zu lassen. Für uns sind die Sparkassen ein Garant für eine gute Versorgung im ländlichen Raum
- danke schön! - und das Kreditinstitut, das für den Mittelstand unverzichtbar ist. Der Versuch der FDP, den Privatbanken den Weg zu ebnen, um die Sparkassen übernehmen zu können, ist durchschaut. Wir machen das nicht mit.
Mit dieser Position stehen wir gut da, wissen wir doch an unserer Seite nicht nur die Sparkassenorganisationen, sondern auch die kommunalen Landesverbände.
Die Sparkassen sind schon lange keine Enklave der Glückseligkeit mehr. Das ursprüngliche Ziel, Kinder
und die so genannten kleinen Leute zu mehr Sparsamkeit anzuhalten und dabei für mündelsichere Geldanlagen zu sorgen, ist lange vorbei. Ab 2005 endet die Gewährträgerhaftung der Kommunen. Spätestens dann - ich glaube, schon früher - müssen sich die Sparkassen voll dem Wettbewerb stellen.
Wettbewerb ist Verbraucherschutz. Wenn wir uns durch eine Teilprivatisierung von Sparkassen des Dreisäulenmodells im Bankensektor mit Sparkassen, privaten und Genossenschaftsbanken berauben, bedeutet dies weniger Verbraucherschutz. Wo das hinführt, sehen wir an Großbritannien, das einen weniger starken Anbieterwettbewerb hat. Das führt dort zu deutlich höheren Preisen bei gleichzeitig schlechten Bankleistungen. In den USA hat diese Erkenntnis bereits zu Korrekturen an den bestehenden Strukturen im Bankensektor geführt.
Ich fasse zusammen. Durch eine Privatisierung der Sparkassen besteht die Gefahr, dass die Finanzdienstleistungen für jedermann, gerade in den ländlichen Räumen, stark abgebaut werden, dass Kunden künftig bei verringerten Dienstleistungen mehr zahlen müssen, dass es keine gesicherte Versorgung mit Bankkrediten für mittelständische Unternehmen mehr geben wird und dass es kaum noch Vielfalt und Wettbewerb im Bankensektor gibt.
Zum Schluss möchte ich aus einer Studie des Instituts für Arbeit und Technik zitieren, da mir dieser Aspekt für die Zukunft der Sparkassen wichtig erscheint:
„Im hart umkämpften Bankenmarkt sollten die Sparkassen sich künftig verstärkt als kompetente regionale Wirtschaftsförderer vor Ort positionieren und dieses auch unter Beweis stellen. Nur so können sie ihre öffentlich-rechtliche Daseinsform legitimieren und nach dem Wegfall der traditionellen Garantieleistungen der öffentlichen Hand ab 2005 mit ihren Kenntnissen über die Probleme und Potenziale der regionalen Wirtschaft Kompetenzvorteile gegenüber anderen Anbietern geltend machen.“
Im Wissen darum, dass sich die Sparkassen im Wettbewerb selbstverständlich neu positionieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, lehnen wir den FDP-Antrag weiterhin ab.
Die Diskussion über die Zukunft der Sparkassen in unserem Land ist nicht neu und steht in dieser Legislaturperiode zum wiederholten Mal hier auf der Tagesordnung. Sie wird uns sicherlich auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen, dann allerdings - liebe Freunde - mit besseren Mehrheiten für uns.
Die aktuelle Diskussion in Stralsund hat gezeigt, dass die Begehrlichkeit der Kommunen groß ist. Durch den Verkauf ihrer Sparkassen können sie ihre eigenen finanziellen Probleme lösen. Der Druck wird in Schleswig-Holstein sicherlich größer, weil die finanzielle Situation der Kommunen noch schlechter ist als in Mecklenburg-Vorpommern, Herr Minister.
Die Angst der Landesregierung, private oder teilprivate Sparkassen gingen nicht genauso verantwortungsbewusst wie öffentlich-rechtliche mit dem Geld ihrer Kunden um, ist jedoch unberechtigt.
Gerade die freien Sparkassen in Schleswig-Holstein, zum Beispiel Lübeck, Bredstedt und Rendsburg, beweisen das Gegenteil. Diese Modelle zeigen uns aus meiner Sicht auch zukünftige Lösungsansätze. Sie zeigen, wie man ein modernes, kundenorientiertes und leistungsfähiges Sparkassennetz in SchleswigHolstein unterhalten kann. Das entspricht genau den Vorstellungen der FDP.
