Lieber Herr Arp, Sie sollten sich einmal über die Entwicklung der IB informieren. Dann würden Sie darüber nicht so reden, wie Sie das hier getan haben.
Ich glaube, Sie ärgern sich darüber, dass sich die IB, die Sie am Anfang heftig bekämpft haben, als eine Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Das ist so - glaube ich - der Hintergrund.
Ich glaube, wir werden in der Lage sein zu erreichen, dass der Lotteriebetrieb künftig noch effizienter wahrgenommen werden kann.
Der Verkauf von Lotto ist - wie die Umstrukturierung der Landesbank - ein weiterer Teil der Umstrukturierung des Landesvermögens. Wir haben aus der am Anfang beschriebenen Not eine Tugend gemacht. Die Beteiligungen werden dadurch Stück für Stück besser aufgestellt, wodurch die aktuellen Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können.
Nun zum FDP-Antrag! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes. Ein guter Landesrechnungshof ist der beste Verbündete des Finanzministers. Insofern begrüße ich es, wenn der Landesrechnungshof sich mit diesen Themen beschäftigt. Das darf allerdings - wie Sie es offenkundig planen - nicht dazu führen, dass Sie uns beim Haushalt in Schwierigkeiten bringen wollen, indem Sie etwas so lange verzögern, dass es nicht mehr beschlossen werden kann, und uns nachher vorhalten, wir würden uns nicht an die Dinge halten.
Insofern kann ich nur sagen: Das werden wir nicht hinnehmen. Es muss vielmehr eine zügige Abwicklung erfolgen.
Herr Garg, ich habe gemerkt, dass Sie gelernt haben. Sie haben jetzt nicht mehr den Begriff „verramschen“ verwendet, sondern Sie sprechen nun von „verscherbeln“, weil Sie wissen, dass Ramsch das Spiel ist, bei dem man keine Stiche macht. Darin kennen Sie sich aus.
Es geht gar nicht darum, dass wir irgendwas zu verstecken hätten, lieber Herr Arp. Sie fragten, wie meine Erwartungen an die Opposition seien. Ich muss Ihnen sagen, sie sind sehr niedrig. Ich kann nicht enttäuscht werden, was die Erwartungen an die Opposition angeht. Wir haben gar keinen Grund, irgendwas zu verstecken. Warum sollte ich vor Ihnen irgendwas verstecken müssen? Argumentativ nehme ich es mit Ihnen allemal auf. Insofern lassen Sie uns über das Thema in den Ausschussberatungen so diskutieren, wie wir das bisher auch immer getan haben. Ich bin überzeugt, dass wir dann am Ende für den Haushalt das Notwendige tun. Wir werden die fachlichen Fragen wie immer in aller Offenheit und Transparenz, wie Sie das von mir kennen, erörtern.
- Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden es bei diesem Finanzminister Ihnen gegenüber ganz gewiss nicht erleben, dass er sich versteckt. Wir tragen das direkt miteinander aus. Die Mehrheit dieses Hauses - da bin ich ganz sicher - wird Vernünftiges beschließen.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wiegard das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, was Sie eben angesichts des Vorganges, der hier insbesondere auch von Ihrer eigenen Regierungsfraktion vorgetragen wurde, noch meinten anmerken zu müssen, hat mich nun doch auf die Palme gebracht. Sie sprachen davon, dass Sie es so wie immer machen wollten. Das hat mich bewogen, hier noch einmal nach vorn zu gehen. Es darf nämlich auf keinen Fall sein, dass Sie es so wie immer machen.
Hier immer etwas in kleinen Stücken statt in einem großen Paket vorzulegen, ist die eigentliche Unverschämtheit. Das ist es auch, was bei dem einen und dem anderen die Vermutung aufkommen lässt, dass doch nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Was wollen Sie mit diesem kleinen Papier? - Das ist übrigens kein Gesetzentwurf, Frau Kollegin Heinold, der in bestimmten Lesungsabfolgen zu beraten wäre. Es handelt sich vielmehr um einen ganz normalen
Sachantrag. Sie wollen die Zustimmung des Landtages dazu, ohne Kenntnis der Grundlagen - jedenfalls ist hier nichts beigefügt worden, um das bewerten zu können - Anteile im Wert von 60 Millionen als Anteile an eine Gesellschaft zu veräußern, die es noch gar nicht gibt, und zwar an die Investitionsbank als hundertprozentigen Gesellschafter einer neuen Gesellschaft, die es auch noch nicht gibt, auf der Grundlage einer Landesverordnung, die wir auch noch nicht kennen, und das alles wiederum auf der Grundlage von Gesetzen, die Sie dem Landtag nach und nach, sozusagen als Stückwerk vorgelegt haben. Es kann Sie doch nicht wundern, dass angesichts dessen bei dem einen oder anderen Fragen wie diese aufkommen: Was ist hier eigentlich los? Was soll hier eigentlich gespielt werden?
