Protokoll der Sitzung vom 25.08.2004

Wenn wir das Projekt Weltkulturerbe Danewerk - darauf sollte ich mich jetzt beschränken - trotzdem weiter verfolgen wollen, dann heißt das, dass wir einen langen Atem brauchen, weil ein Vollzug frühestens erst im Jahr 2016 möglich wäre. Wir können auch heute noch nicht wissen, welchen Konkurrenzvorschlägen aus anderen Ländern wir uns dann gegenübersehen werden. Den sehr hohen Anforderungen der UNESCO an Pflege und Erhalt des Weltkulturerbes müssen wir ebenfalls gerecht werden und uns

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst

auch finanziell entsprechend engagieren. Dies gilt übrigens schon für die Präsentation. Nicht nur für den Erhalt, sondern auch schon für die Präsentation besteht ein sehr hoher kostenaufwendiger Anspruch.

Weil es sich um eine 30 Kilometer lange Anlage handelt, die sich über unterschiedliche Kommunen erstreckt, haben wir nicht nur die archäologischen und kunsthistorischen Gegebenheiten zu beachten, sondern auch kommunale Interessen zu berücksichtigen. Das könnte meiner Einschätzung nach am besten aus der Mitte des Parlaments, fraktionsübergreifend und insbesondere mit Zustimmung der beteiligten Kommunen erfolgen. Denn nur so kann man auch die identitätsstiftende Kraft von Kultur und Kunst überhaupt bewahren.

Deswegen ist es gut, wenn wir im Bildungsausschuss weiter darüber diskutieren. Nach einer engen Abstimmung mit den beteiligten Kommunen könnte dann eine Art Vorratsbeschluss durch den Landtag gefasst werden und wir könnten uns auf den Danewerk als vorrangiges schleswig-holsteinisches Projekt zur Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste verständigen. In diesem Sinne sollten wir weiter beraten.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, beide Anträge an den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich möchte auf eines hinweisen: Der Antrag des SSW, Drucksache 15/3599, enthält in Ziffer 2 einen Berichtsantrag für die 49. Tagung über den Stand des Verfahrens. Die 49. Tagung ist die letzte Tagung dieser Legisla

turperiode im Januar. - Wie soll verfahren werden? - Frau Abgeordnete Spoorendonk!

Frau Präsidentin! Ich bitte um Ausschussüberweisung und weitere Beratung im Ausschuss. Auch über diesen Punkt werden wir im Ausschuss beraten.

Das habe ich auch so verstanden. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Sache zügig beraten werden muss, um den Vorlauf zu gewährleisten.

Wer zustimmt, dass beide Anträge an den Bildungsausschuss überwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Als letzten Tagesordnungspunkt rufe ich Punkt 4 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl zu den Präsidien der Gerichte (Gerichtsprä- sidiumswahlgesetz - GerPräsWG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3578

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:13 Uhr