Mit unserem Antrag vom 12. Dezember 2002 haben wir deutlich gemacht, wie wir uns dieses Modell einer Aktiengesellschaft vorstellen. Wir haben das hier schon einmal vorgetragen, ich will es wiederholen. Der jeweilige kommunale Träger wird Eigentümer der Aktie. Er kann selbst die Geschäfte führen oder sich der Zwischenschaltung eines Dritten bedienen, dem die Aktien übertragen werden wie zum Beispiel einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Der Träger muss die Aktien und Stimmrechte in seinem Eigentum behalten. Die übrigen Aktien sind als vinkulierte Namensaktien zu behandeln und können an Kunden und Mitarbeiter veräußert werden. Klar ist aber auch, dass die Sparkassen sich mit allen anderen Geschäftsbanken messen müssen, um am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Über die Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik und ihres Zweigstellennetzes sollen die Sparkassen ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden und nicht wie bisher häufig nach Beratung in politischen Gremien. Dabei muss
klar sein, dass es nicht alles so bleiben kann, wie es heute ist. Ich glaube, das ist auch den Kollegen von den Sozialdemokraten klar, dass hier ein Wandel kommen muss.
Starke Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind ein Garant für die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft und sind damit in einem wie unserem vom Mittelstand geprägten Land von ganz besonderer Bedeutung.
- Dann sind wir uns einig. Das ist schön. Hören Sie bitte bis zum Ende zu, dann wissen Sie auch, wie wir die stärken können.
Die so genannten Primärbanken - so nennt man sie nämlich - müssen auch künftig über ausreichendes Eigenkapital verfügen, um den heimischen Markt zu bedienen. Eine Fusion von Sparkassen zu immer größeren Einheiten löst meines Erachtens das Problem des geringen Eigenkapitals überhaupt nicht. Der Antrag der FDP ist deshalb richtig, das Eigenkapital der Sparkassen über Teilprivatisierung zu erhalten. Das ist auf Dauer unumgänglich, anders kommen Sie da nicht ran.
Allerdings, lieber Herr Dr. Garg, und da unterscheiden wir uns, wollen wir darauf achten, dass Kunden die vinkulierten Aktien kriegen und nicht die Großbänker. Das heißt, wir wollen den regionalen Markt mit Geld bedienen, das wir aus dem regionalen Markt erhalten. Das ist unser Problem. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu wie auch im Finanzausschuss, in dem wir den schon beraten haben. Wir haben uns bei dem Punkt enthalten. Ich denke, bei dem Punkt müssen wir, und das ist sicherlich nicht schwer, denn da sind wir nicht weit auseinander, sagen, dass wir noch nacharbeiten, dass wir dieses Geld ähnlich wie bei den Genossenschaftsbanken aus dem regionalen Bereich, aus den Mitarbeitern und den Kunden holen, um dann denen das gemeinsam wiederzugeben. Das ist die Ursprungsidee der Sparkassen wie auch der Genossenschaftsbanken gewesen. Wenn Sie an dem Punkt einlenken, machen wir einen gemeinsamen Antrag daraus. (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Arp, ich habe, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden, was die CDU möchte. Zu sagen, wir wol
len zwar den Privaten den Einstieg ermöglichen, aber nicht alle dürfen kaufen, dürfte zumindest wettbewerbsrechtliche Probleme aufwerfen.
Der Gesetzentwurf der FDP bedeutet einen Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen. Das hat Herr Garg gesagt. Wir halten hingegen an unserer Auffassung fest, dass Schleswig-Holstein als Flächenland mit überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben auch weiterhin öffentlich-rechtliche Sparkassen braucht, und wir lehnen den Gesetzentwurf der FDP nach wie vor ab.
Natürlich verfolgen wir die Diskussion in der EUKommission, welche privaten Investoren den Kauf von Sparkassen ermöglichen will. Wir werden erneut diskutieren müssen. Ich gehe davon aus, dass es im Juni, wenn die EU-Expertenkommission ihre Vorschläge zur Zukunft des Finanzmarktes vorlegt, eine erneute Diskussion gibt. Dennoch teilt meine Fraktion nicht die Meinung der EU-Kommission, so wie sie bisher kundgetan wird, und solange es keine rechtliche Verpflichtung der EU gibt, stehen wir an der Seite des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, welcher eindringlich an die Politik appelliert, sich nicht den Wünschen der wenigen großen Privatbanken unterzuordnen.
Die Sparkassen unterstützen traditionsgemäß die Betriebe vor Ort, fühlen sich für die Region verantwortlich und bieten jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit, ein eigenes Bankkonto zu führen.
Mit der Abschaffung von Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast hat sich die Situation für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute bereits grundlegend verändert. Ab 2005 müssen sich die Sparkassen komplett dem freien Wettbewerb stellen. Sie arbeiten dann unter den gleichen Bedingungen wie Privatbanken. Schon diese Entwicklung führt dazu, dass die Sparkassen effizientere Strukturen als bisher aufbauen müssen. Hinzu kommt ein erheblicher Kostendruck durch die teure, aber notwendige Anschaffung und Pflege der EDV. Deshalb wird es bei den Sparkassen vor Ort weitere Fusionen geben. Nicht alle Filialen werden aufrechterhalten werden können und auch bei den Kreissparkassen wird es zu weiteren Fusionen kommen.