Hermann Benker

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst hatte ich vermutet, dass dieser Antrag gestellt worden ist, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung nicht
tätig geworden sei. Aber deshalb bin ich dankbar - und darin stimmen wir überein -, dass hier von allen Angehörten dem Wirtschaftsministerium Lob gezollt wird, was die Zusammenarbeit und Kooperation betrifft; das muss man durchaus sagen. Insofern gibt es mir Gelegenheit, dieses Lob weiterzugeben.
Wir alle - auch darin waren wir uns einig - fordern in allen Bereichen Nachbesserungsbedarf. Wir können heute den Beschluss über die Einzelpunkte nicht fassen, weil es in toto nicht ausgewertet ist. Es gibt weder Ergebnisse noch Folgerungen, die wir ziehen wollen. Deshalb kann der Antrag eigentlich nur an die Ausschüsse überwiesen werden.
Wenn es zwingend ist, muss man darüber beraten. Ansonsten ist es ein Auftrag für die nächste Legislaturperiode. Denn insgesamt wird es erst 2005 beraten werden.
Die Landesregierung hat sich mit einer Stellungnahme zum ersten Mal an einer Internetkonsultation der Kommission beteiligt. Von 25 konkreten Einzelvorschlägen sind bereits im ersten Verfahren neun übernommen worden. Die EU-Kommission hat also auf unsere Landesregierung gehört. Das kann man einen Erfolg nennen, das muss ich schon sagen, auch wenn wir noch nicht am Ende sind.
Die Notwendigkeit, auf der einen Seite das derzeitige System des Chemikalienmanagements in der EU für die Wirtschaft noch effizienter zu machen und Doppelregelungen, was wir auch gehört haben, zu vermeiden und auf der anderen Seite die im Markt befindlichen so genannten Altstoffe zu erfassen, bleibt nach wie vor unsere Forderung.
Nur um die Bedeutung einmal deutlich zu machen vom Volumen her: 100.000 Altstoffe sind noch nicht untersucht. 3.800 neue Stoffe sind untersucht. Dieses nur, um einmal deutlich zu machen, was da noch offen ist. Immerhin sind 99 % des Gesamtvolumens des chemischen Marktes, der auf dem Markt befindlichen Stoffe, chemische Altstoffe und gerade bei diesen Altstoffen haben wir hinsichtlich der Langzeitwirkung überhaupt keine Erkenntnisse. Wir stellen nur fest, dass Allergien, Asthma, bestimmte Krebsarten und Fortpflanzungsstörungen zunehmen. Wir können die Beteiligung der Chemie nicht ausschließen, aber wir wissen nicht, welche Chemikalien im Einzelnen ursächlich daran beteiligt sind. Das ist der entscheidende Punkt und deshalb muss man hier sorgfältig vorgehen.
Die Notwendigkeit einer EU-Chemikalienverordnung erkennt die CDU auch im ersten Teil ihres Antrages
an. Dies ist aber kein Grund, mitten im Verfahren einmal schnell vier Punkte zu beschließen. Ich kann nur sagen, die chemische Industrie weiß sich bei der Landesregierung in guten Händen. Auf die Dissonanz haben Sie, Herr Eichelberg, hingewiesen. Wir werden Umweltschutz und Langzeitbeurteilung sowie Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität sehr sorgfältig miteinander abzuwägen haben.
Wie wichtig diese Überprüfung und Katalogisierung im Einzelnen ist, will ich an zwei Beispielen deutlich machen. Das Erste ist das Pflanzenschutzmittel Atrazin, das vor mehr als zehn Jahren verboten worden ist, aber im Grundwasser immer noch in einem Umfang vorhanden ist, dass es großer Aufwendungen bedarf, um es aus dem Grundwasser zu entfernen. Das können Sie nachlesen in ZfK vom Januar dieses Jahres, wo es noch einmal festgestellt worden ist. Nach 1991 wurde dafür das Herbizid Terbuthylazin eingesetzt. Und wie das Leben so spielt, auch dieses Mittel steht im Verdacht, das Grundwasser langfristig zu schädigen. Dabei kommt es nicht immer nur auf den Endstoff, der verkauft wurde, an, sondern auch auf die Abbauprodukte, die unter Umständen gerade die Störung bewirken, die man vorher nicht gesehen hat.
Lassen Sie mich noch ein letztes Beispiel nennen, praktisch als Geschichte, weil ich ganz selten dazu komme, hier Geschichten zu erzählen.
Wenn im Anforderungsprofil für die Bundeswehr und die Polizei, damit nicht immer nur die Landwirtschaft im Verdacht steht, Chemikalien auszubringen, Tränengas ausgewechselt werden muss, ist das normal ein rein versorgungstechnischer Vorgang. Firma A liefert nicht mehr, Firma B wird aufgefordert. Es wird dann gesagt, also bestellen wir bei der Firma. Nun sagt aber die Firma B, wir haben jetzt nicht nur CN-, sondern auch CS-Gas anzubieten. Der Sachbearbeiter sieht nach. In der allgemeinen Beschreibung steht, das ist nicht nur normales Tränengas CN, sondern es ruft auch zusätzlich Würgegefühle hervor, ist also effektiver. Darauf sagt er, also nehme ich CS. Dann schreibt er die Anforderung auf und sagt sich, da ist ja nur ein Buchstabe anders, das ist bei Nachfolgeprodukten allgemein, also nehmen wir das. Er geht hin zu seinem Vorgesetzten, um das sachlich richtig zeichnen zu lassen. Der sieht, aha, wir wechseln von CN zu CS und denkt, das ist ganz normal. Er fragt aber seinen Mitarbeiter: Was versteckt sich denn eigentlich dahinter? Da sagt dann der Mitarbeiter: Das ist nur ein Wechsel von Chlorazeton-Phenon hin zu Chlorbenzylitenmalodinitril. Der Vorgesetzte sagt „aha“ und unterschreibt, weil er natürlich nicht in der
Lage ist, aufgrund dieser Mitteilung zu unterscheiden. Niemand weiß, was dieses Mittel an Langzeitwirkungen hat, ob mutagene oder karzinogene Bestandteile dabei sind. Deshalb ist REACH in der Gesamtkatalogisierung notwendig.
Ich wollte nur einmal darstellen, wie schwierig das Problem ist. Deshalb gehört es in die Fachausschüsse und nicht allein hierher.
Herr Präsident, erlauben Sie mir in gleicher Weise eine persönliche Erklärung?
Mir hat es Spaß gemacht, in erster Linie kooperativ zu arbeiten. Strittig, da bin ich engagiert genug, das wissen Sie, aber man darf nicht vergessen, dass wir in vielen Bereichen ein gemeinsames Ziel haben. Ich wünsche Ihnen, dass Sie dieses gemeinsame Ziel für Schleswig-Holstein auch in Zukunft erreichen.
Ich widerspreche der alternativen Abstimmung. Bei vier Anträgen ist es Unsinn, alternativ abzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil Herr Greve für die CDU gesprochen hat, muss man auch erwidern. Er hat eingangs eine Frage zum europäischen Forschungsnetz gestellt. Hier besteht volle Übereinstimmung. Wir haben die gleiche Forderung. Du sagtest einleitend gleich, hier werde es keinen Dissens geben. Selbstverständlich.
Bereits als zweiter Punkt ist von dir gesagt worden, in dem Bericht gebe es keine Kritik. Dazu kann ich nur sagen: Selbstverständlich finden alle Konsultationen, die in dem Bericht erwähnt sind, immer eine kritische Haltung der Landesregierung. Sie werden nicht immer hier vor dem Parlament ausgetragen, fließen aber immer ein. Das haben wir gerade im Bereich Dienstleistung erfahren. Wir werden das am Freitag beim
Thema REACH sehen. Die Kritik fließt also im Rahmen des Konsultationsverfahrens ein.
Hier sind Initiativen eingefordert worden. Die Ministerpräsidentin und Frau Rodust haben gerade eine genannt. „Zukunft Meer“ ist von uns geboren, von der EU übernommen worden und wird jetzt von der EU weiterverfolgt. Das ist eine Initiative.
Dann aber - das gibt mir Anlass, darüber nachzudenken und darauf hinzuweisen - gehst du zu einem verräterischen Vokabular über. Ich will hier nur drei Bereiche nennen, bei denen man nachdenklich werden muss.
Erstens. Du sprichst von der „Überdehnung Europas“. Was steckt dahinter? Du willst damit signalisieren, es handele sich um einen Closedshop, hier komme niemand mehr rein, richtest deinen Zeigefinger aber ausschließlich auf die Türkei. Dabei hat gerade der sehr frühe Antrag der Türkei auf Aufnahme in die EU und die Bevorzugung Griechenlands - dieses Land ist bei der Aufnahme vorgezogen worden - zu Dissonanzen zwischen Griechenland und der Türkei geführt.
Wie gehen wir mit der Ukraine um? Frau Kötschau hat gerade darauf hingewiesen. Wir können hier nicht mit solchen Begriffen operieren und von der Überdehnung Europas sprechen. So hattest du das leider genannt.
Zweitens. Du sagtest, wir sollten Triebkräfte von Religion und Kultur nicht unterschätzen. Nein. Wir sollen sie aber auch nicht überschätzen. Wir sollen das auch nicht übertreiben und sie immer im Wort führen, als wollten wir andere Bereiche überhaupt nicht berücksichtigen.
