Herr Hentschel, da Sie hier Husum und andere Orte erwähnen, sollten Sie sich einmal mit den Fakten auseinander setzen und den Menschen nicht Sand in die Augen streuen. Die Entscheidung, bestimmte Teile nach Husum zu verlegen, ist 1995/1998 gefallen und nicht heute. Husum hat einen Abbau von 480 Dienstposten zu verzeichnen. Also erwecken Sie nicht den Eindruck, hier sei bezüglich des Katastrophenschutzes etwas aufgebaut worden. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.
Viertens. Herr Hay, ich wünsche Ihnen wirklich und ehrlich viel Erfolg bei den Maßnahmen und Ihren Wegen nach Berlin. Allerdings sollten Sie eines auch zur Kenntnis nehmen: Wenn Ihre Kollegen nicht gewusst hätten, was hier passiert und was sie tun, dann wäre das schlimm genug. Aber sie haben gewusst, was sie getan haben.
Ich will Ihnen in der Zeitabfolge sagen, dass am 26. Oktober ein Antrag der CDU-Bundestagsfraktion eingegangen ist, für Verteidigungszwecke nicht mehr benötigte Liegenschaften verbilligt abzugeben. Am 27. Oktober - am Tag darauf - hat die Staatssekretärin des Ministers der Finanzen unter anderem gesagt - nachdem sie ein bisschen abgelehnt hatte -, wie man sich die Verbilligung vorstellen könne: Die Bundesvermögensverwaltung soll sozusagen vorübergehend auf einen Erlös nach Marktpreisen verzichten. Dann soll aber der Bund in der Ausformung eines Besserungsscheins - wenn es zu einer erfolgreichen Wiederveräußerung kommt - das Geld erhalten, das ihm zusteht.
Ich habe in meiner Rede - Sie können das im schriftlichen Teil nachlesen - gesagt, dass ich der 1-€Vorstellung von Frau Simonis zustimmen würde, allerdings unter der Voraussetzung eines Besserungsscheins. Nun stellen Sie sich doch nicht hier hin und sagen, der Antrag der CDU im Haushaltsausschuss habe dem nicht Rechnung getragen!
Selbst wenn dieser keine Formulierung bezüglich einer Nachbesserung enthält, hätten Sie erst einmal in die Haushaltsordnung des Bundes schauen sollen, ob dies nicht eine Selbstverständlichkeit ist.
Fünftens. Sind Ihre Kollegen wirklich so wenig bei der Sache, dass sie diesen Antrag dann nicht sogar als gemeinsamen Antrag - als ihren Antrag - mit dieser Ergänzung hätten einbringen können?
Wenn das nicht der Fall ist, dann kann ich nur sagen: Das geschah böswillig. - Man hätte diesen Antrag - und die Begründung ist doch völlig eindeutig - ändern können. Dann würde diesem Land nicht der Schaden
entstehen, der möglicherweise entsteht. Deswegen begrüße ich - heute ist wirklich der letzte Zeitpunkt -, dass offensichtlich vonseiten der Regierung heute in den Beratungen - und wir wollen etwas Ähnliches versuchen - dieser Punkt aufgegriffen wird. Das sind nämlich die abschließenden Beratungen, bevor Finanzminister Eichel seinen Haushalt endgültig abschließt.
Herr Kayenburg, als Sie begannen, habe ich gedacht, Sie wiederholten Ihre Rede, denn das gipfelte wieder in den alten Vorwürfen - wie gehabt. Sie haben aber im zweiten Teil Konversionsprogramm und Maßnahmen gefordert und dazu will ich Ihnen konkrete Punkte sagen.
Zunächst will ich meiner Ministerpräsidentin meine Bewunderung aussprechen, weil sie wie keine andere mit einfachen Worten den Übergang der Militärdoktrin von „massive retaliation“ zur „flexible response“ erklärt hat, so dass es auch Frau Tengler verstanden hat. Dafür meine Bewunderung, Frau Ministerpräsidentin.
