Wir müssen immer erst am Ende sozusagen unsere parlamentarische Zustimmung geben. Wir sollten darauf achten - wir wollen das ja mit einem Parlamentsinformationsgesetz auch tun -, dass künftig eine möglichst frühzeitige parlamentarische Einbindung gewährleistet wird.
Wenn wir letztlich entscheiden sollen, müssen wir schon von Beginn an auch im Verhandlungsstadium über Staatsverträge einbezogen werden.
Ich bitte um Überweisung aller drei Gesetzentwürfe federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und beschränkt zur Mitberatung an den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Puls, erstens möchte ich wissen, was eine beschränkte Beratung im Finanzausschuss ist. Das habe ich nicht ganz verstanden. Zum Zweiten habe ich immer gedacht, wir seien frei gewählte Abgeordnete. Wir sind mitnichten gezwungen, hier etwas zu beschließen, wenn wir der Auffassung sind, wir müssen es nicht beschließen. Wir können es beschließen - wir sind frei, es zu beschließen -, aber wir müssen es nicht beschließen. Sie müssen das auch nicht, wenn Sie anderer Auffassung sind.
Zum Dritten habe ich mich drei Minuten lang gefragt: Wann kommt er denn nun endlich zu den Staatsverträgen? Das ist ja das eigentliche Thema, um das es heute geht. Ich will natürlich auch allen danken, die zuhören und irgendwie beteiligt sind. Aber vor allem will ich auf die Staatsverträge und den Gesetzentwurf zu sprechen kommen.
Mit dem ersten Staatsvertrag sollen öffentliche deutsche Lotterien vor privatem Wettbewerb geschützt werden. So lese ich ihn jedenfalls. Mit dem zweiten Staatsvertrag zur Regionalisierung grenzüberschreitend erzielter Lottoumsätze soll ein neuer Finanzausgleich begründet werden und mit dem Landeslottogesetz soll die Rechtsgrundlage für den Verkauf von
NordwestLotto an die Investitionsbank gelegt werden. Beschlösse der Landtag alle drei Entwürfe einfach so, wie sie jetzt vorliegen, dann hätten wir zumindest die große Befürchtung, dass das nicht unbedingt zum Nutzen des Landes ist, sondern dass dem Land möglicherweise damit ein Schaden entsteht.
Mit dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen werden zumindest zehn Jahre lang alle Möglichkeiten verbaut, das deutsche Lotteriewesen dem internationalen Wettbewerb anzupassen. Ich empfehle Ihnen einfach einmal, sich in Ländern wie den Niederlanden, Spanien oder Italien anzusehen, wie das Lotteriewesen heute länderübergreifend organisiert wird, was dort tatsächlich im Moment in der Europäischen Union passiert.
Mit dem Staatsvertrag zur Regionalisierung könnten dem Land pro Jahr Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe entgehen. Würde NordwestLotto an die Investitionsbank verkauft - das haben wir vorhin ausreichend besprochen -, dann käme es zu einer Art Immobiliendeal für Dienstleistungen. Sehr geehrter Herr Minister Buß, damit dies auch alles etwas bringt, wird wahrscheinlich Ihr Kollege Finanzminister Dr. Stegner den ganzen Deal auch noch in Norderfriedrichskoog durchziehen, um Steuern zu sparen. Am Ende, so befürchten wir, könnte es sein, dass es dem Land wie bei dem Deal mit der Provinzial, der Landesbank und der LEG geht: Nichts erreicht, aber jede Menge dazubezahlt.
Zum Staatsvertrag Lotteriewesen! Aus Abschnitt C der Vorbemerkungen, Alternativen, lässt sich schließen, warum dieser Staatsvertrag sinnvoll sein soll. Ohne ihn würde das geltende Lotterierecht die Menschen ordnungsrechtlich immer weniger einschränken. Aller Orten wird gefordert, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Bürokratie abzubauen, damit Menschen und Unternehmen freier werden, um für mehr Wachstum und Arbeitsplätze sorgen zu können. Nur bei Lotto offensichtlich nicht; denn Glücksspiel wird im deutschen Recht als prinzipiell schädlich angesehen und Lotto soll das staatlich geduldete Ventil sein, mit dem der natürliche Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt wird. Außerdem soll niemand mit Glücksspiel viel Geld verdienen können, außer selbstverständlich der Staat selbst. Deshalb soll nun die gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels so erheblich eingeschränkt werden, dass wir uns fragen, ob das Grundrecht der Berufsfreiheit bereits unzulässig eingeschränkt wird. Dieser Staatsvertrag soll von allen Ländern bis spätestens 30. Juni 2004 ratifiziert werden; sonst verfiele er.
