Diese und weitere Zusammenarbeitsprojekte stehen an. Das Land steht gegenüber den betroffenen Kommunen in der Pflicht, geeignete Strukturen für die beabsichtigten Kooperationen bereitzustellen. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass niemand gedrängt wird, die Ehrenamtlichkeit aufzugeben. Aber wir wollen den Kommunen eine geeignete Verwaltungsform anbieten, die ihre Kräfte
bündeln wollen und dabei erkennen, dass mit einer ausschließlich ehrenamtlich geführten Verwaltung die neuen und größeren Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.
Der von der Opposition auch heute wieder vorgetragene Hinweis, man könne die anstehenden Kooperationsprojekte auch auf der Grundlage der kommunalverfassungsrechtlichen Experimentierklausel ermöglichen, ist insoweit aus meiner Sicht wenig hilfreich, Herr Schlie. Ein solches befristetes Provisorium würde weder der Bedeutung der Zusammenschlüsse noch ihrer angestrebten Dauerhaftigkeit auch nur annähernd gerecht.
Ich möchte hinzufügen, dass ein solches Vorgehen nach meinem Verständnis wenig professionell wäre. Stattdessen sind die erforderlichen Änderungen der Amtsordnung zeitnah zu beschließen. Denn der Prozess der Verwaltungsstrukturreform gewinnt zunehmend an Dynamik. Der erwähnte Zusammenschluss der Ämter Segeberg Land und Wensin wird, wenn die gegenwärtigen Planungen Bestand haben, bereits zum 1. Januar 2006 erfolgen. Mit Recht erwarten die Ämter und Gemeinden in Schleswig-Holstein Planungssicherheit und eine klare und belastbare Basis für die laufenden oder anstehenden Kooperationsgespräche. Ich freue mich deshalb, dass eine Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode offensichtlich möglich ist.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zu dem Gesetzentwurf der FDP über die Besetzung der kommunalen Ausschüsse einen inhaltlich veränderten Formulierungsvorschlag vorgelegt. Die Regelungen des Alternativentwurfs sind aus fachlicher Sicht zu begrüßen. Die Rückführung der zurzeit sehr weitgehenden Rechte zur Teilnahme an Ausschusssitzungen auf ein fachlich gebotenes Maß wird die Effizienz der Ausschussarbeit weiter verbessern. Durch die gleichzeitige Einführung einer Grundmandatsregelung bleiben die Mitwirkungsrechte auch der kleineren Fraktionen und der Fraktionslosen ungeschmälert erhalten. Auch die Teilnahme an vertraulichen Ausschusssitzungen wird mit der Neuregelung auf eine klare Grundlage gestellt. Hier hat die zurzeit geltende Regelung zuletzt für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Für die Ausgestaltung eines Grundmandats wird der rechtliche Status der beratenden Ausschussmitglieder künftig eindeutig geregelt sein. Als originäre Ausschussmitglieder werden sie selbstverständlich auch an allen Ausschusssitzungen teilnehmen dürfen.
Für das im vergangenen Jahr nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akut gewordene Problem der so genannten Zählgemeinschaften bietet der Entwurf leider keine Lösung an. Ich bin aber zuversichtlich, dass in der ganz überwiegenden Zahl der Kommunen die politischen Kräfte bei der Wahl der Ausschussmitglieder verantwortlich und fair miteinander umgehen. Auch in den übrigen Kommunen wird sich letztendlich die Einsicht durchsetzen, dass eine von einem breiten Konsens getragene Ausschussbesetzung noch immer die beste Voraussetzung für eine dauerhaft gute Arbeit der Selbstverwaltungsgremien ist.
Lassen Sie mich abschließend aus fachlicher Sicht feststellen, dass die vom Innen- und Rechtsausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Entwürfe das Kommunalverfassungsrecht erneut ein gutes Stück voranbringen werden. Sie greifen aktuelle Problemstellungen der kommunalen Selbstverwaltung auf und bieten hierfür geeignete, zukunftsorientierte Lösungen an. Bereits heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetze werden deshalb nach meiner Überzeugung weitere wichtige Bausteine auf dem Weg zu einer leistungsstarken Verwaltung in SchleswigHolstein sein. Aber sie werden natürlich nicht - das haben alle Redner betont - das Ende eines Weges sein.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein, zunächst in die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3876, abstimmen. Wer so beschließen will und damit der Ausschussempfehlung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und SSW bei Enthaltung der Abgeordneten der FDP angenommen worden.
- Wenn Sie etwas beantragen wollen, müssen Sie das auch tun. Gehen Sie bitte zum Mikrofon und erklären
Herr Präsident, wir haben heute einen Änderungsantrag zu der vom Ausschuss empfohlenen Fassung gestellt. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, dass man, ähnlich wie im Ausschuss auch, alternativ abstimmt. Dazu würde ich jetzt einen Antrag stellen.
oder wollten Sie für die Fraktion der FDP den Antrag stellen, den Änderungsantrag nicht als Änderungsantrag zu begreifen, sondern als eigenständigen Antrag, und diesen wiederum alternativ gegen die Ausschussempfehlung zur Abstimmung stellen?
Nur für alle zum Verständnis: Bisher war die Geschäftsgrundlage so, dass der Antrag der FDP als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses aufzufassen war, mit der Konsequenz, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses entschieden hätten. Kollege Hildebrand hat jetzt für die Fraktion der FDP den Vorschlag unterbreitet und diesen auch zum Antrag erhoben, dass der Änderungsantrag kein Antrag im Sinne eines Änderungsantrages zur Beschlussempfehlung sein soll, sondern ein eigenständiger Antrag, der neben der Beschlussempfehlung zu stehen hat und damit alternativ abgestimmt werden würde. - Damit ist die Geschäftsgrundlage klar.
Herr Präsident, ich möchte gern wissen, ob jetzt alternativ abgestimmt wird, und dann möchte ich hierzu Folgendes erklären: Wie angekündigt, haben wir
gesagt, dass wir keinem dieser Gesetzentwürfe zustimmen können. Wenn alternativ abgestimmt wird, dann gibt es die Frage hierzu nicht. Deshalb wollte ich das gern noch einmal zu Protokoll erklären.
Die Frage, ob wir alternativ abstimmen, gibt das Präsidium jetzt gerne an das Haus zurück. Wer auf den soeben beschriebenen Grundlagen dem Antrag der FDP auf alternative Abstimmung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Das war ein überzeugendes Bild.
Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion der FDP, den Antrag der Fraktion der FDP einerseits und die Beschlussempfehlung des Ausschusses andererseits in alternativer Abstimmung zu behandeln, mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie mit Stimmen der FDP gegen die Stimmen des SSW und des Abgeordneten Lehnert bei Enthaltung der übrigen Abgeordneten der CDU die notwendige Mehrheit gefunden hat. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stimmen wir jetzt alternativ ab.
Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion der FDP auf. - Frau Kollegin Hinrichsen, habe ich Ihre Erklärung im Vorfeld dahin gehend richtig verstanden, dass Sie sich in der alternativen Abstimmung keinem der beiden Anträge zuwenden wollen?
- Ich frage ja nur. Das eine oder andere hört man ja zurufweise. Deswegen wollte ich das nur klären.
Wir haben in alternativer Abstimmung zunächst den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3960, zu behandeln. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Eine Gegenprobe gibt es nicht. Der Antrag hat die Zustimmung der Abgeordneten der FDP gefunden.
Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3877. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will. - Dieser Antrag hat die Zustimmung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefunden. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 15/3877,
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge sowie die dazugehörigen Verfahrensregelungen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3898 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)