Protocol of the Session on January 26, 2005

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wesentlich unkomplizierter vonstatten gegangen ist, als wir anfangs erwartet hatten. Das liegt vornehmlich daran, dass man einen vor Ort fachlich anerkannten Träger für diese Aufgabe ausgewählt hat, nämlich die Wasser- und Bodenverbände. Unter der Federführung der Wasser- und Bodenverbände bekam man deren Regionalverbände, die Nutzer unserer Gewässer, die Kommunen, die Naturschutzverbände und viele mehr unter einen Hut. Dieser integrative Ansatz ist das eigentliche Erfolgsmodell, wenn wir über die Wasserrahmenrichtlinie reden. Ich würde mir wünschen, dass wir aus dieser Erfahrung lernen würden und immer wieder auch das Fachwissen vor Ort annehmen würden. Mancher Konflikt würde so sicher schon im Vorwege gelöst werden können.

Ziel der Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass wir möglichst schnell einen Überblick bekommen, wie es um unsere Gewässer steht und wel

che Maßnahmen wir durchführen müssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Hiermit sind oft auch weitere Naturschutzziele und andere Ziele ganz eng verbunden. Ich möchte heute anhand eines konkreten Beispiels deutlich machen, dass die Bürokratie guten Ansätzen immer noch einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Nachdem man sich im nordfriesischen Hattstedt und der benachbarten Hattstedter Marsch schon vor Jahren Gedanken darüber gemacht hatte, einen Bach zu renaturieren und die umliegende Landschaft zu einem naturnahen Ausflugsgebiet für die Bewohner der beiden Kommunen zu machen, machte man sich an die Planungen. Alles sollte berücksichtigt werden: Ökologie, Tourismus, Naherholung, die Wasserrahmenrichtlinie und der geplante Bau der Ortsumgehung von Hattstedt. Man erstellte ein Konzept, wie das Jelstrom-Gebiet nordöstlich von Hattstedt naturnah umgestaltet werden könnte und wie vor allem auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden könnten.

Frühzeitig, schon vor mehr als zwei Jahren, machte man dieses Projekt gegenüber dem Kreis Nordfriesland und gegenüber dem Land Schleswig-Holstein bekannt und hoffte so, dass das Projekt umgesetzt werden könnte. Als problematisch erwies sich die geplante Verlegung der Trasse der B 5 um Hattstedt. Die geplante Trasse kreuzt zweimal den Jelstrom, was aus Sicht des Naturschutzes natürlich nicht ganz glücklich ist, weil das Gebiet so zweimal unüberbrückbar zerteilt wird. Das ist eigentlich logisch.

Die Mühlen der Verwaltung mahlten aber weiter und die Planung der dortigen Trasse der B 5 wurde trotzdem weitergeführt, obwohl mehrfach vonseiten der beiden beteiligten Kommunen die Bitte geäußert wurde, die Trasse zu ändern, damit man das Projekt durchführen könnte.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Eine Trassenänderung wäre zwar nicht schwierig gewesen, aber das heißt noch lange nicht, dass hier etwas geschehen wäre. Nun ist der Stand der Dinge der, dass sich die Kommunen Hattstedt und Hattstedter Marsch, die Bürgerinnen und Bürger dieser Orte, Naturschützer vor Ort und inzwischen auch der Landesnaturschutzverband einig sind, dass das JelstromProjekt sinnvoll sei und dass die Trasse der B 5 geändert werden müsse. Von der Verwaltungsseite, des Kreises und von der Verkehrsverwaltung des Landes wird nun gesagt, dass eine Verlegung der Trasse der B 5 zu einer Verzögerung des Gesamtprojekts führen würde. Nach meiner Auffassung muss es aber einen

(Lars Harms)

Weg geben, hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die es ermöglicht, dass die beiden Gemeinden das Naturschutzprojekt am Jelstrom durchführen können.

Ich habe dieses konkrete Beispiel gebracht, weil ich hoffe, dass die Landesregierung noch einmal nach Wegen sucht, diese Art von Naturschutz vor Ort noch möglich zu machen. Ich habe es aber auch gebracht, weil ich deutlich machen wollte, dass die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nur gelingen kann, wenn man auf allen Ebenen Flexibilität zeigt und wenn man die Planungen vor Ort frühzeitig mit einbindet. Hierfür steht eigentlich auch das Modell Pate, das wir hier in Schleswig-Holstein mit den Wasser- und Bodenverbänden umsetzen. Es kann aber manchmal noch haken.

Im Bericht wird gesagt, dass Synergiegewinne für andere Ziele der Umweltpolitik durchaus angestrebt werden. Das ist ein richtiger und zukunftsweisender Ansatz. Das gilt aber nur, wenn sich dieser Ansatz nicht auf die reine Gebietsplanung beschränkt, sondern wenn man auch die inhaltliche Abstimmung vor Ort vornimmt und dann konkrete Maßnahmen und Projekte vor Ort übergreifend durchführt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch deutlich machen, dass hier durchaus Chancen bestehen, Umweltbildung zu betreiben. In solchen Gebieten, in denen die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird und weitere Umweltziele erreicht werden sollen, könnte man Lehrpfade anlegen, Infotafeln aufstellen und mit Schulklassen in die Natur gehen, um so einen ganzheitlichen Ansatz im Naturschutz zu befördern.

(Beifall bei der SPD)

Es wird Sie nicht wundern, dass diese Ansätze auch im eben beschriebenen Projekt in Hattstedt angedacht sind.