Weil Ihre letzte Bemerkung auch mich dazu auffordert, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, wollen wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, weil einige wesentliche Punkte doch noch verändert werden müssen. Ich will die drei Punkte deutlich machen, was dort noch hineingehört und was wir beraten müssen, auch so schnell wie möglich, einfach weil die Zeit drängt.
Erstens. Wir werden jeden einzelnen Standort hinsichtlich der Betroffenheit zu beurteilen haben. Das heißt, es ist ein Unterschied, ob hochwertige Arbeitsplätze im Zivilbereich wegfallen wie zum Beispiel in Mölln oder ob es sich um Wehrpflichtige handelt oder um Zeit- und Berufssoldaten. Zwar ist jeder Dienstposten in der Kommune von Interesse, aber für die Truppe selbst und die Auswirkungen auf die Kommune müssen wir unterschiedliche Maßnahmen treffen. Dazu helfen Gespräche auch mit den Betroffenen, auch mit den Einheiten selbst. Die sind in der Rasterplanung gar nicht erfasst.
Zweitens. Wir werden die Feinausplanungen im April abzuwarten haben, um zu sehen, was im Detail zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zeitraum auf die einzelne Kommune zukommt. Das ist wichtig. Es ist ein Unterschied, ob mit dem Abzug im Jahre 2005 begonnen wird oder erst 2008. Dies ist für die Kommune wie auch für das Land mit seinen Unterstützungsmaßnahmen von Bedeutung, aber wir, das heißt, die Fraktionen und die Landesregierung, werden nicht warten, wir werden unsere Maßnahmen und die Vorbereitung der Maßnahmen zur Konversion konsequent fortsetzen.
Drittens. Wir dürfen mit Blick auf die neuen Konversionsstandorte nicht übersehen, dass eine Reihe von Truppenabbaumaßnahmen aus früheren Beschlüssen gerade in den nächsten beiden Jahren in die Umsetzungsphase kommen. An einem Teil der Standorte ist es bereits seit 1990 zu Schließungen gekommen, aber ein Teil der Standorte wird erst jetzt betroffen sein wie zum Beispiel Glinde, Tarp, Großenbrode, SyltOst in 2005 und Leck und List im Jahre 2007. Wir dürfen daher mit Blick auf die neuen betroffenen Standorte die noch laufenden alten Maßnahmen für die Kommunen nicht aus den Augen verlieren. Das gehört mit zur Ehrlichkeit im Umgang mit Konversionsstandorten.
Ich finde es bemerkenswert, dass die Landesregierung in so kurzer Zeit eine Programmpalette vorgestellt hat, auf die von allen bereits hingewiesen wurde. Das hat bisher noch kein Land geschafft, dies in dieser Form und dieser Konsequenz vorzulegen.
Unsere Aufgabe ist es, den betroffenen Kommunen über einen Zeitplan die Chancen einzuräumen, Strukturen zu erhalten beziehungsweise alternativ aufzubauen. Die Workshops, die die Regierung mit den betroffenen Gemeinden begonnen hat, müssen mit den Entscheidungsträgern der nächsten Ebene fortgesetzt werden. Dazu gehören die Baugenehmigungsbehörden genauso wie die Finanzdirektionen, die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb, G.e.b.b., die WBV und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Letztere hat der Verteidigungsminister ausdrücklich in seinem Bericht als gesprächsbereit dargestellt. Nutzen wir die Chance, sie in die Workshops mit einzubinden.
Insofern habe ich immer noch Hoffnung, dass in den Einzelfällen durchaus Verhandlungsaspekte bei der Verbilligung von Immobilien auftauchen könnten, sonst hätte der Verteidigungsminister nämlich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht genannt.
Es macht nämlich einen Unterschied, ob ich ein auch finanziell hochwertiges Gelände jederzeit vermarkten kann oder ob es wie in Albersdorf ein Außenbereich ist, wo ich im Augenblick noch nicht weiß, was damit geschehen soll.
