Konrad Nabel

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Lars Harms, ich unterstütze dieses Ansinnen nachhaltig. Die SPD-Fraktion hat mir eben in Form des Vorsitzenden, der aus Hattstedt stammt, deutlich gemacht, dass wir dies gemeinsam versuchen wollen. Auch die Stiftung Naturschutz, die an dem Jelstrom-Projekt mitarbeitet, ist sehr stark an dieser Frage interessiert. Wir haben deshalb erste Gespräche mit dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium aufgenommen. Es wäre nicht schlecht, wenn der Minister dies noch einmal mitnähme und wenn deutlich würde, dass auch große Teile des Landtags dieses Projekt unterstützen wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mich dauern die Krokodilstränen des besser verdienenden Rechtsanwalts von der rechten Seite für die Sozialhilfeempfänger. Es geht nicht darum, etwas zu erhellen, Herr Kubicki, sondern darum, etwas zu vernebeln. Aber: Ich habe mir vorgenommen, ganz viel Geduld - auch mit Ihnen - zu haben.
Es geht darum, eine Technologiepolitik, eine Energiepolitik, eine Wirtschaftspolitik, eine Umweltpolitik und eine Sozialpolitik zu schaffen, die die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung im Dreiklang von Ökologie, Ökonomie und Sozialem genügend entwickeln. Dazu gehört auch eine Energiepolitik, wie Sie heute im Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dargestellt und mit großem Sachverstand von Frau Müllerwiebus vorgetragen worden ist.
Bei dem Ausrutscher von Herrn Matthiessen geht es auch gar nicht um diesen Pipifax, was Herrn Laurenz Meyer angeht. Was sind vier- oder fünfstellige Eurobeträge im Verhältnis zu den zweistelligen Milliardenbeträgen, die in der Regierungszeit der CDU/CSU/FDP -Koalition an die Atomlobby gingen und in die Atomforschung gesteckt wurden und die immer noch darin stecken?
Ich erinnere an die Diskussionen um die Rückstellungen. Dieses Geld müssen wir in Forschung und Entwicklung regenerativer Energien, Energieeinspartechnologien und in die Entwicklung der zentralsten Möglichkeit, nämlich in die Kraft-Wärme-Kopplung, investieren. Karl-Martin Hentschel hat dies zu Recht genannt. Zuhause bei mir, bei Ihnen und bei uns allen im Haus werden die Kraftwerke der Zukunft stehen, die Ihr Haus heizen und gleichzeitig den Strom produzieren, den Sie und andere in der Industrie, in der Wirtschaft oder auch in den vielen Millionen Haushalten unserer Republik brauchen. Das ist das entscheidende Rezept.
Der Minister hat völlig Recht, dazu brauchen wir auch eine Weiterentwicklung von sanften und vernünftigen Gastechnologien und zum Beispiel auch Technologien zur veränderten Nutzung von Kohle. Denn Kohle ist nach wie vor die größte Ressource, die wir noch haben. Es wäre sträflich, sie nicht zu nutzen.
Letzter Punkt an dieser Stelle! Graf Kerssenbrock war vor einiger Zeit auch auf dem Kongress in Bonn, auf dem deutlich wurde, dass China als heute noch als Schwellenland bezeichnete große Nation mit einem Viertel der künftigen Weltbevölkerung eine wichtige Rolle spielt. Wenn diese Bevölkerung den gleichen Lebensstandard anstrebt, wie wir ihn haben und wie ich ihn den Menschen dort zubillige, und dies mit den Technologien macht, die Sie vorschlagen, dann wird es hier dunkel. Dann sehen wir draußen nichts mehr, weil die CO2-Belastung dann so groß sein wird, dass wir keine Luft mehr zum Atmen haben. Wir müssen uns also angesichts der Entwicklung in China und in anderen Schwellenländern und deren wirklich berechtigtem Anspruch auf eine gleichberechtigte Lebensweise andere Gedanken machen.
Wir müssen uns Gedanken machen, die dazu führen, dass diese Art der CO2-Belastung nicht - -
- Herrn Wagner fallen dazu die Atomkraftwerke ein. Herr Wagner, mir ist aufgefallen, dass Sie in den letzten zwei Tagen hier im Landtag so viel geredet haben wie in der ganzen Periode noch nicht. Allerdings war das nur dummes Zeug. Ich weiß nicht, was das soll.
Sie sollten sich bitte mit Dingen beschäftigen, von denen Sie etwas verstehen. Ich habe aber noch nicht gesehen, wovon Sie etwas verstehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Abgeordnete Schlie in den Raum rief: „Jetzt holt er wieder Hammer und Sichel raus“, antwortete ich unüberlegt: „Hammer und Sichel sind mir jedenfalls lieber als das Hakenkreuz.“
Sollte sich der Abgeordnete Schlie dadurch angesprochen fühlen, bedauere ich dies zutiefst und nehme diesen Begriff damit zurück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schade, dass bei diesem spannenden Thema zum Schluss ein bisschen der Eindruck erweckt wurde, die Luft sei raus, und es ein bisschen langweilig wurde. Ich will versuchen, das wieder ein bisschen umzudrehen.
Meine Damen und Herren, es ist schon erstaunlich, dass CDU und FDP nur rückwärts gewandt beklagen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen ist. Ich glaube, das dient nur der Verschleierung der Tatsache, dass sie keine Alternativen zu dem haben, was im Bericht vorgestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, wir hingegen tun etwas, um unsere Verpflichtung im Agenda-Prozess und in dem Prozess seit Rio deutlich zu machen. Wir tun auch etwas, um die mit der Kernkraft wegfallenden Energiemengen zu ersetzen. Die Umsetzung und Verbesserung der Rahmenbedingen für KraftWärme-Kopplung ist unsere Initiative gewesen.
Die Einführung eines EEG - auch schon unter Kohl - ist unsere Initiative gewesen. Die Biomassenutzung in Schleswig-Holstein schwerpunktmäßig ist ein Riesenthema und ist unsere Initiative gewesen.
Auch die Geothermie treiben wir voran mit Unterstützung des Landesamtes für Natur und Umwelt und dem politischem Willen, in Schleswig-Holstein wirklich etwas zu ändern und voranzubringen.
Es ist schon sehr schade, dass die CDU auch nicht erwähnt hat, was Lars Harms dankenswerterweise gesagt hat: Die Akademie für Natur und Umwelt ist die Multiplikatoreneinrichtung im Land, die viele Menschen im Umgang mit diesem wichtigen Thema schult. Was haben Sie vor? - Sie wollen, wenn Sie jemals regieren sollten, was ja nicht passieren wird, diese Einrichtung schließen.
Es ist unglaublich, eine so hoch effiziente und kompetente Einrichtung schließen zu wollen und damit den Weg hin zu einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dichtzumachen. Das ist mir völlig unverständlich. Aber ich denke, wir werden das verhindern.
Meine Damen und Herren, wir hingegen sind der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.
Am Ende ist noch einmal eine kleine Spitze notwendig: Wenn Sie davon reden, dass die Agenda-Büros geschlossen werden - wer hat denn neuerdings die kommunalen Mehrheiten, seitdem die Agenda-Büros geschlossen werden? Nein, meine Damen und Herren von der CDU, Sie versuchen es zu verschleiern, aber kriegen es nicht hin: Schleswig-Holstein ist Spitze im Klimaschutz und darüber muss geredet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass vor allem die CDU, aber in Teilen auch die FDP mit einem künstlichen Gegensatz versucht, sich herauszureden, und gar nicht merkt, dass sie einiges versäumt hat. Es geht nicht allein um die Windkraft, Herr Kerssenbrock. Die Windkraft ist eine bestehende, ausgereifte Technologie, die wird ihren Erfolgsweg weitergehen. Wir müssen uns jetzt den weiteren erneuerbaren Energien zuwenden.
Auch die standen im Mittelpunkt der Konferenz in Bonn, zu der Sie mit dem Flieger an- und abgereist sind, was ich sehr passend finde, Herr Kerssenbrock.
- Ich bin mit der Bahn gefahren. - Diese kleine gemeine Bemerkung am Rande musste ich loswerden. Sie sind überhaupt nicht in der Lage, die gesamte Dimension dieses Themas aufzunehmen.