Zum Staatsvertrag Regionalisierung: Hiermit soll der Länder-Lotto-Finanzausgleich eingeführt werden, um
die Wirkungen des Internets aufzuheben. Im Internet kann jeder Deutsche Lotto spielen, und zwar egal, wo er oder sie gerade ist. Das Online-Lotto ist die Domäne der gewerblichen Vermittler. Auf die von ihnen erzielten Lottoumsätze erheben die Länder Abgaben, mit denen gemeinnützige Zwecke finanziert werden; über die ist hier ja hinreichend informiert worden. Die Einnahmen fließen an das Land, in dem der gewerbliche Vermittler arbeitet, zum Beispiel an SchleswigHolstein. Nicht weit von diesem Plenarsaal entfernt, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat nämlich einer der erfolgreichsten deutschen gewerblichen Vermittler seinen Sitz und bringt dem Land jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge in die Kasse. Das finden andere Länder ungerecht. Spielt zum Beispiel ein Bayer zu Hause Online-Lotto, nimmt Bayern vielleicht keine Steuern ein, sondern Schleswig-Holstein. Ich finde das übrigens gut so. Um dies zu verhindern, sollen die Einnahmen zukünftig nach Umsatzanteilen an die Bundesländer verteilt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegt genau das Problem. Das könnte unserem Land jährlich zweistellige Millionenbeträge kosten. Der Finanzminister spricht von nur 6 Millionen € und meint, hierzu gäbe es keine Alternativen. Ich bin der Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt hierzu eine ganze Menge Alternativen. Wir sollten uns in der Tat sehr genau gerade vom Finanzminister im Finanzausschuss vorrechnen lassen, wie er zu den 6 Millionen € kommt. Uns - ich glaube, auch der Union - liegen jedenfalls ganz andere Berechnungen vor. Ich möchte, diesmal ohne das übliche „Ich-weiß-alles-besser“ à la Stegner, vorgeführt bekommen - -
- Liebe Kolleginnen und Kollegen von dieser Seite - wenn Sie mir den Satz noch gestatten, Frau Präsidentin -, es entgehen uns möglicherweise Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe.
Da möchte ich schon wissen, wie der Finanzminister zu den Zahlen kommt. Deswegen schließe ich mich der Forderung der Union an, diesen Gesetzentwurf nicht nur im Innen- und Rechtsausschuss federfüh
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Erstes auf den Regionalisierungsstaatsvertrag eingehen. Als Finanzpolitikerin fällt es mir schwer, einem Staatsvertrag zuzustimmen, durch den das Land jährlich mehrere Millionen Euro verliert. Natürlich müssen wir das im Finanzausschuss beraten. Natürlich müssen wir uns darüber unterhalten, ob die 6 Millionen stimmen oder ob es mehr sind.
Auch in meiner Fraktion war die erste Reaktion: Warum sollen wir zustimmen, dass das arme kleine Schleswig-Holstein zukünftig Teile seiner Lottoeinnahmen freiwillig abgibt? Aber, meine Damen und Herren vor allem von der Opposition, mit einem einfachen Nein zu diesem Staatsvertrag würden wir es uns zu einfach machen. Wir würden dann schlicht ignorieren, dass sich die Lottolandschaft verändert hin zur Internetlotterie, weshalb wir neue Regularien brauchen. Ohne einen Regionalisierungsstaatsvertrag wird sich die Situation zuspitzen, dass dasjenige Bundesland, in dem eine Internetlotterie eher zufällig ihren Standort hat, die kompletten Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern aller spielenden Bundesbürger einnimmt; denn immer mehr Bürger wechseln weg von ihrem kleinen Laden um die Ecke hin zur Internetlotterie.
Wenn nur noch der Standort von Internetlotterien darüber entscheidet, in welches Bundesland immer mehr Einnahmen aus dem Lottospiel fließen, werden die einzelnen Bundesländer außerdem erpressbar, da die Versuchung groß ist, sich mit für die gewerblichen Spielevermittler optimalen Verträge gegenseitig zu unterbieten. Deshalb wäre es unredlich, der Landesregierung vorzuwerfen, dass wir einen Staatsvertrag zulasten des Landes machen. Im Gegenteil! Ohne den neuen Staatsvertrag sind wir nicht auf der sicheren Seite. Das wissen wir alle. Ich freue mich, dass Ihre Reden heute sehr gut, moderat und sachlich waren. Wir sind ohne diesen Staatsvertrag nicht auf der sicheren Seite. Statt kalkulierbarer Mindereinnahmen in Millionenhöhe haben wir das Risiko noch höherer, unkalkulierbarer Mindereinnahmen.