Wenn du von Oberschichten und Unterschichten sprichst, musst du berücksichtigen, dass auch in anderen Staaten eine Verbürgerlichung erfolgt, sodass von Oberschichten und Unterschichten in diesem Zusammenhang überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann.
Ein letzter Punkt: In Kurzform gebracht hast du gesagt: Integration - wenn man das wirklich will - bedeutet weniger Zuwanderung. So hast du das ausgeführt. Das kann ich absolut nicht nachvollziehen, schon allein aus pragmatischen Gründen. Wenn du einmal die demografische Entwicklung anschaust, kannst du erkennen, dass wir in Zukunft Zuwanderung in einem Umfang brauchen werden, den wir uns im Augenblick überhaupt noch gar nicht vorstellen können. Wenn du Integration willst, musst du gerade für Besonderheiten offen sein. Du musst nicht alles
akzeptieren, aber du musst es wenigstens tolerieren. Nein sagen allein genügt nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorhin haben wir gefragt: Warum eigentlich nicht? Hier muss man fragen: Warum eigentlich? Was soll dieser Antrag? Es ist ein Schnellschuss erster Güte.
Nachdem die Grünen, die Sie selber gelobt haben, schon versucht haben, sich zu profilieren, und PRO BAHN das gemacht hat, wollen Sie schnell noch auf den Zug aufspringen. Am 3. November stand auf der Tagesordnung der Wirtschafts
ausschusssitzung: Direkte Bahnverbindung auf der Zentralachse Kiel-Neumünster-Ulzburg-Hamburg über Flughafen Fuhlsbüttel nach Hamburg-Hauptbahnhof. Das Thema befindet sich also bereits mitten in der Arbeit. Dann stellen Sie so einen albernen, lapidaren Antrag, als ob da noch nichts geschehen wäre.
Sie tun so, als ob mitten in der Arbeit nichts geschehe. Sie wissen ganz genau, dass wir nicht allein zuständig sind. Für die Maßnahme selbst brauchen wir nicht nur den Partner Hamburg, sondern wir brauchen auch die Bahn, wir brauchen die AKN und wir brauchen die Kommunen, die an der Achse liegen. Alle müssen wir in ein Boot bekommen.
Ich erinnere daran, dass wir im Bundesverkehrswegeplan andere Prioritäten festgelegt haben. Das muss man einfach sehen. Das haben wir hier debattiert. Sie haben immer die A 20 im Mund geführt. Das steht vom Geld her an erster Stelle und Sie können das Geld nicht dreimal ausgeben. Dafür haben wir Prioritäten gesetzt. Wir haben die Fortsetzung der A 20 einschließlich Elbquerung, wir haben den Ausbau der Nord-Süd-Verbindung von der A 7 zur A 21, wir haben eine feste Beltquerung mit Schienestrecken nach Dänemark, aber wir haben auch den Umbau der Bahnlinie Elmshorn, Engpassverbindung PinnebergElmshorn darin, ferner die Elektrifizierung HamburgTravemünde. Das sind die Prioritäten, die wir beschlossen haben.
Keine Zwischenfrage! Er kann nachher in einem Dreiminutenbeitrag sprechen.
Ich verweise darauf, dass wir uns, alle Fraktionen gemeinsam, bei den Veranstaltungen von PRO BAHN darauf geeinigt haben, und dieses alles am 19. Oktober im Wirtschaftsausschuss zu beraten. Ich habe für alle Parteien den Antrag gestellt. Innerhalb von 14 Tagen hatten wir das im Wirtschaftsausschuss. Wir haben das im Einvernehmen mit der Vorsitzenden - danke sehr, Frau Strauß - auf die Tagesordnung gesetzt. Nun kommen Sie mit so einem Antrag. Ich kapiere das bei allem Wohlwollen nicht.
Darüber hinaus sage ich, dieses Projekt ist seit den 90er-Jahren in der Diskussion. Die Hamburger waren lange nicht so weit.
- Von mir aus auch 80er-Jahre. Ich war in den 90erJahren als verkehrspolitischer Sprecher in Hamburg, um die Hamburger davon zu überzeugen, dass wir eine solche Durchbindung brauchen. Die waren anderer Auffassung. Sie wollten die Verbindung Hamburg/Hauptbahnhof-Fuhlsbüttel. Sie hatten die Achse in dem Sinne einfach nicht drauf.
Nun frage ich, völlig unabhängig davon, ob man dieses Ding nun „Metro“ wie die CDU oder „Schienenflieger“ wie die PRO BAHN nennt: Das Projekt ist bereits im Verkehrsplan. Nun gebe ich zu, dass eine kleine Partei nicht alles lesen kann, was auf dem Markt ist. Ich verweise auf die Maßnahme laufende Nummer 13 im Landesverkehrsprogramm, wo wir beschlossen haben „leistungsfähige Anbindung des Korridors Kaltenkirchen-Norderstedt an den Hamburger Hauptbahnhof“. Im Untertitel taucht dann noch der Flughafen Fuhlsbüttel auf.
Bei allem Wohlwollen für Ihre Bemühungen und dass Sie sagen, das funktioniere alles nicht: Wir sind mittendrin, wir sehen keine Notwendigkeit, die beschlossenen Prioritäten zu ändern. Wir haben die Durchbindungen in Schleswig-Holstein in dem von mir beschriebenen Verkehrsprogramm. Wir halten einen solchen Antrag zu diesem Zeitpunkt für absolut unnötig. Es ist längst beschlossen. Der Antrag ist hinfällig. Nehmen Sie ihn zurück, dann tun Sie der Arbeit hier im Parlament nur Gutes.
Es ist geradezu paradox, dass wir in dieser Angelegenheit heute in der Form diskutieren. Schließlich waren wir uns bei der Veranstaltung, während der die Idee von PRO BAHN geboren wurde, einig. Es ist bemerkenswert, dass diejenigen, die in diesem Thema sachkundig sind und auf der Veranstaltung waren, nämlich Herr Behm oder Frau Aschmoneit-Lücke, gerade nicht für die FDP sprechen, sondern Sie, Herr Garg. Also, ein bisschen Ablenkungsmanöver von Kiel-Holtenau kann man schon erkennen. Da können Sie mir nichts erzählen.
- Ach, natürlich ist es eine hilfreiche Alternative, die auch auf der Veranstaltung eine Rolle gespielt hat. Wenn Sie auf der Veranstaltung gewesen wären, die die Grundlage darstellt, hätten Sie festgestellt, dass fast ausschließlich Holtenau-Gegner anwesend waren. Das war das Paradoxe an der Situation: Es ging überhaupt nicht um die Verbindung.
Also, das einzig Neue an diesem Projekt sind nicht der Antrag der FDP oder der Metrozug der CDU oder die Begeisterung der Grünen, sondern einzig und allein die Berechnungen, die PRO BAHN vorgelegt hat. Das ist das einzig Neue, weil diese Linie in ihrer Gesamtheit durchgerechnet wurde.
Ich verwahre mich gegen das Zeitfenster, das hier andauernd geschildert wird, dass hier plötzlich Druck oder was auch immer gemacht werden müsse. KarlMartin, du schilderst es immer so, als ob morgen ein Zug umgelenkt würde und dann führen alle über diese Achse. Nein, das würde bedeuten, dass Flug
passagiere umsteigen müssten, dass die Mehrzahl der Autofahrer umstiege und dass wir alle Partner gewinnen würden, damit diese Maßnahme realisiert würde. All diese Punkte muss man auf eine Zeitachse einbinden.
Da lasse ich mir gar nichts vorwerfen. Sie haben es in 38 Jahren nicht einmal geschafft, die Elektrifizierung in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Die haben wir erbracht. Wir sind diejenigen, die konkret an solchen Dingen arbeiten.
Deshalb lassen Sie uns dieses Thema im Ausschuss behandeln. Denn dort waren wir gemeinsam der Auffassung, das Objekt voranzubringen. Uns hilft aber nicht diese hanebüchene Diskussion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in erster Linie in seiner Stellungnahme zum Weißbuch und nicht zu der Richtlinie etwas ausgesagt, die am 13. Januar vorgelegt worden ist. Er hat gesagt, in dieser Form und zum jetzigen Zeitpunkt könne die Richtlinie nicht akzeptiert werden. Aber - das sei vorweg gesagt - Richtlinien sind notwendig und bieten auch viele Chancen. Wir müssen ständig am Ball bleiben, damit auch die richtige Richtlinie dabei herauskommt.
Die Mehrzahl der im Bundestag angehörten Verbandsvertreter hat sich allerdings in wesentlichen Punkten generell gegen die Richtlinie gestellt. Das halte ich für falsch. Aber auch bei formaler Betrachtung des Entstehungsganges ist vor 2006 mit einer derartigen Richtlinie nicht zu rechnen. Frühestens nach Inkrafttreten der Verfassung ist eine engere Fassung dieser Richtlinie zu erwarten.
Die europäische Wirtschaft benötigt ohne Zweifel Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Immerhin
entfallen mehr als 50 % des Inlandsproduktes auf nicht vom Staat erbrachte Dienstleistungen. Andere Quellen sprechen sogar von 70 %. Man sieht, wie stark und wichtig das ist. Richtig ist, dass diese Dienstleistungen lange Zeit Stiefkind der Wirtschaftspolitik in Europa waren. Auch das muss man sehen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir uns damit beschäftigen, um den Zugang zur Lieferung von Dienstleistungen für alle Bürger und Unternehmen zu ermöglichen. Das gilt sowohl für den Export für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch für den Import von Dienstleistungen für den Verbraucher schlechthin.
