Das ist mir unbegreiflich. Wenn meine Redezeit nicht abgelaufen wäre, würde ich mich mit Ihnen jetzt gern noch ein bisschen auseinander setzen. Ich muss nun aber an meinen Platz zurückgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer heutzutage Ressourcen der Allgemeinheit nutzt, der kann auch damit rechnen, dass er mit einer Abgabe für diese Nutzung belegt wird.
Wir wissen, dass Betriebe in Schleswig-Holstein einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Nutzung des Oberflächenwassers ziehen. Daher ist der SSW der Auffassung, dass sie für diesen Vorteil auch zu bezahlen haben.
Eine Abgabe auf die Nutzung einer Ressource ist kein Sonderfall. So etwas gibt es bereits bei der Nutzung anderer Ressourcen. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen. Auch in anderen Bundesländern wird bereits eine Oberflächenwasserabgabe erhoben. Mit 1,5 Pf pro Kubikmeter Wasser liegt SchleswigHolstein bei der Abgabe im Vergleich sogar noch günstig.
Die Unternehmen, die es betrifft - das sind diejenigen, die die Ressource Wasser über das Maß des so genannten Gemeingebrauchs hinaus nutzen -, haben direkte Einflussmöglichkeiten auf die Höhe der Abgabe, wenn sie sparsamer mit dem Oberflächenwasser umgehen. So gibt es beispielsweise neue Techniken für
die Wiederverwendung des Wassers in geschlossenen Kühlkreisläufen in Kraftwerken, die durchaus zur Senkung der Abgabe beitragen können. Das heißt, die Unternehmen haben es teilweise selber in der Hand, die Höhe der Abgabe zu bestimmen.
Rund 99 % der Abgabe werden von den Strom produzierenden Unternehmen aufgebracht werden müssen. Eine gleichartige, teilweise im Betrag um das Zweibis Dreifache höhere Abgabe hat die Stromunternehmen in anderen Bundesländern nicht in den Ruin getrieben. Das wird in Schleswig-Holstein nicht anders sein.
(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Nein, die Verbraucher zahlen! Das ist doch klar!)
Für die voraussichtlich elf Betriebe, die verbleiben und die das restliche eine Prozent aufbringen müssen, ist dies sicherlich kein Vergnügen. Angesichts der Entlastungen durch das Steuerreformgesetz auf Bundesebene ist die Belastung aber durchaus tragbar.
Darüber hinaus gibt es eine Bagatellgrenze von 5.000 DM, die kleine und mittlere Unternehmen abgabenfrei stellt. Dadurch werden unter anderem auch keine landwirtschaftlichen Betriebe belastet, was für unser Land sehr wichtig ist.
Nach Auffassung des SSW ist die Landesregierung durchaus sorgsam mit dem Instrument der Oberflächenwasserabgabe umgegangen. Sollten trotzdem noch Defizite bei der Umsetzung bestehen, dann sollten wir diese in den kommenden Wochen noch ausräumen. Dazu besteht - wie ich glaube - auch Bereitschaft. So viel zu ökonomischen Auswirkungen des Gesetzes!
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Oberflächenwasserabgabe - darauf wurde vonseiten der CDU auch hingewiesen - ist die ökologische Auswirkung, die hinter der Abgabe steht. So ist die Hälfte der Einnahmen für Aufgaben des Schutzes und der Entwicklung der Oberflächengewässer und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete zu nutzen. Das heißt, dies kommt direkt der Ökologie zugute.
Der Verbrauch und der Gebrauch des Ökohaushaltes wird mit einer Abgabe versehen und die Erlöse werden zum Teil wieder für ökologische Projekte genutzt. Das ist durchaus begrüßenswert und auch eine runde Sache.
Es wäre nach meiner Ansicht natürlich zweckmäßig und wünschenswert gewesen, wenn die gesamten Einnahmen ökologischen Maßnahmen und Projekten zugeflossen wären. Da das Land aber aufgrund der Steuerreform, die auch den Unternehmen zugute kommt, auf Steuereinnahmen verzichten muss, ist es durchaus vertretbar, dass diese Einnahmeausfälle zumindest zu einem Teil wieder ausgeglichen werden. Der andere Teil verbleibt immer noch bei den Unternehmen. Sie sind immer noch besser gestellt als früher.
Gleichwohl besteht bei den Unternehmen ein Anreiz zum Sparen und so auch die Möglichkeit der Beeinflussung der Höhe der Abgabe. Dies wird auch daran deutlich, dass die veranschlagte Höhe der Einnahmen aus dieser Abgabe im Haushaltsplan mit 46 Millionen DM festgesetzt wurde, obwohl man nach ersten Schätzungen eigentlich mit bis zu 62 Millionen DM rechnen könnte. Vonseiten der Landesregierung wird also schon von Anfang an von möglichen Sparbemühungen der Betroffenen ausgegangen. Das zeigt deutlich, dass diese Art der Steuerung des Gebrauchs der Ressource Wasser funktioniert.
Somit gilt es, nicht nur die ökonomischen Auswirkungen für das Land Schleswig-Holstein, sondern auch die ökologischen Auswirkungen hinsichtlich der Steuerung des Verbrauchs zu betrachten. Unter Berücksichtigung dieser beiden Komponenten sieht der SSW den Gesetzentwurf durchaus positiv.
Bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich Besucherinnen und Besucher in der Loge, insbesondere unseren ehemaligen Kollegen Dr. Hinz.
Nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt Graf Kerssenbrock zu einem Kurzbeitrag das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heinold hat mit dem Begriff Oberflächenwasserabgabe eben schon ihre Schwierigkeiten gehabt. Nomen est omen. Der Name ist so absurd wie das Projekt selbst.
Herr Kollege Jacobs hat es eben freimütig zugegeben: Es ist die pure Finanznot. Es ist Ihre Unfähigkeit und Unwilligkeit, im Haushalt die notwendigen Einsparungen vorzunehmen.
Sie wollen ein Gesetz machen, von dem formal 17 Betriebe betroffen sein sollten. Das sind ja nicht so viele.
Wegen der vorgeschlagenen Bagatellgrenze von 5.000 DM sind es effektiv nur drei Kernkraftwerke, die nahezu 99 % des Abgabenaufkommens erbringen sollen.
Herr Minister Müller, selbst wenn Sie die Kernenergie ständig an den Pranger stellen und glauben, ein politisches Mandat dafür in Anspruch nehmen zu können auch Kernkraftwerke sind kein Selbstbedienungsladen, in den der Staat einfach einbrechen kann, wenn ihm das Geld fehlt.
Ich wiederhole es gern: Diese Landesregierung steht mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft weiterhin auf Kriegsfuß.
Wenn unter Ihrer Regierung dem Staat Geld fehlt, denken Sozialdemokraten erst einmal an neue Abgaben und darüber nach, wem sie scheinbar politisch ungefährlich neues Geld aus der Tasche ziehen können.
Das haben wir von Ihrer Regierung in den bisherigen zwölf Jahren immer wieder erlebt. Sie sind vom Bundesverfassungsgericht schon mehrfach unsanft ausgebremst worden.
Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren auf der linken Seite des Hauses, gönnen Sie mir die Freude, den Abgeordneten noch verstehen zu können.
Danke schön, Herr Präsident! - Sie sollten sich einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 zum Stuttgarter Wasserpfennig ansehen. Danach bedürfen nicht steuerliche Abgaben über die Einnahmeerzielung hinaus einer besonderen sachlichen Rechtfertigung. Das ist hier nicht ersichtlich, wie der Kollege Jacobs in schöner Offenheit eingeräumt hat.