Herr Eichelberg, wenn wir nicht mit der vorausschauenden Vision, Schleswig-Holstein mit 50 % in der Stromenergie aus Wind zu versorgen, an die ganze Aufgabe herangegangen wären, hätten wir niemals das 25 %-Ziel längst erreicht und wären niemals auf das 50 %-Ziel 2010 hinmarschiert.
Wir brauchen auch ein bisschen den Ausblick in die Zukunft und die Zukunft heißt, dass wir 100 % aus erneuerbaren Energien im gesamten Wärme-, Energie- und Verkehrsbereich werden haben müssen, weil uns die fossilen Energien ausgehen, weil auch das Uran eine endliche Ressource ist, die im Übrigen nicht unbedingt in Deutschland vorzufinden ist, sondern aus Australien, Südafrika und was weiß ich woher kommt, Herr Kerssenbrock. Diese Abhängigkeiten möchte ich nicht haben, abgesehen von den ungeklärten Fragen der Entsorgung.
Sie kommen mir manchmal vor wie ein Don Quichotte - aber das ist ja schon an anderer Stelle gesagt worden -, der jetzt nicht mehr gegen alte Getreide- oder sonstige Mühlen, sondern gegen unsere Windkraftwerke anläuft. Kein Wort über Biomasse, kein Wort über Photovoltaik, kein bisschen über Geothermie,
kein bisschen über Wellenkraft und nur ganz wenig über Energiesparen. Das sind die Energiequellen der Zukunft. Für diese Energiequellen der Zukunft haben wir Schleswig-Holstein durch einen beispiellosen Rush im Bereich der Windenergie fit gemacht.
Wir werden als Energieland Nummer eins in der Bundesrepublik genannt. Wir wurden auf der Parlamentarierkonferenz immer wieder zitiert, ob es afrikanische, amerikanische oder asiatische Kolleginnen und Kollegen waren, die deutlich gemacht haben: In Fragen der Energie von Schleswig-Holstein lernen heißt, auch siegen lernen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Todsen-Reese, in Wirklichkeit sind Sie doch nur neidisch. Das wird doch ganz deutlich. Wir schaffen es, die Neuwaldbildung auf eine solide Basis zu stellen und innerhalb der gesamten geänderten Situation der Gemeinschaftsaufgabe hier auch Bundes- und Europamittel abzugreifen. Das ist das, was uns stolz macht.
Zweitens. Sie kreiden uns an, dass der Umwelthaushalt zu 45 % -ich glaube, es sind sogar noch mehr Prozent - aus Abgaben finanziert ist.
Dann klagen Sie an - und Ihr Kollege Eichenberg hat das hier heftig gemacht -, es gebe keine Zweckbindung. Was denken Sie sich eigentlich? - Das ist doch eine Zweckbindung par excellence!
Ich verstehe Ihre Argumentation von hinten bis vorne nicht. Wir schaffen es, vor allem mit Abgabemitteln - und die sind alle verfassungsrechtlich geprüft; das will ich noch einmal deutlich machen - einen soliden, einen kontinuierlichen Umwelthaushalt
aufzustellen. Schauen Sie sich das einmal in anderen Bundesländern an. Gerade für diese Punkte, bei denen es um die Vorsorge für zukünftige Generationen geht, werden die Mittel ständig heruntergefahren. Nein, meine Damen und Herren, wir sind stolz darauf und bleiben dabei: Das ist die richtige Maßnahme.
Das ist der richtige Weg und den werden wir weiterhin beschreiten.
Herr Präsident! Zuständig für die Atomkraft ist der Umweltausschuss. Das steht auch in der Geschäftsordnung des Landtages. Deshalb fordere ich Sie auf, den Bericht abschließend an den Umweltausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Todsen-Reese, ich weiß, wie wichtig die heutige Debatte im Vorfeld Ihres Listenparteitags in der nächsten Woche für Sie ist.
Sie wollen dort als die mutige Retterin von Eiderstedt auftreten,
als Retterin eines Teils Ihrer Klientel, als eine Art „Robinie Hood“ der Westküste. Dabei ist Ihnen offensichtlich alles egal, wenn es nur der Sicherung Ihres Listenplatzes dient.
- Ich habe ja Verständnis dafür, meine Damen und Herren.
Aber nun im Ernst: Sie haben mehrfach versucht, den Umweltausschuss zu instrumentalisieren. Mit Verfahrenstricks versuchten Sie, zuerst die Landtagsverwaltung, dann den Umweltausschuss hinters Licht zu führen, um der örtlichen Initiative Gelegenheit zu geben, von prominenter Stelle aus ihr Gutachten zu präsentieren, um dann anschließend einen weiteren öffentlichen Auftritt im Umweltausschuss zu organisieren.
Wir wussten dies in vernünftige und angemessene Bahnen zu lenken.
Das begann ja nicht erst, als Sie versuchten, die Reise des Umweltausschusses nach Eiderstedt zur Show zu machen, nachdem Sie den Minister dorthin zitiert hatten, obwohl wir uns im Ausschuss zuvor partei
übergreifend dahin gehend verständigt hatten, dass wir nur dann eine Chance auf eine ruhige und umfassende Anhörung der vor Ort Betroffenen haben, wenn der Minister nicht dabei ist.
Aber Sie wissen, wie es dann wirklich wurde. - Hören Sie zu, Herr Kalinka, bevor Sie weiterhin so komisch lachen! -
Auch das haben Sie gewollt, Frau Kollegin: Blockaden statt Informationen, eine Drohkulisse mit aufgewiegelten Landwirten und quer stehenden Traktoren, ohne jegliche Bewachung dabei - ich habe das gestern dem Landesfeuerwehrverband gesteckt -, ein abgeriegeltes Dorf auf Eiderstedt und für Ihre Zwecke massiv instrumentalisierte Kinder von ganz klein bis ganz groß
sowie wütende Fensterreden statt einer ruhigen Anhörung.
Das alles hat nichts gebracht, meine Damen und Herren. Es ist gut, dass wir in den vergangenen Wochen andere Gelegenheiten genutzt haben, um uns vor Ort tatsächlich zu informieren. Während der dafür eigentlich vorgesehenen Ausschussreise war dies wirklich nicht möglich.
Wer danach den Artikel im „Bauernblatt“ las, musste sich vorkommen, als sei er auf einer anderen Veranstaltung gewesen. Dass das „Bauernblatt“, ähnlich wie die Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, nur die CDU-Vertreter ins rechte Licht stellt und andere kaum zu Wort kommen lässt, sind wir ja gewohnt. Dass die Ausschussvorsitzenden von Umwelt- und Agrarausschuss aber auch die aktuelle Zeitschrift des Landtages so benutzen konnten, ist eine neue Qualität, und das finde ich regelrecht schäbig.
Frau Todsen-Reese, Sie haben von Ihrer Bildungsreise gesprochen. Auch schon als Sie in Kenntnis der umfassenden Antworten auf Ihre Kleine Anfrage von Mitte März im Zusammenhang mit Ihrer Reise nach Brüssel Unwahrheiten in die Presse zu setzen versuchten, zeigten Sie nur, wie wenig Ihnen an einer ruhigen und sachlichen Abarbeitung des Verfahrens gelegen ist. Das nenne ich hilflos.
Ihren weiteren Versuchen, den Umweltausschuss für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren, konnten wir etwas erfolgreicher entgegentreten.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, kommen Sie, kommen wir, insgesamt nicht weiter. Dabei ist klar: Kurz vor Ende des Informations- und Beteiligungsverfahrens gibt es nichts wirklich Neues, über das sich so ausführlich zu debattieren lohnt, wie wir es heute zu erwarten haben.
Heute benennen Sie das Kölner Büro für Faunistik als Kronzeugen, dessen Gutachten nun plötzlich die allein richtigen Aussagen über die Eignung und Qualität Eiderstedts, der ETS-Region und Fehmarns in Bezug auf die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union und die FFH-Richtlinie enthalten sollen. Ich kann dazu noch nicht viel, vor allem nichts Abschließendes sagen, weil mir die Gutachten in gedruckter Form erst seit wenigen Tagen - seit Dienstag dieser Woche - vorliegen. Ich kann aber schon sagen: In allen drei Gutachten finden sich viele wortgleiche und ähnliche Passagen. Ich komme aus der Computertechnik. Ich nenne so etwas Textbausteine. Aber ich hatte diese Gutachten ja auch nicht zu bezahlen, meine Damen und Herren.
