Ich bitte auch darum, im Bildungsausschuss einmal den Unterschied zwischen dem letzten und dem allerletzten Satz zu diskutieren. Wenn ich sage, der letzte Satz, dann sollte es bitte auch dabei bleiben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Zufall - oder das Schicksal - der Abfolge der Tagesordnungspunkte will es so, dass wir ein Verbot nach dem nächsten diskutieren, wobei es sich dabei aber selbstverständlich um Dinge unterschiedlicher Ebenen handelt.
Ich glaube, es ist wirklich eine Frage der Entwicklung von Einsicht und der Wirksamkeit von Aufklärung und Erziehung in der Schule, solche Präventionsprogramme, wie sie zu Recht angesprochen sind, durchzuführen. Obwohl Sie den Begriff Verbot in der Formulierung Ihres Antrags nicht auftauchen lassen, stellt sich die Frage, wie man konkret dahin kommt. Ist der Weg des Verbots, den andere Bundesländer gegangen sind, wirklich der richtige Weg?
Die Diskussionen darüber sind auch außerhalb des Landes sehr hitzig geführt worden. Es stellt sich auch immer die Frage, wie man ein Verbot, wenn man es einführen würde, tatsächlich durchsetzen kann. Ich kann mich aus meiner eigenen Schulzeit noch gut an die Zeit erinnern, als es das Rauchverbot gab. Gleichwohl wurde in den Pausen in den Schulgebäuden, auf den Toiletten, kräftig gepafft. Dann kamen die Raucherecken als große Neuerung. Es gab abgegrenzte Bereiche.
Ich zitiere aus der Stellungnahme, die der Schulleiterverband in einer Anhörung vorgelegt hat, die wir vor
„Die Schulen unseres Landes sind keine Zonen freien Rauch- und Alkoholgenusses. In den Schul- und Hausordnungen sind durch gemeinsame Beschlüsse der Lehrkräfte, der Elternvertreter und der Schülervertreter in den Schulkonferenzen das Rauchen und das Trinken alkoholhaltiger Getränke verboten. Ausnahmen werden gemeinsam festgelegt.“
Man kann auch darüber diskutieren, ob man den Schulen nicht empfehlen sollte, sich im Zweifelsfall noch einmal Gedanken über das Thema Ausnahmen zu machen. Frauke Tengler, es geht immer auch um die Frage, wie man etwas zweifelsfrei durchsetzt und wie die Realität außerhalb des Schulgebäudes möglicherweise aussieht. Natürlich können sich Schüler in der Pause auch in einen Bereich außerhalb des Schulgeländes begeben und da ihre Zigarette paffen. Ich zitiere noch einmal aus der Stellungnahme des Schulleiterverbandes:
„Der Schulleiterverband Schleswig-Holstein ist der Meinung, wer ein Verbot erlassen will, muss sich auch über die Kontrollmöglichkeiten zur Durchsetzung und über Sanktionen Gedanken machen. Beides wird täglich von den an Schulen Beschäftigten vermisst, wenn sie den Paragraphen neun des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit mit der Realität außerhalb des Schulgeländes vergleichen.“
So ist die Realität. Das ist so. Herr Eichstädt, ich halte den Vorschlag für richtig, in beiden Ausschüssen mit diesem Thema noch einmal intensiv zu Rate zu gehen. Ich halte es für richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, was in diesem Bereich wirklich verbessert werden kann. Ich hoffe, dass wir mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen von der Union zu einem Konsens kommen werden.
Ich möchte ausdrücklich bekräftigen: Das grundlegende Ziel einer rauchfreien Zone unterstützen wir ausdrücklich, nur ist der leichte Schritt zum Verbot aus unserer Sicht nicht der richtige Ansatzpunkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU ist ja manchmal für Überraschungen gut. Ich kann zusammenfassend sagen: Ihr striktes Rauchverbot, mit dem Sie sich im Vorfeld zur Landtagstagung in den Medien bemerkbar gemacht haben, hat sich mit diesem Dreizeiler, den Sie uns vorlegen, offenbar in Rauch aufgelöst.
Das Thema ist zu ernst, um es bei diesem Kalauer zu belassen. Ich wundere mich schon über die merkwürdige Wandlung des Antrages und die entsprechende Medienarbeit. Offenbar gibt es auch in Ihrer Fraktion mehrere Meinungen dazu.
