Das kostet Geld, Frau Heinold; das ist richtig. Unsere Vorlage bedeutet einen Mehraufwand von 3 Millionen € im Vergleich zur Vorlage, die die Landesregierung vorlegt. Nur: Erstens reden wir über 3 Millionen € bei einem Haushalt, der 8 Milliarden € umfasst. Zweitens. Ein bisschen Redlichkeit gehört auch dazu. Wenn wir tatsächlich davon reden, dass wir die Ressourcen für Bildung in diesem Land stärken wollen, können wir nicht zu einer schleichenden Verschlechterung der Situation in Schleswig-Holstein beitragen. Das ist der Grund, weshalb wir sagen: Sie
waren diejenigen, die vor allem diese neue Besoldung auf Bundesebene haben wollten. Wenn Sie sie einführen, müssen Sie sie auch so einführen, dass die schleswig-holsteinischen Hochschulen dabei nicht hinten herunterfallen.
Der zweite Punkt, den wir anders als die Landesregierung und die SPD machen wollen: Wir wollen keine zentralen Vorgaben für das Verhältnis von W-2- und W-3-Stellen machen. Wir glauben, dass das ein Punkt ist, bei dem die Hochschulen selber entscheiden sollen, wie sie das machen, weil sie am Ende auch über die Finanzierung dieser Stellen zu entscheiden haben. Hier wollen wir die Hochschulautonomie stärken.
Bei dem letzten Punkt, den wir anders machen wollen, geht es um ein Stück Gerechtigkeit der C-2Professuren. Die C-2-Professuren sind diejenigen, die bei der Einführung der neuen Besoldung hinten herunterfallen. Es gibt sehr viele, in einigen Hochschulen 40 %, die nach C 2 mit der festen Aussicht eingestellt wurden, nach C 3 befördert zu werden. Diese Regelbeförderung fällt bei der neuen Besoldung weg. Insofern muss man wie in anderen Bundesländern - wir haben uns an der bayerischen Regelung orientiert - für diese auch aus einer Fürsorgepflicht heraus eine Regelung treffen. Wir haben eine Regelung getroffen, die es diesen Leuten erlaubt, in die neue Besoldung hinüberzugehen, ohne dass sie sich schlechter stehen, als sie vorher gestanden haben. Das ist ein Stück Gerechtigkeit. Das muss ein Arbeitgeber wie das Land machen. Aus diesem Grund glauben wir, dass unsere Vorlage, auch wenn sie nicht so früh gekommen ist, wie Sie das gewünscht haben, überlegen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sinn der neuen Form der Professorenbesoldung, der so genannten W-Besoldung, besteht darin, dass man in Zukunft bei der Bemessung der Gehälter von Professorinnen und Professoren stärker leistungsbezogene Komponenten haben will, dass also Leistungsbezüge gewährt werden und somit auch Anreize für besondere wissenschaftliche Leistungen geschaffen werden. Das ist ein vernünftiges Ziel, das wir immer unterstützt haben.
Das Problem ist, dass sich gerade unter dem engen Korsett der Vorgaben des von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzes die Frage stellt, ob diese Ziele unter diesen Umständen im Land tatsächlich erreicht werden können. Auf einige Punkte ist schon hingewiesen worden.
Auf die Probleme eines im Vergleich der Bundesländer sehr niedrigen Besoldungsdurchschnitts habe ich schon in der ersten Lesung hingewiesen. Es ist sehr vernünftig, dass die CDU-Fraktion diese Problematik in ihrem Änderungsantrag aufgreift und Schleswig-Holstein in eine wettbewerbsfähigere Position im Verhältnis zu den anderen Bundesländern setzen will. Wir unterstützen dies nachdrücklich. Das entspricht auch der Auffassung, die wir schon in der ersten Lesung vertreten haben.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen Leistungsbezüge gewährt werden. Hier hat die Landesregierung in ihrem Vorschlag eine Formulierung gewählt, die sehr viel restriktiver ist als die Vorgaben, die andere Bundesländer machen. Staatssekretär Körner hat in der Aussprache im Bildungsausschuss dazu ganz offen eingeräumt, dass die Landesregierung ausdrücklich die Gewährung von Leistungsbezügen auf ganz wenige Einzelfälle beschränken wolle. Das wirft die Frage auf, ob die Reduktion im Faktischen auf ganz wenige Einzelfälle dem Ziel der Reform gerecht wird, Anreize zu schaffen. Wenn die meisten sowieso nicht damit rechnen können, irgendwann in diesen Bereich hineinzukommen, ist der Anreiz von vornherein faktisch gar nicht gegeben. Das ist das zweite Problem.