Zudem kamen mir Teile des Textes sehr bekannt vor. Als ich den Text in Teilen mit dem Text des Gutachtens des gleichen Büros zu Eiderstedt aus dem Jahre 1999 verglichen habe, wusste ich auch, woher ich dieses Gutachten kannte.
Sie wissen, meinen Damen und Herren, dass die damalige Landesregierung - auch mit Verweis auf dieses Gutachten - auf die Ausweisung Eiderstedts als Vogelschutzgebiet verzichtete und zum Schutz der Trauerseeschwalben auf relativ kurzfristig angelegten Vertragsnaturschutz setzte.
Sie wissen auch, dass dies in Mahnschreiben der EUKommission als nicht ausreichend angesehen worden ist
und dass im Vertragsverletzungsverfahren mit Geldstrafen und der Aussetzung anderer EU-Förderungen gedroht worden ist.
Darüber hinaus wird schon bei Durchsicht der ersten Seiten deutlich, dass die Schlüsse der Gutachter zu kurz greifen, weil diese zum Teil von falschen Annahmen ausgehen und daher möglicherweise zu falschen Aussagen gekommen sind.
Ich will da zunächst die Aussagen zur Trauerseeschwalbe herausgreifen, die Ihre Gutachter deshalb auf Eiderstedt nicht zu schützen empfehlen, weil sie sich gar nicht auf natürliche Weise vermehren könnten und auf künstliche Nisthilfen angewiesen seien. Wer so argumentiert, müsste auf den gesamten Seeadlerschutz verzichten und für Störche dürften auch keine Nester auf Schornsteinen oder Hausdächern mehr vorbereitet werden. Ohne intelligenten und aktiven Schutz auch durch die Menschen würden die Trauerseeschwalbe genau wie der Seeadler oder der Schwarzstorch bei uns nicht überleben.
Wir wissen übrigens, dass dort, wo es noch oder wieder Flusskrebse gibt, auch natürliche Nisthilfen für Trauerseeschwalben existieren. Warum glaubt man eigentlich, dass ein solcher Zustand nicht auch auf Eiderstedt wieder herstellbar wäre?
Ähnlich schwach wird zur flächenmäßigen und zahlenmäßigen Schutzwürdigkeit in Bezug auf die übrigen wertgebenden Arten vorgegangen - „argumentiert“ will ich hier nicht sagen. Wir wissen doch alle, dass die Nahrungs- und Rastplätze vieler der betroffenen Arten häufig an unterschiedlichen Stellen liegen. Dass in vielen Teilen Europas NATURA-2000Gebiete auch vom Menschen stark beeinflusste Landschaften umfassen, ist auch bekannt. Wollten wir uns auf weitgehend unbeeinflusste naturnahe Landschaften konzentrieren, so wäre das angestrebte kohärente Netz NATURA 2000 europaweit nicht umsetzbar. Deshalb müssen wir auf Kulturlandschaften setzen.
Schließlich zu den Kartierungs- und Zählmethoden. Das ist das, was ich am meisten hahnebüchen fand; das muss ich ganz deutlich sagen. Diese Methoden - so steht es zu lesen - sind nach Ansicht Ihrer Gutachter mit handwerklichen Schwächen und groben Fehlern behaftet.
- Einen großen Teil habe ich gelesen, aber ich habe es nicht gründlich genug gelesen, um es - das sagte ich eben schon - abschließend zu beurteilen.
Überaus eigenartig ist bei der Frage der Zählmethoden, dass Flächen außerhalb von Eiderstedt auf der Basis der vorhandenen Kartierung und der Zählungen als hervorragend geeignet angesehen werden, Eiderstedt aber nicht, obwohl in beiden Gebieten mit den gleichen international verwendeten und anerkannten Methoden gearbeitet wurde. Was denn nun, meine Damen und Herren? Ist die Zählmethode handwerklich schlecht oder gilt das nur für Eiderstedt, während das im Vorland an der Westküste beispielsweise akzeptiert wird? Ich verstehe es nicht. Aber, wie gesagt, ich kann noch nichts Abschließendes sagen.
So viel ist aber klar: Im laufenden Informations- und Beteiligungsverfahren wird die Landesregierung auch dieses sorgsam prüfen. Es wäre schön, wenn wir ab heute endlich zu einer ruhigeren Abarbeitung der FFH- und Vogelschutzproblematik kommen könnten. Der Antrag der CDU ist dafür keine Grundlage.
Wir lehnen ihn ab und fordern Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. Den SSW-Antrag bitten wir in den Umweltausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin, der Bericht ist federführend dem Umweltausschuss, mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin, nach der Geschäftsordnung ist der Umweltausschuss für die Energiepolitik zuständig. Herr Kayenburg, wenn Sie das ändern wollen, dann bringen Sie bitte einen Antrag auf Geschäftsordnungsänderung ein. Aber so lange das so ist, bitte ich, auch so zu verfahren. Danach ist federführend der Umweltausschuss und mitberatend der Wirtschaftsausschuss berührt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der eifrigen Pressearbeit der FDP-Fraktion zur
Fehmarnbelt-Querung - und das immer nur als Reaktion auf die tüchtige Arbeit unseres Ministers Rohwer - in den letzten Wochen, bei der der Fraktionsvorsitzende der FDP den Eindruck erzeugte, als würde er dafür bezahlt, Falschmeldungen und Verdächtigungen zu produzieren, war schon klar, dass ein Antrag von der Qualität dabei herauskommen würde, der uns heute mit der Drucksache 15/3192 vorliegt. Und die rein populistische und mühsam aufrührerische Rede von Herrn Dr. Garg spricht ebenfalls Bände.
Die FDP geht dabei von der irrigen Vorstellung aus, dass die Stärkung der Wirtschaftskraft das einzige Parameter zur langfristigen Sicherung unseres Wohlstandes ist. Da man Geld nicht essen kann, wir auch noch Luft zum Atmen brauchen und eine intakte Natur als Grundlage unseres Lebens unverzichtbar ist, haben sich die Koalitionsparteien in SchleswigHolstein dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschrieben.
Die Landesregierung hat in ihrer jüngst veröffentlichten Nachhaltigkeitsstudie „Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein“ festgestellt, dass nur bei einer gleichzeitigen und gleichgewichtigen Betrachtung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Belange den kommenden Generationen eine funktionsfähige Welt hinterlassen werden kann.
Dass dieser ständige Abwägungsprozess nicht einfach ist, wissen wir alle. Aber er ist nichts Negatives an sich, sondern wird für vernunftbegabte Menschen allmählich zur Selbstverständlichkeit.
Es ist schon eigenartig, wie wenig die FDP in diesem Sinne in den letzten Jahren dazugelernt hat und wie unterschiedlich die einzelnen europäischen Programme bei der FDP und offensichtlich bei der CDU dieses Hauses bewertet werden. Zu TEN, zu den transeuropäischen Netzen, sagen Sie: ja. Bei EFF sagen Sie: ja, aber. Bei der Agrarförderung sagen Sie: so nicht. Und bei NATURA 2000 sagen Sie einfach nur: nein. Wir halten es da eher mit der europäischen Kommission, die sich sehr wohl im Klaren darüber ist - und diese Ansicht auch von uns erwartet -, dass die verschiedenen Programme der Europäischen Union nur zusammen und nur gemeinsam zu haben sind.
In unserem Europa des 21. Jahrhunderts dürfen große Infrastrukturprojekte nicht mehr gegen die Interessen der arbeitenden Menschen und der Natur durchgesetzt werden, sondern nur in Einklang miteinander oder zumindest in Abwägung der wirtschaftlichen Erfordernisse mit den Belangen des Natur- und des Umweltschutzes. Die Abwägung muss gerade dann auf einer sicheren Basis erfolgen, wenn in festgestellten Gebieten des europäischen Programms NATURA 2000, also den dann festgestellten FFH- und Vogelschutzgebieten, beispielsweise Infrastrukturprojekte von größerer Bedeutung umgesetzt werden sollen. Dafür gibt es einige Beispiele, die nicht allen gleich gut und gleich viel Freude machen. Ich nenne die Wakenitz-Querung durch die A 20 bei Lübeck und das Mühlenberger Loch - die Diskussionen sind Ihnen ja präsent. Diese konnten aber nur auf der Grundlage der für diese Fälle vorgesehenen Verträglichkeitsprüfung umgesetzt werden. Und dies wird auch für die Fehmarnbelt-Querung geschehen. Nur so kann Rechts- und Planungssicherheit hergestellt werden. Dafür werden wir auch weiterhin sorgen.
