Die Zuständigkeiten der Kommunen sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Träger sind betroffen. Es ist natürlich ganz wichtig, dass auch die Elternvertretungen gehört werden müssen.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Die haben sich doch für unseren Gesetzentwurf ausgespro- chen! - Zurufe von der SPD)
Ich halte es für sinnvoll, die Gesetzesänderung sorgfältig zu beraten, und das wollen wir gern tun. Alle Zuständigen und Beteiligten müssen sorgfältig gehört werden, sie müssen ihre Anregungen einbringen und gegebenenfalls Bedenken äußern können.
Daher werden wir Ihrem Gesetzentwurf, auch wenn Sie ihn jetzt noch einmal abstimmen lassen, hier nicht zustimmen. Das haben wir schon im Sozialausschuss signalisiert. Wir werden diese Initiative in der neuen Wahlperiode - wie wir schon ausgeführt haben - sofort wieder aufnehmen lassen und gern darüber diskutieren. Darin sind wir uns auch mit der Landeselternvertretung einig. Auch die sind unserer Meinung, dass wir das sorgfältig aufarbeiten. Wir sind sehr froh darüber, dass wir hier Zustimmung haben. Sie haben die Chance, das mit uns in der nächsten Wahlperiode zu beraten.
Wir sind immer für geordnete Verfahren und wollen alle zu Wort kommen lassen. Dieses wichtige Thema werden wir in der nächsten Wahlperiode gut abarbeiten.
war und ist richtig und gut. Wenn man gewollt hätte, hätte man das auch klären und verabschieden können. Rot-Grün war dazu nicht bereit. Rot-Grün hat die Mehrheit, wir haben die Argumente. So ist die Situation. Damit muss man sich im Augenblick abfinden.
Allerdings ist die ganze Geschichte auch kein Beinbruch. Wir wollen es von beiden Seiten locker sehen. Im Ergebnis werden wir hoffentlich in diesem Jahr zu einer ordentlichen Regelung kommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Klug, Ihr Manuskript liegt noch hier.
Ich möchte von meiner Seite zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten nicht diesem Manuskript folgen, sondern meinem eigenen Gedankenduktus. Da steht ganz oben an: Auch die Kommunen müssen Eltern im Kindertagesstättenbereich mehr Rechte einräumen. Das ist unser gemeinsames Anliegen. Natürlich wollen wir diese Rechte auch auf Landesebene. Hier haben wir mit einem guten Schritt schon gezeigt, wie ernst wir es meinen: Seit etwa einem Jahr ist in der Runde, in der über Kostenfragen und die Bildungsleitlinien entschieden wird, nicht nur der Kreis der Wohlfahrtsverbände und der Kommunen beisammen, sondern auf ausdrückliche Einladung des Bildungsministeriums eben auch der Landeselternvertreter. Das ist gut so, das sollten wir gesetzlich entsprechend untermauern. Berlin und Hamburg haben beispielsweise eine entsprechende gesetzliche Verankerung der Elternvertretung.
Nun kam hier das Argument, unser Verhalten folge nur Parteitaktik. Herr Dr. Klug. Über die Verfassung haben wir im Gegensatz zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode mit Anhörungen ausführlich beraten und intensiv diskutiert, sodass wohl jeder und jede hier im Saal ziemlich genau weiß, wenn die Abstimmung freigegeben wird, wie jeder abstimmen wird und warum. Das ist bei diesem heutigen Gesetz allerdings nicht der Fall. Wir haben die Kommunen nicht angehört, wir haben die Elternvertretungen nicht angehört und wir haben auch die Wohlfahrtsverbände
Wir haben zum Beispiel gemerkt, dass es gar nicht so unwichtig ist, ob wir sagen: Jedes Elternpaar hat eine Stimme oder jeder Elternteil hat für sich eine Stimme. Das haben uns die Alleinerziehenden vermittelt, dass diese Frage im Schulbereich durchaus eine Rolle spielt und dass wir hier noch einmal das Schulgesetz zukünftig ändern müssen. So eine Genauigkeit wollen wir auch bei diesem vorliegenden Gesetz walten lassen. Wir müssen gucken, dass es wirklich gerecht zugeht.
Außerdem geht es um die Frage der Ansiedlung der Elternvertretung: Wo sollen die Rechte zum Tragen kommen? Vor Ort im Jugendhilfeausschuss, auf Landesebene im Jugendhilfeausschuss und, da ja nun der Bildungsauftrag gestärkt worden ist, sicher auch dort, wo im Bildungsbereich entschieden wird. Da stellt sich die Frage: Gleichstellung mit den Elternvertretungen der Schulen oder darüber hinaus auch noch Rechte im Jugendhilfebereich, der ja nach einem ganz anderen gesetzlichen Modus funktioniert?
Wir haben ein Interesse daran, dass dieses Thema direkt nach der Wahl aufgegriffen und entschieden, nicht etwa ausgesessen wird. Denn was im Landkreis Segeberg passiert ist, dass einer allein erziehenden Mutter mit geringem Einkommen 120 € Gebühren für den Kindertagesstättenbesuch abverlangt werden und sie ihr Kind deshalb jetzt, wenige Monate vor dem Schuleintritt aus der Kindestagesstätte wieder abmeldet, hätte bei einer funktionierenden und gesetzlich verankerten Elternmitvertretung in Bad Segeberg zumindest nicht einfach verfügt werden können. Ein entsprechender Beschluss hätte entsprechende Ausschüsse passieren müssen und es hätte auch die örtliche Elternvertretung dazu gehört werden müssen. Ich weiß, dass das allein eine Landratswillkür nicht aushebeln kann, aber es wäre eine Möglichkeit gewesen, ein solches Thema überhaupt einem örtlichen Diskurs zuzuführen.