Mit diesen Workshops, die wir bereits begonnen haben, erreichen wir also rasche Entscheidungen, was die Verfügbarkeit der Liegenschaften betrifft, und einen sicheren Planungsstand. Nur so können die Kommunen Investoren gewinnen. Der Konversionsprozess läuft, und wir wollen die Kommunen nach besten Kräften unterstützen. Dazu benötigen wir die Überweisung an den Ausschuss. Dann müssen wir einen gemeinsamen Antrag daraus machen.
Im Rahmen der Redezeit nach § 56 Abs. 6 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss doch gelegentlich dieser Regierung sehr aufmerksam zuhören. Die Ministerpräsidentin, gewandt an die Oppositionsfraktionen, hat erklärt: „Was glauben Sie denn, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage hätte ich denn die Verhandlungen führen sollen?“ Sie greift uns damit an, weil wir das von ihr erwartet haben. Der Wirtschaftsminister, wieder in Verhandlungen, erklärt uns, wie erfolgreich er verhandelt und Gespräche geführt habe. Auf welcher Grundlage eigentlich? Stimmt bei Ihrer Regierung die Kommunikation nicht mehr, Frau Ministerpräsidentin? Wissen Sie nicht mehr, was der Wirtschaftsminister macht, oder hat der Wirtschaftsminister etwas gemacht, was Sie nicht gemacht haben, weil Sie anderer Auffassung gewesen sind als er? Man muss da wirklich sehr genau zuhören. Man kann nicht sagen: „Ich habe erfolgreich verhandelt“, und die Ministerpräsidentin sagt: „Ich konnte gar nicht verhandeln, weil ich die Grundlage gar nicht habe.“
Ich will etwas aufgreifen, lieber Kollege Benker, weil wir beim Verschieben in die Ausschüsse auch die Zeitschiene sehen müssen, weil das sonst nicht weiterhilft. Ich will etwas Ungewöhnliches in diesem Parlament machen, ich will dem Fraktionsvorsitzenden der SPD erklären, dass die FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einem Antrag, den sie von der SPD erwartet, zustimmen wird, der da lautet: Abgabe der
Grundstücke im Rahmen der Konversion sehr preisgünstig und sehr schnell an die jeweiligen Gemeinden, mit Besserungsschein. Ich kann das erklären, ich habe nachgefragt. Wir erwarten jetzt aber nicht nur ein Taktieren nach dem Motto: „Haushaltsausschuss oder Opposition, CDU und FDP, nun seht ihr mal, dass ihr eine Formulierung findet, die uns gefällt.“ Hier in Schleswig-Holstein regieren Sozialdemokraten ebenso wie in Berlin. Wir werden das in Berlin unterstützen. Sorgt also dafür, dass schnellstmöglich ein solcher Antrag eingebracht wird.
Ein Weiteres, was völlig unabhängig von der Frage der parteipolitischen Zuordnung ist, betrifft das BundLänder-Verhältnis. Wir sollten als Landesparlament nicht so tun, als habe der Bund keine Verantwortung. Es ist durch den Bund mit der Bundeswehr auch Strukturpolitik betrieben worden. In Regionen unseres Landes hat eine andere Entwicklung nicht stattfinden können, weil ein sehr starker Bundeswehrbesatz da war. Wir können doch auch rechnen. Wir wissen, dass bei einer Verkleinerung der Bundeswehr, die wir alle wollen und die auch weiter stattfinden wird, nicht alle Standorte erhalten bleiben können. Wir wollen aber den Bund dabei nicht aus seiner Verantwortung entlassen, die Konversion auch entsprechend zu begleiten. Das ist die Verpflichtung des Bundes den Ländern gegenüber, die ja eine Hauptlast in der Vergangenheit, nämlich die jeweiligen Entwicklungslasten, getragen haben, nicht mehr und nicht weniger.
