Zuerst zur Wirtschaftlichkeit: Ich war im Finanzausschuss nicht da, ich habe mir aber berichten lassen und ich habe auch nachgelesen, was heute vom Finanzminister gekommen ist. Im Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass Rechnungshof und Finanzministerium in ihren Berechnungen von grundsätzlich unterschiedlichen Annahmen ausgegangen sind. Das ist gerade im Zinsbereich, der für die Zukunft schwer vorhersehbar ist, nachvollziehbar, zumal prognostizierte Zinsschätzungen teilweise schon Glaubensfra
gen sind. Auch ist verständlich, dass die Folgen der Regionalisierung der Lottoeinnahmen schwer kalkulierbar sind und dass die Landesregierung die Überschüsse deshalb vorsichtig prognostiziert hat.
Ich gehe davon aus, dass die Zahlen und Annahmen der Regierung genauso belastbar sind wie die des Rechnungshofs und dass wir beide Berechnungen gleichberechtigt nebeneinander stehen lassen können.
Nun zur Frage, ob es gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt, wenn die Investitionsbank ihre günstigen Konditionen am Kreditmarkt nutzt, um Anteile an der neuen GmbH zu kaufen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die EU-Kommission das Wettbewerbsrecht päpstlicher als der Papst auslegt. Deshalb ist es gut, dass sich der Finanzminister mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung gesetzt und von dort die Aussage mitgebracht hat, dass das von der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren EU-konform ist. Die Begründung leuchtet ein: Nur die Landesaufgabe wird auf die Investitionsbank übertragen, was im Sinne von Ausgliederungen zur Steigerung der Effizienz grundsätzlich richtig ist. NordwestLotto selbst geht in eine privatrechtliche Gesellschaft über.
Auch bei der dritten Frage, ob die Einnahmen aus der Veräußerung von Lotto haushaltsrechtlich wie ein Kredit des Landes behandelt werden müssen, gibt es eine grundsätzlich unterschiedliche Auffassung zwischen Regierung und Rechnungshof.
Frau Böhrk, ich höre Sie besser als mich selbst. - Das hört sie nicht einmal! Frau Böhrk, ich höre Ihre Stimme deutlicher als meine. Das macht mir die Sache etwas schwer! - Danke!
Die Argumentation der Landesregierung ist für meine Fraktion nachvollziehbar: Anders als beim Verkauf der Immobilien refinanziert das Land den aufgenommenen Kredit der Investitionsbank nicht durch anschließende laufende Zahlungen. Vielmehr finanziert die Investitionsbank ihre Belastung aus dem Kauf der Gesellschaftsanteile durch die Einnahmen aus dem Glücksspiel. In der weiteren parlamentarischen Beratung müssen und können wir nun beide Argumentationen abwägen.
Herr Garg, ich wundere mich darüber, dass Sie sich schon entschieden haben. Wir hätten dann auch heute abstimmen können. Herr Arp, es gehört auch zum Abwägen von Argumentationen, dass wir es im Finanzausschuss ertragen, dass der Finanzminister ein Viertelstündchen vorträgt. Es wundert mich ein bisschen, dass Sie damit Probleme haben. Im Märchen fallen Sterntaler vom Himmel. Im wirklichen Leben ist auch der Verkauf von Tafelsilber ein kompliziertes
Ich will eine geschäftsleitende Bemerkung machen. Aufgrund eines Zwischenrufs des Kollegen Wiegard, wie mit den Papieren des Finanzministers zu verfahren ist, wollte der Finanzminister - wenn gewünscht - eine kurze Erklärung abgeben. Herr Dr. Stegner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen im Finanzausschuss sowie die anschließende Debatte konnten unbesorgt in öffentlicher Sitzung erfolgen. Da gab es nichts Geheimes.
Allerdings verlangt der Respekt vor dem Landesrechnungshofs folgende Vorgehensweise: Wenn unser Haus dem Ausschuss Unterlagen, die Antworten auf eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs, die seinerseits dem Ausschuss vertraulich übermittelt worden sind, darstellen, übersendet, dann gehe ich nicht anders vor. Das gehört sich eigentlich so.
Ferner gehört es sich, dass man sich mit Stellungnahmen des Landesrechnungshofs sachlich und ausführlich auseinander setzt. Das soll heißen: Wenn man aus solchen Unterlagen zitieren wollte, müsste man sich mit dem Landesrechnungshof darauf verständigen, dass mit beiden Unterlagen gleich umgegangen wird; dagegen habe ich nichts.
Im Übrigen gilt, was der Herr Präsident zu Beginn sagte: Das, was ich hier im Plenum vorgetragen habe, entspricht sinngemäß - nicht wörtlich, aber sinngemäß - dem, was ich im Ausschuss vorgetragen habe.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW steht grundsätzlich zu der gefundenen Konstruktion bei der Veräußerung des NordwestLotto.
Durch die von der I-Bank neu zu gründende Gesellschaft, die eine Konzession für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten erhält, sollen in Zukunft Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land
abgeführt werden. Dadurch soll die Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit - zum Beispiel bei der Sportförderung - weiterhin gesichert werden, ohne dass der Landeshaushalt damit belastet wird; das ist ja die Konstruktion.
Natürlich sollte bei endgültiger Festsetzung der Konzessionsabgaben darauf geachtet werden, dass die IBank den Kaufpreis, der an das Land zu entrichten ist, auch zu vernünftigen Bedingungen refinanzieren kann. Der Veräußerungspreis war auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens auf 60 Millionen € festgesetzt worden.
