Ich möchte mich auch für das Engagement des Präsidenten dieses Landtages bedanken, denn er war derjenige, der diesen Prozess angestoßen hat und derjenige, der entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Landesparlamente in diesem Prozess überhaupt eine Rolle spielen.
Ich bin - in dem, was ich jetzt sage, bin ich noch nicht einmal mit allen in meiner Fraktion einig; das muss ich auch zugeben - in der Steuerfrage ganz entschieden dafür, wie das in den US-amerikanischen Staaten auch der Fall ist, dass die Länder ihre Steuern selber erheben.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die ganze Bildungsmisere und das ganze Problem im Bildungsbereich und im Kindergartenbereich so nicht hätten, wenn die Länder in der Lage wären, für sich selbst die Steuern zu erheben. Denn dann würden sie im Dialog mit der Bevölkerung natürlich die Dinge tun, die notwendig sind. Es würden ganz andere Diskussionen auf Bundesebene laufen, denn der Bund sieht
Ich bin auch der Auffassung, dass die Gemeinschaftsaufgaben abgeschafft gehören. Ich weiß, dass es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen gibt. Es ist auch so, dass es bei uns unterschiedlich diskutiert wird; das gebe ich gerne zu. Es ist auch so, dass mein Umweltminister in dieser Frage eine andere Auffassung hat als ich. Das ist von der Sache her logisch. Denn für ihn ist es ganz entscheidend, für seine Politik viel Spielraum zu haben.
Ich weiß auch, dass die einzelnen Ministerien - auch diejenigen, die von Grün vertreten werden - in vielen Fragen darauf achten, dass ihre Kompetenzen erhalten bleiben oder überlegen, wie sie am besten gewährleisten können, dass die Strukturen, die ihnen Vorteile bieten, weitergeführt werden. All dies sind Detailfragen, über die man reden muss.
Der Föderalismus ist in der letzten Zeit in Verruf geraten. Gerade in der Bildungsdebatte ist der Föderalismus in der Öffentlichkeit stark in Verruf geraten. Dass zentralistische Staaten gerade wie Frankreich und England massiv dabei sind, zu dezentralisieren und föderale Strukturen zu entwickeln, finde ich gut. Ich glaube, dass sich in dieser Republik die Entwicklung über viele Jahre hinweg nicht so gut vollzogen hätte, wenn sie nicht so föderal strukturiert worden wäre. Und auch in den nächsten 50 Jahre wird sich - gerade im Verhältnis zum Osten - diese föderale Struktur bewähren, weil viele Probleme vor Ort besser gelöst werden können.
Mit Blick auf Europa stelle ich fest, dass es insbesondere die kleinen Staaten schaffen, sehr viele Fragen besser zu lösen als wir. Sie sind nämlich näher am Bürger und versuchen nicht, diese Fragen zentralstaatlich zu lösen, wie wir es tun. Insofern ist auch das ein Beispiel dafür, dass der Föderalismus Wert hat.
Ich bedanke mich bei Herrn Arens und bei allen, die an diesem Prozess beteiligt waren. Ich bedanke mich bei allen Parteien hier im Landtag, dass es letztlich doch möglich war, eine gemeinsame Resolution zu beschließen. Meiner Meinung nach ist es ganz wichtig, dass wir das geschafft haben. Ich bin sehr froh, dass wir es geschafft haben. Insofern ist dies ein schöner Abschluss, um ins Wochenende zu gehen. - Tschüss!
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hentschel für die Worte zur Beendigung der Sitzung, weise aber darauf hin, dass der Schluss vom Präsidium ausgesprochen wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich den vorliegenden fraktionsübergreifenden Antrag zur Föderalismusreform. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag gerade jetzt noch einmal in die Debatte einbringt, weil es im Dezember zu spät gewesen wäre. Denn die von Bundestag und Bundesrat gemeinsam eingerichtete Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung soll ja noch vor Weihnachten - hoffentlich mit einem positiven Ergebnis - beendet werden.
Auch ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, mich für das Engagement unserer beiden Vertreter in dieser Reformkommission, nämlich bei dem Herrn Landtagspräsident und dem Herrn Oppositionsführer zu bedanken. Wir sind immer gut informiert und auf dem Laufenden gehalten worden, so dass wir zu Recht sagen können: Der Schleswig-Holsteinische Landtag steht hinter der Position der Lübecker Erklärung und auch der Münchner Erklärung der Landtagspräsidenten.