Man kann dazu übergehen und sagen, der habe gegenwärtig auch kein Geld und deshalb könne er nicht bezahlen, aber dass er von vornherein erklärt, er habe keine Verpflichtung, dass wir also eine Position aufgeben, von der ich bisher gedacht habe, dass sie uns allen gemeinsam ist, das will ich nicht mittragen. Wir können feststellen, der Bund hat hier auch eine Verpflichtung, die Konversion zu begleiten, die Lasten der Länder abzufedern. Damit wäre schon viel getan. Über die Dotierung in der Höhe können wir dann gern streiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal kurz Stellung nehmen. Ich möchte Ihnen zunächst sagen, die Ministerpräsidentin, die Chefin der Staatskanzlei, Minister Rohwer - wir - haben mit dem Bund in dieser Frage bis an die absolute Grenze des noch Vertretbaren verhandelt. Das können Sie mir abnehmen, wenn ich das sage. Der eine oder andere kann sich vielleicht vorstellen, was ich damit meine.
- Wenn Sie mir so zuhören, wie ich mich bemüht habe, Ihnen zuzuhören, werden Sie darüber einiges erfahren.
Erstens. Wir haben immerhin einen Erfolg gehabt, dass Schleswig-Holstein das Land in der Bundesrepublik bleibt mit dem höchsten Besatz an Dienstposten, gemessen an der Bevölkerung, nämlich dem dreifachen Besatz. Das ist, denke ich, für dieses Land ein ganz erheblicher Erfolg. Wir haben in vielen anderen Dingen keinen Erfolg gehabt, das ist unstreitig. Wir haben im Bereich des Katastrophenschutzes einen Teilerfolg gehabt, zu dem ich gleich Stellung nehmen werde. Wir haben uns mit allen möglichen Argumenten intensivst für dieses Land eingesetzt.
Die Vorgaben - das ist hier schon diskutiert worden - des Verteidigungsministers waren sehr klar. Ich will nur an einem einzigen Beispiel einmal sagen, wie diskutiert worden ist. Das war das letzte Gespräch. Die Chefin der Staatskanzlei war in Olpenitz mit dabei, wo sehr deutlich vom Inspekteur der Marine und vom Bundesverteidigungsminister gesagt worden ist, es gehe nicht um Olpenitz oder Kiel, sondern es gehe, weil Kiel in der Diskussion von der Marine von vornherein gesetzt worden war, ausschließlich um die Frage Olpenitz oder Warnemünde. Die Marine sagte, sie brauche nur noch zwei Häfen an der Ostsee. Natürlich haben wir für Olpenitz gekämpft, und wie. Es ist aber anders entschieden worden. Dass die Minensucher, Herr Kubicki, nun nach Kiel gehen, können wir nur begrüßen, denn die wären sonst nach Warnemünde gegangen. Nur darum ging es. Wir haben den großen Vorteil dadurch, dass sie nach Kiel gehen, dass die Zivilangestellten aus Olpenitz mit einem relativ kurzen Weg nach Kiel gehen können. Das ist der Vorteil für dieses Land.
Zweitens. Ich habe immer gesagt, egal aus welchem Grund - die Frau Ministerpräsidentin hat das sehr deutlich gemacht - Schleswig-Holstein so intensiv mit
Bundeswehr besetzt worden ist, wenn dann das Militär aus guten Gründen abgezogen wird, dann hat der Bund, weil andere Entwicklungen in diesem Land verhindert worden sind, eine Nachsorgeverpflichtung.
Das habe ich immer gesagt und dabei bleibe ich auch. Ich habe das auch bei meinem Besuch in Tarp/Eggebek gesagt. Wir werden sehen, was wir für die Antragstellung im Haushaltsausschuss machen können. Daran wird gerade gearbeitet.
Zum Katastrophenschutz! Wir haben nach den Entscheidungen nach wie vor genügend Menschen und Material, um den Katastrophenschutz im Lande sicherzustellen, und zwar gut sicherzustellen. Aber es fehlt - das ist vorhin richtig gesagt worden - die Führung vor Ort nach dem Weggang des Stabes der Brigade 18 und wir haben deutlich längere Anmarschwege für Kräfte, die in Niedersachsen und NordrheinWestfalen sind.