Protocol of the Session on January 26, 2005

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Es gibt darüber hinaus Fragen, die zu klären sind: Wie werden die Kostenfolgen sein? Wie werden sie verankert werden? Wer zahlt am Ende die gesamten Kosten? All das lassen Sie uns in einer sorgfältigen Anhörung klären.

In der Sache selbst - das finde ich erfreulich, Herr Dr. Klug; vielleicht kann man sich darauf am Ende der Debatte verständigen - gibt es überhaupt keinen Dissens. Das ist völlig klar. Wir arbeiten schon jetzt - dafür bin ich dankbar - sehr konstruktiv mit den Eltern zusammen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Eine Verfassungsänderung machen wir in vier Wochen!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Der Ausschuss hat Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP empfohlen. Ich lasse deshalb über den Ursprungsantrag der FDP, Drucksache 15/3852, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf der FDP zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Dann lasse ich über Nummer 2 der Drucksache 15/3895 abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten des SSW angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 und 57 zur gemeinsamen Beratung auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz GefHG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3471

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3917

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3947

b) Halten und Beaufsichtigen von Hunden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/456

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3926

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, der Frau Abgeordneten Schwalm.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 17. Juni 2004 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember

2004, befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Einstimmig empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der nachstehenden Gegenüberstellung - Sie finden sie in der Drucksache 15/3917 - anzunehmen.

Zu dem Antrag der FDP-Fraktion! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 18. Oktober 2000 überwiesenen Antrag auch in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 befasst. Im Einvernehmen mit dem Antragsteller empfiehlt er dem Landtag einstimmig, die Nummern 1 und 3 des Antrags der Fraktion der FDP für erledigt zu erklären und die Nummer 2 des Antrags unverändert anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich jetzt zunächst der antragstellenden Fraktion, der FDP, das Wort. - Herr Abgeordneter Dr. Garg!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Um gleich eines vorwegzunehmen: Der Kollege Kubicki hat bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs im Innen- und Rechtsausschuss zwar bedauerlicherweise dafür die Hand gehoben, aber wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht zustimmen und unserer Linie treu bleiben.

(Lachen bei der CDU)

Das war ein bedauerliches Versehen. Ich werde klarmachen, warum die FDP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen wird, obwohl, lieber Kollege Kalinka, die FDP-Fraktion sehr wohl anerkennt, dass im Laufe der letzten vier Jahre einige Regelungen, die wir gefordert haben, in dem Gesetzentwurf enthalten sind, Herr Minister. Beispielsweise wird zur Einzelfallbefreiung eines so genannten gefährlichen Hundes ein Wesenstest zugelassen; zum Zweiten gibt es die Kennzeichnung der Hunde durch einen Mikrochip, zum Dritten den verpflichtenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Das war uns ganz besonders wichtig. Darüber haben wir uns immer wieder ausgetauscht. Schließlich ist der Sachkundenachweis für Hundehalter auch enthalten.

Das erkennen wir durchaus an, wir stimmen allerdings in drei ganz wesentlichen Punkten nach wie vor nicht mit der Vorlage überein. Erstens bleibt es dann bei der Rasseliste, zweitens sind nach wie vor unbestimmte Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf enthalten und drittens sind die Mitwirkungspflichten und

(Dr. Heiner Garg)

Grundrechtseinschränkungen von Hundehaltern aus unserer Sicht nach wie vor nicht ausgeräumt. Ich will das im Einzelnen wie folgt begründen.

Erstens. Herr Minister, Sie bleiben - darüber haben wir uns auch unterhalten - nach wie vor dabei, dass eine Rasseliste sein müsse. Mit dem Verweis auf das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes wird eine Rasseliste von vier Hunderassen - Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - durch die Hintertür wieder eingeführt. Sie wissen ganz genau: Nicht der Hund ist gefährlich und Sie können die Gefährlichkeit eines Hundes auch nicht an der Rasse festmachen, sondern im Zweifel ist der Halter, der mit diesem Tier nicht ordentlich umgeht, der dieses Tier erst zur Waffe gegen Menschen oder gegen andere Tiere missbraucht, der Gefährliche. Das Problem liegt in der Tat nicht beim Hund, sondern in der Regel liegt die Gefahr beim Halter.

Sie bleiben bei der Rasseliste. Wir haben immer gesagt: Mit der FDP wird es definitiv keine Rasseliste geben.

Zweitens. Zum unbestimmten Rechtsbegriff! Das Gesetz enthält weiterhin unbestimmte Rechtsbegriffe und bietet somit künftig die Möglichkeit willkürlicher Feststellungen. Die von uns eingebrachten Änderungen, um diesen Bereich gerade in § 3 des Gesetzentwurfs zu entschärfen, wurden mit rot-grüner Mehrheit vom Tisch gewischt. Was ist denn zum Beispiel eine „über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe oder eine ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung“, wie sie in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzentwurfs festgeschrieben ist? Herr Minister, das konnten Sie auch in mehreren Sitzungen nicht plausibel machen.

Was wird denn unter dem Verhalten eines Hundes verstanden, das „Menschen ängstigt“, wie in § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzentwurfs aufgeführt? Ich denke, Sie werden, wenn Sie das ernst meinen und es wirklich in die Tat umsetzen wollen, noch viele Probleme beim Vollzug des Gesetzes bekommen.