Nach Presseangaben wurde ein mögliches Ergebnis zwischenzeitlich von der Bundesregierung in Zweifel gezogen. Das war aus Sicht des SSW völlig unverständlich. Denn gerade die Bundesregierung und der Bundestag sollten ein ureigenes Interesse an einer Entflechtung der Finanzströme und an einer Beendigung der Aufgabenvermischung haben.
Dies geschieht nur, wenn die Kompetenzen wieder klar abgegrenzt werden. Nur so wird die unsägliche Selbstblockade der deutschen Politik ein Ende haben und auch die Bundesregierung wieder handlungsfähiger als jetzt werden. Das gilt natürlich genauso für die Bundesländer, deren langfristige Überlebenschance eng mit einer grundlegenden Reform des Föderalismus zusammenhängt.
Deshalb müssen Bund und Länder jetzt die Chance zur Reform des Föderalismus nutzen und vor Jahresende ein zukunftsweisendes Ergebnis erzielen. Denn
das Zeitfenster für eine Reform ist leider nicht zuletzt wegen der anstehenden Landtagswahlen im nächsten Jahr sehr eng bemessen.
Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung jetzt den Ländern durch die Justizministerin entgegengekommen ist. Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zur Föderalismusreform - ich weiß, dass einiges eingesammelt worden ist, aber das war der Wissensstand, den wir hatten, als wir uns zu dieser Debatte bekannten - sind auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl uns nicht alle Einzelheiten gefallen oder einleuchten.
Nach den Worten von Frau Zypries sei die Bundesregierung bereit, auf zahlreichen Gebieten Kompetenzen des Bundes abzugeben. Im Gespräch seien das Hochschulwesen, die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten und interessanterweise auch einige Steuerarten wie Erbschaft-, Schenkung-, Vermögen- und Versicherungsteuern.
Natürlich ist dies nicht kostenlos zu haben. Im Gegenzug fordert der Bund zum Beispiel, dass die Kompetenzen der inneren Sicherheit - Stichwort Bundeskriminalamt - zum großen Teil auf den Bund übergehen sollen. Wichtig ist aber vor allem - natürlich müssen noch die Detailfragen geklärt werden -, dass nach dem Vorschlag der Bundesregierung die konkurrierende Gesetzgebung stark eingeschränkt werden soll und der Bund zum Beispiel keine Gesetze mehr erlassen darf, die die Länder finanziell belasten.
Am Ende wird dabei hoffentlich ein tragfähiger Kompromiss herauskommen, der den Forderungen beider Seiten Genüge leistet. Eben deshalb ist es wichtig - ich sagte es bereits -, dass der SchleswigHolsteinische Landtag mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag noch einmal seine Positionen in dieser Frage konkretisiert.
Wir unterstützten die Münchner Erklärung der Landtagspräsidenten vom 18. Oktober 2004. In dieser Erklärung heißt es unter anderem, dass die Bildungs- und Kulturhoheit der Länder unverzichtbar sei. Das unterstützen wir nicht zuletzt deshalb, weil darunter auch der Bereich Minderheitenpolitik fällt. Für den SSW ist es unverzichtbar, den Minderheitenbereich in der Verantwortung Schleswig-Holsteins zu belassen, was allerdings nicht heißt, dass nicht auch der Bund eine Verantwortung seinen Minderheiten gegenüber wahrzunehmen hat. Gerade dies machen die Minderheiten deutlich und ich sprach schon in einer anderen Debatte an, dass es auf Bundesebene ein Minderheitenforum gebe. Von daher ist es wichtig, dass sich der Bund seiner Verantwortung bewusst ist und dass die Kulturhoheit bei den Ländern verbleibt.
Wichtig ist für uns auch, dass Sachverhalte, die einen regionalen Bezug haben, weiterhin Teil der Landespolitik bleiben, weil die Landtage einfach näher dran sind. Ein wichtiger Kerngedanke des Föderalismus ist eben, dass Entscheidungen so nah wie möglich am Bürger zu treffen sind.