Die jetzige Form der Richtlinie würde den europäischen Wirtschaftsmarkt in eine reine Freihandelszone zurückwerfen. Das wollen wir nicht!
Die Einführung des Herkunftslandprinzip s - Herr Harms hat darauf hingewiesen - würde dazu führen, dass die Rechtssysteme des Herkunftslandes hier kontrolliert werden müssten. Das heißt zum Beispiel, wenn in einem Auftrag das Wort „prüfen" verwendet wird, kann es 20 verschiedene rechtliche Bedeutungen haben und in 25 Sprachen abgefasst sein. Wenn man den Auftrag erteilt, einen bestimmten Vorgang zu prüfen, was eine Dienstleistung ist, weiß niemand, was sich dahinter verbirgt, ob mit Röntgen, ohne Röntgen, mit Materialprobe, mit Aufbewahrung von Proben, mit Güteprüfung und so weiter, und ein anderer nur sagt: Ich habe darüber geguckt. Diese Bandbreite gehört mit zur Überprüfung. Eine solche Kontrolle würde einen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der nicht akzeptabel und vor allen Dingen den Markt unkontrollierbar machen würde. Betroffen wären in erster Linie die Verbraucher und die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Dienstleistungen nachfragen. Ohne zusätzliche Prüfkosten sind Unternehmen dem Anbieter ausgeliefert. Immer geringerer Leistungsinhalt und Dumpingpreise wären die Folge.
Mit der Richtlinie in der jetzigen Form würde eine Annäherung beziehungsweise Harmonisierung der einzelstaatlichen Regelungen auf der Grundlage gemeinsamer Ziele, auch gemeinsamer Werte und auch eines gemeinsamen wenigstens vergleichbaren sozialen Hintergrunds unmöglich gemacht werden. Durch die Vielzahl der einzelstaatlichen Regelungen würde der Handel mit Dienstleistungen eher erschwert.
Wir Sozialdemokraten vertreten den Standpunkt, dass die Herstellung eines einheitlichen Binnenmarktes für Dienstleistungen nicht allein nach ökonomischen Kriterien erfolgen kann. Sozialer Schutz und Um
weltqualität gehören dabei genauso zu den Bedingungen wie überschaubare Leistungskriterien. Die Schutzstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - das hat Herr Harms ausgeführt - und die Kontrollmöglichkeiten bei der Arbeitnehmerentsendung im Baubereich müssen auf jeden Fall erhalten bleiben.
Branchenübergreifend geht es für uns auch um die gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitgesetz, bezahlter Mindesturlaub, Mindestarbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Mutterschutz und so weiter. Die in den Mitgliedstaaten jeweils geltenden Standards im Bereich von Qualität, Sicherheit und sozialer Sicherung müssen daher ebenfalls mindestens erhalten werden und dürfen nicht auch noch geopfert werden. Dazu muss es entsprechende Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip geben.
Der Wunsch nach freiem Zugang zu Dienstleistungen ist der einzige, aber auch der wichtigste Konsens, der aus den Stellungnahmen aller Angehörten bisher herauszulesen ist. Aus diesem Grund kann die Regierung nur aufgefordert werden, im Rahmen der Verhandlungen im Bundesrat dahin gehend tätig zu werden, dass Wertvorstellungen nicht der reinen Ökonomisierung geopfert werden.
Wir wollen mit unserem Beschluss heute die Auffassung des Bundesrates unterstützen, weil man ja der Meinung sein könnte, das sei alles gelaufen, es war ja im Bundesrat. Nein, wir wollen das unterstützen und können nur hoffen und wünschen, dass in der nächsten Legislaturperiode die offenen Fragen noch einmal aus der Sicht des Landes Schleswig-Holstein konkreter beleuchtet werden und bis zur Behandlung in diesem Hause eingefordert worden sind.
Zusammengefasst heißt das: Richtlinie ja, so aber nein.
Ich mache auch noch den Versuch, eine Einigung herbeizuführen, weil ich der Auffassung bin, Frau Strauß, dass Sie den neuen Antrag gar nicht gesehen haben.
- Augenblick, ich will auf einen wesentlichen Punkt hinaus. Sie haben auf die Stellungnahme des Bundesrates hingewiesen. Hier in dem Antrag steht: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag teilt grundsätzlich die im Beschluss des Bundesrates … zur Richtlinie geäußerten Bedenken.“ Das bedeutet, wir haben genau das übernommen, was Sie vorgetragen haben.
- Das stimmt doch überhaupt nicht! Wenn wir genau das formulieren und durch Beschluss festlegen und sagen: Jawohl, wir wollen, dass diese Bundesratsbeschlüsse befolgt werden und dass eine Veränderung herbeigeführt wird, dann verstehe ich die ganze Argumentation nicht, Frau Aschmoneit-Lücke, wenn Sie sagen, man müsse das ablehnen. Das ist der entscheidende Unterschied. Denn es ist so, dass die Exekutive, die bisher nur verhandelt hat, mit diesem Antrag in dem Begehren unterstützt wird, mit dieser Beschlussfassung fortzufahren.
Es würde mir wehtun, wenn wir hier zu einer kontroversen Auffassung kämen, weil wir nämlich inhaltlich wie vorhin bei der Bahn genau der gleichen Auffassung sind. Dies ist also nur ein Appell, dass wir in dieser Richtung noch einmal nachdenken, ob man diesen Beschluss nicht mittragen kann. All die Kriterien, die Sie genannt haben, sind hier drin, allerdings mit einer einzigen Ausnahme. Das ist ein bisschen Wahlkampf. Da bin ich dem SSW geradezu dankbar, dass er diesen Antrag eingebracht hat. Bis dahin hat in diesem Hause noch keiner mitbekommen, dass es überhaupt so eine Richtlinie gibt. Wir haben uns erstmalig damit beschäftigt. Auch das ist ein Recht, hier einen solchen Antrag zu präsentieren. Ich wäre also geneigt - das wollte ich mit Herrn Harms noch besprechen -, diesen Antrag im Ausschuss zu beraten, um eine gemeinsame Auffassung zu erreichen. Wenn Sie generell sagen, nein, wir lehnen das ab, dann muss das eben so entschieden werden. Ich würde mich schon freuen, wenn wir in Richtung Bundesrat zu einer einheitlichen Auffassung kämen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat diesen Antrag in mehreren Sitzungen beraten, zuletzt am 1. Dezember 2004, und im Rahmen des Selbstbefassungsrechts der Ausschüsse mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP Folgendes vorgeschlagen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Programms „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ zur Förderung des Radverkehrs die in den Nummern 1 bis 11 benannten Ziele und Maßnahmen weiter zu verfolgen.“
Sie können diesen Beschluss auch in der Drucksache 15/3859 nachlesen. Ich erspare es mir, die einzelnen Maßnahmen in den Nummern 1 bis 11 vorzulesen, und verweise insoweit auf die Drucksache 15/3153.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einigen Beiträgen mutet es ein bisschen merkwürdig an, dass ausschließlich von unseren Soldaten die Rede ist, obwohl die Hauptbetroffenen die zivilen Mitarbeiter sein werden. Frau Spoorendonk hat darauf noch einmal hingewiesen. Deren Versetzungen sind sehr viel schwieriger. Ich habe während meiner Dienstzeit 16 verschiedene Kommandos gehabt und bin sechsmal umgezogen. Das ist in einem Soldatenleben selbstverständlich. Hier handelt es sich um eine erzwungene Maßnahme, mit der sich die Soldaten aber eher anfreunden können als die zivilen Mitarbeiter.
Ich werde in diesen zwei Minuten, die mir noch zur Verfügung stehen, nur auf ein paar Punkte eingehen, denn es kommt einem vor, als solle der Kalte Krieg wieder aufleben, wenn Herr Arp zitiert wird:
„Die SPD hat ihr Ziel erreicht, erinnerte Arp an die Antibundeswehrdemonstrationen der 70er- und 80er-Jahre. Insgesamt seien dieser Politik 5.007 Stellen zum Opfer gefallen.“
Wenn Sie das nicht scherzhaft gemeint haben, dann müssen Sie sich zum kalten Krieger abstempeln lassen, denn das bedeutet, dass die Bundeswehr nicht abgebaut werden darf, weil wir so viele Soldaten brauchen. Nichts anderes steht dahinter.
Wir waren in der Auffassung einmal einvernehmlich, dass die Friedensdividende zu erwirtschaften sei. Dass wir als Leidtragende mitbezahlen müssen, muss jedem gegenwärtig sein. So zu tun, als ob die CDU im Februar durch eine neue Regierungsbildung oder als den Verteidigungsminister auf Bundesebene stellende Partei eine andere Schließungspolitik verfolgen würde, ist absolut unlauter. Ich halte es nicht für in
Ordnung, den Eindruck zu erwecken, als würde dies passieren.
Herr Kayenburg, ich will auf einen Punkt eingehen, weil Sie auf den Zwischenruf, wie Sie Ihr ernsthaftes Konversationsprogramm finanzieren wollen, geantwortet haben: Wir haben im Haushaltsausschuss einen Antrag auf Verbilligung gestellt. Sie wissen ganz genau, dass die Erlöse aus den Liegenschaften erstmalig wieder dem Bundeswehrhaushalt zugute kommen.