Das dritte Problem - auch darauf ist von mir schon in der ersten Lesung hingewiesen worden - ist die - wenn man das etwa an den Empfehlungen des Zentrums für Hochschulentwicklung misst - sehr starke Neigung der Landesregierung, Detailvorschriften zu machen beziehungsweise Verordnungsermächtigungen in das Gesetz einzubauen, die es der Landesregierung ermöglichen, solche Detailvorschriften in Zukunft zu erlassen, was etwa die Kriterien für die Gewährung von Leistungsbezügen betrifft und andere einzelne Dinge. Auch das widerspricht eigentlich dem Ziel, die Ausgestaltung der neuen Form der Professorenbesoldung im Rahmen der Hochschulautonomie möglichst den Universitäten und Fachhochschulen selbst zu überlassen. Auch dies ist ein Kritikpunkt, der aus unserer Sicht weiter besteht.
Einen kleinen Schritt in Richtung auf eine Verbesserung hat die Koalitionsmehrheit im Ausschuss vorge
nommen, und zwar in der Weise, dass sie die prozentuale Beschränkung für Professorenstellen der Besoldungsgruppe W 3, die ursprünglich für den Fachhochschulbereich auf nur 10 % ausgewiesen war, auf immerhin 25 % erhöht hat. Das ist anzuerkennen. Das ist eine Verbesserung. Das wird auch von den Fachhochschulen so gesehen.
Darüber hinaus ist auf das hinzuweisen, was der Kollege de Jager vorhin zum Thema Vertrauensschutz für die Fachhochschulprofessuren gesagt hat, die vor einigen Jahren berufen worden sind in der Erwartung, dass ihnen im Lauf ihrer Tätigkeit ein Aufstieg von der Besoldungsgruppe C 2 nach C 3 möglich sein würde. Ein Vertrauensschutz für diese Gruppe der Fachhochschulprofessuren ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nicht gewährleistet. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion heilt diese Problematik auch in diesem einzelnen Punkt, übrigens auch nach dem Vorbild von Regelungen, die andere Bundesländer in vorbildlicher Weise getroffen haben. Für Fachhochschulprofessoren, die bereits zu einem bestimmten Stichtag berufen waren, wird bei einem Wechsel in die W-Besoldung eine Art Besitzstandswahrung geschaffen, und zwar auch, was die Anpassung an den Gehaltsstand nach C 3 anbetrifft, die sie nach ihrer Berufung eigentlich erwarten konnten. Das ist eine Übergangsregelung, die wir für sinnvoll halten.
- Ich komme zum letzten Satz. - Alles in allem möchte ich sagen, dass dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung den Anforderungen an ein modernes Dienstrecht im Hochschulbereich nicht genügt. Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung deshalb nicht zustimmen. Den Änderungsanträgen der Unionsfraktion werden wir unsere Zustimmung geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere meine Herren von der Opposition! So geht es natürlich nicht. Sie heben in Ihrem Gesetzentwurf schon jetzt das Durchschnittsgehalt, auf dessen Grundlage die Leistungszulagen erst zu berechnen sind, schon einmal
Ich möchte eindeutig den Vorwurf, in SchleswigHolstein käme es durch die Durchschnittsberechnung der Professorengehälter zu einer Benachteiligung zurückweisen. Nachdem Sie, Herr Dr. Klug, zum ersten Mal dieses Argument eingebracht hatten, hat uns Herr Körner in einem sehr deutlichen Vermerk nachgerechnet und vorgestellt, wie es sich wirklich verhält, und auch gezeigt, dass Ihre Vorwürfe so nicht zutreffen.
