Wir halten es für unbillig, wenn einem Opfer die alleinige Verantwortung für den Schutz vor Stalking übertragen wird. Hier ist das Strafrecht in ganz besonderem Maße gefragt, weil es diesen besonderen Rechtsgüterschutz zu seiner ureigensten Aufgabe zu machen hat. Insbesondere sollten gewaltschutzrechtliche Anordnungen kumulativ zum strafrechtlichen Schutz vorhanden sein und insofern die strafrechtliche Inverantwortungnahme des Täters zusätzlich zu gewaltschutzrechtlichen Maßnahmen möglich sein. Insofern muss natürlich der intendierte Straftatbestand den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen.
Die hessische Initiative wird nicht nur aus unserer Sicht diesen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht gerecht. Sie werden ihr zu Recht entgegengehalten, weil - es ist heute schon gesagt worden - eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen in ihr vorkommen. Unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen einen Verstoß des Übermaßverbotes und einen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.
Das Grundgesetz bestimmt - um es in Erinnerung zu rufen - in Artikel 103 Abs. 2, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, und insofern die Strafbarkeit auch für den möglichen Täter erkennbar war. Unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht in einer ausführlichen Kasuistik entschiedenen Fälle, die zum Bestimmtheitsgrundsatz sehr klare Regeln aufstellen, also unter Beachtung der verfassungsrechtlichen, aber auch der verfas
Wir haben deshalb im Bundesrat im Rechtsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt und zunächst einmal einen Vertagungsantrag gestellt, den der hessische Justizminister sehr gern unterstützt hat, weil Herr Wagner und ich uns damals einig waren und auch heute noch einig sind, dass man diesen Straftatbestand sehr exakt zu formulieren hat und die Formulierung nicht eilig über den Zaun brechen sollte.
Insofern hat auf Vorschlag von Schleswig-Holstein am 9. Dezember 2004 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getagt, an der auch mein Ministerium beteiligt ist. In dieser Arbeitsgruppe ist ein Grundtatbestand erarbeitet worden, der heute leider noch nicht vorgetragen werden kann, weil das in dieser Arbeitsgruppe federführende hessische Ministerium noch eine abschließende Bewertung vornehmen möchte. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir dem Rechtsausschuss noch im laufenden Jahr einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen können, der gewährleistet, dass die Vorschläge von Schleswig-Holstein betreffend einen bestimmten Grundtatbestand in das Gesetzgebungsverfahren einfließen können. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass es im Rechtsausschuss eine breite Mehrheit für den dann vorgelegten Vorschlag geben wird. Insofern bedanke ich mich für die Unterstützung unserer Arbeit. Ich hoffe, Ihnen hier nach der übernächsten Bundesratssitzung über die Entscheidung berichten zu können.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist zurückgezogen worden, sodass jetzt nur noch in der Sache über den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3837, abzustimmen ist. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Verlässliche Energiepolitik für eine nachhaltige und wettbewerbliche Entwicklung der Energiemärkte erfordert den Ausstieg aus der Atomenergie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Klimaveränderungen durch Nutzung fossiler Brennstoffe nehmen dramatische Ausmaße an. Häufigere und verheerende Wetterkatastrophen sind die Folge. Sie kosten Menschenleben und verursachen enorme wirtschaftliche Schäden. Als weitere Faktoren sind steigende Energiepreise und endliche Ressourcen zu nennen. Vor diesem Hintergrund werden dann schnell Rufe nach einem Comeback der Kernenergie laut, quasi als Heilsbringer für den Klimaschutz, obwohl der Ausstieg aus guten Gründen beschlossene Sache ist.
Aber auch wenn die Mär von einer billigen und sauberen Kernenergie immer wieder aufgewärmt wird, meine Damen und Herren von der Opposition: Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger.
Atomare Risiken und das unlösbare Problem der Endlagerung nuklearer Abfälle kann man nicht einfach ausblenden. Das wäre unverantwortlich. Der vermeintliche Kostenvorteil beruht auf staatlichen Forschungs- und Entwicklungsmitteln von weltweit sage und schreibe 1.000 Milliarden Dollar, wovon allein etwa 400 Milliarden € auf EURATOM entfallen. Hinzu kommt die wachsende Gefahr, die „friedliche“ Nutzung als Einstiegsmöglichkeit für den Bau von Atomwaffen zu nutzen, wie dies aktuell im Iran festzustellen ist.