Die FDP kann offensichtlich nicht so weit sehen. Die Sache ist wohl zu komplex für sie. Im Übrigen kann sie sich auch nicht - er ist schon zitiert worden - an den Ende letzten Jahres im Wirtschaftsausschuss verteilten Umdruck 15/3871 erinnern. Ich habe ihn hier. In diesem hat die Landesregierung die im heutigen Antrag, Drucksache 15/3192, gestellten Fragen bereits größtenteils beantwortet.
Nein. Meine Redezeit ist gleich zu Ende, deswegen lasse ich das. Alles, was heute abläuft, ist nur Show. Der Landtag ist wieder einmal die Bühne für eitle Attitüden eines einzelnen Herren. Es wäre besser, auch die FDP nähme zur Kenntnis, dass es sich bei der geplanten Fehmarnbelt-Querung - und bei anderen großen Maßnahmen - nicht um einen Brückenschlag am grünen Tisch handelt, sondern um einen erheblichen Eingriff in das Leben der Menschen auf Fehmarn und die dort nicht nur für den Tourismus überaus wichtige Natur. Neben Fähren, Eisenbahnen
und LKWs benutzen auch Millionen von Zugvögeln die Vogelfluglinie. Schweinswale haben dort einen wichtigen Lebensraum. Darauf aber zu hoffen, ist wohl vergeblich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der erheblichen Lautstärke bleibt bei einigen Abgeordneten der CDU und der FDP ein grundlegendes Unverständnis der Regelungen, der Vorgänge und der Zuständigkeiten bei NATURA 2000. Das ist heute zu konstatieren, nachdem wir das dritte oder vierte Mal diese Debatte hier führen.
Sie wissen, meine Damen und Herren, in meinem ursprünglichen Beruf bin ich Hauptschullehrer. Ich bin geduldig und bin gewohnt, immer wieder zu versuchen, grundlegende Ignoranz und Verweigerung der Erkenntnis von Tatsachen wieder und wieder hintanzustellen und auf die Fakten hinzuweisen. Das tue ich auch gern.
Nun zu Herrn Kayenburg!
Nein, Herr Präsident, gestatte ich nicht.
Der Abgeordnete Kayenburg hat zitiert aus einem Schreiben des Arbeitskreises „Eigennutz statt Naturschutz“ mit Datum 11. Februar. Herr Kayenburg, dieses Schreiben und die dort beigefügte Kopie eines Schreibens, das Sie zitieren, ist Ergebnis einer Illoyalität durch schwarze Löcher im System MUNL.
Wenn man das noch durch das Stichwort von Frau Todsen-Reese ergänzt: „Wir kommen Ihnen auf die Schliche“, dann weiß man ganz genau, mit welchen Mitteln Sie versuchen, nachdem Ihnen die Argumente ausgegangen sind, NATURA 2000 und die Umgehensweise mit NATURA 2000 in Schleswig-Holstein zu desavouieren.
Die Absender und Empfänger dieses von Ihnen zitierten Schreibens sind im Gegensatz zu Ihnen in der Sache fit und brauchen keine weiteren Erläuterungen. Das ist eben das Drama, wenn man ohne Zusammenhang aus einem Schreiben zitiert. Sie sollten sich bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LANU und des MUNL entschuldigen.
Leider braucht auch der Kollege Harms Nachhilfe.
Auch er betreibt hier eine sehr populistische Debatte nach dem Motto: Irgendwas wird hängen bleiben, und dies wider besseres Wissen.
Der Minister hat deutlich gemacht, dass die B 5 herausgenommen ist. Hier wird deutlich der Versuch gemacht, Lars Harms - das kann ich dir nicht ersparen -, du hast gesagt, dass MUNL vergesse, die sozialen Belange gegen die Naturschutzbelange abzuwägen. Meine Damen und Herren, ich sage es in aller Ruhe und sage es immer wieder mit dem gleichen Diktus,
in der Frage der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie gibt es nur ein naturschutzfachliches Abwägungsgebot und kein Abwägungsgebot gegen wirtschaftliche und sonstige Interessen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Dr. Klug von der FDP hat heute wiederholt, was er schon einmal in seiner Presseerklärung darzustellen versuchte. Im Ausschuss hat er das ja auch getan.
Es wurden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Herr Dr. Klug, Sie meinen, hier Fakten vorzutragen. Dann sollten Sie Seite 21 des Bildungsstättenberichts lesen. Dann müssten Sie Ihre Aussage hier korrigieren.
Der Jugendhof Scheersberg und die Akademie für Natur und Umwelt sind nicht miteinander zu vergleichen. Das eine ist eine Bildungsstätte, die durch das Bildungsministerium unterstützt wird, und das andere ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums. Die Akademie nimmt ganz andere Aufgaben als der Jugendhof Scheersberg wahr. Sie hat auch Aufgaben in Service- und Vernetzungsangelegenheiten. Sie ist in diesem Sinne vom Landesrechnungshof geprüft worden und die Wirtschaftlichkeit der Mittel ist nicht nur geprüft, sondern auch attestiert worden.
Insofern sollten Sie genau bedenken, was Sie verglichen haben. Im Internationalen Jugendhof führen große Gruppen mehrtägige Veranstaltungen durch, die sich zumindest teilweise immer wieder wiederholen. In der Akademie für Natur und Umwelt gleicht keine Veranstaltung der anderen, weil sie immer auf die speziellen Probleme derjenigen abhebt, die in die Bildungsarbeit gehen. Das sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Von daher wird der Bildungseffekt der Arbeit der Akademie für Natur und Umwelt um ein Vielfaches erhöht. Er potenziert sich durch die
Multiplikatorenarbeit geradezu. Auch das haben Sie hier nicht erwähnt.
Ich finde das unfair, zumal sich die Umweltakademie hier nicht persönlich wehren kann. Sie hat es aber in einem Brief an Sie getan, Herr Dr. Klug. Ich habe diesen Brief zur Kenntnis bekommen. Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass Sie heute diese Behauptung wiederholt haben, obwohl Sie diesen Brief erhalten haben. Deswegen erfolgte meine Richtigstellung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit ein paar Vorbemerkungen beginnen.
Erstens. Die Sorgen der betroffenen Menschen auf Eiderstedt gehen an uns nicht irgendwo vorbei, wie uns das immer wieder vorgeworfen wird. Gerade als Sozialdemokrat geht es mir darum, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und dass Menschen weiterhin ein Einkommen aus ihrer eigenen Fläche haben sollen und dürfen.
Zweitens. Gleichzeitig gilt: Nur eine Entwicklung, die im Einklang steht mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, ist zukunftsfähig. Wir wollen, dass es solche Entwicklungen auch den kommenden Generationen ermöglichen, in dieser Art und Weise zu wirtschaften.
Das heißt, wir müssen sorgsam mit unseren Menschen, aber auch mit der Natur und der Landschaft umgehen.
Drittens. Das europäische Recht gilt zurzeit in 15 Ländern. Ab dem Frühjahr nächsten Jahres werden es 25 Länder sein. Das europäische Recht wird jetzt in den Beitrittsländern Stück für Stück umgesetzt, damit in allen europäischen Ländern gleiches Recht gilt, um den Versuch zu machen, die Lebensbedingungen anzugleichen.
- Um den Versuch zu machen. Herr Kollege, Sie hätten besser zuhören sollen. - Darum geht es natürlich auch bei den Europäischen Richtlinien, bei der FloraFauna-Habitat-Richtlinie oder bei der Vogelschutzrichtlinie. Das brauche ich, glaube ich, Frau TodsenReese, Frau Sassen und auch anderen „Umweltkenntlichen“ in diesem Raum nicht zu erklären, dass die
Vogelschutzrichtlinie außer dem Naturschutzfachlichen keinerlei Spielräume lässt. Das sage ich auch ganz deutlich an die Adresse meines Kollegen Wolfgang Baasch aus Lübeck. Das ist zu bedauern. Wir können viel bedauern, aber wir können es nicht ändern. Wir können auch nicht, wie der CDU-Antrag glauben macht, als Schleswig-Holstein die Vogelschutzrichtlinie aus Brüssel einfach ändern. Das geht nicht, meine Damen und Herren, und das ist ab Frühjahr nächsten Jahres noch viel schwieriger, weil dann 25 Partner dabei sind.
