Protocol of the Session on August 25, 2004

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Herr Maurus, was Sie vorgetragen haben - entschuldigen Sie bitte -, ist verfassungsrechtlicher Unsinn.

Kommen Sie zum Schluss!

Was die demokratische Legitimation angeht - ich komme zum Schluss -, so teilen auch wir nicht die Auffassung des Herrn Schliesky von der Universität:

Ämter sind keine Gebietskörperschaften. Deswegen ist die höchste Stufe der demokratischen Legitimation die jetzt von uns vorgeschlagene Amtsversammlung. Alle gewählten Gemeindevertreter, alle amtsangehörigen Gemeinden wählen den Amtsbürgermeister, der dann die verwaltungsleitenden Aufgaben wahrnimmt.

(Glocke der Präsidentin)

Das ist sachgerecht und verfassungsrechtlich in Ordnung.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte Punkt. Liebe Anke Spoorendonk, die Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben auf Ämter beruht auf einer freiwilligen Entscheidung der amtsangehörigen Gemeinden. Es bedarf nicht der Bildung einer Amtsgemeinde, um das zu ermöglichen; insofern ist auch diese Kritik daneben.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Frau Abgeordneten Hinrichsen das Wort erteile, möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen: Es ist etwas misslich, dass wir hier keine Uhr haben. Wenn ich mit der Glocke läute, soll dies keine musikalische Untermalung darstellen, sondern bedeuten, dass die Redezeit zu Ende geht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt gern noch einmal Folgendes sagen: Die - in Anführungszeichen - überall genannte „freiwillige Übertragung“ von Aufgaben an die Ämter gibt es in dem Sinne nicht. Man müsste vielleicht noch einmal in den Bericht des Landesrechnungshofes schauen. Ganz viele Aufgaben sind im Laufe der Zeit durch Usus an die Ämter übertragen worden, ohne dass es förmliche Beschlüsse oder Ähnliches der Gemeinden gibt.

(Beifall beim SSW - Klaus Schlie [CDU]: So ist es!)

Dies geschah, weil in den Gemeinden überhaupt nicht mehr darüber entschieden werden konnte und weil man dazu eindeutig die Verwaltungshilfe brauchte.

Unsere Idee besteht darin, die Kommunen zu stärken und dass die Politiker vor Ort entscheiden können. Wir halten die Ämter deshalb nicht mehr für die Schreibstuben der Gemeinden, sondern für inzwischen selbstständig gewordenen Organe, die durch

(Silke Hinrichsen)

den hier vorliegenden Antrag weiter gestärkt werden sollen.

Warum wir das für nicht richtig halten, will ich Ihnen gern erklären. - Wenn man als Bürger einer amtsangehörigen Gemeinde ein Problem hat, wendet man sich direkt an den Gemeindevertreter oder den Bürgermeister vor Ort, der dann wiederum sagt: Dafür ist das Amt zuständig. - Dann geht man zum Amt und das Amt sagt: Wir haben jetzt einen Amtsbürgermeister. - Dann geht man zum Amtsbürgermeister und der sagt: In Wirklichkeit ist das hier zwar die Verwaltung, aber verantwortlich ist der Gemeindevertreter.

Da fragt man sich: Wo findet der Bürger den Ansprechpartner, den er braucht? - Uns liegt es daran, dass die Verantwortlichkeit wieder dort ankommt, wo sie hingehört. Die Gemeinde soll ihre eigenen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können - und das können sie häufig nicht. Deshalb gibt es die Ämter.

Deshalb wünschen wir die Umwandlung der heute vorhandenen Ämter in Gemeinden, in denen dann wieder für jeden klar ersichtlich ist, wer für was verantwortlich ist. Viele Gemeinden können ihre ursprünglichen Selbstverwaltungsaufgaben, die ihnen auch das Grundgesetz übertragen hat, nicht mehr wahrnehmen.

(Beifall beim SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Astrup.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als jemand, der wie viele andere in diesem Haus jahrelang - mehr als ein Jahrzehnt - einem Amtsausschuss angehört hat und seit über 30 Jahren einer Gemeindevertretung und keiner Ratsversammlung - das sage ich ausdrücklich dazu - angehört - und das gilt für viele hier -, wundere ich mich ein bisschen über Debattenanträge, die schlicht und einfach an der Wirklichkeit vorbei wem auch immer etwas suggerieren wollen, was nicht der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Hinrichsen, alles, was übertragen worden ist - und dies geschah in der Tat sehr unterschiedlich in den 118 Ämtern, die wir haben -, ist übertragen worden, weil die Gemeinden dieses Amtes dies so wollten.

(Lars Harms [SSW]: Weil sie nicht anders konnten!)

- Nicht weil sie nicht anders konnten! - Das ist schlicht Unsinn, Herr Kollege Harms.

Ich wundere mich ferner darüber, dass hier eine Gespensterdebatte herbeiführt wird, in der so getan wird, als würde dieses Modell, das wir jetzt mit der Änderung der Amtsordnung - auf Wunsch von unten wohlgemerkt - ermöglichen wollen nicht funktionieren würde. Dieses Modell gibt es in MecklenburgVorpommern sowie in Brandenburg seit über einem Jahrzehnt und es funktioniert weitestgehend hervorragend; handelnde Personen spielen dabei natürlich auch immer eine Rolle. Dort weiß man sehr genau, wer verwaltet und wer regiert. Die Verwaltung verwaltet nämlich.

Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn wir bei all dem Wortgeklingel, das womöglich andere Gründe als den Entwurf der neuen Amtsordnung hat, wieder zu der Lösung des Problems, das an uns herangetragen worden ist, zurückkehren würden.

Ich habe viel Sympathie, Herr Kollege Schlie, für die Stichworte Experimentierklausel etc.; das finde ich in Ordnung. Ich weise nur darauf hin, dass man eine Experimentierklausel bedauerlicherweise dann nicht machen kann, wenn man vorgeben möchte - und das wollen wir in der Tat -, unter welchen Bedingungen - ein Beispiel - man ein Amt, das größer ist, als es heute der Fall ist, organisieren kann und nach unserer Auffassung auch sollte.

Zum § 15 a! Wer die ersten beiden Sätze einschließlich des nachfolgenden dritten Satzes korrekt liest, wird feststellen: Alles ist möglich, und zwar alles, was die Ehrenamtlichen vor Ort beschließen. Es wird nichts oktroyiert. Es wird auch nichts an der Stelle vorgegeben, an der die Opposition Verdachtsmomente wie „Diktat“ - das habe ich in der Pressemitteilung des Kollegen Kayenburg gelesen - suggeriert.

Wir wollen ein Problem lösen helfen und ich danke ausdrücklich dem Kollegen Hentschel, dass er die Sichtweise des grünen Koalitionspartner dargestellt hat,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen bei der CDU)

was ich für völlig in Ordnung und legitim halte. Wo wären wir denn, wenn wir nicht einmal im Landtag ansprechen könnten, was wir parteipolitisch wollen?

Genauso deutlich sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, die Sie immer lieber lachen statt zuzuhören: Das unterscheidet sich in

(Holger Astrup)

großen Teilen von dem, was der rote Koalitionspartner zum selben Thema sagen wird. Herr Hentschel hat völlig zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass wir nach dem Februar darüber reden müssen, wie es weitergeht.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das müsst ihr nicht!)

Wir vollziehen seit 1947 eine Entwicklung in der Amtsordnung. Als ich dafür noch mitzuständig war, habe ich mich an drei Anpassungen beteiligt; dies gilt für einige Kollegen hier auch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ein böses Wort zum Schluss, in Richtung des Kollegen Schlie gesprochen. Ich ärgere mich ein bisschen über Folgendes. Ich habe ihn beispielsweise bei der Versammlung der Leitenden Verwaltungsbeamten in Sankelmark hinter verschlossener Tür etwas anders gehört habe als jetzt. Möglicherweise hat das etwas damit zu tun, dass ich das Landtagswahlprogramm der CDU an dieser Stelle noch nicht kenne. Der Kollege Schlie hat sich schon gemeldet. Ich wäre dankbar, wenn er - bei aller Kritik an unserem Entwurf - die Möglichkeit ergriffe, zu sagen, was er denn gern will.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Schlie das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Astrup, wir haben nicht hinter verschlossenen Türen geredet. Wir haben die Frage in einer sehr breiten Diskussion miteinander erörtert. Ich kann gern wiederholen, was wir wollen.

Die Zielsetzung ist seit langem gemeinsam definiert. Wir wollen die kommunalen Verwaltungsstrukturen ändern, damit wir Aufgaben in noch größerem Maß als bisher wirklich übertragen können, die bisher auf Landesebene abgearbeitet wurden. Dazu müssen wir eine Gesamtbetrachtung aller Kommunalstrukturen, die wir haben, machen, nämlich der Kreiskommunalstrukturen, der Stadtkommunalstrukturen und - ich vereinfache das jetzt einmal - den Amtskommunalstrukturen.

Das sollte eine Sache sein, die aus einem Guss ist. Wir sollten aufzeigen, welche Kooperationsmöglichkeiten es gibt, welche Fusionsmöglichkeiten auf

freiwilliger Basis für Verwaltungszusammenschlüsse es gibt, welche Hilfestellung gesetzlicher Art wir möglicherweise geben - da gab es meinen Hinweis auf eine Experimentierklausel, welche Anreizsysteme wir als Land Schleswig-Holstein liefern, um diesen Prozess, der im Gange ist, voranzubringen, und ob wir bereit sind, zu definieren, welche Aufgaben wir wegfallen lassen, weil wir wissen, dass wir nicht alle Aufgaben erfüllen können, und welche Aufgaben, die bisher auf Landesebene erfüllt wurden, künftig auf kommunaler Ebene erfüllt werden können. Außerdem müssen wir die Frage klären, ob alle kleinteiligen Verwaltungseinheiten immer die gleichen Aufgaben lösen müssen oder ob sie nicht zentralisiert oder in Arbeitsteilung oder beispielsweise in Kooperationsmöglichkeiten, die wir noch gar nicht miteinander erörtert haben, gelöst werden können.

(Zurufe von SPD)

- Das geht alles. Man muss nur ein Anreizsystem schaffen. Man muss diejenigen belohnen, die sich bewegen, die tatsächlich effizienter, bürgernäher und kostengünstiger arbeiten. Davon ist in diesem Gesetzentwurf kein Wort enthalten.

Das Einzige, was Sie formuliert haben - das kann doch kein Anreizsystem sein -, ist, dass ab 15.000 Einwohnern in einem Amt obligatorisch - darüber soll noch einmal nachgedacht werden - ein Amtsbürgermeister hauptamtlich eingeführt werden soll und darunter die Möglichkeit gegeben werden soll, einen hauptamtlichen Amtsbürgermeister einzuführen. Das ist doch kein Anreizsystem, einen hauptamtlichen Amtsbürgermeister einzuführen. Damit haben Sie keine Verwaltungsstruktur verändert.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

Sie müssen den ehrenamtlich Tätigen die Chance geben, das, was schon im Gange ist, fortzusetzen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg haben sich die sechs Ämter im nördlichen Teil des Kreises zu einer Kooperation zusammengeschlossen, machen Arbeitsteilung. Die brauchen keinen hauptamtlichen Amtsbürgermeister, damit das funktioniert. Wozu soll das gut sein? Das ist doch eine Mogelpackung.