Protokoll der Sitzung vom 15.11.2000

(Lachen bei CDU und F.D.P.)

Das geht, weil wir auf der anderen Seite - in Übereinstimmung mit der kommunalen Familie - vorschlagen, dass wir viermal 15 Millionen DM aus dem Vermögen des Kommunalen Investitionsfonds sozusagen in bar in den kommunalen Finanzausgleich übertragen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.] - Lachen bei CDU und F.D.P.)

Es ist kommunales Geld.

(Lachen bei der CDU)

Auf Wunsch der Kommunen werden wir das übertragen, um den Eingriff - denn es ist zweifellos einer mildern zu helfen.

Darüber hinaus haben wir eine dritte Variante eingebaut.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Wir haben auf der Grundlage der Steuerschätzung 2001 natürlich auch erhöhte Zahlungen an die Kommunen. Das ist gut so, das sind 16 Millionen DM mehr. Wir haben auch den kommunalen Anteil von 25 Millionen DM, der dem Anteil der Steuerabrechnung 2000 entspricht, vorgezogen. Wir werden im Endergebnis von einer Finanzausgleichsmasse von 1.997.000.000 DM für 2001 auszugehen haben. Ich bitte Sie, künftig diese Zahl zu nennen, damit Ihnen nicht gesagt wird, dass Sie falsche Zahlen nennen. Damit werden wir - ohne JuFöG - von 10 Millionen DM mehr als im Jahre 2000 auszugehen haben. Dazu komme ich gleich.

Zugegebenermaßen wäre es ohne unseren Eingriff deutlich mehr. Jetzt sind es nur 10 Millionen DM mehr, aber es sind auch nicht weniger Mittel als im Jahre 2000.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir machen gleichzeitig den Vorschlag, dass wir das Jugendförderungsgesetz insoweit verändern, als wir in diesem Falle 81,4 Millionen DM im Verhältnis 1:1 in das Finanzausgleichsgesetz übertragen. Wenn man die Steigerungsraten des Finanzausgleichs zugrunde legt, wird das in drei bis vier Jahren zu erheblich höheren Mitteln für den Bereich Jugendförderung führen können. Aus heutiger Sicht sieht die Prognose so aus: Im Jahre 2004 werden aus den jetzt 81,4 Millionen DM 93,4 Millionen DM werden. Das heißt, dass wir in diesem speziellen und sehr wichtigen Bereich, der - wie ich glaube und hoffe - uns gemeinsam am Herzen liegt, innerhalb von drei Jahren 12 Millionen DM mehr zur Verfügung haben werden.

Entsprechend den Wunsch eines Teils der kommunalen Familie werden wir bei dem Vorwegabzug für Bedarfs- und Sonderbedarfszuweisungen im Vorschlag von 30 Millionen DM auf 35 Millionen DM gehen. Das hängt damit zusammen, dass uns insbesondere die Kreisseite gesagt hat, dass wir - das Land ein wenig aufpassen müssten, um Kreisen dann, wenn sie in Schwierigkeiten geraten sollten, zu helfen, diese Schwierigkeiten zu mildern. Wir versuchen, hier Vorsorge zu treffen. Gleichzeitig hoffen und erwarten wir, dass das nicht in dem befürchteten Maße eintreten wird.

Für die Kommunen ist die Tatsache besonders wichtig, dass wir den KIF, den Kommunalen Investitionsfonds, für fast alle kommunalen Infrastrukturvorhaben öffnen. Das ist deshalb wichtig, weil die Kommunen nicht ganz ohne Grund sagen: Warum schreibt ihr uns

(Holger Astrup)

einen Katalog von 20 und mehr Punkten vor? Warum sagt ihr uns nicht einfach: Wir - das Land - geben euch - den Kommunen - die Freiheit, mit diesem kommunalen Geld das zu machen, was wir - die Kommunen für richtig halten. Wir wollen diesem Wunsch nachkommen.

(Klaus Schlie [CDU]: Was hat das mit dem Eingriff zu tun?)

- Herr Kollege Schlie, ich hoffe, dass das auch auf Ihre Zustimmung trifft. Herr Schlie, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen sein sollte: Ich rede von der Gesetzesänderung. Bestandteil der Gesetzesänderung ist das, was ich hier gerade erzähle. Sie haben gleich Gelegenheit, das alles klein zu reden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden den KIF auch für Zweckverbände - beispielsweise für Wasser- und Bodenverbände - öffnen, dann nämlich, wenn sie - wie im nördlichen Teil des Landes sehr häufig der Fall - kommunale Aufgaben wahrnehmen. Sie sollen dann auch ein wenig von den Segnungen des KIF profitieren können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Und wie wird das differenziert?)

- Herr Kollege Kayenburg, der Beirat des KIF, in dem ich lange Jahre vorgesessen habe und den wir inzwischen anders strukturiert haben, wird diese ganzen Vorschläge in trauter Einigkeit sortieren und darüber entscheiden.

Das Wichtigste stand schon in der Zeitung. Wir werden - in Übereinstimmung mit der kommunalen Familie - einen Block herausnehmen. Wir wollen den zweifellos vorhandenen - und zwischen allen Verantwortlichen unwidersprochen festgestellten - Sanierungsstau in den öffentlichen Schulen dieses Landes abbauen helfen. Wir wollen hier mit einem „Schulbausonderprogramm“ insbesondere denjenigen Kommunen helfen, die bereits auf der Liste stehen, aber nicht zum Zuge kamen, weil wir im Vorwegabzug landesweit jährlich nur 60 Millionen DM zur Verfügung haben. Das ist übrigens auch kommunales Geld. Diese 60 Millionen DM reichen bei weitem nicht aus. Landesweit liegt der Sanierungsstau bei einer Größenordnung von etwa 500 Millionen DM.