Deshalb ist es richtig, dass sich alle Ministerpräsidenten unabhängig von der jeweiligen Situation in ihrem Land auf einen neuen Staatsvertrag verständigt haben.
Auch der zweite Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen findet die Unterstützung meiner Fraktion. Wir begrüßen eine bundeseinheitliche Regelung zugunsten der Lotteriehoheit der Länder. Auch dies ist keine parteipolitische Debatte. Auch hier haben die CDU-Ministerpräsidenten zugestimmt.
Der dritte Gesetzentwurf entspricht den Erfordernissen des oben erwähnten Staatsvertrages zur Vereinheitlichung des Lotteriewesens in Deutschland und regelt die Verteilung der Zweckerträge neu. Wir begrüßen, dass durch Festbeträge das bisherige verwaltungsaufwendige Verfahren zur Verteilung der Zweckerträge deutlich vereinfacht wird. Allerdings haben wir uns bisher noch nicht mit dem Gedanken angefreundet - das wurde auch von der CDU gesagt -, dass zukünftig, abgesehen von den Einnahmen aus Bingo und der Glücksspirale, nur noch 17 % für gemeinnützige Zwecke festgeschrieben werden sollen.
Wir müssen im Ausschuss die Frage klären, wie viel Geld das Land in den letzten Jahren insgesamt für gemeinnützige Zwecke ausgegeben hat. Auf der Grundlage dieser Zahlen können wir dann diskutieren, ob es sinnvoll wäre festzuschreiben, dass das Land auch zukünftig mindestens in der Höhe der eingenommenen Konzessionsabgabe gemeinnützige Aufgaben fördert, allerdings - das will ich deutlich sagen - ohne das bisherige aufwendige Verfahren.
Außerdem diskutiert meine Fraktion die Frage, ob wir eventuell eine weitere Zweckbindung wollen. Wir denken hier an die Migration aufgrund des Zuwanderungsgesetzes, wo es jetzt glücklicherweise eine Einigung gibt und wo wir verpflichtend Sprach- und Integrationsangebote finanzieren müssen.
Was wir leider nicht machen können, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist, heute allen - wie Sie es gemacht haben - kulturellen und sozialen Einrichtungen mehr Investitionen zu versprechen, dass wir alle uns hinter die Forderungen stellen, die auch uns in Briefen erreichen. Nein, das können wir nicht. Aber an der einen oder anderen Stelle werden wir Vorschläge zur Nachbesserung machen.
Wir freuen uns, dass Teile der Abgabe zukünftig auch für Verbraucherinsolvenzberatung und die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs festgeschrieben werden. Besonders hervorzuheben ist der Sport mit
seiner Ehrenamtlichkeit. Ich schließe mich allem, was Herr Puls gesagt hat, an. Für die grüne Fraktion möchte ich sagen, dass wir die Schwerpunktsetzung Umwelt mit den Mitteln für die Stiftung Naturschutz begrüßen, aber auch mit der deutlichen Zusage und Aussage, dass die Einnahmen aus der Bingo-Lotterie weiterhin für die Aufgaben der Agenda 21 zur Verfügung stehen. Die Bingo-Lotterie mit ihrer Förderung ist ein Erfolgsmodell. Wir freuen uns, dass das so bleibt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein gibt es bis jetzt, genau wie in vielen anderen Bundesländern, keine eigentliche gesetzliche Grundlage für die Veranstaltung staatlicher Lotterien und Sportwetten. Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung des Glücksspielangebots haben sich die Länder dazu entschlossen, durch den uns nun vorliegenden Staatsvertrag eine Neuordnung der landesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Veranstaltung von Glücksspielen zu beschließen. Insbesondere geht es dabei um die gleichartigen Kriterien für die Zulassung und die Durchführung von Lotterien.
Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland ermöglicht auch, dass die Länder durch eine Öffnungsklausel auf gesetzlicher Grundlage selbst oder in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherstellen können. Deshalb liegt uns heute ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung vor, das die Bedingungen des geplanten Verkaufs von NordwestLotto an die IBank im Einzelnen regelt. Insbesondere geht es dabei um die Ausgestaltung der Konzessionsbedingungen und - aus Sicht des SSW noch wichtiger - um die Verwendung der Konzessionseinnahmen.
Bisher wurden durch die Zweckerträge des NordwestLottos jedes Jahr mehrere Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2004 sind hierfür noch 4 Millionen € vorgesehen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem weiterhin Rechnung, zum Beispiel indem für einige Bereiche gezielte Einnahmen zur Verfügung gestellt werden. So bekommt die Sportförderung des Landes 8 % der Konzessionseinnahmen und durch die Mindesteinnahme von 6,3 Millionen € die lange gewünschte Planungssicherheit, die durch den schwer