- Ja, das ist korrekt. Das war früher nie der Fall. Früher waren diese Gelder verloren, denn sie verschwanden im Gesamthaushalt. Wenn Sie dies als Antwort auf die Finanzierung Ihres Konversionsprogramms geben, dann klingt das so, als würden Sie Ihren Kindern sagen: Pass auf, wir verkaufen unser Haus unter Wert. Von der Differenz, die wir nicht erlösen, könnt ihr euch alles kaufen. So wollen Sie das finanzieren. Sie haben weniger Geld, aber Sie haben nicht einen einzigen Satz zur echten Finanzierung Ihres Konversionsprogramms gesagt!
Im Gegenteil, es hat mich ein bisschen an eine Diskussion am Stammtisch im Redderkrug erinnert, wenn Sie sagen, im Übrigen sei der Denkmalschutz, der Umweltschutz schuld und überhaupt. Das Argument fehlte noch. Das sind Argumente, die ich nicht nachvollziehen kann.
Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist, werde ich anschließend in einem Kurzbeitrag drei konkrete Vorschläge machen. Ich lasse es jetzt erst einmal hierbei bewenden.
Herr Kayenburg, als Sie begannen, habe ich gedacht, Sie wiederholten Ihre Rede, denn das gipfelte wieder in den alten Vorwürfen - wie gehabt. Sie haben aber im zweiten Teil Konversionsprogramm und Maßnahmen gefordert und dazu will ich Ihnen konkrete Punkte sagen.
Zunächst will ich meiner Ministerpräsidentin meine Bewunderung aussprechen, weil sie wie keine andere mit einfachen Worten den Übergang der Militärdoktrin von „massive retaliation“ zur „flexible response“ erklärt hat, so dass es auch Frau Tengler verstanden hat. Dafür meine Bewunderung, Frau Ministerpräsidentin.
Weil Ihre letzte Bemerkung auch mich dazu auffordert, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, wollen wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen, weil einige wesentliche Punkte doch noch verändert werden müssen. Ich will die drei Punkte deutlich machen, was dort noch hineingehört und was wir beraten müssen, auch so schnell wie möglich, einfach weil die Zeit drängt.
Erstens. Wir werden jeden einzelnen Standort hinsichtlich der Betroffenheit zu beurteilen haben. Das heißt, es ist ein Unterschied, ob hochwertige Arbeitsplätze im Zivilbereich wegfallen wie zum Beispiel in Mölln oder ob es sich um Wehrpflichtige handelt oder um Zeit- und Berufssoldaten. Zwar ist jeder Dienstposten in der Kommune von Interesse, aber für die Truppe selbst und die Auswirkungen auf die Kommune müssen wir unterschiedliche Maßnahmen treffen. Dazu helfen Gespräche auch mit den Betroffenen, auch mit den Einheiten selbst. Die sind in der Rasterplanung gar nicht erfasst.
Zweitens. Wir werden die Feinausplanungen im April abzuwarten haben, um zu sehen, was im Detail zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zeitraum auf die einzelne Kommune zukommt. Das ist wichtig. Es ist ein Unterschied, ob mit dem Abzug im Jahre 2005 begonnen wird oder erst 2008. Dies ist für die Kommune wie auch für das Land mit seinen Unterstützungsmaßnahmen von Bedeutung, aber wir, das heißt, die Fraktionen und die Landesregierung, werden nicht warten, wir werden unsere Maßnahmen und die Vorbereitung der Maßnahmen zur Konversion konsequent fortsetzen.
Drittens. Wir dürfen mit Blick auf die neuen Konversionsstandorte nicht übersehen, dass eine Reihe von Truppenabbaumaßnahmen aus früheren Beschlüssen gerade in den nächsten beiden Jahren in die Umsetzungsphase kommen. An einem Teil der Standorte ist es bereits seit 1990 zu Schließungen gekommen, aber ein Teil der Standorte wird erst jetzt betroffen sein wie zum Beispiel Glinde, Tarp, Großenbrode, SyltOst in 2005 und Leck und List im Jahre 2007. Wir dürfen daher mit Blick auf die neuen betroffenen Standorte die noch laufenden alten Maßnahmen für die Kommunen nicht aus den Augen verlieren. Das gehört mit zur Ehrlichkeit im Umgang mit Konversionsstandorten.
Ich finde es bemerkenswert, dass die Landesregierung in so kurzer Zeit eine Programmpalette vorgestellt hat, auf die von allen bereits hingewiesen wurde. Das hat bisher noch kein Land geschafft, dies in dieser Form und dieser Konsequenz vorzulegen.
Unsere Aufgabe ist es, den betroffenen Kommunen über einen Zeitplan die Chancen einzuräumen, Strukturen zu erhalten beziehungsweise alternativ aufzubauen. Die Workshops, die die Regierung mit den betroffenen Gemeinden begonnen hat, müssen mit den Entscheidungsträgern der nächsten Ebene fortgesetzt werden. Dazu gehören die Baugenehmigungsbehörden genauso wie die Finanzdirektionen, die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb, G.e.b.b., die WBV und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Letztere hat der Verteidigungsminister ausdrücklich in seinem Bericht als gesprächsbereit dargestellt. Nutzen wir die Chance, sie in die Workshops mit einzubinden.
Insofern habe ich immer noch Hoffnung, dass in den Einzelfällen durchaus Verhandlungsaspekte bei der Verbilligung von Immobilien auftauchen könnten, sonst hätte der Verteidigungsminister nämlich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht genannt.
Es macht nämlich einen Unterschied, ob ich ein auch finanziell hochwertiges Gelände jederzeit vermarkten kann oder ob es wie in Albersdorf ein Außenbereich ist, wo ich im Augenblick noch nicht weiß, was damit geschehen soll.
Mit diesen Workshops, die wir bereits begonnen haben, erreichen wir also rasche Entscheidungen, was die Verfügbarkeit der Liegenschaften betrifft, und einen sicheren Planungsstand. Nur so können die Kommunen Investoren gewinnen. Der Konversionsprozess läuft, und wir wollen die Kommunen nach besten Kräften unterstützen. Dazu benötigen wir die Überweisung an den Ausschuss. Dann müssen wir einen gemeinsamen Antrag daraus machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte bei allem Wohlwollen mit dem Blick auf die Monopolisten, die Stadtwerke nicht zu vergessen.
Herr Harms hat als Einziger darauf hingewiesen. Wenn man sich das Bundesgebiet und die Netzmonopolisten Vattenfall, RWE, EnBW und e.on anschaut, dann wird man feststellen, dass es sich keineswegs um ein Mischangebot dieser Unternehmen, sondern um klar abgegrenzte Demarkationsgebiete handelt; insofern sind sie Monopolisten.
Jetzt muss man ins Gesetz schauen und man stellt dabei fest, dass zwar eine De-minimis-Regelung für Unternehmen getroffen wurde, die die Stadtwerke betrifft - diese Regelung gilt nämlich für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden -, aber diese Regelung, die in den Entflechtungsparagraphen 7 und 8 durchaus zu akzeptieren ist, was die rechtliche und organisatorische Nichteilung angeht, wird in den §§ 9 und 10 wieder aufgehoben.
Das bedeutet, dass die Stadtwerke eine informelle und eine buchhalterische Trennung vorzunehmen hätten. Das heißt, für sie würde keine Ausnahme mehr gelten und sie wären in gleicher Weise wie die Monopolisten zur Trennung gezwungen,
obwohl dort manchmal nur eine Person sitzt, die das Gleiche bearbeitet.
Dann würde Folgendes passieren: Man würde die Stadtwerke zwingen, eine künstliche Trennung für Bereiche einzuführen, die man vorher durch Zusammenlegung aus Synergiegründen erzwungen und auch gewollt hat, um wirtschaftlich zu bleiben.
Insofern habe ich zwei Bitten, weil das in den beiden Resolutionen nicht drin ist, erstens, die kommunalen Unternehmen bei den Verhandlungen nicht zu vergessen.
Zweitens, darüber nachzudenken, ob nicht in den §§ 9 und 10 auch noch einmal eine Kleinunternehmensregelung eingeführt werden kann, damit nicht die kleinen Stadtwerke zur Unwirtschaftlichkeit gezwungen werden und damit aus dem Markt überhaupt herausfallen. Das heißt, sie könnten dann nicht mehr existieren. Das sind meine Bitten, die ich ergänzend zu unseren Resolutionen hier vortragen wollte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir fahren bereits auf Straßen, die Sie vermutlich noch in das Programm geschrieben haben. Deshalb mussten Sie heute die Verkündigung zurückziehen. Denn ein Teil der Maßnahmen ist bereits fertig.
So ganz habe ich den Antrag nicht verstanden. Er sieht eher wie eine Kleine Anfrage aus. Auch die ganzen Ausführungen riechen danach, dass krampfhaft nach Fehlern gesucht wird, um dieser Regierung etwas am Zeug zu flicken. Nichts anderes steht dahinter.
Es würde dem Land und der Stimmung im Land mehr nutzen, wenn wir uns anders verhielten. Wir können uns im Vergleich mit den anderen Ländern durchaus sehen lassen. Die Tatsache, dass Schleswig-Holstein Prioritäten setzt, in die Zukunft investiert und die
wichtigsten Verkehrsprojekte sichtbar vorankommen, hilft dem Land mehr als das ständige Lamento der CDU.