Meine Damen und Herren, Deutschlandweit gilt die Halbinsel Eiderstedt als das größte und bedeutsamste Brutgebiet für Wiesenvögel, genauer gesagt für Feuchtwiesenvögel oder Limikolen, wie sie im Fachdeutsch heißen. Es geht nicht alleine um die Trauerseeschwalbe, auf die sich der Kollege Harms, obwohl ich weiß, er wüsste es besser, konzentriert hat. In diesem Bereich gibt es nur drei verschiedene Möglichkeiten. Diese will ich einmal aufzählen.
Die erste ist die bequemste: Wir machen gar nichts und bekommen eine Vertragsstrafe und gleichzeitig eine Androhung aus Brüssel im Hinblick auf die Auszahlung der Beihilfen. Das gilt dann auch wieder für Lübeck und auch für den Europäischen Sozialfonds genauso wie für die Landwirtschaft, meine Damen und Herren.
- Ich bin ja nicht der Verkünder dieser Dinge.
Es ist einfach eine Tatsache, dass uns die Europäische Union genau dieses androht.
- Herr Schlie, Sie können hier den Kasper spielen - das haben wir gestern schon erlebt -, es hilft nicht weiter.
Die Liste über die bedeutenden Vogelgebiete - -
Ich versuche, meinen letzten Satz zu formulieren. - Die Liste über die „important bird areas“ ist eine Liste, die niemals von irgendwelchen Regierungen aufgestellt wurde, sondern stets von Interessierten, von Kundigen aus der Naturschutzszene, die dafür gesorgt haben, dass diese Gebiete weltweit unter Schutz gestellt wurden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ramsar- und andere Abkommen, und in diesem Zusammenhang - -
- Das war ein Komma, Herr Präsident!
In diesem Zusammenhang ist Eiderstedt schon seit vielen Jahren in der Diskussion, als Vogelschutzgebiet prädestiniert zu sein. Es gilt also nicht, Frau Kollegin Todsen-Reese, dass das heute zum ersten Mal hier zu hören war.
- Ich muss jetzt aufhören. - Aber gestatten Sie, Herr Präsident, dass ich noch etwas zum Abstimmungsverfahren sage?
Zum Abstimmungsverhalten möchte ich Folgendes sagen.
Die SPD-Fraktion empfindet die beiden Berichtsanträge als erledigt, insoweit als die beiden Berichte vorliegen. Diese bitten wir dem Ausschuss zu überweisen. Allerdings lehnen wir den ersten Absatz des Antrages der Fraktion der CDU ab und bitten darum,
diesen hier in der Sache abzustimmen. Den Antrag des SSW bitten wir, in den Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Wie ich vorhin bereits ausgeführt habe, hat sich der zweite Teil des CDU-Antrages ebenfalls durch die Berichterstattung erledigt. Wir beantragen, diesen Teil auch als erledigt anzusehen. Den Bericht beantragen wir seinerseits im Umweltausschuss federführend und mitberatend im Agrarausschuss zu beraten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen heute erneut über das Umweltranking diskutieren, weil die heutigen so genannten Fachleute der FDP immer noch nicht verstanden haben, um was es beim Umweltranking eigentlich geht.
In Ihrer Pressemitteilung vom 24. Oktober versuchen Sie, Ihren heutigen Antrag zu begründen, und schreiben, das Umweltranking bringe nichts für den Naturschutz - was Sie aber nicht belegen, auch in Ihrer Rede eben nicht - und es würden ja keine Indikatoren in das diesjährige Ranking integriert werden, die von der Datenbereitstellung seitens der kommunalen Gebietskörperschaften abhängig seien, und das sei die Bankrotterklärung an das Umweltranking - was Sie aber ebenfalls nicht belegen.
Nein, meine Damen und Herren, es ist dies die Bankrotterklärung von Teilen der FDP, jemals ein grundsätzliches Verständnis vom Umweltranking zu erlangen, geschweige denn die Zusammenhänge von Umweltbewusstsein und Verbesserungen in der Umweltsituation jemals wirklich zu verstehen.
Das ist es, was uns treibt, nicht der Nasenring, an dem wir nach Ihrer Meinung als SPD von den Grünen durch die Gegend gezogen würden, sondern angesichts der globalen Klimaveränderungen die Einsicht in die Notwendigkeit von Veränderungen, vor allem im Umweltbewusstsein. Bei Ihnen, Herr Kubicki, wird das sicherlich zu spät sein. Bei der FDP heißt es nicht: global denken und lokal handeln. Bei Ihnen werden die globalen Bedrohungen verharmlost, bestenfalls verdrängt, um dann umso besser lokal popu
listisch agieren zu können. Das ist Ihre Sache, Herr Kubicki.
Ihr Antrag, das Umweltranking einzustellen, ist eigentlich völlig unverständlich, verlangt doch die FDP an allen möglichen Stellen Rankings zu verschiedenen Sachverhalten.
Auf Ihrer Bundes-Homepage laden Sie Leserinnen und Leser ein, am Themen-Ranking teilzunehmen, Frau Pieper fordert ein bundesweites Uni-Ranking und Sie haben hier unlängst ein Schul-Ranking für das Land verlangt. Was wollen Sie eigentlich?
Etwas Bildung hätte Ihnen gut getan. Dann hätten Sie die verfügbaren Unterlagen - zum Beispiel den vorliegenden Abschlussbericht über den Workshop im Frühjahr oder die Fortschreibung der Konzeption durch das Ökologie-Zentrum der CAU oder die umfangreiche Internet-Präsentation unter „www.umweltranking.de“ - gelesen und verstanden. Dann würde diese Debatte völlig anders verlaufen.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatten der vergangenen Jahre zum Thema Umweltranking und weiß, dass die damalige Kollegin Dr. Happach-Kasan zwar immer etwas an der Landesregierung auszusetzen hatte, aber dank ihres Sachverstands dem Umweltranking selbst eher positiv gegenüberstand.
- Hören Sie erst einmal zu! - Sie hat hier und im Ausschuss durch ihre kritischen Anmerkungen durchaus konstruktiv an der Weiterentwicklung des Umweltrankings mitgearbeitet.
„Es ist bemerkenswert, dass dieser Fehler bis jetzt noch nicht aufgefallen ist, ein Indiz für das doch recht geringe Interesse an den Er
gebnissen des Umweltrankings. Dies ist wiederum schade - zum einen wegen des geringen Interesses für die Umwelt, zum anderen, weil Fehler der Regierung der Opposition Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen."
Ich bin sicher, dass Frau Dr. Happach-Kasan den Gestaltungsspielraum der FDP über das bloße Einstampfen des Umweltrankings hinaus zu nutzen wüsste und sich - wie in früheren Jahren - kritischkonstruktiv an der Weiterentwicklung des Umweltrankings beteiligen würde.
- Wie gut, dass ich Sie nicht verstehe, weil ich darüber hinwegrede, Herr Kubicki.
Ich möchte noch einmal an die Debatte erinnern, die vor fast genau zwei Jahren in diesem hohen Hause stattfand. Es lag damals ein ähnlicher Antrag der FDP vor, auch die CDU hatte ihren Senf dazu gegeben. Trotzdem war die Debatte gut, denn sie hat im Umweltministerium zum konstruktiven Weiterdenken in Sachen Umweltranking geführt. Die von mir in der damaligen Debatte geforderte Transparenz des Verfahrens ist heute gegeben und die Einbindung aller Akteure hat stattgefunden. Es gab zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten, es gab einen umfangreichen Workshop im April 2003. Der Umweltausschuss wurde mehrfach informiert. All das floss in die Weiterentwicklung der Konzeption ein, die von den Fachleuten des Ökologiezentrums der CAU geleistet wurde. Dabei wurden die in den vergangenen Umweltrankings gemachten Erfahrungen ausgewertet, es gab Veränderungen in Umweltzielen und den dazugehörigen Indikatoren.