Drittens. Die Mitwirkungspflichten und Grundrechtseinschränkungen von Hundehaltern. Diese von uns kritisierten Regelungen wurden im Gesetzentwurf ebenfalls nicht mehr verändert. So ist die Frage, wie diese Einschränkungsregelungen in der Praxis zu behandeln sind, nach wie vor nicht geklärt.

In § 13 Abs. 4 des Gesetzentwurfs sind die Hundehalter gehalten, die „ihren Hund betreffenden Feststellungen zu ermöglichen, Auskünfte zu erteilen und

Unterlagen vorzulegen“. Herr Minister Buß, welche Auskünfte und Unterlagen vorzulegen sind, ist in dem Gesetz nicht geregelt. In der Begründung heißt es lediglich, dass „alle“ Unterlagen vorzulegen sind. Was soll hier eigentlich vorgelegt werden? Wer stellt sicher, dass hier nicht beispielsweise auch allgemeine Steuerunterlagen oder sonstige private Auskünfte gemeint sind?

Unklar ist immer noch, ob es sich bei einem behördlichen Betretungsrecht von Gebäuden und Grundstücken, so wie es auch jetzt in § 13 Abs. 5 des Gesetzentwurfs festgehalten worden ist, nicht um eine Durchsuchung im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 GG handelt, für die es dann an einem Richtervorbehalt schlichtweg fehlt. Die hier bestehende Unsicherheit ist aus unserer Sicht für die Hundehalter und die Behörden, die ja vollziehen sollen, nach wie vor nicht hinnehmbar.

Aus diesem Grund bringen wir - ich sage es noch einmal - unseren ursprünglichen Änderungsantrag ein und stellen ihn erneut zur Abstimmung. Wir werden das Gesetz in dieser Form nicht mitmachen. Wir werden dagegen stimmen.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir noch drei Sätze zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Die Nummern 1 und 3 sind für erledigt erklärt worden. Ich will aber darauf hinweisen, dass Nummer 2, nämlich der Erlass eines Heimtierzuchtgesetzes, einstimmig vom Haus angenommen wurde. Ich erwarte von der rot-grünen Landesregierung beziehungsweise in diesem Fall vom grünen Umweltminister, dass er noch in dieser Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative ergreift, um ein solches Heimtierzuchtgesetz, das alle Fraktionen bejaht haben, mit auf den Weg zu bringen. Schließlich haben alle ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass ein solches Gesetz erlassen werden soll.

(Zuruf)

- Das ist ein Auftrag, den das Parlament der Regierung gegeben hat. Ich erwarte, dass die Regierung diesen Auftrag auch erfüllt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausführungen des Innenministers.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Puls das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich eigentlich in die vom Kollegen Garg wieder eröffnete Ausschussberatung nicht noch einmal einschalten und mich kurz fassen, weil alles schon mehrfach gesagt worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Was lange währt, wird endlich gut. Das soll mein Eingangssatz sein. Mit dem Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren schaffen wir endlich angemessenen landesgesetzlichen Schutz vor gefährlichen Hunden. Seit dem Jahr 2000, als der 6-jährige Volkan in Hamburg von zwei frei laufenden Kampfhunden regelrecht zerfleischt wurde, bemühen wir uns in Schleswig-Holstein um verbesserte Regelungen. Fast alle Neuregelungen auch anderer Bundesländer sind immer wieder von Hundehalterlobbys gerichtlich angefochten worden. Erst im März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht endlich die Zulässigkeit einschränkender Regelungen für bestimmte Hunderassen bejaht. Auf der Grundlage des Urteils stuft das Landesgesetz den American Staffordshire-Terrier, den StaffordshireBullterrier, den Bullterrier und den Pitbull-Terrier als grundsätzlich gefährliche Hunde ein. Für sie wird es in Schleswig-Holstein außer dem bereits bestehenden bundesgesetzlichen Einfuhrverbot eine Haltererlaubnispflicht und ein Zuchtverbot geben. Gefährlich und damit erlaubnispflichtig können aber auch besonders scharfe oder bissige Hunde anderer Rassen sein.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Kollege Kubicki, das Gesetz bestimmt für alle gefährlichen Hunde - Sie sind davon nicht erfasst -,

(Unruhe bei CDU und FDP - Martin Kayen- burg [CDU]: Das ist ja unverfroren!)

die gehalten werden dürfen, künftig generell Maulkorb- und Leinenzwang sowie zur Identifizierung und Kontrolle die Kennzeichnung mit einem blauen Halsband - blau-gelb könnte man auch nehmen - und einem elektronischen Chip.

Vom Maulkorbzwang kann durch einen positiven Wesenstest befreit werden. Die Hundehalter müssen volljährig sowie zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein. Außerdem müssen sie eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € bestraft werden.

Wir freuen uns, dass wir das Gesetz heute endlich verabschieden können. Die vor allem aus Halterkrei

sen und vonseiten der FDP vorgebrachten tierschützerischen Bedenken waren mit Verfassungsrecht abzuwägen. Wir haben das getan. Das Grundgesetz schützt nicht in erster Linie die Freiheit des gefährlichen Hundes, sondern das Leben und die Gesundheit der gefährdeten Menschen. Mit unserem Landesgesetz wirken wir darauf hin, dass die Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur vor gefährlichen Hunden, sondern auch vor gefährlichen Hundehaltern geschützt werden.