Es ist die Vorgehensweise dieser Landesregierung, die bei dieser Frage ein Geschmäckle aufkommen lässt, und zwar unabhängig von dem Sachargument, das wir Ihnen immer vorgehalten haben, nämlich dass Sie Vermögensgegenstände des Landes veräußern, um damit Ihren defizitären Haushalt auszugleichen, nicht aber, um neues Vermögen zu schaffen und zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, das ist der Hintergrund. Andere kritische Anmerkungen haben wir hierzu nicht gemacht. Sie haben in den Ausschussberatungen zu belegen und nachzuweisen, dass all dies auf der Grundlage eines vernünftigen und in sich stimmigen Konzepts geschieht. Wir erkennen hier hingegen eine dilettantische und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise.
Es ist sowohl Ausschussüberweisung als auch Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse zunächst über den weiter gehenden Antrag auf Ausschussüberweisung entscheiden. Wer dafür ist, die Anträge dem Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist damit mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP so beschlossen.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe dienen der Umsetzung zweier Staatsverträge im Bereich des Lotteriewesens und der Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für die Veranstaltung der von NordwestLotto für das Land durchgeführten staatlichen Lotterien und Sportwetten. Damit werden die bisherigen Rechtsgrundlagen, nämlich die Lotterieverordnung von 1937 und das Sportwettengesetz von 1948, durch ein neues, aufeinander abgestimmtes gesetzliches Regelungssystem ersetzt.
Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland war die jüngere Rechtsprechung zur Zulassung privater Lotterien und die daraus abgeleitete Notwendigkeit, die bisher sehr unterschiedlichen landesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Bereich des Glücksspiels zu vereinheitlichen. Der Staatsvertrag gewährleistet den ordnungsrechtlichen Vorrang der in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Veranstaltung privater Lotterien durch gemeinnützige Veranstalter.
Im Entwurf des Zustimmungsgesetzes wird von der Ausnahmemöglichkeit für so genannte kleine Lotterien Gebrauch gemacht, um deren Veranstaltung auch
weiterhin entsprechend der bisherigen Genehmigungspraxis zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu ermöglichen.
Der Lotterie-Staatsvertrag enthält in § 5 den Auftrag an die Länder, auf gesetzlicher Grundlage entweder selbst oder in öffentlicher Trägerschaft ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, um das natürliche Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken und ein Ausweichen auf unerlaubte Glücksspiele zu verhindern. Den Vorgaben trägt der Gesetzentwurf über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten Rechnung.
Zudem wird durch das Gesetz der beabsichtigte Verkauf des NordwestLottos an die Investitionsbank ermöglicht, über den Sie gerade diskutiert haben. Der Entwurf sieht vor, dass die künftige Betreibergesellschaft für die bisher vom Land selbst veranstalteten Lotterien und Sportwetten Konzessionen erhält und den erwirtschafteten Überschuss durch Konzessionsabgaben an das Land abführt. Zu dem geplanten Verkauf ist dem Landtag eine gesonderte Vorlage zugeleitet worden.
Im Gesetz sind für bestimmte gemeinnützige Förderzwecke wie Sport, Verbraucherinsolvenzberatung, Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und Stiftung Naturschutz feste Anteile an dem Aufkommen aus den Konzessionsabgaben vorgesehen. Durch die auf Dauer angelegte gesetzliche Regelung haben die Empfänger den Vorteil der Planungssicherheit. Für die Sportförderung soll im Hinblick auf die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die auch in Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung zum Ausdruck kommt, ein Mindestbetrag garantiert werden.
Der zweite mit einem Zustimmungsgesetzentwurf vorgelegte Staatsvertrag zielt auf eine länderübergreifende Regionalisierung der Einnahmen der Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, die über gewerbliche Spielvermittler erlangt werden. Die aus den vermittelten Spielverträgen erzielten Lotterieerträge kommen derzeit nur dem Land zugute, in dem der gewerbliche Spielvermittler die Spieleinsätze tätigt, nicht aber den Ländern, in denen die Spielteilnehmerinnen und -teilnehmer ihren Wohnsitz haben. Die Auswirkungen stehen im Widerspruch zu dem sonst im Lotteriebereich geltenden Regionalitätsprinzip, wonach die Lotto- und Totounternehmen nur in ihrem jeweiligen Landesbereich als Veranstalter von Lotterien und Sportwetten tätig werden können. Es ist daher verständlich, dass die Länder, denen durch die gewerbliche Spielvermittlung Einnahmen verloren gehen, seit Jahren - ich betone: seit Jahren - massiv auf einen Ausgleich drängen. Dem berechtigten An
liegen kann sich Schleswig-Holstein auf Dauer nicht entziehen, wenngleich dadurch im Augenblick Einnahmeverluste hingenommen werden müssen.
Künftig könnte sich der Staatsvertrag jedoch auch zugunsten Schleswig-Holsteins auswirken, wenn beispielsweise gewerbliche Spielvermittler, die gegenwärtig Spieleinsätze beim NordwestLotto tätigen, zu Lottounternehmen anderer Länder wechseln würden. Dabei erinnere ich daran, dass niemand die Firma Fluxcom hindern kann, zu einem anderen Land abzuwandern - so wie bekanntlich die umsatzstarke Firma Faber von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen gewechselt ist.