Die Rechnung für die nächsten fünf Jahre sieht so aus, dass es bei den jährlich 60 Millionen DM bleibt, die jetzt schon im Vorwegabzug sind. Darüber hinaus geben wir den Kommunen, die aus diesem Bereich Schulbausanierung betreiben wollen, fünfmal 50 Millionen DM zu zinsgünstigen Konditionen von nur 1,5 % an die Hand. Wir glauben, dass wir mit

dieser Aktion der wichtigeren städtischen und gemeindlichen Seite des kommunalen Bereichs einen Wunsch erfüllen können, den wir gemeinschaftlich haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Kreise ist eine weitere Neuregelung wichtig. Insbesondere dort, wo wir in Teilen des Landes sehr unterschiedliche Gemeindestrukturen haben, werden die Kreistage zukünftig die Möglichkeit haben, eine differenzierte Kreisumlage auszuweisen. Das gilt nicht für alle.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, Kreistage könnten dies beispielsweise dort, wo in ein, zwei, drei - was weiß ich, wie vielen - Gemeinden - das ist dann die kommunale Selbstverwaltung, die auch gewünscht ist

(Dr. Johann Wadephul [CDU]: Nein! - Klaus Schlie [CDU]: Nein!)

kommunale Besonderheiten vorhanden sind, das heißt einnahmestarke Gemeinden nach seiner Auffassung zur gemeinschaftlichen Last möglicherweise etwas mehr beitragen können und sollen, mit dem Sicherungsmechanismus beschließen, dass dort niemand verrückt spielen darf. Nach unserem Vorschlag werden wir zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Steuersatz höchstens ein Drittel Differenz zulassen. Das zur Sicherheit derer, die auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses zahlen müssten!

Ich beschränke mich jetzt auf die wenigen Highlights. Wir können nachher noch vertiefter darüber diskutieren. Wichtig ist, dass gesetzlich zugelassen werden wird, dass Kreise - wenn Sie so wollen - indirekt aufgefordert werden, Vereinbarungen mit Gemeinden und Ämtern zu treffen. Dann, wenn sie sie getroffen haben, dürfen sich diese in einer Verrechnung, einer Anrechnung bei der Kreisumlage niederschlagen.

Das bedeutet beispielsweise - ich nehme mein Lieblingsbeispiel -: Wenn sich die Gemeinde Altenholz mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde dazu entschließen sollte, die Kfz-Zulassung für den östlichen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde wahrzunehmen, kann man in Geld ausrechnen, was das verwaltungstechnisch kostet. Diese Summe XY würde man bei der Berechnung der Kreisumlage absetzen können. Auf diese Art und Weise würde man eine interkommunale Zusammenarbeit und eine Dezentralisierung, von der

(Holger Astrup)

wir alle sagen, dass wir sie gern hätten, belohnen dürfen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der letzte Punkt, den ich in diesem Teil des Beitrages ansprechen möchte, ist Folgender. Bei der Finanzausgleichsumlage werden wir zulassen, aufgetretene Verwerfungen, die wir in den letzten drei, vier Jahren zunehmend hatten und die zu der leichten Verschiebung im Lande - Süd-Nord - geführt haben, ein bisschen zu korrigieren, zu kompensieren.

Es ist tatsächlich so, dass in Kreisen in Teilbereichen des Landes, insbesondere in den steuerstarken Kreisen im Süden, wo nicht die Kreise, sondern die Gemeinden des Kreises steuerstark sind, durch die Finanzausgleichsumlage, die in den großen Topf kam - ich nenne exemplarisch Stormarn; das gilt auch für Teile von Pinneberg und Segeberg -, überkompensiert wurde. Dadurch, dass wir vorschlagen, die Finanzausgleichsumlage nur noch zur Hälfte in den großen Topf abzuführen, den das Land weiter verteilt, und die andere Hälfte direkt in dem Kreis zu belassen, glauben wir, dass wir eine leichte Verschiebung zugunsten derjenigen hinbekommen, die sich überkompensiert fühlen und das in Teilbereichen auch sind.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich komme zum Ausgangspunkt zurück. Niemand nimmt anderen gern Geld weg.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Ihr schon! - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Ihr nehmt Geld weg!)

- Ja, ja, ich kenne das ja alles. - Diejenigen, die sich jetzt amüsieren, sollten nicht zu denselben gehören damit gucke ich insbesondere Sie alle an -, die hier fröhlich Sparbeschlüsse fordern - es kann gar nicht schnell und nicht groß genug sein -, dann sagen, „Wenn ihr euch bei den Kommunen teilweise refinanzieren müsst, ist das von Übel“, und anschließend und zum Abschluss in die Wahlkreise gehen und fragen: „Wieso bekommt ihr eigentlich kein Geld aus Kiel?“

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Wieso müsst ihr beim Sparen refinanzieren?)

Sie müssen sich - bitte schön! - einmal entscheiden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Nachfrage bin ich gern bereit, Ihnen einzelne Beispiele mit einzelnen Namen zu nennen. - Herr Kollege Kubicki, von der F.D.P. ist immer noch nicht die Rede. Es tut mir Leid.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schlie das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung hatte die Ministerpräsidentin zum Verhältnis mit den Kommunen unter anderem Folgendes ausgeführt:

„Und schließlich müssen wir auch mit den Kommunen darüber sprechen, welchen Teil sie zu diesem Kraftakt für SchleswigHolstein beitragen werden.“

Wörtlich weiter: