- Ich spreche im Moment über die Kultur. Die Kulturverbände leisten Großes und machen damit Reklame für unser Land. Wenn wir sagen, wir haben ein besonders schönes Land, so ist es auch deshalb besonders schön, weil wir aktive Kulturverbände haben.
Ich komme zu den Wohlfahrtsverbänden und freue mich, dass eine Steinburgerin, Frau Walhorn, hier ist. Wenn Sie wollen, können Sie es nun genau und auch persönlich hören. Auch den Wohlfahrtsverbänden und Ihnen, Frau Walhorn, gebührt von hier aus ein herzliches Dankeschön. Wir werden die Mittel für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände nicht kürzen, sondern wollen im Gegenteil dafür sorgen, dass sie ausgebaut werden.
Das Problem, das wir haben, ist, dass wir die Mittel für den Sport festlegen wollen. Das Thema ist von Ihnen angestoßen worden und wir werden es auch weiter verfolgen, aber wir sind dafür, dass alles, was in Zukunft aus Landesmitteln finanziert wird, klar und deutlich nicht mit den Maßnahmen verbunden wird, die aus den Lottoeinnahmen finanziert werden; denn die Verbände, Vereine und Kommunen dürfen nicht von den Spielern abhängig sein, die zu den Lottoeinnahmestellen gehen, sondern müssen sich auf eine solide Haushaltspolitik dieser Landesregierung verlassen können. Das können sie zurzeit nicht.
(Beifall bei CDU und FDP - Holger Astrup [SPD]: Habe ich richtig gelesen, dass Sie die Erhöhung ablehnen?)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vor der Sommerpause hat Rot-Grün einen großen und einen kleinen Staatsvertrag zum Lotteriewesen beschlossen, die Schleswig-Holstein viel Geld kosten können, Herr Minister Stegner. Aufgrund des kleinen Staatsvertrages überweist das arme SchleswigHolstein jetzt Geld ans reiche Bayern - und dies mindestens zehn Jahre lang.
In Anbetracht der gestrigen Bildungsdebatte wäre es bestimmt besser gewesen, dieses Geld zum Beispiel schleswig-holsteinischen Schulen zu überweisen; dort wird es nämlich viel dringender gebraucht als in bayrischen. Aber die Ministerpräsidentin stand ja bei ihren Kollegen Ministerpräsidenten im Wort und das ist offensichtlich Rot-Grün wesentlich mehr wert als Millionenbeträge für Schleswig-Holstein.
Unter Berücksichtigung des großen Staatsvertrages soll das vorliegende Gesetz die Grundlage für die neue Organisation des Lotteriewesens werden. Anders ausgedrückt: Mit diesem Gesetz will Rot-Grün den Weg für den Immobiliendeal bei Lotto ebnen. Darüber werden wir gleich sprechen. Zukünftig wird das Land Konzessionen für den Betrieb von Lotterien und Sportwetten vergeben und dafür Konzessionsabgaben fordern. Im Gegenzug fallen die bisherigen Zweckerträge weg. Was von den Konzessionsabgaben nach Abzug der Verwaltungskosten übrig bleibt, soll nun ganz für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern durften wir erleben, wie die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und Grünen mit großem Hurra feierten, dass sie der von ihnen getragenen Landesregierung dieses Zugeständnis abringen konnten. Selbstverständlich betonen sie damit, dass sie besorgt darüber waren, dass es anders hätte kommen können oder anders kommen könnte.
Ich frage mich: Warum eigentlich? In der Begründung des Gesetzentwurfs hat der Innenminister erklärt, dass auch diese Landesregierung dafür gesorgt habe, dass - ich zitiere - „das Land in der Vergangenheit jährlich mehr Zahlungen für gemeinnützige Zwecke geleistet hat, als Zweckerträge aus staatlichen Lotterien vereinnahmt worden sind. Dies ist auch zukünftig zu erwarten“. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, also ändert die von den rot-grünen Fraktionen beschlossene Ausweitung der Zweckbindung im wirklichen Leben absolut gar nichts. Sie ist ein Polit-Placebo. Oder hatten die rot-grünen Landtagsfraktionen etwa Angst, dass eine rot-grüne Landesregierung die Zahlungen für gemeinnützige Zwecke unter das Niveau der Einnahmen aus dem staatlichen Glücksspiel senkt? - Wohl kaum. Folglich gibt es nur eine Erklärung, warum die Kollegen Hay und Hentschel angesichts des Erfolges ihres PlaceboÄnderungsantrages einander auf die Schulter klopfen: Sie befürchten, dass die nächste Landesregierung die gemeinnützigen Zahlungen drastisch senkt. Ihre Furcht, lieber Herr Kollege Hay, lieber Herr Kollege Hentschel, ist unbegründet; denn CDU und FDP werden auch weiterhin mehr Geld für gemeinnützige
Zu den Änderungsanträgen werden wir uns wie folgt verhalten: Dem CDU-Änderungsantrag werden wir zustimmen. Den SSW-Antrag werden wir - das hat die Kollegin Kähler bereits begründet - aus der Furcht beziehungsweise aus der Überlegung heraus ablehnen, dass dann wirklich der Damm bricht und wir eigentlich alle aufnehmen müssten, die uns irgendwann einmal angeschrieben haben.
Den SPD-Antrag werden wir ebenfalls ablehnen, werden uns allerdings bei der Endabstimmung des Gesetzentwurfs enthalten, wie ich es bereits im Finanzausschuss getan habe.
Bevor ich zur nächsten Worterteilung komme, möchte ich mit Blick auf Ihre persönliche Terminierung kurz darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 29 noch vor der Mittagspause behandelt werden muss, da der Herr Finanzminister am Nachmittag nicht mehr anwesend sein wird. Es könnte also sein, dass sich die Beratung in die Mittagspause hinein erstrecken wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Arp, Ihr Beitrag war etwas verwirrend, um es freundlich zu formulieren. Sie beantragen doch überhaupt nicht, Mittel für die Kultur zu reservieren. Das steht nicht in Ihrem Antrag. Das Einzige, was Sie tun, ist, dass Sie die Verbraucherinsolvenzberatung, den Suchtmittelmissbrauch und die Stiftung Naturschutz herausnehmen, den Sport als einzigen Empfänger darin lassen und die Mittel für ihn dynamisieren wollen. Zur Dynamisierung sage ich gleich noch etwas. Die Kultur jedoch ist in Ihrem Antrag nicht enthalten. Daher bitte ich Sie, hier nicht den Eindruck zu vermitteln, es sei so.
Der neue Weg, das bisherige verwaltungsaufwendige Verfahren zur Verteilung der Zweckerträge zu vereinfachen, ist richtig. In meiner ersten Rede zum LottoGesetz im April hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass es meiner Fraktion aber wichtig ist, auch künftig alle Gelder aus den Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke zu binden. Im Ursprungsentwurf der Landesregierung war dies anders vorgese
hen. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Beratungsverfahren gelungen ist, das Gesetz dementsprechend zu ändern und Ihnen dies vorzuschlagen. Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetz heute gern zustimmen.
Damit ändert sich - das muss man klar sagen - für die meisten Zuschussempfänger nichts. Wie bisher können sie Mittel aus den Konzessionsabgaben erhalten. Eine Sicherheit hatten sie weder vorher noch werden sie sie nachher bezüglich der Höhe der Zuweisung haben. Das muss man deutlich sagen, weil zum Teil ja der Eindruck vermittelt wird, Wohlfahrtsverbände oder andere würden etwas verlieren. Das stimmt schlicht nicht.
Die Zuschussempfänger sind wie bisher auf die politische Beschlusslage des Landtages im Rahmen der Haushaltsberatungen angewiesen. Nur vier von der Regierung im Gesetz vorgeschlagene Bereiche werden zukünftig einen Anspruch auf Haushaltsmittel haben: die Stiftung Naturschutz, die Verbraucherinsolvenzberatung, die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und der Sport. Dabei schneidet der Sport besonders gut ab. Dafür gibt es Gründe. Seine Förderung wird nicht nur prozentual, sondern auch in der Höhe festgeschrieben. Ein Mindestbetrag von jährlich 6,3 Millionen € ist für den Sport eine zuverlässige Größenordnung und bietet Planungssicherheit.
10 % von diesem Betrag werden verbindlich für außerschulischen, für außerunterrichtlichen Sport festgeschrieben. Auch das ist ein guter Baustein auf dem Weg der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule.
Umso erstaunter bin ich über den heute von der CDU gestellten Antrag. Sie wollen beim Sport noch draufsatteln. Das muss man schon so nennen; denn Sie schlagen eine Dynamisierung vor. Ich sage Ihnen: Ich wundere mich schon manchmal, meine Damen und Herren von der CDU, wie das formale Bekenntnis, den Haushalt sanieren zu wollen, völlig isoliert neben Ihren Finanzforderungen steht.
In den letzten Wochen sind viele Zuschussempfänger und -empfängerinnen mit dem Wunsch an uns herangetreten, in die verbindliche Förderung dieser Konzessionsabgaben aufgenommen zu werden. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns die Entscheidung darüber nicht leicht gemacht. Natürlich wäre es ein
fach gewesen, den Wünschen nachzukommen, jedoch wäre auch schwer begründbar gewesen, warum wir die einen aufgenommen hätten und die anderen nicht.
Hätten wir alle berücksichtigt - das ist das, was die CDU immer am liebsten macht -, hätten wir ganz klar das Königsrecht des Parlaments bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte erheblich eingeschränkt. Das wollten wir nicht.
Zum SSW-Antrag! Der SSW fordert, die circa 50 Millionen € - ich habe das jetzt nicht genau gerechnet - vorrangig für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege festzulegen. Anke, das geht so nicht, das können wir nicht tun. Damit stünden tatsächlich alle anderen im Regen.
Mit der Investitionsbank haben wir einen soliden Partner für NordwestLotto; bei gleicher Spielintensität bleiben die Konzessionsabgaben in der bisherigen Höhe erhalten. Herr Arp, bei Ihrem Privatisierungsmodell hätte das nicht funktioniert. Da hätte das Land real weniger Geld gehabt. Schauen Sie in andere Bundesländer, in denen das passiert ist!
Die Einnahmen der BINGO-Lotterie werden weiterhin für Aufgaben der Agenda 21 zur Verfügung gestellt. Nach der Debatte heute Morgen findet das hoffentlich die Unterstützung des ganzen Hauses. Die gemeinnützige Verwendung aller Konzessionsabgaben ist jetzt gesichert. Meine Fraktion ist mit dem Ergebnis zufrieden. Es ist ein ehrliches Ergebnis, es ist der Haushaltssituation angemessen. Ich wünschte mir, die CDU würde manchmal auf der Basis der Haushaltsrealität argumentieren.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Ausgestaltung und Verwendung der Konzessionseinnahmen nach dem geplanten Verkauf des NordwestLotto
an die I-Bank. Im Mittelpunkt der Diskussion stand naturgemäß die zukünftige Verwendung der Konzessionseinnahmen. Das haben insbesondere die Kolleginnen Kähler und Heinold hier ausgeführt. Bisher wurden durch die Zweckerträge des NordwestLotto jedes Jahr mehrere Millionen € für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2004 sind dafür noch 4 Millionen Euro vorgesehen. Dieses Verfahren wird jetzt durch das neue Gesetz abgelöst.
Aus Sicht der Landesregierung war bei der Umgestaltung des Lotteriewesens wichtig, dass die Sportförderung in Zukunft die lange gewünschte Planungssicherheit, die durch den schwer angeschlagenen Landeshaushalt nicht mehr gewährleistet werden konnte, bekommt. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Sportförderung des Landes 8 % der Konzessionseinnahmen und mindestens 6,3 Millionen € beträgt. Dabei wird der Landessportverband Schleswig-Holstein sogar mit 90 % dieser Einnahmen bedacht. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass der SSW zu diesem Teil des Gesetzes weiterhin steht. (Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])
Auch andere gemeinnützige Zwecke werden im Gesetzentwurf berücksichtigt. So bekommt die Verbraucherinsolvenzberatung 4,9 % der Einnahmen. Auch die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und die Stiftung Naturschutz bekommen einen klar definierten Anteil an den Einnahmen der Konzessionsabgaben.
Man darf aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass der Umweltschutz und die Förderung von Agenda 21 bereits durch das BINGO-Lotto eine große finanzielle Unterstützung bekommen.
Im Verlauf der Anhörung wurde deutlich, dass die Verwendung der Konzessionsabgaben große Begehrlichkeiten bei vielen Verbänden und Organisationen im Lande geweckt hat. Das gilt insbesondere für den Kulturbereich, der entsprechende Forderungen gestellt hat. Wir haben das Ansinnen der Kulturverbände und anderer Organisationen in der Landtagsgruppe intensiv diskutiert - wie man aus den vorherigen Redebeiträgen hören konnte, haben das alle Landtagsfraktionen gemacht - und sind nach einer äußert schwierigen Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass wir eher der sozialen Arbeit im Lande Vorrang einräumen wollen. Das soll natürlich keine Herabsetzung der Arbeit der anderen Organisationen, insbesondere der Kulturorganisationen, sein.