Das ist alles nachzulesen in den von mir bereits erwähnten Dokumenten und dort finden sich auch Begründungen für die Auswahl der Indikatoren. Natürlich können diese Indikatoren nur dann zum Vergleich und zum Ranking herangezogen werden, wenn Daten für die gesamte Fläche des Landes zur Verfügung stehen. Wenn sich dann einzelne Kreise verweigern, kann nicht nur über diese keine vergleichende Aussage getroffen werden. Also müssen aussagekräftige Indikatoren her, die von überregionalen Stellen erhoben werden. So einfach ist das.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Wenn Sie daraus den Schluss ziehen, dies wäre der Bankrott des Umweltrankings, so ist das Ihre Sache. Sie werden aber sehen, dass es auf der Basis der überregional erhobenen Daten für das Jahr 2003 sehr wohl ein
aussagekräftiges Umweltranking mit Gewinnern und Verlierern gibt. Es wäre schön, wenn Sie sich auf die weitere Verbesserung der Umweltsituation in unserem Land konzentrierten und nicht weiter auf Ihre eigenen Befindlichkeiten. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, Sie sind wie immer an der Oberfläche und auf Effekthascherei aus.
- Machen Sie nur so weiter! Sie hätten im Umweltausschuss dabei sein müssen, als die Kollegin Happach-Kasan durch wirklich kritisch-konstruktive Beiträge dafür gesorgt hat, dass das Umweltranking besser wurde.
Das ist Fakt und das lässt sich nachlesen.
Da Sie schon im Archiv gewühlt haben, können Sie vielleicht auch noch einmal im Internet nachsehen.
Die von mir zitierte Forum-Eintragung ist da. Die können Sie nicht wegdiskutieren. Wenn Sie wie Herr Hildebrand in diesem hohen Hause in Ihrer Pressekonferenz versuchen, die Politik mit Leerformeln mitzugestalten, so zeigt das, dass Sie unfähig sind zu regieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lautstärke ersetzt nicht die Sachlichkeit, Frau Kollegin. Das ist wieder einmal eine Debatte über bereits Erledigtes, aber natürlich will ich gern zur Sache reden. Die Neufassung des § 40 des Landesnaturschutzgesetzes in der Frage des Vorkaufsrechtes ist bei der im Mai beschlossenen Novelle eingefügt worden, weil auf der Basis des alten Gesetzes ein erhebliches Vollzugsdefizit bestand. Bis dahin waren die Veräußerer und Erwerber von Grundstücken verpflichtet, dem Land durch Vorlage des Kaufvertrags die Möglichkeit einzuräumen, das Vorkaufsrecht auszuüben. Dieses ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht erfolgt.
Gleichzeitig war im Baugesetzbuch § 28 Abs. 1 Satz 2 bei der Neufassung des Naturschutzgesetzes zu berücksichtigen, nach dem dem Grundbuchamt für alle Grundstücksverkäufer auferlegt wird, Käufer als Erwerber nur dann einzutragen, wenn die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Hier gab es erhebliche Vollzugsdefizite. Sie haben das zitiert. Dies war der Grund für uns, die Notare zur Unterrichtung des LANU zu verpflichten. Im Eifer des Gefechts sind wir dabei etwas über das Ziel hinausgeschossen.
- Wer viel arbeitet, der macht auch einige Fehler. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Es ist richtig, dass in dem Gesetz eine begleitende Erläuterung fehlt. Diese liegt aber inzwischen seitens des LANU durch die angekündigte Verzichtserklärung vor, die den Notaren jetzt die nötige Rechtssicherheit gibt. Dabei wurden in Zusammenarbeit mit Rechtspflegern alle aus der Praxis bestehenden Fallgruppen, in denen typischerweise ein Vorkaufsrecht nicht infrage kommt oder nicht besteht, von der Meldepflicht ausgeschlossen. Dies betrifft Wohnungseigentum, Erbbaurecht und die Fälle nach ALB 100, 200, 300 und 500, in denen es ausschließlich um private landwirtschaftliche und gewerbliche Grundstücke geht.
Die schleswig-holsteinischen Notare haben auf die Ankündigung der Verzichtserklärung positiv reagiert und verfahren bereits danach. Damit ist das Thema erledigt. Wenn man den CDU-Antrag genau liest, stellt man fest, dass damit das Landesnaturschutzgesetz in den Zustand vor der Novelle vom Mai 2003 zurückversetzt wurde, der nicht mit Bundesrecht vereinbar war. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Wie immer reden wir im Ausschuss gern über
alles, aber nicht über eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU hat die Kolleginnen und Kollegen eben aus dem Saal getrieben, ich freue mich aber, dass der Kollege Baasch hier geblieben ist.
Die CDU versucht mit ihrem Antrag aus Drucksache 15/2911 den Eindruck zu erwecken, das schleswigholsteinische Verfahren zur Nachmeldung von FFHGebieten sei intransparent, willkürlich, die Betroffenen würden nicht informiert und beteiligt, und die Landesregierung gehe von mangelhaften wissenschaftlichen Grundlagen aus.
Ein Ermessensspielraum des Landes und ein Abwägungsgebot gegenüber gemeindlichen und wirtschaft
lichen Entwicklungen werden suggeriert. All dieses ist falsch.
Auch die heute vorgetragene Begründung lässt mich eher zu dem Schluss kommen, dass die schleswigholsteinische CDU sich die Lektüre der Europäischen Richtlinie, des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes entschieden zu leicht gemacht hat und versucht,
die im Lande vielleicht auch nicht ohne ihr Zutun entstandene negative Stimmung gegen die Europäische Richtlinie und gegen den Naturschutz im Allgemeinen zu schüren und anzuheizen.
Es ist das gleiche Spiel, Frau Kollegin Todsen-Reese, wie bei den früheren Tranchen zu NATURA 2000, wie beim Landschaftsprogramm oder wie beim Nationalparkgesetz.
Trotz aller Lippenbekenntnisse zum europäischen Netz NATURA 2000 muss festgestellt werden, dass sich die CDU nach wie vor eher von Einzelinteressen als von der gesamteuropäischen Verpflichtung zum Arten-, Biotop- und Naturschutz - leiten lässt.
Sie kosten vor allem meine Redezeit. - Seit Ende der 80er-Jahre trieb der damalige Umweltminister Klaus Töpfer mit Billigung der schwarz-gelben Bundesregierung unter Helmut Kohl angesichts des europaweit anhaltenden Artenrückgangs die europäische Einigung auf ein kohärentes Naturschutznetz voran. Nachdem die Vogelschutzrichtlinie bereits 1979 verabschiedet wurde, gilt die 1992 im Jahre der RioKonferenz und von der Agenda 21 von allen Mitgliedstaaten der EU einstimmig verabschiedete Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so
wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Flora-, Fauna-, Habitatrichtlinie: auch und vor allem Töpfers Werk - und auch die CDU-geführte Regierung und die deutschen Bundesländer stimmten der FFHRichtlinie zu. Seitdem, aber zumindest seit der nach jahrelangem Verzögern im Frühjahr 1998 durch die damalige Umweltministerin Merkel endlich erfolgten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Regelungen und Verfahren der europäischen Naturschutzrichtlinie bekannt und müssen auch Ihnen bekannt sein, Frau Todsen-Reese. Sie sind in zahlreichen Workshops und Parlamentsdebatten ausdiskutiert und von vielen europäischen Gerichten auch juristisch nach allen Seiten abgeklopft worden. Die CDU hätte also genug Zeit gehabt, sich umfassend zu informieren. Statt aber die in das neue Landesnaturschutzgesetz übernommenen bundeseinheitlichen Regelungen über die Meldung der FFH-Gebiete zur Kenntnis zu nehmen, werden Nebelkerzen geworfen und negative Stimmungen angeheizt.
Was den Deich und das Gewerbegebiet in Lauenburg angeht, Frau Kollegin, hätten Sie das Protokoll zu Ende lesen sollen, das Ihnen vorliegt. Staatssekretär Knitsch hat deutlich gemacht, dass es in der Frage Lauenburg um Hochwasserschutz geht und nicht um ein FFH-Gebiet. Ich denke, der Minister wird darauf noch etwas erwidern.
Die Schaffung des Biotop-Verbundsystems NATURA 2000 ist die wichtigste Maßnahme des beginnenden 21. Jahrhunderts, um unser bedrohtes europäisches Naturerbe, die natürlichen Lebensräume und die gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen dauerhaft zu schützen und weiterzuentwickeln. Die FFH-Richtlinie sieht dazu vor allem die Einrichtung von Schutzgebieten vor, die mit den nach der Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden Vogelschutzgebieten das zusammenhängende kohärente ökologische Netz NATURA 2000 bilden. Alle Mitgliedsländer der EU haben sich verpflichtet, dazu Beiträge zu leisten. In der Bundesrepublik Deutschland sind dafür die Länder zuständig.
Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich zur Verantwortung, das europäische Naturerbe in SchleswigHolstein durch die Meldung von NATURA 2000Gebieten zu schützen. Wir fordern die Landesregierung auf, für eine vollständige und abschließende Meldung von FFH- und Vogelschutzgebieten zu sorgen.
Die Kriterien für die Auswahl der Gebiete ergeben sich rechtlich bindend aus dem Anhang 3 der FFHRichtlinie. Für bestimmte Lebensraumtypen müssen etwa die Gebiete ausgewählt werden, die besonders charakteristisch ausgeprägt sind. Im Bereich des Artenschutzes soll durch die Gebietsauswahl zum Beispiel einer weiteren Verinselung der Bestände wildlebender Arten vorgebeugt werden. Weder die Verfahren, Frau Kollegin Todsen-Reese, noch die naturschutzfachlichen Kriterien für die Auswahl der Gebiete wurden von der rot-grünen Landesregierung, sondern von der Regierung Kohl auf europäischer Ebene mit ausgehandelt.
Dabei ist seinerzeit - das müssen Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben - kein formales Beteiligungsverfahren festgelegt worden. Dennoch führt die Landesregierung im Sinne eines breit angelegten gesellschaftlichen Konsenses auf freiwilliger Basis seit der zweiten Tranche ein Informations- und Beteiligungsverfahren durch. Dafür herzlichen Dank, Herr Minister.
Neben der Verbändebeteiligung können alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Vorschläge, vorkommende Lebensraumtypen und Arten sowie Abgrenzung einzelner Flächen einsehen und eigene fachliche Vorschläge für neue Gebiete einreichen.
Der Europäische Gerichtshof hat im September 2001 die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Meldungen von FFH-Vorschlagsgebieten verurteilt und erhebliche Vertragsstrafen angedroht. In dem Urteil wird deutlich, dass die Länder lediglich im Naturschutzfachlichen einen Ermessensspielraum haben. Dieser Ermessensspielraum wird in Schleswig-Holstein so ausgenutzt, dass nicht alle Vorkommen von Lebensraumtypen oder -arten gemeldet werden sollen, sondern ein besonders repräsentativer Anteil. Ein entsprechendes naturschutzfachliches Ermessen liegt der jetzt vorliegenden Auswahl zur Nachmeldung der dritten Tranche zugrunde. Natürlich wurden dabei die Gebiete besonders berücksichtigt, die sich im Landes- und Kommunalbesitz sowie im Besitz der Stiftung Naturschutz befinden. Mit über 10.300 ha Fläche gehört mehr als die Hälfte des Stiftungslandes, genau 53 %, zu den gemeldeten FFHGebieten.
Bis zum Jahre 2000 wurden der EU-Kommission von Schleswig-Holstein 123 Gebiete über das Bundesumweltministerium vorgeschlagen. Die fachliche
Bewertung dieser Gebietsmeldungen erfolgte im Auftrag der EU-Kommission durch das European Topic Center on Nature Protection and Biodiversity (ETC). Das wissenschaftliche Seminar im Juni 2002 für die atlantische biogeografische Region stufte von 64 bewerteten Lebensraumtypen lediglich für 29, also weniger als die Hälfte, die bislang gemeldeten Gebiete als ausreichend ein. Von 50 bewerteten Arten wurden lediglich für 15 die bislang gemeldeten Gebiete als ausreichend angesehen.
- Nein, Herr Kollege, das stimmt nicht, es geht um die atlantische biogeografische Region, und Bayern gehört dazu beispielsweise nicht.
Ähnliche Ergebnisse wurden auch für die zweite uns betreffende Region, die kontinentale biogeografische Region, ermittelt. Die Seminarergebnisse insgesamt führen dazu, dass die Bundesrepublik insgesamt - auch NRW - zu erheblichen Nachmeldungen aufgefordert wurde. Über NRW geistert immer durch die Welt, dass man dort besonders gut sei. Die sind nur besonders spät dran.
Um einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof mit erheblichen Zwangsgeldzahlungen und dem damit verbundenen Ausfall von EU-Fördermitteln vorzubeugen, hat die Landesregierung in einer dritten Tranche insgesamt 240 Gebiete zur Nachmeldung ausgewiesen. Was ein Zwangsgeld von 700.000 € pro Tag für die Bundesrepublik auf Schleswig-Holstein umgerechnet bedeutet, können Sie ausrechnen. Im Gegenzug hat die Kommission versprochen, das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zunächst auszusetzen. Das Umweltministerium hat durch Zuleitung umfangreicher Unterlagen an alle Abgeordneten, durch eine vorbildliche Internetpräsenz sowie durch umfassende Informationen im Umweltausschuss die Inhalte der dritten Tranche und das weitere Verfahren im Bereich FFH erläutert. Wir begrüßen, dass die Anhörungsfrist im öffentlichen Informationsverfahren bis zum 31. Oktober verlängert worden ist.
Die Gebietsvorschläge in der Größenordnung von zirka 51.000 ha wurden auf der Grundlage einer vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten und in allen Ländern der Bundesrepublik angewendeten Methodik erarbeitet. Dies hat zur Folge, dass der Anteil der FFH-Gebiete an der Landesfläche um 3,2 % auf zirka
7 % erhöht wird. Zugleich laufen die Vorbereitungen für die Nachmeldung weiterer Gebiete, die die fachlichen Voraussetzungen der Vogelschutzrichtlinien erfüllen, für die die EU ebenfalls weitere Gebietsvorschläge angemahnt hat. Im LANU werden die von der Kommission direkt benannten Gebiete wissenschaftlich bewertet. Ferner werden naturschutzfachlich begründete Abgrenzungsvorschläge erarbeitet. Dieses Vorgehen wurde im Übrigen von einer Delegation des Umweltministeriums mit der EU-Kommission abgestimmt.
Mit diesen Nachmeldungen korrigiert die Landesregierung die Versäumnisse früherer Jahre, als Warnungen von Naturschutzfachleuten über Abweichungen von den von der EU verlangten Kriterien nicht genügend Gehör fanden. Das ist aber nicht allein ein schleswig-holsteinisches Problem; alle Länder der Bundesrepublik sind davon gleichermaßen betroffen.
Wir wissen, dass für die NATURA 2000-Gebiete ein Verschlechterungsverbot gelten wird. Dies beinhaltet, dass sich die Situation der zu schützenden Lebensräume und Arten nicht verschlechtern darf. Zugleich gilt aber, dass die bisherigen ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen, touristischen und sportlichen Aktivitäten - einschließlich des Küstenschutzes - weiterhin ausgeübt werden dürfen. Frau Kollegin, das versuchen Sie zu vernebeln.
In Städten und Gemeinden genießen alle Planungen aufgrund rechtskräftiger Bebauungspläne Bestandsschutz.
Die Gebiete, die von der EU in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen werden, sind innerhalb von sechs Jahren - und nicht wie Sie, Frau Todsen-Reese, immer behaupten, bis zum Jahre 2004 - dauerhaft zu sichern. Dies kann durch Maßnahmen wie Schutzgebietsausweisung oder Vertragsnaturschutz geschehen. Wenn Schutzgebiete ausgewiesen werden, dann ist es völlig klar, dass in jedem Einzelfall die nach Landesrecht vorgesehenen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
- Ich komme zum Schluss. - Dabei kann es natürlich sein, dass für nicht mehr durchzuführende Nutzungen Entschädigungsansprüche entstehen. Es handelt sich bei diesem Vorgehen also keineswegs um eine kalte Enteignung, wie Sie versuchen, es im Lande zu behaupten.
Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, dass auch der Vertragsnaturschutz anerkannt wird.
- Das kommt mir gar nicht schwer über die Lippen.
Sie sehen, der CDU-Antrag ist in mancher Hinsicht heiße Luft. In anderer Hinsicht ist er eher geeignet, Sachverhalte zu verbiegen, statt sie aufzuklären. Ich hoffe, die heutige Debatte trägt dazu bei, die Debatte wieder zu versachlichen. Wir sind nicht nur in unseren Wahlkreisen, sondern auch im ganzen Land aufgefordert, an dieser Versachlichung mitzuwirken, und so Schleswig-Holstein auch in diesem Bereich vorbildlich und vor allem für die Zukunft unserer Kinder sicher und schön zu machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solch ein Beispiel, wie es Herr Kubicki hier gefunden hat, findet sich in jedem Bereich.