Da die I-Bank im Besitz Schleswig-Holsteins ist, würde das Land bei der vorgeschlagenen Lösung durch die Vertretung der Landesressorts in den Gremien der I-Bank weiterhin einen bestimmenden Einfluss behalten. Deshalb war der SSW unmittelbar bereit, dem Antrag der Landesregierung zur Veräußerung der Kommanditanteile des NordwestLotto Schleswig-Holstein zuzustimmen.
Seit der ersten Beratung dieses Antrages im Landtag Ende Mai ist uns nun eine sehr kritische Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu der Veräußerung der Kommanditanteile zugeleitet worden. Wir haben diese Stellungnahme ausführlich im Finanzausschuss diskutiert und uns darauf verständigt, den endgültigen Beschluss zur Veräußerung noch etwas zu vertagen. Das war aus unserer Sicht eine sehr vernünftige Entscheidung, obwohl das Finanzministerium bereits inhaltlich auf die Kritik des Landesrechnungshofs reagiert hat.
Im Kern hat der Landesrechnungshof zwei entscheidende Kritikpunkte an der geplanten Konstruktion. Der erste Kritikpunkt besteht darin, dass aus Sicht des Landesrechnungshofs die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Denn laut Landesrechnungshof muss die Übertragung des Spielbetriebes auf die I-Bank wirtschaftlicher sein als die bisherige Erledigung dieser Aufgabe durch einen Landesbetrieb.
Der Landesrechnungshof kritisiert dazu, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Landesregierung fehlerhaft ist. Im Prinzip geht es darum, ob der von der I-Bank gebotene Kaufpreis von 60 Millionen € mit entsprechender Zinsbelastung des Landehaushaltes und mit Verzicht auf die Überschüsse des Lotteriebetriebs in Höhe von jährlich circa 4 Millionen € für das Land vorteilhaft ist. Das Finanzministerium ist natürlich dieser Meinung und geht in seiner Widerrede ausführlich auf die Argumente des Landesrechnungshofs ein; das haben wir heute auch gehört.
Vorwurf der verdeckten Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof sagt, dass es sich um eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes handle, weil die I-Bank den Kaufpreis für die Lottogesellschaft durch Kredite finanziere und das Land eben Eigentümer der I-Bank sei. Aber man muss natürlich bedenken, dass die IBank jährlich mit Krediten in Milliardenhöhe hantiert. Sollen dann alle Kredite der I-Bank als Kreditaufnahme des Landes gelten?
Es handelt sich um eine sehr schwierige Beurteilung und wir müssen im Finanzausschuss noch das eine oder andere Detail vertiefen. Sollten allerdings nicht noch gravierende Argumente dazukommen, ist es aus meiner Sicht am Ende eine politische Bewertung, ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist oder ob es sich um eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes handelt.
Wer immer meint, es gebe hier 100-prozentig objektive Bewertungsmaßstäbe, der irrt. Denn wie kann es sonst angehen, dass uns zwei verschiedene und gut ausgearbeitete Stellungnahmen und Berechnungen vorliegen, die genau das Gegenteil aussagen? - Also, wir kommen nicht drum herum, uns dieser politischen Bewertung zu stellen.
Nach dem Bericht der Vorsitzenden des Finanzausschusses kann ich davon ausgehen, dass über die Anträge in der heutigen Sitzung nicht abschließend abgestimmt werden soll. Ich höre keinen Widerspruch.
Dann schließe ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und darf mir den Hinweis erlauben, dass diese Beratung ohne Beschluss beendet werden konnte. Eine Rücküberweisung ist nach der Geschäftsordnung nicht erforderlich, da der Ausschuss seine Beratung fortsetzen und eine Beschlussempfehlung für die September-Tagung vorlegen wird. Insofern ist dieser Tagesordnungspunkt zunächst beendet.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Tagesordnungspunkt 3 nach der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 22 aufgerufen wird und dass in der heutigen Beratung die Tagesordnungspunkte 3 und 4 getauscht werden.
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich hoffe, Sie hatten eine gute Mittagspause.
Ich gebe bekannt, dass sich die Fraktionen dahin geeinigt haben, dass sich die Tagesordnung für die kommenden Beratungstage - Donnerstag und Freitag - wie folgt ändert: Es ist vorgesehen, Tagesordnungspunkt 17 ohne Aussprache abzuwickeln. Es soll Antragsüberweisung erfolgen.
Tagesordnungspunkt 26 soll ebenfalls ohne Aussprache behandelt werden. Tagesordnungspunkt 3 wird nach Tagesordnungspunkt 7 in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 22 diskutiert. Die Tagesordnungspunkte 4 und 13 werden gegeneinander getauscht. Auch Tagesordnungspunkt 11 findet ohne Aussprache statt. Der Antrag soll überwiesen werden.
Wenn ich sagte, dass Punkt 3 nach den Tagesordnungspunkten 7 und 22 behandelt wird, dann betrifft das den heutigen Nachmittag. Auch der Tausch der Tagesordnungspunkte 4 und 13 findet heute statt. Ebenfalls wird Tagesordnungspunkt 11 heute behandelt.
Ich weise darauf hin, dass zu Tagesordnungspunkt 22 ein schriftlicher Bericht in dieser Tagung erbeten wird. Ich frage, ob wir darüber abstimmen wollen oder ob sich die Fraktion gegebenenfalls auch über einen mündlichen Bericht freuen würde. - Herr Kollege Schlie!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Tatsache, dass jetzt der Gesetzentwurf durch die Regierungsfraktionen eingebracht worden ist, denken wir, dass sich die Vorlage eines schriftlichen Berichts erübrigt. Im Zuge der Aussprache über den Gesetz