In diesem Sinne können wir feststellen: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie läuft gut und die Berücksichtigung der Ideen vor Ort ist ein Prozess, der ständig stattfindet und deshalb ständig eine Herausforderung ist. Der Antrag von Rot-Grün fasst diese Erkenntnisse gut zusammen. Deshalb würden wir zustimmen. Lieber Herr Minister Müller, ich würde mich freuen, wenn Sie sich vielleicht noch einmal des Jelstrom-Projekts annehmen und noch einmal mit Ihrem Kollegen Dr. Rohwer sprechen könnten, um diese Sache doch noch vom Eis zu kriegen. Das wäre wirklich eine tolle Sache!

(Beifall bei SSW und SPD)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Konrad Nabel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Lars Harms, ich unterstütze dieses Ansinnen nachhaltig. Die SPD-Fraktion hat mir eben in Form des Vorsitzenden, der aus Hattstedt stammt, deutlich gemacht, dass wir dies gemeinsam versuchen wollen. Auch die Stiftung Naturschutz, die an dem Jelstrom-Projekt mitarbeitet, ist sehr stark an dieser Frage interessiert. Wir haben deshalb erste Gespräche mit dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium aufgenommen. Es wäre nicht schlecht, wenn der Minister dies noch einmal mitnähme und wenn deutlich würde, dass auch große Teile des Landtags dieses Projekt unterstützen wollen.

(Beifall bei SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse zunächst über den Bericht der Landesregierung abstimmen. Anträge zur Geschäftsordnung sind nicht gestellt worden. Ich schlage Ihnen die Kenntnisnahme des Berichts der Landesregierung, Drucksache 15/3759, vor. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich lasse über den Antrag Drucksache 15/3956 in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/3852

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 15/3895

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten durch Plenarbeschluss vom 17. Dezember 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Der Sozialausschuss hat seine Beratung am 20. Januar 2005 durchgeführt. Er gibt folgende Beschlussempfehlung ab:

Erstens. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Zweitens. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des aus der Drucksache 15/3895 ersichtlichen Antrags.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich diesem Votum in seiner Sitzung am 26. Januar 2005 angeschlossen.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Klug hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Eltern werden erweiterte Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Kindertagesstätten bekommen. Weil die derzeitigen Noch-Regierungsfraktionen den FDPGesetzentwurf heute jedoch nicht verabschieden wollen, wird es bis zu einer gesetzlichen Regelung wohl noch etwas länger dauern.

Die rot-grünen Regierungsfraktionen betreiben hier offenkundig eine Verzögerungstaktik. Inhaltliche Einwände hat man nicht. Es gibt nur Gründe formaler Natur. Dazu muss ich allerdings sagen: Bei anderen - auch im Rahmen dieser Plenartagung auf der Tagesordnung stehenden - Gesetzgebungsvorhaben unterschiedlicher Art ist man keineswegs so pingelig gewesen wie bei unserem Antrag, die Elternmitwirkung im Kindertagesstättenbereich zu verbessern.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Wir haben im Dezember in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zum Hochschulzulassungsgesetz eingebracht. Die Anhörung hat in diesem knappen Zeitraum durchaus funktioniert. Es wird in dieser Plenarsitzung eine Abstimmung über umfängliche Verfassungsänderungen geben, zu denen überhaupt keine Anhörung stattgefunden hat.

Wenn man das Revue passieren lässt, dann muss man sagen, dass hier vonseiten der Regierungsbank beziehungsweise der Bänke der Regierungsfraktionen mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dass die Hoffnungen der Eltern der Kita-Kinder auf eine rasche Gleichstellung ihrer Mitwirkungsrechte mit den Rechten der Eltern von Schulkindern nun nicht so rasch erfüllt werden, jedenfalls voraussichtlich nicht in dieser Wahlperiode, ist meiner Überzeugung nach eher auf Parteitaktik als auf sachliche Notwendigkeiten zurückzuführen.

(Beifall bei der FDP)

Es ist ganz einfach: Der Erfolg des Gesetzentwurfs der FDP, der - wie gesagt - inhaltlich nicht umstritten ist, passt Rot-Grün vier Wochen vor der Landtagswahl nicht ins parteitaktische Kalkül. Das nehmen wir einfach einmal so zur Kenntnis. Die Mehrheitsverhältnisse sind halt jetzt noch so.

Wir stellen - das erkläre ich ausdrücklich, Frau Präsidentin - unseren Gesetzentwurf in der zweiten Lesung so, wie wir ihn eingebracht haben, ausdrücklich zur Abstimmung. Falls der Gesetzentwurf scheitert, werden wir ihn in der neuen Wahlperiode unverzüglich wieder einbringen.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Silke Hinrichsen [SSW])

Ich erteile der Frau Abgeordneten Höfs das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion befürwortet es natürlich grundsätzlich, die Mitverantwortung der Eltern auf Landesebene, auf Kreisebene und auf örtlicher Ebene zu stärken und gesetzlich zu verankern. Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass sich die Elternvertretungen gegründet haben und weiter bilden werden. Das haben wir auch schon in der Dezember-Tagung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen. Das sehen wir überhaupt nicht anders.

Herr Dr. Klug, aber der Zeitrahmen von Dezember 2004 bis jetzt ist uns einfach zu eng, um darüber

(Astrid Höfs)

abzustimmen. Denn es ist uns vollkommen klar und auch allen anderen bekannt, dass dort natürlich ein bisschen mehr zu berücksichtigen ist.

(Veronika Kolb [FDP]: Und was war bei psychatrium?)

Bei einer Änderung des Kindertagesstättengesetzes sind ja nicht nur die Zuständigkeiten des Landes betroffen. Daher ist es schon wichtig, mit den Zuständigen und Betroffenen darüber zu sprechen und ein ordentliches Verfahren anzustreben, das heißt, eine Änderung nicht einfach über das Knie zu brechen oder ruckzuck zu beenden.

(Beifall bei der SPD)