Ihre Nachfrage nach den formalen Sitzungsergebnissen von Bundesrat und Bundestag - es ist heute gar nicht zur Sprache gekommen, was der Hintergrund dieses Berichts ist - unterschlägt die Tatsache, dass es der schleswig-holsteinischen Landesregierung gelungen ist, eine Reihe von Projekten in die Endfassung aufzunehmen, die vorher nicht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans enthalten waren. Dazu gehört zum Beispiel, die A 20 in vollem Umfang einzubringen. Dazu gehört die Beseitigung des Schienenengpasses Pinneberg-Elmshorn.
Der Entwurf, den wir vorher bereits beeinflusst und verändert haben, ist schließlich in den Landtag eingebracht worden. Sie können das in der Drucksache 15/2821 vom 10. August 2003 im Detail nachlesen.
Der Antrag unterschlägt auch, dass unter den 30 vorrangigen Vorhaben von europäischem Interesse bis zum Jahr 2010 zwei Schleswig-Holstein-Projekte enthalten sind, zum einen unter der Überschrift „Bahnachse Fehmarnbelt“ und mit den beiden Untertiteln „Feste Querung Fehmarnbelt Straße/Schiene“ und „Eisenbahnzulauf in Deutschland von Hamburg“, zum anderen unter der Überschrift „Hochgeschwindigkeitsseewege“. Hierzu gehört der Hochgeschwindigkeitsseeweg Ostsee einschließlich der Strecke durch den Nord-Ostsee-Kanal. Das ist durch die Initiative erst hineingekommen, nachdem der Entwurf von der Kommission vorgelegt worden ist. Diese Beispiele beweisen nicht nur die Aktivität der Landesregierung, sondern auch den Erfolg, der trotz der Schwierigkeiten der Haushaltslage zu verzeichnen ist, weil die wichtigsten Verkehrsprojekte SchleswigHolsteins in den vordringlichen Bedarf gebracht worden sind.
Der heutige Bericht gibt im Grunde genommen die umfangreiche Dokumentation der Landesregierung wieder, die sie in der Presseerklärung vom 26. Mai niedergelegt hat. Die hätten Sie nur zu lesen brauchen, dann hätten Sie jetzt nämlich die gleichen Forderungen für eine Drucksache haben müssen.
Es ist das gute Recht der Opposition, etwas zu fordern, darüber hinaus auch alles zu fordern; denn sie braucht ja keine Gedanken an die Finanzierung zu verschwenden.
Sie haben die Wunschliste der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angesprochen. Da sind die Forderungen
nach neun zusätzlichen Ortsumgehungen im vordringlichen Bedarf nicht zu verstehen. Man kann natürlich alles fordern, man kann ein Maximum auflisten. Aber man sollte bitte mit den Füßen auf der Erde bleiben. Ob Ortsumgehungen bei knappem Geld in diesem Umfang zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, da habe ich meine Zweifel.
- Wir sind ja dabei. Wir haben die Ortsumgehung Preetz fertig. Wir haben auch die Ortsumgehung in Eutin mit der Westtangente fertig. Machen Sie sich also keine Gedanken!
Es bleibt festzuhalten: Mit Beschluss des Bundestages vom 1. Juli und des Bundesrats vom 9. Juli 2004 ist der Neubau der A 20 von Lübeck bis Stade im vordringlichen Bedarf. Das ist nämlich der entscheidende Punkt. Damit ist die Elbquerung mit darin, damit ist die Erweiterung der A 7 um zwei Fahrstreifen zwischen Bordesholm und Hamburg im vordringlichen Bedarf, damit ist die zweite Nordsüdachse der A 21 im vordringlichen Bedarf und damit ist die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke HamburgLübeck im vordringlichen Bedarf.
Was heißt das? - Das bedeutet, dass wir die wichtigsten Verkehrsprojekte mit einem uneingeschränkten Planungsauftrag haben. Das heißt, wir können damit weitergehen. Es ist doch nicht mehr so, wie Sie immer andeuten, dass eine Straße erst gebaut würde. Nein, mit den tausend Untersuchungen, die noch anzustellen sind, schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, gerade im vordringlichen Bedarf zu sein, damit wir diesen Planungsauftrag erledigen können.
Kurzum: Damit werden die historisch bedingten Defizite der schleswig-holsteinischen Verkehrsinfrastruktur - vielleicht auch unter dem Blickwinkel aus der Zeit, als Schleswig-Holstein noch ein Agrarland war - mittelfristig beseitigt. Wir haben neue Finanzierungsformen. So zu tun - darauf deuten Ihre Ausführungen hin -, dass Verkehrsprojekte praktisch über Nacht realisiert werden könnten, ist unredlich, ist Augenwischerei.
Wir bleiben auf dem Boden der Tatsachen mit klaren Prioritäten innerhalb der finanziellen Möglichkeiten. Wir bleiben realistisch, weil wir nach 2005 weiter regieren werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es bei der Zielsetzung, wie sie die Ministerin formuliert hat, nämlich qualitative Verbesserungen zu erreichen, bleibt, habe ich keine Bedenken, dass wir bei der Umwandlung zu einer gerechten Form finden. Ich will aber zum Verfahren noch einige Anmerkungen machen.
Erstens. Der Petitionsausschuss hat in der letzten Woche eine Reise durchgeführt und psychiatrische Einrichtungen besichtigt, und zwar zum einen in Strahlsund - das ist eine privatisierte Forensik - und in
Moringen - das ist eine nicht privatisierte Forensik. Ich beantrage keine Überweisung an den Eingabenausschuss, aber ich möchte, dass die Erkenntnisse, die die Delegation dort gewonnen hat, weil sie zu dem Gesamtkomplex beitragen können, berücksichtigt und die Mitglieder des Petitionsausschusses zu der Beratung eingeladen werden.
Zweitens. Wir werden eine Reihe von Nebenfaktoren zu berücksichtigen haben. Frau Birk hat mit Recht darauf hingewiesen, dass wir durchaus das Management-buy-out-Modell favorisieren oder in eine gleichwertige Bewertung einbeziehen sollten. Auch solche scheinbaren Nebensächlichkeiten wie etwa die Kindertagesstätte insbesondere in Neustadt müssen mit beurteilt werden.
Drittens. Wir werden auch zu beachten haben, dass wir unter Umständen parallel zum Ende der Legislaturperiode das aufgeschobene, zu verändernde Maßregelvollzugsgesetz noch einmal zu beurteilen haben. Wir haben damals nur die Identifizierungsmöglichkeit wie im Strafvollzug einbezogen und keine anderen Punkte in das Maßregelvollzugsgesetz aufgenommen.
Wir haben nicht nur über Anliegenvertreter zu sprechen, sondern haben auch das Zugangsrecht des Petitionsausschusses für eine zukünftig privatisierte Forensik zu betrachten.
Auch die Überlegung der Zusammenlegung von forensischen Patienten aus Schleswig und Neustadt ist ein Aspekt, der zum Beispiel ein Ergebnis unserer Reise gewesen ist. Dort haben beides - Männer und Frauen - zusammengeführt gesehen.
Fazit: Ich möchte, dass wir in der Beratung sehr sorgfältig damit umgehen, damit die Zielsetzung aus meinem Eingangsstatement, nämlich qualitative Verbesserungen für die Patienten zu erreichen, erfüllt wird.
Frau Präsidentin! Aller guten Dinge sind drei, müssen wir heute sagen. Denn wir debattieren in dieser Legislaturperiode zum dritten Mal über Radverkehr in Schleswig-Holstein. Das hat auch seine Berechtigung. Denn der Fahrradverkehr ist in Schleswig
Holstein wichtig. Wir haben in Schleswig-Holstein auch etwas vorzuweisen. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben den Bericht, wie er heute vorliegt, gefordert. Das ist ein Beschluss des Landtages. Zeigen Sie also nicht nur auf den Minister. Wir Abgeordnete haben dies gefordert. Der Bericht zeigt, dass Schleswig-Holstein zwei Chancen hat, zum einen Chancen für die Städte zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs und damit für die Lebensqualität, zum anderen Chancen für das ganze Land, nämlich durch den Tourismus. Schleswig-Holstein - der Minister hat darauf hingewiesen - ist das Fahrradland Nummer 1, nicht nur, weil wir 50 % aller Landesstraßen und 80 % aller Bundesstraßen mit einem Radweg versehen haben,
sondern weil wir auch eine vorbildliche Vernetzung durchgesetzt haben, die es in dieser Form im übrigen Bundesgebiet nicht gibt. Das ist bis 1988 nicht geschehen. Das haben wir Sozialdemokraten und Grüne seit 1988 erreicht.
Der Bericht ist kein Abschlussbericht, sondern er zeigt einen Prozess über die Entwicklung eines landesweiten Wunschliniennetzes und seine Vernetzung. Es geht nicht darum, dass einen Radweg bekommt, wer am lautesten klingelt und schreit. Die Prioritätenlisten machen in erster Linie die Kreise. In diesem Bericht wird zum ersten Mal die Systematik aufgezeigt, nach der in der Zukunft Linien zu realisieren sind. Es ist nicht so, dass der am schnellsten einen Radweg gebaut gekriegt, der am ehesten beim Minister ist.
