Es ist nicht so, wie Kollege Schlie sagt, dass man daran den Erfolg der Kommission misst. Die Härtefallkommission kann sich nämlich nur in den gegebenen Möglichkeiten bewegen, die es heute gibt. Ihre Funktion ist ausschließlich beratend und sie bietet den Antragstellern keinen Rechtsbehelf. Sie kann aber trotzdem helfen.
Diese Überlegungen führen uns deshalb auf die Landtagsdebatte des vorigen Monats zu Sicherheit, Integration und Zuwanderung zurück. Schon damals sagten wir, wir brauchen so schnell wie möglich ein Zuwanderungsgesetz und in diesem sollte unbedingt eine Härtefallregelung enthalten sein. Gestern wurde nun klar, dass es zu einem Kompromiss gekommen ist. Wir wissen noch nicht genau, wie dieser Kompromiss aussieht, wir haben nur ein paar Kennziffern erhalten. Leider scheint es in diesem neuen Gesetz zunächst wieder nur darum zu gehen, dass doch ein Generalverdacht gegen Zuwanderer erhoben wird. Die mögliche Einrichtung der Warndatei, wenn keine auf europäischer Ebene kommt, und die Regelanfrage lassen dies erneut vermuten.
Positiv ist aber - es hat auch positive Seiten -, dass die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund voraussichtlich mit aufgenommen wird.
Wir müssen jetzt aber - ich kann mich da den Worten des Kollegen Behm nur anschließen - abwarten, wie das Gesetz hinterher tatsächlich aussieht. Das dauert sicherlich noch. Wir freuen uns aber auch, wenn in diesem Gesetzentwurf eine Härtefallklausel vorhanden sein wird. Trotzdem wünschen wir uns eigentlich ein Zuwanderungsgesetz und kein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes und damit auch am Ende des heutigen Tagungsabschnittes angelangt.
Ich unterbreche die Tagung. Wir setzen sie morgen früh um 10 Uhr mit der Beratung des Themas „Bahnreform“ fort. Ich bedanke mich und wünsche allen einen schönen Abend.