Auch die Kernfusion, die von einigen als die Lösung aller Energieprobleme der Zukunft angesehen wird, würde nur den Teufel mit dem Beelzebub austreiben: noch teurer, noch zentralistischere Strukturen, radio
aktive Abfälle plus völlig unabsehbare Risiken. Auch in die Fusionsforschung fließt immer noch viel zu viel Geld.
Wegen dieser Fixierung auf die Atomenergie wurden die erneuerbaren Energien lange sträflich vernachlässigt. Das war ein fundamentaler Fehler.
Wo steht die CDU? Wissen Sie das eigentlich selber, meine Damen und Herren von der CDU? Sie eiern ja auch energetisch ganz schön herum. Laufzeitverlängerung der Atommeiler: Ja, Nein, vielleicht, wer weiß?
Da wird geschrieben und wieder gestrichen. Windenergie: Mal hü, mal hott. Da schaut keiner mehr durch. Ich bin gespannt, was Sie uns heute servieren werden.
Wir jedenfalls stehen für eine verlässliche Energiepolitik, für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, für technologische Kreativität und Innovation. Erneuerbare Energien sind die einzig vernünftige Alternative zur Kernenergie. Ihr Potenzial übersteigt unseren Bedarf um ein Vielfaches. Sie können sowohl Kernenergie als auch fossile Energie ersetzen. Mit dem Eneuerbare-Energien-Gesetz hat die rot-grüne Regierung in Deutschland dazu ein wichtiges und differenzierendes Instrument geschaffen und dieses Instrument greift.
die den Atomausstieg als Chance für den Einstieg in technologische Erneuerung, umweltgerechtes Wirtschaften und nachhaltiges Wachstum versteht. Dieser Weg ist unter unserem langjährigen Energieminister Claus Möller schon jetzt zur Erfolgsstory geworden: 4.000 Arbeitsplätze und 25 % unseres Stroms aus Wind; im Jahr 2010 werden es 50 % aus erneuerbaren Energien sein.
Moderne Energiewirtschaft heißt, im Verbund mit einer Effizienzoffensive das ganze Bündel der natürlichen Energieformen zu nutzen: Sonne, Wind, Wasser, Biomasse - wir haben es eben gehört - und auch Geothermie, je nach regionaler Stärke. Nicht auf ein Entweder-oder, sondern auf ein Sowohl-Als-auch kommt es an. Technologische Entwicklung bis hin zur Nutzung von Nanotechnologien ist ein zukunftssicherer Markt bei uns und weltweit.
Lassen Sie mich hier China als Beispiel erwähnen. China will seine Wirtschaftskraft vervierfachen, aber lediglich unter Verdoppelung des Energieeinsatzes. Das ist ein Riesenmarkt für Effizienztechnologien. Ob im Wärme-, Kraftstoff- oder Strombereich: Energieeinsparung ist eine noch längst nicht ausgeschöpfte Energiequelle. Neben Wind, Sonne und Biomasse wird auch Geothermie in Zukunft eine besondere Bedeutung zukommen, und zwar auch bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung, zum Beispiel mittels des Kalina-Kreislaufes für niedrigere Temperaturen. Sehr positiv sind in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Stadtwerke Kiel zum Bau eines Geothermiekraftwerkes zu beurteilen. Sie verdienen unsere Unterstützung.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Da Energie dezentral verbraucht wird, muss sie auch dezentral erzeugt werden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, verwenden Sie Ihre Energie ruhig darauf, weiter rückwärts zu rudern. Wir werden die Energien der Zukunft weiterentwickeln - für Klimaschutz, Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft.
jetzt debattieren, gestellt worden ist. Über das, was der Antrag enthält, ist hier schon x-fach diskutiert worden. Der Antrag beinhaltet nichts Neues. Das ist alles kalter Kaffee.