Es geht nicht allein, wie Sie von der CDU immer andeuten, um die materielle Seite, sondern immer auch um die Motivation der Menschen, um die Einstellung der Gesellschaft insgesamt zum Radverkehr. Das ist der entscheidende Punkt. Das zeigt die Vielzahl der Verbände und Beteiligten an dem ganzen Bericht. Autofahrer bekommen in dieser Gesellschaft wie selbstverständlich Straßen gebaut. Bei Radwegen ist das nicht der Fall. Deshalb ist die Motivation wichtig.
Ich will auf ein paar Punkte hinweisen, die wir im Ausschuss noch erörtern sollten. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass man das GVFG kennen muss, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz,
das die Möglichkeit gibt, kommunale Radwege auch an nicht verkehrswichtigen Straßen zu fördern.
Bereits zum zweiten Mal gibt es den Wettbewerb „Gewinnfaktor Fahrrad“ des VCD, des Verkehrsclubs Deutschland, nämlich zum Thema Fahrrad im Berufsverkehr. Daran sollte sich jeder beteiligen. Es gibt durchaus attraktive Prämien.
Drittens haben wir einen Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein, in dem die Verknüpfung von Individualverkehr mit öffentlichem Personennahverkehr unterstützt wird, dotiert mit jährlich 1,74 Millionen €. Diesen Schnittstellen und einer stärkeren Vernetzung mit Schiene, Bus und Schiff - zum Beispiel in Kiel - werden wir im übrigen SchleswigHolstein eine noch stärkere Aufmerksamkeit widmen müssen. Das Mitnehmen von Fahrrädern im ÖPNV, das in der Regel immer gefordert wird, wird uns nicht geschenkt. Wir haben dafür allein in 2003 317.000 € als Ausgleich gezahlt. Das ist eine Leistung, die Anerkennung verdient.
Viertens. Wenn wir im Zeitalter des knappen Geldes mit Neubauten in der Zukunft nicht mehr so werden glänzen können wie in der Vergangenheit, dann muss man das Potenzial der vorhandenen Wege stärker nutzen. Das sind die landwirtschaftlichen Wege. Dies muss auch vor der Tatsache, dass die soziale Kontrolle bei abgesetzter Wegeführung eine äußerst untergeordnete Rolle spielt, neu gewichtet werden. Die Kommunen fordern die Einsehbarkeit der Wege. Der Bericht zeigt, dass genau das nicht erforderlich ist. Also muss man den Radewegen, die abseits von der Straße geführt werden können, größere Aufmerksamkeit schenken.
Fünftens. Wir werden in der Zukunft genug zu tun haben, den Unterhalt bestehender Radwege aufrechtzuerhalten. Deshalb ist auch hier eine Initiative angebracht, kostengünstigere Radwege zu entwickeln, im Bau und im Unterhalt.
Sechstens. Ich hatte vorhin von der Motivation gesprochen. Der Nutzung des Fahrrads ist auch unter Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten ein stärkeres Augenmerk zu schenken, und zwar im Alltag wie im Tourismusverkehr. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass weniger Benzin verbraucht wird, dass weniger Parkfläche versiegelt wird, dass weniger Abgase entstehen. Das ist einfach so. Aber bei der Forderung nach mehr Mobilität, mehr Bewegung
nicht nur für Kinder muss auch der Begriff Gesundheit auftauchen. Wenn Schleswig-Holstein das Gesundheitsland ist, dann hat auch das Fahrrad in diesem Bereich einen wichtigen Platz, quasi im Rahmen der integrierten Verkehrspolitik. Im Tourismus hat sich das Gesundheitsbewusstsein mit der Nutzung des Fahrrades schon längst durchgesetzt. Immerhin nutzen 42 % aller Urlauberinnen und Urlauber das Fahrrad. Also müssen wir uns unter dem Stichwort Gesundheit dem Faktor Fahrrad im Alltagsverkehr stärker zuwenden.
Wir werden nicht allein dem neu zu bauenden Wunschliniennetz folgen können, sondern vielleicht auch eine zusätzliche Analyse aufzustellen haben, wo mit wenig Geld vorhandene Radwegelücken zu schließen oder Gefährdungspunkte zu beseitigen sind. Das wird unsere Aufgabe sein. Wir werden Aktionen begleiten müssen, Motivation für das Fahrrad verstärken. Es gibt also noch genug Arbeit und Ideen für eine weitere Legislaturperiode.
Ich bin sofort fertig. Letzter Satz: Dies waren nur ein paar Gedanken zum Bericht; wir sollten sie im Wirtschaftsausschuss weiterverfolgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe etwas vergessen; das möchte ich kurz nachtragen. Frau Aschmoneit-Lücke, Sie haben von Soll und Ist gesprochen. Ich habe das Gefühl, dass die Reden hier das Soll darstellen, aber wenn wir uns draußen oder an anderer Stelle unterhalten, gilt das Ist als die wirkliche Einschätzung des Radverkehrs und der Akzeptanz dessen, dass wir Fahrradland Nummer eins sind.
Als wir mit dem Agrarausschuss in den Niederlanden waren, haben alle Ausschussmitglieder mit Erstaunen festgestellt - das sagte Lars eben -, mit welcher Selbstverständlichkeit dort Fahrräder benutzt werden, und zwar unabhängig davon, ob Radwege vorhanden sind oder nicht. Deshalb kann man nicht immer nur darauf schielen, dass hier Geld, Bau und Administration erforderlich sind. Es ist vielmehr eine Frage der Motivation und zu dieser können wir alle beitragen.
Beigetragen haben zu dieser Veränderung alle vom Minister genannten engagierten Organisationen. Es waren nicht nur drei Fachtagungen, sondern insgesamt 12 Veranstaltungen, die von allen, die mit dem Radverkehr in Berührung kommen- aus den Städten, aus den Gemeinden -, gestaltet worden sind.
Die Landesregierung war gut beraten, mit einer Geschäftsstelle im Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine Art Kompetenzzentrum zu errichten. Denn damit hat man einen zentralen Ansprechpartner, um dieses Engagement zu stärken.
Ich will mit meinem Dank für das Engagement aller Beteiligten - insbesondere dem der SPD-Fraktion und wenn Sie sich dem Applaus anschließen, dem des ganzes Hauses - schließen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, den Verursacher dingfest zu machen, der hier einfach mit dem Namen Stolpe gleichgesetzt wird. Denn die Rede aller unserer Abgeordneten hätte mit „mea culpa“ beginnen müssen. Hier wird nämlich bereits gegackert, ohne dass ein Ei gelegt worden ist. Es gibt keinen Referentenentwurf, es gibt nichts Nachprüfbares! Aber vielleicht muss man in der Politik auch manchmal gackern. Deswegen sage ich vorweg: Wir werden dem CDU-Antrag zustimmen.
Aber wie ist die Aktenlage? - Sie macht deutlich, wo wir hier eigentlich stehen.
- Ganz einfach. Wenn Sie ins Internet gehen und die betreffenden Seiten aufrufen, dann erhalten Sie ein Protokoll vom 3. März 2004. Das ist also noch gar nicht alt. Auf die Anfrage des Abgeordneten Hinsken - das ist ihr tourismuspolitischer Sprecher - wird dort ausgeführt:
„Der Bundesrechnungshof hat in seinen Prüfungsbemerkungen 2000 den niedrigen Kostendeckungsgrad in der Freizeitschifffahrt gerügt und eine höhere Kostenbeteiligung angeregt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 einvernehmlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen aufgefordert, aufgrund der Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes nunmehr ohne weitere Verzögerungen eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Schifffahrtsabgaben zu schaffen, die Realisierung einer Vignettenlösung für Sportfahrzeuge zu betreiben und über das Erreichte bis zum 1.10.2004 zu berichten. Derzeit wird ein Gesetz erarbeitet, das eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer Vignette im Bereich der Freizeitschifffahrt enthält.“
Dies alles geschah einstimmig. Tun Sie also nicht so, als sei Stolpe allein der Verursacher.
Zweitens. Am 29. April 2004, also vor wenigen Tagen, ist die Drucksache „Tourismus in, an und auf dem Wasser – naturverträglichen Wassertourismus in Deutschland ausbauen und fördern“ wiederum einstimmig an die Ausschüsse überwiesen worden. In deren Ziffer 10 fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Einführung einer nutzergerechten Jahresvignette für Sport- und Freizeitboote zu prüfen, wobei die Möglichkeit einer Rabattregelung für den organisierten Vereinssport berücksichtigt werden sollte und muskelbetriebene Boote deutlich weniger oder gar nichts zahlen sollten.
Also nirgends etwas Konkretes darüber, wo, wann und wer in welchem Umfang betroffen ist. Gerade diese unbegrenzte Interpretationsmöglichkeit in dieser Phase und eine Vorabinformation an die Verbände, riefen natürlich alle mit eigenen Interessen auf den Plan. Genau dies führt zu einer Stimmung, die uns alle fragen lässt: Was soll der Unsinn? Damit schadet diese Diskussion - völlig unabhängig davon, was dabei herauskommt - unseren landeseigenen Interessen, den Wassertourismus voranzutreiben. Das ist der eigentliche Schaden, der hier verursacht wird.