Wenn Sie den Länderwettbewerb hochhalten - das kommt ja vor allem von Ihrer Seite -, gibt es immer die Situation, dass es Länder gibt, die beispielsweise aufgrund von gewachsener Tradition mit Forschungseinrichtungen des Bundes gesegnet sind, was nicht unbedingt etwas mit der aktuellen Regierungsleistung zu tun hat, und andere, bei denen das weniger der Fall ist. Natürlich gibt es dann Gewinner und Verlierer. Wenn Sie diesen Wettbewerb als Nonplusultra der Bildungspolitik gerade im Hochschulbereich hochhalten, müssen Sie sich auch auf die Konsequenzen einstellen. Es kann nicht jeder der Erste sein. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Wir finden, dass eine ausgleichende Gerechtigkeit durch einheitliche Rahmenvorgaben des Bundes für Wissenschaft und Forschung durchaus wohltun könnte. Auch wir sind natürlich nicht daran interessiert, dass gute Leute nicht mehr nach Schleswig-Holstein kommen. Aber - wie schon gesagt - es lohnt sich gar nicht, sich noch länger mit Ihren Vorwürfen auseinander zu setzen; sie sind einfach nicht stichhaltig und sie sind in sich inkonsequent.
Wir machen Ernst mit dem Leistungsprinzip bei den Professorengehältern. Das neue Besoldungsgesetz sieht ein differenziertes System von Leistungen und Zulagen vor. Grundlage dafür ist eine Evaluation von Forschung und Lehre. Und insbesondere bei der Letzteren, bei der Lehre, gibt es noch erheblichen Entwicklungsbedarf, was die Evaluation betrifft. Wir sind da mit der Landesregierung im Dialog, denn wir möchten, dass nicht nur immer die wenigen Drittmittelinstitute von dem neuen System profitieren, sondern wir möchten, dass tatsächlich auch die Lehre gewürdigt wird. Immerhin ist das eine der Hauptaufgaben der Hochschulen.
Uns kommt es darauf an, dass die Leistungszulagen nach einem transparenten System vergeben und dokumentiert werden. Deswegen haben wir als Regierungsfraktion dies ausdrücklich im Gesetz festgehalten. Das hat einen Hintergrund. Es ist bekannt, dass beispielsweise nach wie vor Frauen auf den ungesicherteren Stellen sind und natürlich dann auch eher auf den Stellen, die gar nicht erst in den Genuss und in die Nähe von Leistungszulagen kommen, weil sie vom System her dazu gar nicht vorgesehen sind. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir immer wieder dokumentieren. Wir müssen dokumentieren, aufgrund welcher Kriterien jemand eine Leistungszulage bekommt, aufgrund welcher Kriterien er oder sie berufen wird. Es soll rechtzeitig gegengesteuert werden, damit Leistungszulagen, die nur für Ruf- und Bleibeverhandlungen verwendet werden, ohne dass eine sichtbare Qualitätssteigerung erfolgt, ausgeschlossen sind.
Wir kennen doch das System: Der eine gibt dem anderen einen Ruf, der andere gibt dem einen Ruf, beide führen Bleibeverhandlungen - der eine in München, der andere in Kiel. Beide haben hinterher mehr Geld und müssen weniger tun und organisieren sich den nächsten Ruf. Das ist nicht leistungsgerecht, das ist einfach nur eine „Seilschaft“. Dagegen gilt es vorzugehen.
Das kann man nur mit Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Gremien der Hochschulen, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit. Insofern - so denke ich - braucht hier niemand vor Transparenz Angst zu haben, der tatsächlich an Leistung interessiert ist.
Wir haben - darauf hat der Kollege Weber hingewiesen - außerdem im Gesetz für die Fachhochschulen eine angemessene Übergangsregelung geschaffen. Die Details sind hier schon erklärt worden. Danach können jetzt tätige Professorinnen und Professoren auch nach dem neuen System einen Aufstieg schaffen, der ihnen nach dem alten System avisiert war. Insgesamt ist es auch den Fachhochschulen möglich, attraktive W 3-Stellen in ausreichender Zahl auszuweisen.