Ich könnte jetzt über schwarze Schafe im Bereich der Juristen genauso berichten wie über Wirtschaftskriminelle oder über Sozialhilfeabzocker, die Sie an anderer Stelle auch immer so gern zitieren.
Meine Damen und Herren, das ist aber nicht repräsentativ und es ist unfair und nicht in Ordnung, hier in dieser Art und Weise eine Diskussion zu führen.
Das ist genau das, was ich nicht unbedingt Ihnen, Herr Kubicki, sondern vor allem der Frau TodsenReese und der CDU im Land im Verbund mit dem Bauernverband vorwerfe.
Es wird bei aller Doppelzüngigkeit - so hat es der Kollege Matthiessen genannt -, bei allen Lippenbekenntnissen - so habe ich es genannt - zu NATURA 2000 doch immer wieder versucht, bei Dingen, die nicht in der Richtlinie stehen, zu suggerieren, sie stünden darin. Ich nenne zum Beispiel die immer
wieder in allen Reden der Oppositionspolitikerinnen und -politiker durchscheinenden Möglichkeiten der Abwägung vor der Meldung der Gebiete.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, diese Abwägungsmöglichkeiten gibt es nicht. Das mag unserem deutschen Recht fremd sein, aber es ist so. Dem haben Kohl und die Bundesregierung 1992 zugestimmt. Es ist eine andere Art der Rechtssystematik. Kollege Kubicki, Sie als Jurist müssten das wahrscheinlich an verschiedenen Stellen auch schon einmal untersucht haben.
Es ist eine dem normalen deutschen Grundverständnis von Recht fremde Art und Weise.
Meine Damen und Herren, viele von Ihnen haben doch unseren damaligen Wirtschaftsminister Steinbrück in seinem Vorgehen, was die Wakenitz-Querung angeht, unterstützt. Herr Steinbrück hat da genau das gemacht, er hat nämlich versucht, das europäische Recht in seinem Kopf so zu bewegen, dass er es dann auch erfolgreich anwenden konnte. Er hat nämlich das Wakenitz-Gebiet so behandelt, als wäre es ein ausgewiesenes und von der Kommission festgestelltes FFH-Gebiet. Damit hatte er den Erfolg, weil er dann die Abwägung zwischen den wirtschaftlichen und den gesamtstaatlichen Interessen einer Autobahnquerung durch ein wirklich tolles Naturareal machen konnte, das im Bereich der Bundesrepublik seinesgleichen sucht.
Diese Prinzipien müssten Sie endlich einmal lernen anzuwenden, damit Sie mit der FFH-Richtlinie und mit anderen kommenden Richtlinien der Europäischen Union überhaupt zurechtkommen. Sie sind eigentlich nicht geeignet, Politik in SchleswigHolstein zu machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eben leuchtete hier noch minus 02 auf! - SchleswigHolstein ist eines der kleineren Länder innerhalb Deutschlands. Es ist eine kleine europäische Region, ein winziger Fleck auf der Weltkarte, der dort nur wegen seiner herausragenden Lage zwischen Nord- und Ostsee zu identifizieren ist. Dennoch ist unser Land nicht nur für uns wichtig. Es spielt auch eine globale Rolle.
Im Rahmen der Vorsorge für unsere Natur und unsere Bürgerinnen und Bürger, der Umsetzung der Agenda 21, von NATURA 2000, der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und um unser Land für uns und kommende Generationen zukunftsfähig zu machen, muss der Zustand unserer Umwelt geschützt, erhalten und verbessert werden.
Schleswig-Holsteins unterschiedliche Naturräume, vom Wattenmeer über die weiten Ebenen der Marsch und die Geest bis zum Hügelland im Osten, unsere vielfältigen Landschaften, unsere Wälder, Moore, Weidelandschaften, Heiden und Feuchtwiesen, Förden und Kliffs, unsere Flüsse und Seen, Knicks und Auenlandschaften, unsere Flora und Fauna, unser Wasser, die Luft und der Boden, die so wichtig für unsere Haupteinnahmequellen, den Tourismus sind, sind in einem vergleichsweise guten Zustand. All dies zeigt: Schleswig-Holstein, seine Umwelt und seine Menschen sind bei Rot-Grün in guten Händen.
Frau Todsen-Reese, ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie von der CDU immer wieder Berichtsanträge stellen, die neben einer ordentlichen Abarbeitung Ihres Fragenkatalogs, die Sie selbst konzediert haben, jedes Mal Eines deutlich machen: Wir sind besser als Sie. Wir machen unsere Arbeit im Umweltbereich gut für unser Land. Ob es der Bericht über die Biodiversität, Ihr misslungenes Naturschutzgesetz oder der heute diskutierte Bericht ist: Sie stellen nur die Fragen, wir haben die Antworten!
In diesem Zusammenhang richte ich meinen herzlichen Dank an den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben seit der Einrichtung eines ersten eigenständigen Umweltministeriums unser Land aus der umweltpolitischen Steinzeit in die Moderne geführt.
Wir hatten die richtigen Ziele, die kompetenten Leute dazu und das nötige Engagement und Durchsetzungsvermögen. Nehmen Sie neben vielen das Beispiel, das Sie selbst genannt haben, den Ausbau und die Erneuerung der Klärtechnik in Schleswig-Holstein seit 1988.
Ich bin im ländlichen Ost-Westfalen aufgewachsen. Als ich nach Schleswig-Holstein kam, konnte ich mir nicht vorstellen, dass es in so vielen Gemeinden in der Fläche des Landes keine anständige Klärtechnik gab. In einem beispiellosen Kraftakt hat die Regierung Engholm, hat Professor Dr. Berndt Heydemann, begonnen, diesen Teil der dörflichen Infrastrukturen instand zu setzen.
Gleichzeitig wurden die Kläranlagen in den größeren Städten mit massiven Finanzspritzen - -
Gleichzeitig wurden die Kläranlagen in den größeren Städten mit massiven Finanzspritzen des Landes modernisiert, sodass wir heute zu den Spitzenreitern zählen. Ohne diese Anstrengungen hätte es keine Ausweitung des Tourismus und keine Gewerbean
siedlungen außerhalb der Ballungszentren geben können, wie es in den letzten 15 Jahren geschehen ist. Dies waren Maßnahmen, die unser Land zukunftsfähig gemacht haben.
Die damals eingeleiteten und heute weitgehend abgeschlossenen Maßnahmen und die daraus abgeleiteten Folgen sind auch ein Beleg dafür, dass seither die rein sektorale Betrachtung der Umwelt vorbei ist. Frau Kollegin, Sie sollten sich den Bericht einmal daraufhin ansehen. Unsere ständig weiterentwickelten Umweltgesetze und zahlreichen Programme zeigen auf, dass es bei uns einen umfassenden und integrierenden Ansatz der Umweltpolitik gibt, der leider bis heute von einigen im Land nicht verstanden werden will.
Der vorliegende Bericht stellt in elf inhaltlichen Themenfeldern - jeweils bezogen auf die Umweltmedien und einige Schwerpunktfelder - auf der Grundlage einer Zustandsbeschreibung die jeweilige umweltmediale beziehungsweise thematische Entwicklung dar und bewertet sie. Dem folgen Aussagen über Maßnahmen und Umsetzungsstrategien. Es wurde bereits gesagt: Zeitlich schließt sich der Bericht an die Darstellung des letzten Berichts zur Lage von Natur und Umwelt in Schleswig-Holstein von 1995 an und umfasst die seitdem erhobenen Daten und gewonnen Erkenntnisse. Der Minister hat darauf hingewiesen. Hauptdatenquelle ist das NUIS-SH, das Natur- und Umweltinformationssystem, das die Öffentlichkeit seit Anfang März unter www.umweltbericht-sh.de oder über das InfoNet-Umwelt einsehen kann. Das ist einmalig in der Bundesrepublik.
Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine überaus sorgfältige und stets aktuell gehaltene interaktive Dokumentation des Zustands der Umwelt in Schleswig-Holstein handelt, die ihresgleichen sucht. Hiermit wurde durch das Ministerium ein weiterer Umsetzungsschritt im Rahmen der schon gestern hier diskutierten Konvention von Aarhus gemacht. Herzlichen Dank dafür!