Ich habe keinen Zugang zu irgendeinem Referentenentwurf, auch nicht auf nachträgliches Bitten hin. Es gibt keinen abgestimmten Entwurf, der herausgegeben werden darf. Selbstverständlich wird in diesem Bereich sortiert, aber es gibt nichts Konkretes. Niemand, außer er bedient sich der Spekulation, weiß, in welchem Umfang die Fixierung von Punkten erfolgt, über die Höhe einer Abgabe ist nichts bekannt, nichts über die Boote. Man weiß nicht, ob Küstengewässer oder nur Binnengewässer gemeint sind, ob 5-PSBoote oder 10-PS-Boote belastet werden sollen. All dies ist noch offen. Das Einzige, was deutlich wird, ist, dass muskelbetätigte Fahrzeuge wie Kanus und Schlauchboote nicht betroffen sein werden.
Ich sage noch einmal: Verursacher eines derartigen Gesetzes sind die Abgeordneten selber. Deshalb geht der Beschluss, den wir heute fassen, noch nicht weit genug. Ich betrachte die Diskussion, die wir führen, als kontraproduktiv, ja als schädlich für den Wassertourismus und kann nur empfehlen, sie nicht auf der Spekulationsebene fortzusetzen. Vielleicht ist ja bereits mit einer Verbandsabgabe, wie sie Herr Arp kurz angesprochen hat und die man unter Umständen angemessen erhöhen kann, eine Lösung geboren.
Geradezu paradox ist dies alles, weil der Rechnungsprüfungsausschuss nicht berücksichtigt hat, dass die Ursache für die Kosten, die gerügt worden sind, schon beseitigt wurden.
Ich denke, wir werden den Entwurf, wenn wir ihn auf dem Tisch liegen haben, prüfen und sehen müssen, in welchem Umfang wir aus Schleswig-Holstein weiter intervenieren müssen. Zunächst bleibt es bei der allgemeinen Aufforderung an die Regierung, den Bestrebungen für eine Sportbootvignette entgegenzuwirken. Aber ich will hinzufügen: Das reicht mir nicht aus. Es kann nicht abgewartet werden, bis ein Gesetzentwurf im Bundesrat angekommen ist. Wir alle, wie wir hier sitzen, haben vielmehr unsere Abgeordneten im Bundestag aufzufordern, jetzt in diese Richtung tätig zu werden und zu sagen: Eine Sportbootvignette ist Unsinn. Wir müssen also schon jetzt gegensteuern, und das betrifft alle Parteien.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick scheint dieser Antrag sinnvoll zu sein
und man fragt sich, warum nicht schon längst jemand auf diese Idee gekommen ist. Ist man, kann ich da nur sagen. Denn auf den zweiten Blick zeigt sich, dass dies ein Schnellschuss ist und schon andere vor der CDU auf den gleichen Gedanken gekommen sind. Trotzdem will ich diesen Gedanken aufgreifen. Wir werden dann im Detail noch im Ausschuss darüber zu reden haben.
Richtig ist, dass es 1991 für die „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ ein Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz gegeben hat. Aber die gleichen Ideen sind dann 1993 im Planungsvereinfachungsgesetz bereits übernommen worden.
Das ist der erste Punkt. Man kann also nicht generell sagen: Wir übernehmen dieses Gesetz, weil es bereits ein ähnliches gibt. Es gibt zwei weitere Novellen, die das übernommen haben.
Drittens. Seit April 2004, also seit wenigen Wochen, gibt es Leitlinien für das ganze europäische Verkehrsnetz. Auch in diesem Bereich läuft also bereits einiges.
Der Punkt aus dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, der noch nicht realisiert ist und um den es unter Umständen geht, ist das vereinfachte Verwaltungsgerichtsverfahren. Es heißt dort: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungs
verfahren für Vorhaben nach § 1 dieses Gesetzes. - Dies aufzunehmen macht Sinn, wenn man das denn will, weil dadurch die Rechtsverfahren abgekürzt werden. Ich sehe hier aber schon die FDP ihre Bedenken wieder anmelden. Es muss gefragt werden, ob man denn das so schnell wirklich haben will. Der Zeithorizont für TEN-Verkehrsprojekte liegt, was die Fertigstellung betrifft, bei 2010 oder 2015. Wir werden uns im Ausschuss also die Verfahren für die transeuropäischen Projekte darlegen lassen und dann prüfen, ob man an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungen vornehmen kann. Vor Jahren haben wir es bezüglich der Landesstraßen ähnlich gemacht. Damals haben wir geprüft, wie man eingreifen und Beschleunigungen erreichen kann. Einer solchen Idee stehe ich durchaus aufgeschlossen gegenüber.
Man muss sich im Klaren darüber sein, dass es trotz dieser Vereinfachung heute kein Projekt mehr geben wird, das ohne Klage über die Bühne läuft. Das liegt aber auch daran, dass die Einzelinteressen sowohl der Verbände als auch der Bürgerinnen und Bürger etwas in den Vordergrund getreten sind, nicht hingegen die Verantwortung für die Gesamtgesellschaft, obwohl das bei umfassenden Projekten der Fall sein sollte.
Deutschland insgesamt - insofern ist der Antrag etwas missverständlich - wird nur von sieben Projekten berührt. Das einzige Projekt für Schleswig-Holstein, das wir unter dem TEN-Projekten finden, ist die Eisenbahnachse Fehmarnbelt unter der laufenden Nummer 20. Das haben Sie mit erwähnt. Bei diesem Projekt tauchen vier Unterpunkte auf, so der Zulauf der Eisenbahn vom Öresund und der Zulauf von Hamburg. Selbst die Eisenbahnverbindung HamburgBremen ist unter dem TEN-Projek der FehmarnbeltQuerung mit aufgeführt worden.
Wenn wir im Sommer des Jahres einen Letter of Intent oder sogar ein Memorandum of Understanding zusammen mit Dänemark bekommen, sind wir in diesem Bereich - davon bin ich überzeugt - gut aufgestellt.
Bei den transeuropäischen Projekten wird ein Hauptgewicht auf grenzüberschreitende Vorhaben gelegt, da diese in der Regel am schwierigsten durchzuführen sind. In dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2004 - auch das sage ich hier - heißt es:
„Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Zuschüsse auf der Grundlage mehrjähriger rechtlicher Verpflichtungen für genehmigte Vorhaben zu gewähren.“
Damit wird ein ausreichender Anreiz zur Mobilisierung privater Mittel möglich. Im Übrigen werden in
den Leitlinien die Beschleunigung und auch die Finanzierung angesprochen, denn bei der Finanzierung werden etwa 20 % der Gesamtsumme aus dem privaten Bereich erwartet.
Es ist hier angebracht, darauf hinzuweisen, dass es für uns nicht nur um Verkehrsprojekte gehen kann. Die EU hat keine weitergehenden Zuständigkeiten. Sie hat vor allem keine Zuständigkeit für eine europäische Raumentwicklung, wie wir sie aber bei einer solchen Entwicklungsachse wie der FehmarnbeltQuerung dringend benötigen. Das bedeutet, dass wir alle Dinge, die wir an dieser Achse zusätzlich planerisch umsetzen wollen, in nationaler Zuständigkeit zu regeln haben.
Das Subsidiaritätsprinzip des EU-Vertrages gebietet eine Raumentwicklung von unten. Man kann bei diesem Antrag also nicht nur in Richtung Verkehr schielen, sondern muss gleichzeitig auch immer eine Perspektive für die Entwicklungspolitik vor Ort haben. Vor diesem Hintergrund sollte das Augenmerk nicht nur auf die Beschleunigung des Verkehrs gerichtet werden. Vielmehr ist die Entwicklungsachse der festen Fehmarnbelt-Querung insgesamt zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind die Diskussionen im Ausschuss zu führen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir bereits große Teile, was die Beschleunigung angeht, realisiert haben. Das hindert uns aber nicht daran, noch besser zu werden. Lassen Sie uns deshalb im Ausschuss darüber beraten!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so lange werde ich nicht brauchen. - Frau Strauß, Sie haben von Verwirrung gesprochen. Verwirrung haben Sie mit Ihrem Antrag selber verursacht, wenn Sie von der Beschleunigung der Planungsverfahren für TEN-Verkehrsprojekte sprechen und dann sagen, für die TEN-Projekte wie die A 20. Die A 20 ist kein TEN-Verkehrsprojekt. Wenn Sie die Netze meinen, müssen Sie das auch sagen. Insofern ist es durchaus legitim, Zweifel hinsichtlich der Zielrichtung anzumelden, die Sie haben.
Ich will noch zur Richtigstellung insgesamt etwas sagen. Am 21. April 2004 - vielleicht ist das noch nicht jedem gegenwärtig geworden - sind die Vorhaben von europäischem Interesse aufgelistet worden. Es handelt sich um 30 Projekte. Als 30. Projekt sind die Binnenschifffahrtswege Seine - Schelde aufgenommen worden.
Der Nord-Ostsee-Kanal ist keineswegs ein einzelnes Projekt, sondern er taucht in der Liste als Nummer 21 unter Hochgeschwindigkeitsseewege auf. Dort tauchen auch Verbindungen Mitgliedstaaten in Mittel- und Westeuropa auf. Hinzugekommen ist auf Veranlassung des Rates und des Europäischen Parlamentes die Strecke durch den Nord-Ostsee-Kanal. Das heißt, was ich vorhin zu der Fehmarnbelt-Querung mit den unterschiedlichen Eisenbahnen und so weiter gesagt habe, trifft auch für den Nord-Ostsee-Kanal zu. Aber das ist kein Einzelprojekt. Das will ich hier nur zur Richtigstellung sagen.