Aber das Thema ist ernst. Insofern nützt es nichts, hier nur bei oberflächlichen Betrachtungen zu bleiben.
Sie fordern ja eine Kampagne. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es verschiedene Kampagnen gibt. Das sind keine Eintagsfliegen. - Bitte lassen Sie mich ausreden; es besteht kein Grund zur Aufregung.
Es gibt mehrere Kampagnen. Ich gebe Ihnen Recht, sie müssen verstärkt werden. Denn eines hat die Reaktion auf Ihren Antrag auch mir gezeigt: Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben zum Teil nicht so klar wie der Schulleiterverband in seiner Äußerung das Bewusstsein dafür, dass der Jugendschutz Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen selbstverständlich untersagt und sich das Leitbild der rauchfreien Schule selbstverständlich vom Jugendschutz ableitet, selbst an Schulen wie der Berufsschule, an der kaum mehr 16-Jährige zu finden sind.
Um das gesundheitliche und jugendschutzrechtliche Leitbild zu verstärken, brauchten wir eigentlich keinen Erlass. Offensichtlich sind aber viele Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrem eigenen Selbstverständnis nicht so weit, die Konfrontation in dieser
Frage einzugehen, ihre Schulkonferenz zu fordern, sich den Kampagnen anzuschließen. Deswegen haben sich zum Beispiel in Lübeck Eltern bei mir gemeldet und gesagt: Seit Jahren versuchen wir, die Schulleitung dazu zu bringen, dem Leitbild der rauchfreien Schule nachzukommen; sie tut es nicht, es interessiert sie nicht, sie verfolgt andere Schwerpunkte. - Das ist natürlich ein Problem. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber glauben Sie, dass wir dieses Problem mit einem Erlass lösen?
Auf der anderen Seite gibt es Schulleiterinnen und Schulleiter, die sagen: Wir finden es Klasse, wenn ein Erlass kommt; dann können wir endlich sagen, das Bildungsministerium befiehlt uns das, und jetzt wird es so gemacht. - Was ist das für ein Verständnis von Schulleitung, was ist das für ein Verständnis von autonomer Schule, wenn es offensichtlich einen Erlass braucht, um das, was in einschlägigen Gesetzen steht, in der eigenen Schule durchzusetzen!
Es geht um das Thema Mündigkeit und es geht um das Thema Motivation. Ein reiner Erlass würde nur dann etwas nützen, wenn Sie neben jeden Schüler und neben jeden Lehrer einen Polizisten stellten.
Es ist ein Unterschied, ob wir uns über einen rauchfreien Bahnhof oder über eine rauchfreie Schule unterhalten, in dem Sinne, wie Sie das fordern.
Der rauchfreie Bahnhof ist in der Realität nicht überall durchgesetzt. Das kann ich als Reisende nur bestätigen.
- Die Aufregung zeigt mir, dass dieses Thema Sie offensichtlich zu reichhaltigen Fantasien motiviert. Hören Sie einmal in Ruhe zu!
Mir ist daran gelegen, dass wir zur rauchfreien Schule kommen, aber mir ist nicht daran gelegen, dies mit unwirksamen Instrumenten zu verhindern.
Erstens ist der rauchfreie Bahnhof noch längst nicht überall Realität, auch wenn die Schilder da stehen.
Zweitens ist ein Bahnhof ein Ort des vorübergehenden Aufenthalts. Die meisten werden sich nicht länger als eine halbe Stunde in einem Bahnhof aufhalten. Die Schule aber ist ein Aufenthaltsort für den ganzen Tag. Dort Rauchfreiheit durchzusetzen - was auch mein Ziel ist -,
bedarf der gemeinsamen Entschlusskraft der Schulkonferenz. Selbst das Einschränken des Rauchens auf bestimmte Räume - wenn es gelingt, dass nur die Erwachsenen in bestimmten Räumen rauchen, ist das schon ein großer Teilerfolg - bedarf in einer mündigen Schule der Einsicht und Zustimmung oder einer absoluten Überwachung und Letzteres können wir nicht sinnvoll wollen. Es geht um den Kampf über die „Meinungshoheit in den Köpfen“. Das ist insoweit durchaus verwandt mit dem Thema, das wir vorher diskutiert haben, mit dem Thema Kopftuch.