Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat über den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen - zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember - beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zwei Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der FDP und eines Abgeordneten der Fraktion der CDU bei einer Enthaltung aus den Reihen der CDU empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/2835.
Ich lasse darüber abstimmen. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 15/2835 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Landesjustizverwaltungs- kostengesetz - LJVKostG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an das Verjährungsrecht und andere Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verjäh- rungsrechtsanpassungsgesetz - VerjRAnpG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das vom Haus einstimmig so verabschiedet und Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsOÄndG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3835
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so verabschiedet und Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes - HaSiG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss federführend und an den Wirtschaftsausschuss mitberatend zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das vom Haus einstimmig so verabschiedet.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Finanzausschuss federführend und an den Innen- und Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls vom Haus einstimmig so verabschiedet.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3855
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss federführend sowie an den Innen- und Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so verabschiedet.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag an den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen.
Ich lasse abstimmen. Wer so entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so verabschiedet.
Ich darf darauf hinweisen, dass es sich um einen Berichtsantrag zur 49. Tagung im Januar 2005 handelt. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage die Abstimmung in der Sache vor. Wer so entscheiden möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig beschlossen, den Bericht im Januar zu geben.