Es geht uns ja immer auch um Transparenz und Öffentlichkeit sowie die Möglichkeit, viele Eltern an so wichtigen Fragen zu beteiligen.
Insofern unterstützen wir das Anliegen, das - glaube ich - vom ganzen Haus geteilt wird. Trotzdem müssen wir Sorgfalt in der Beratung walten lassen. Wir sehen uns nach der Wahl hoffentlich in größerer Stärke seitens unserer Fraktion hier wieder.
Dann werden wir dieses Gesetz mit der notwendigen Eile, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW hat bereits in der ersten Lesung im Dezember den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte in Kindertagesstätten begrüßt. Die FDP will in Anlehnung an die Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaffen werden.
Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene und in den kreisfreien Städten bilden können.
Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.
Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen. Aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt wie die Rechte der Eltern auf unseren Schulen. In diesem Jahr stehen nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf der Kreis- und Kommunalebene erhebliche Änderungen im Bereich der Kindertagesstätten an. Es geht um Finanzierung, aber auch um die Inhalte der Kinderbetreuung. Der SSW hätte es begrüßt, wenn die Elternvertretungen bereits an diesem Prozess aktiv beteiligt hätten werden können und es ihnen nicht nur auf Einzelinitiative hin erlaubt wird.
Auf Landesebene funktioniert die Beteiligung bereits sehr gut. Wir wissen aber nicht, ob diese Beteiligung auch auf anderen Ebenen funktionieren wird, wenn es um die möglichen Strukturänderungen nach 2005 und die Folgejahre gehen wird. Bereits in der Debatte zur ersten Lesung haben wir gehört, welche Probleme
dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung und auch einiger Fraktionen verursachen kann. Aber diese Probleme hätten nach unserer Ansicht in einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geklärt werden können, wenn sich alle mit gutem Willen dieser Sache angenommen hätten.
Wir hatten signalisiert, dass wir um der Sache willen zu einem zügigen Gesetzesverfahren bereit gewesen wären. Leider ist dies nicht gelungen.
Frau Ministerin, Sie hatten in der letzten Debatte erwähnt, dass es seitens des Ministeriums Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf gebe. Erhalten haben wir sie leider nicht. Bisher haben wir lediglich die allgemeinen Bedenken der kommunalen Landesverbände erhalten. Diese hatten befürchtet, dass das entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW überhaupt nicht.
Das ergibt sich auch aus dem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Aber ein Dialog kam über diese und andere Fragen überhaupt nicht zustande. Der Vorschlag, sich dieses Themas mit Beginn der neuen Wahlperiode anzunehmen, halten wir losgelöst von den weiteren Änderungen des Kita-Gesetzes für absolut notwendig. Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Für den SSW ist es weiterhin entscheidend, dass die Eltern bei dieser Debatte auf jeder Ebene mitgewirkt haben. Daher müssen die Eltern auch hier ein besonderes Mitspracherecht haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine institutionalisierte Landeselternvertretung ist wichtig und richtig. Das habe ich, glaube ich, schon in der ersten Lesung gesagt. Sie allein kann die Interessen der Eltern aufnehmen und vertreten sowie Reibungspunkte zügig klären. Wie dies gelingen kann, zeigt
sich schon jetzt. Die Landeselternvertretung hat sehr kooperativ und konstruktiv an den inhaltlichen Entwicklungen teilgenommen und bei den Leitlinien zum Bildungsauftrag und bei den Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Kita und Grundschule produktiv mitgewirkt. Ihr Stellenwert soll in Zukunft erweitert werden. Es ist überhaupt keine Frage, dass das so sein muss. Eine institutionalisierte Elternvertretung auf Kreisebene beispielsweise - Frau Birk, da haben Sie Recht - hätte sich mit einem ganz anderen Gewicht vermittelnd und klärend einschalten können, als es um die punktuelle Erhöhung von Kita-Beiträgen in manchen Kreisen ging.
Für das spezielle Beispiel wäre es in jedem Fall nicht schnell genug gegangen, Herr Dr. Klug. Hätte, könnte. Das hätten wir in diesem Zeitraum ohnehin nicht schaffen können.
Der Vorsitzende der Vertretung, die jetzt gebildet worden ist, hat mir gegenüber deutliches Verständnis signalisiert, dass wir das nicht übers Knie brechen, dass angehört werden muss, dass insbesondere die freien Träger und die Kommunen ein Recht haben, ihre Meinung dazu zu sagen. Was ich von der kommunalen Seite höre, ist, dass man das durchaus nicht so einfach mit dem Schulgesetz und der Schulelternvertretung vergleichen kann. Sie reklamieren das Konnexitätsprinzip. Sie sagen, 75 % seien freie Träger. Was bedeutet das für die Kosten und was bedeutet es für die Verantwortlichen für die Kosten? Das muss man alles sorgfältig abwägen. Sie sind doch sonst immer dafür, dass man die kommunale Seite gründlich anhört und mit ihr entsprechende Lösungen möglichst im Konsens findet.