Nun kann man sagen, dies hätte man alles der Hochschulautonomie überlassen sollen. Aber ich kann nur sagen, aufgrund der dringenden Bitten der Hochschulen, hier Vorgaben zu machen, und der eigenen Vorschläge, die gekommen sind, aufgrund der Tatsache, dass wir uns in vielem noch im Übergang befinden, was die Autonomie betrifft, gilt es hier behutsam vorzugehen. Es mag sein, dass wir in fünf Jahren das Gesetz ändern und dann viel mehr Autonomie zulas
sen können. Aber der Vorschlag von der Opposition zeigt ja, dass daran gar kein Interesse besteht. Es ging einfach nur generell um das Versprechen: Wir geben euch mehr Geld. Das ist uns einfach zu billig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht des SSW haben sich seit der ersten Lesung der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes keine wesentlich neuen Informationen ergeben, die unsere positive Haltung verändern. Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ergibt sich ja - auch das ist schon gesagt worden - aus dem Professoren-Besoldungsreformgesetz oder, wie der Bundestagspräsident Thierse sagen würde, aus dem Gesetz zur Reformierung der Professorenbesoldung.
Übergeordnet hat der Bundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber die Ausgestaltung macht eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich.
Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldung den Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass anstelle von den nach Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern nunmehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen durch individuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren ergänzt werden. Damit gehen wir endlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der in anderen Ländern in der öffentlichen Verwaltung und bei den Hochschulen schon länger gang und gäbe ist.
Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besoldung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Damit will ich nicht gesagt haben, dass die heutigen Professoren an unseren Hochschulen und Universitäten keine Leistung erbringen. Das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen unseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködern können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Forschung, in dem die jetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln Dritter eine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.
Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass die Finanzministerkonferenz angemahnt hat, dieses Gesetz so weit wie möglich kostenneutral zu gestalten. Das sagte ich bereits in der ersten Lesung. Ich kann wiederholen, dass es im Einzellfall innerhalb einer Hochschule oder zwischen den Hochschulen natürlich nicht ohne Konflikte gehen wird. Denn wenn einer mehr bekommt, wird ein anderer weniger bekommen. Die Anhörung hat diese Einschätzung auch bestätigt. Aber natürlich hat es in der Anhörung auch berechtigte Einwände gegen weitere Bestimmungen des Gesetzes gegeben.
Deshalb hat auch die Ausschussmehrheit einige Veränderungen am Ursprungstext vorgenommen. Der Kollege Weber sprach diese Änderungen schon an, die wir auch mittragen können. Denn es macht Sinn, dass zum Beispiel der Anteil der W 3-Stellen an staatlichen Fachhochschulen statt 10 % jetzt doch 25 % betragen soll. Diese Erhöhung finden wir richtig, weil sie den Hochschulen etwas mehr Spielraum in diesem sensiblen Personalbereich gibt.
Auch dass es jetzt eine jährliche Berichtspflicht der Hochschulen über die gewährten Leistungsbezüge und die Zulagen geben soll, findet unsere Unterstützung. Denn Hochschulen sind eben nicht private Unternehmen und diese Forderung hat nichts mit Hineinregieren zu tun, sondern mit der gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung, die auch von den Hochschulen wahrzunehmen ist. Die Kollegin Birk hat dazu einige Beispiele gegeben.
Allerdings - das muss ich deutlich machen - bin ich über die Änderungsvorschläge der CDU zu diesem Gesetz verwundert, die ja im Grunde eine unfinanzierte Erhöhung der durchschnittlichen Besoldungsausgaben im Fachhoch- und Hochschulbereich vorsehen. Ich frage mich auch wirklich, wie denn diese zusätzlichen Ausgaben für die Hochschulen mit dem umfassenden Sparprogramm zusammenhängen, das der Spitzenkandidat der CDU und sein designierter Finanzminister vor wenigen Tagen vorgestellt haben.
Man verlangt also auf der einen Seite radikale Einsparungen im Landeshaushalt, während man auf der anderen Seite seinen speziellen Freunden mehr Geld verspricht.