Wenn Sie die Netze insgesamt meinen, die eine Verbindung zu den Projekten herstellen, und da eine Beschleunigung wollen, dann muss das im Ausschuss erörtert werden. Wenn Sie tatsächlich in dieser Form eine Verkürzung des Rechtsweges wollen, müssen Sie im Ausschuss sagen: Wir wollen eine Verkürzung des Rechtsweges. Ob wir das mitmachen, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen; denn das ist ausgesprochen strittig. Wir haben einen Zeithorizont bis 2010 und 2015. Bis dorthin kann man durchaus ein geordnetes Verfahren, auch ein geordnetes Planverfahren, abwickeln. Da sehe ich überhaupt keine Schwierigkeiten. Lassen Sie uns das im Ausschuss
ordentlich beraten. Dann wird auch etwas Ordentliches daraus.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zur Innovationsstiftung setzen wir eine schleswig-holsteinische Erfolgsgeschichte fort. Ich freue mich schon auf den ersten parlamentarischen Abend mit der Innovationsstiftung, auch wenn wir dann wieder unmittelbar vor dem Imbiss Bilder über den Heilungserfolg bei Morbus Crohn gezeigt bekommen. Aber so etwas muss man als Abgeordneter eben aushalten.
Im Grunde ist heute bereits alles gesagt worden. Wichtig zu erwähnen ist noch, dass diese Stiftungen ein Lob von der Industrie- und Handelskammer erfahren haben, die sich keineswegs immer besonders wohlwollend äußert. Ich zitiere:
„Die TSH ist in Schleswig-Holstein zu einem anerkannten Partner von Wirtschaft und Wissenschaft geworden.“
In der gleichen Stellungnahme der IHK heißt es außerdem
„Die Energiestiftung hat sehr viele Prozesse und Investitionen ermöglicht, die wir heute nicht mehr missen mögen.“
Der Dank für diese Leistungen gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Stiftungen.
Zwei Dinge möchte ich noch ansprechen. Frau Aschmoneit-Lücke, Sie wollten den Stiftungszweck sehr allgemein halten. Genau das hat aber in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass der Stiftungsrat Dinge abgelehnt und gesagt hat: Das ist nicht unsere Aufgabe. Deshalb haben wir uns so viel Mühe gegeben, spezifisch auszuformulieren, was die Stiftung eigentlich alles selber tun sollte.
Zu den Aufgaben im Einzelnen nur einige wenige Bemerkungen.
In Nummer 1 heißt es, Entwicklung, Transfer und Implementierung von Technologien und Innovationen in der Wirtschaft sollten unterstützt werden, und zwar vor allem durch die Förderung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. In den Vorbemerkungen taucht diesbezüglich zum ersten Mal die Formulierung „bis zur Markteinführung“ auf. Das war bisher in keiner der Stiftungen der Fall, und das fehlt auch im deutschen Förderwesen insgesamt. Die Amerikaner fördern bis zur Marktreife. Das machen wir nicht. Hier kommt der Stiftung meiner Meinung nach eine wichtige Aufgabe zu.
Wir haben in Nummer 2 - das ist schon erwähnt worden - die „Spürnase des Trüffelschweins“ festgelegt. Dahinter verbirgt sich die Frage, wie man Zukunftsfelder auch wirklich erforscht und feststellt: Was davon ist in Schleswig-Holstein nutzbar? Professor Hohmeyer hat in seinem Beitrag in der Anhörung darauf hingewiesen, dass klimaschutzorientiertes Verhalten, Energiesparkonzeptionen, Energieeinspartechnologien und die Entwicklung erneuerbarer Energien in der Zukunft vielleicht das größte Augenmerk verdienen, wenn man die gesamtgesellschaftliche Entwicklung betrachtet. Das haben wir unter Nummer 3 ebenfalls aufgenommen.
Wir haben unter Nummer 4 die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung aufgenommen, ohne uns einem Programm zuzuwenden.
Das Wichtigste ist, das wir unter Nummer 5 folgenden Passus aufgenommen haben:
„… den Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Schule und Gesellschaft zu Fragen
der technologischen und energiewirtschaftlichen Innovationen fördern und zu einem innovationsfreundlichen gesellschaftlichen Bewusstsein beitragen.“
Dieser Passus ist so wichtig, dass wir auf die Gründung eines Vereins, der parallel gegründet werden sollte, verzichten können. Das könnte auch eine erste Initiative dieser Stiftung werden. Es gibt nämlich eine Vielzahl von naturwissenschaftlichen Vereinen in Schleswig-Holstein, die zusammengebracht werden müssen. Ich kann nur sagen: Die Stiftung hat mit diesen fünf Punkten eine strategische Ausrichtung, um langfristig ein naturwissenschaftliches, innovatives Klima in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln.
Denn nur aus diesem Innovationsbewusstsein heraus können neue Wirtschaftsfelder entstehen. Ich verspreche mir daher mit diesem Gesetz und mit dieser neuen Stiftung auch einen neuen Impuls für die wirtschaftliche Weiterentwicklung Schleswig-Holsteins. Ich sage hier: Glückauf der neuen Stiftung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir aufgefordert worden sind, namentlich abzustimmen, muss ich mich natürlich zu Wort melden, damit die Abstimmung auch erklärt werden kann.
Zunächst einmal ein Dank an Frau Herlich Marie Todsen-Reese,
dass sie sich so für die Wiederwahl der Ministerpräsidentin eingesetzt hat und großes Vertrauen gegenüber der Ministerpräsidentin ausgesprochen hat.
Zu Ihrer zweiten Forderung, mit der Sie die Abwahl des Ministers gefordert haben, Frau Todsen-Reese, muss ich sagen: Ich habe selten einen so sachlich, fachlich und ruhigen Vortrag eines Ministers wie heute vom Umweltminister gehört.
- Gut, wenn Sie das nicht anerkennen, dürfen Sie gern
lachen. Das mögen andere beurteilen, die hier nicht ausschließlich zum Lachen angetreten sind.
Mein dritter Punkt: Das Einzige, was ich an Kritik anzumerken habe, ist, dass der Umweltminister darauf hingewiesen hat, dass unter Umständen 77 € pro Hektar nach Eiderstedt wandern werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht nur um Eiderstedt geht - wohlgemerkt. Und der Minister hat schon auf die Sorgfalt hingewiesen, dass die Modulationsmittel nicht ausschließlich für Eiderstedt verbraten werden dürfen. Da ich für Schleswig-Holstein insgesamt verantwortlich bin, bin ich da schon etwas hellhörig geworden. Man muss aufpassen, dass hier nicht ein bisschen zu viel ausgekippt wird.
Mein letzter Punkt: Ich halte die Resolution, wie wir sie vorgelegt haben, in den fünf Punkten für ausreichend und sorgfältig, nämlich erstens das Stichwort „Verantwortung für den Naturschutz“ und zweitens die Begrüßung des Beteiligungsverfahrens. Dazu will ich sagen: Gucken Sie tatsächlich einmal ins Internet und schauen Sie, was Bayern gemacht hat. Sie brauchen nur Bayern austauschen und Schleswig-Holstein eintragen, dann bekommen Sie alle Informationen, die Sie zur Beteiligung brauchen. Es gibt eine einzige Ausnahme: Die Beteiligung findet in diesem Umfang in Bayern nicht statt. Das ist der einzige Unterschied, den Sie dort herauslesen können.
Der dritte Punkt in der Resolution: Wir fordern den Umsetzungsprozess von NATURA 2000. Dabei kommt es mir so vor - weil ich die Diskussion 1999 miterlebt habe -, als ob der gleiche Popanz, der damals aufgebaut worden ist, heute wieder hochgezogen wird. Es wird nämlich so getan, als ob die Existenz der Landwirte in Gänze auf dem Spiel stünde. Das ist keineswegs der Fall.
Der letzte Punkt - den fasse ich zusammen - ist, dass nur nach naturschutzrechtlichen Kriterien ausgewählt und festgelegt werden darf. Da zwingt sich mir - der Umweltarbeitskreis ist einer der wenigen Arbeitskreise, dem ich nicht angehöre - die folgende Logik auf: Das würde bedeuten, wenn wir Gebiete ausweisen, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss die EU sie zurückweisen, und umgekehrt, wenn wir welche nicht ausweisen, die sie erfüllen, muss sie sie selber einfügen.
Das sind die fachlichen Gründe, weshalb ich der Resolution in dieser Form in vollem Umfang zustimmen
kann. Insoweit meine Erklärung zur namentlichen Abstimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Maurus, ich freue mich, dass Sie das als ordentlichen Bericht bezeichnet haben. Aber weil Sie mit der gleichen Begeisterung von dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion gesprochen haben, möchte ich Sie auf einen Punkt hinweisen: Der Fehler dieser Anträge, sowohl der der FDP als auch der der CDU, ist, dass Sie die Marine einbezogen haben und damit die Gesamtrealisierung einer Küstenwache nur erschwert, nicht erleichtert haben. Denn je mehr Sie einbinden, um zu einer großen Lösung zu kommen, desto schwieriger ist es.