Also: Im Interesse der Menschen unseres Landes fordern wir, dass sich die Bundesstaatskommission noch in diesem Jahr auf einen tragfähigen Kompromiss einigt. Alles andere wäre ein Versagen der Politik und ein Armutszeugnis. Angesichts der aktuellen Krise unseres Gemeinwesens können wir uns das einfach nicht leisten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beitrag des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gezeigt, dass es nicht ganz einfach ist, in dieser Frage weiterzukommen. Denn genau so, wie er es dargestellt hat, ist das wahre Leben: Niemand möchte etwas hergeben, aber alle sind der Meinung, jeder solle sich zusammenreißen, damit wir eine Lösung erreichen. Das macht die Sache nicht einfach.
Immerhin: Die Schleswig-Holsteiner können stolz darauf sein, dass sie mit ihrer Lübecker Erklärung den Prozess angestoßen haben und dass jetzt durch den Hinweis auf die Münchner Erklärung die beiden Kommissionsmitglieder, der Landtagspräsident Arens und der Oppositionsführer Kayenburg, noch einmal dafür gesorgt haben, dass wir uns hier mit dem Thema beschäftigen.
Der bevorstehende Abschluss der Arbeiten soll am 17. Dezember 2004 erfolgen; das wäre die letzte Sitzung der Föderalismuskommission. Seit November 2003 gibt es intensive Beratungen sowohl in der Kommission als auch in den Ländern, in den Landta
Wenn man dies verfolgt - und das ist das Schöne daran -, stellt man fest: Zu jedem Vorschlag gibt es einen Gegenvorschlag. - Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Dies geschieht übrigens nicht nach Parteienzugehörigkeiten sortiert, sondern nach Nord/Süd, Ost/West und Klein/Groß - und schon ist es gelaufen. Man bekommt die Truppen nicht zusammen, weil man nie weiß, ob derjenige, der heute hier mitmacht, nicht morgen woanders mitmacht.
Jetzt liegt uns ein Sprechzettel der Vorsitzenden Franz Müntefering und Edmund Stoiber vor, der allerdings mehr unterschiedliche Vorstellungen des Bundes und der Länder als gemeinsame Lösungsvorschläge enthält. Überall, wo steht „die Länder wollen“, muss man hinzufügen: Welche Länder wollen eigentlich, und was wollen die Länder?
Es geht darum - das war unser Auftrag - einen zukunftsfähigen Gesamtstaat mit klaren Gesetzgebungskompetenzen ohne das Gezerre und Gezergele in Bundesrat und Bundestag aufzustellen. Allerdings geht es auch darum zu vermeiden, dass wir nicht zurück zum Zollverein kommen. Es soll schon ein Gesamtstaat bleiben, und es soll auch kein Staatenbund werden, sondern ein Bundesstaat bleiben. Es gibt also eine Menge aktuellen Handlungsdruck. Wenn man dem Zitat von Klaus von Dohnanyi in der „Zeit“ glauben kann: „Der wahre Bundeskanzler ist der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses“, dann verstehe ich, dass es uns manchmal so schwer fällt, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, zu übermitteln, was wir im Vermittlungsausschuss zusammen ausgebrütet haben.
Es sind bis zum Ende harte und intensive Verhandlungen zu erwarten, bei denen Schleswig-Holstein seine Position vertreten wird. Die erste Position und die wichtigste ist - daran hält das Kabinett fest -, den grundgesetzlichen Auftrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse, keiner gleichen, gleichwertiger. Und was der Wert von gleichwertig ist, das entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst. Man weiß, dass sich die SchleswigHolsteiner stark an ihr Land gebunden fühlen. Sie sind bereit, das Leben hier - gute Luft, gute Umgebung, Nähe zum Wasser -
dann, wenn wir unsere Pläne beschlossen und umgesetzt haben, einen Umzug in Deutschland als echte Bedrohung empfinden müssen, weil es unterschiedliche Rechts- und Wirtschaftssysteme, Steuersysteme, Schulsysteme und so weiter geben wird. Es muss also dazu kommen, dass wir eine Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern haben, aber danach eine klare Zuweisung, wer welche Lösungen so trifft, dass sie miteinander kompatibel und vergleichbar sind. Schleswig-Holstein hat sich bereit erklärt, in einem neuen schlanken Artikel 84 auf Zustimmungsrechte bei Bundesgesetzen zu verzichten, allerdings ist die Voraussetzung, dass die Länder die Umsetzung der Gesetze in der Verwaltung selbst gestalten können und dass sich der Bund nicht unangemessen mit freundlichen Versprechungen für die Bürger an die Länder wendet, die wir dann zu bezahlen haben.